Zusammenfassung
Im Sport ist die Unterscheidung von erlaubter und nicht erlaubter Gewalt durch das Reglement klar definiert. Im „normalen“ Leben bedarf es der spezifizierenden Rechtfertigung, die legitimierende Argumente für einzelne Gewaltakte aus wechselnden Situationsdefinitionen bezieht. Ein verbreitetes Legitimationsmuster folgt der Logik Wie-du-mir-so-ich-dir. Mit der Gewalt des anderen wird die eigene Gewalt begründet, die wiederum zur Gewalt des anderen Anlaß gibt. Als Gegenbewegung resultiert aus der in Gang gesetzten Rachespirale Gewaltkritik, die unter Umständen die gewaltsame Befriedung eskalierter Privatgewalt durch staatliche Kontrollgewalt notwendig erscheinen läßt. Die Staatsgewalt selbst ist an das Prinzip der De-eskalation und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Gewaltmitteleinsatz gebunden. In der Filmvorlage für das Rezeptionsexperiment, das in diesem Kapitel vorgestellt wird, sind die Verhältnisse der Privat- und Staatsgewalt aus den Fugen geraten. Der Spielfilm „Rambo“ (Regie: T. Kotcheff 1982) thematisiert einen Konflikt, der sich zwischen dem Protagonisten — der Privatperson Rambo — und der Staatsmacht entwickelt und der schließlich in einen kriegsähnlichen Zustand mündet.
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© 1999 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen/Wiesbaden
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Grimm, J. (1999). Experiment 2: ‘Rambo’. Dramaturgische Einbettung der Gewalt. In: Fernsehgewalt. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83252-8_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83252-8_13
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-12668-5
Online ISBN: 978-3-322-83252-8
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