Zusammenfassung
Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Ein Staatsanwalt hält zwei Männer in Untersuchungshaft, die des Raubes verdächtig sind. Die gegen die beiden vorliegenden Indizien reichen aber nicht aus, um den Fall vor Gericht zu bringen. So läßt er sich die beiden Gefangenen vorführen und teilt ihnen frontal mit, daß er zu ihrer Anklage ein Geständnis brauche. Weiterhin sagt er ihnen, daß er sie dann, wenn beide den Raubüberfall leugnen, nur wegen illegalen Waffenbesitzes zur Anklage bringen kann und daß sie dafür schlimmstenfalls zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt werden könnten. Gestehen beide aber ihre Tat, so werde er dafür sorgen, daß sie nur das Mindestmaß für Raub, nämlich zwei Jahre Gefängnis bekommen. Wenn aber nur einer ein Geständnis ablegt, der andere aber weiterhin die Tat leugnet, würde der Geständige damit zum Kronzeugen und ginge frei aus, während der andere das Höchstmaß, nämlich 20 Jahre, erhalten würde. Ohne ihnen die Möglichkeit einer Absprache zu geben, schickt er die Gefangenen zurück in getrennte Zellen und verhindert jede Art von Kommunikation.
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© 1999 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Fuchs, H. (1999). Nullsummenspiele oder: Das Spiel des Lebens. In: Die Kunst, (k)eine perfekte Führungskraft zu sein. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82766-1_9
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