Zusammenfassung
Die Entwicklung der Verwaltungen in Deutschland zeigt in den zwanziger Jahren große Unterschiede. Die Kommunalverwaltung wuchs schneller als die Staatsverwaltung, differenzierte sich dabei auch in höherem Maße aus und erlebte in Grenzen einen Modernisierungsschub. Die preußische Landesverwaltung und in ihr in besonderer Weise die allgemeine Verwaltung erweiterte sich nur mäßig, blieb in ihren hergebrachten Strukturen und war von der drastischen Erweiterung der Politik nur bedingt betroffen, zumal Politik mehr auf ‘Steuerung’ setzte als auf unmittelbares ge- oder verbietendes Einwirken auf die Bürger. Die Landesverwaltung repräsentierte aber seit 1918 nicht mehr allein den Staat in der Fläche. Das Reich hatte schon im Kriege eigene Verwaltungsbehörden errichtet. Nach dem Kriege erhielt es viele neue Zuständigkeiten und die Möglichkeit, eigene Verwaltungen einzurichten. Da auch die staatlichen Bahnen zur Reichsbahn wurden, nahm die Präsenz des Reiches in der Fläche drastisch zu, wobei — so in Preußen die Finanzverwaltung — neue Verwaltungen aufgebaut oder bisherige Verwaltungen der Länder — so im Zollwesen — übernommen wurden. Damit verbanden sich quantitativ ein Wachstum der Verwaltung und qualitativ Chancen, die sich ergeben, wenn eine Verwaltung ‘auf der grünen Wiese’ entsteht. Die Finanzverwaltung war im gegebenen bürokratischen Rahmen bald moderner als die Behörden der allgemeinen Verwaltung. Betrachtet man die staatlichen Verwaltungen als Ganzes, kam es in ihm nach 1918 zu deutlichen Verschiebungen vom Land zum Reich. Die geringen Wachstumsraten im Land wurden durch größere an anderer Stelle kompensiert. Sie kamen außerdem trotz eines Verlustes an Personal zustande.
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Literatur
Vgl. dazu allgemein H. Matzerath, Urbanisierung in Preußen 1815 —1914. 1985 und H.J. Teuteberg (Hrsg.), Urbanisierung im 19. und 20. Jahrhundert. Historische und geographische Aspekte. 1982.
Vgl. G.A. Ritter/J. Kocka (Hrsg.), Deutsche Sozialgeschichte. Dokumente und Skizzen. Band II: 1870 —1914. 1974, S. 335f.
Vgl. H.J. Teuteberg in Kohl 3, S. 165ff.
Vgl. Statistisches Reichsamt (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1921/22. 1922, S. 2.
In ihrem Jahresbericht (vgl. Band I, S. 346) weist die Stadt Bielefeld für das Gas-, das E-, das Wasserwerk und für die Straßenbahn einen Überschuß von 25 Prozent der Einnahmen aus!
F. Közle,Über das Wesen der Organisation, in: Anzeiger für Berg-, Hütten-und Maschinenwesen 1919 Nr. 21.
Der Deutsche Städtetag hatte z.B. ein Haushaltsplanmuster erarbeitet, aus dem sich weitgehend ein Organisationsplan ergab. Fassmann hielt sich bei seinem eigenen Vorschlag für Bielefeld an dieses Muster und begründete Abweichungen von ihm. Vgl. FG 1932, S. 11ff.
Dazu ausführlicher T. Ellwein Koordination in der öffentlichen Verwaltung — ein Versuch in pragmatischer Absicht, in: Jahrbuch zur Staats- und Verwaltungswissenschaft 1991, S. 99ff.
Das Theater wird einschließlich des Verwaltungspersonals als eigener Betrieb geführt; das Orchester mit 44 Mitgliedern und der Intendant werden 1932 noch im Stellenplan geführt.
Vgl. K. Hüser Die Sparkasse Paderborn und ihre Vorgängerinnen 1825 —1985. Ein Beitrag zur 160jährigen Sparkassengeschichte in Westfalen.
Vgl. dazu den zeitgenössischen Bericht von H. Vormbrock Siedlungs- und Heimstättenarbeit in Minden-Ravensberg, in: E. Schoneweg 1929, S. 378, mit vielen Beispielen.
waren in Bielefeld nach dem Jahresbericht des dortigen Wohnungsamtes für 1927 1.946, 1926 2.096 und 1927 2.446 Wohnungssuchende registriert. Vgl. H. Vormbrock a.a.O. S. 378.
Vgl. Herford 3, S. 437ff., von mir schon in Band I hervorgehoben, und PESAG (Hrsg.), Von der Elektrischen zur Allelektrischen. ( Paderborn ) 1984.
Vgl. H. Nordsiek,Zur Topographie und städtebaulichen Entwicklung Mindens, in: Stadt Minden (Hrsg.), Minden — Zeugen und Zeugnisse seiner städtebaulichen Entwicklung. (Minden) 1979, hier S. 91f.
Vgl. STADt M 2 Höxter 1693 mit den Stellen-und Haushaltsplänen für das Jahr 1933.
Einzelheiten dazu auch für andere Kreise in den Akten STADt M 2 Höxter 867 (Kreisausschuß Höxter — Sammelakte betr. die Kreishaushaltsetats und Jahresberichte) und 1716 (Kommunalbeamte des Kreisausschusses Höxter Bd. 2 1921–1937).
Vgl. zum folgenden in der Hauptsache W. Leesch 1993, K. Teppe (Hrsg.) 1987, K. Teppe 1977 und A.H. v. Wallthor,Die landschaftliche Selbstverwaltung, in W. Kohl 2, S. 165ff.
Vgl. dazu H.J. Behr/J. Kloosterhuis ( Hrsg. ), Ludwig Freiherr Vincke. Ein westfälisches Profil zwischen Reform und Restauration in Preußen. 1994.
Vgl. zuletzt P. Johanek, Auf der Suche nach Westfalen. Wandlungen im Bild einer historischen Landschaft. ( Münster ) 1995.
Hier die von 1925, entnommen aus W. Krabbe,Die Entwicklung von Aufgabenstruktur und Leistungsvermögen des Provinzialverbandes Westfalen von 1886 bis 1945, in: K. Teppe (Hrsg.) 1987, S. 45ff.
Gesetz über Invalidität und Altersversorgung der Arbeiter und 1911 Zusammenfassung dieser Gesetze in der Reichsversicherungsordnung, außerdem 1911 Angestelltenversicherungsgesetz.
Vgl. G. Hartrodt/L. Preller ( Hrsg. ), Die Organe der Sozialpolitik im Deutschen Reich. 1928.
R. v. Mohl 1832f. Vgl. zum Thema Band I, S. 119ff.
Sie sind im einzelnen ausgewertet von G. Roth 1996.
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Ellwein, T. (1997). Die Kommunalverwaltung. In: Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83257-3_5
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