Zusammenfassung
Unter dem Oberbegriff „Öffentliche Verwaltungen“ sind eine Vielzahl öffentlicher Institutionen unterschiedlichster Art zusammengefasst, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Öffentliche Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungen der Gebietskörperschaften. Im Einzelnen handelt es um die Verwaltungen des Bundes (Bundesverwaltungen), der Bundesländer (Landesverwaltungen) und der Gemeindeverbände sowie der Gemeinden (Gemeindeverwaltungen). Aus ökonomischer Sicht sind öffentliche Verwaltungen Wirtschaftseinheiten, die wirtschaftliche Verfügungen über zu beschaffende, zu produzierende und abzugebende Güter im Sinne öffentlicher Ziele und auf der Grundlage öffentlichen Eigentums treffen (vgl. Eichhorn/Friedrich 1976, S. 56). Dieser Definition liegt ein weiter Verwaltungsbegriff zu Grunde, der sowohl die öffentlichen Verwaltung im engeren Sinne wie Ministerien, Ober- und Mittelbehörden sowie Gemeindeverwaltungen als auch die öffentlichen Verwaltungen im weiteren Sinne wie öffentliche Unternehmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden umfasst (vgl. Eichhorn 1979, Sp. 2146).
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© 2005 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Homann, K. (2005). Controlling für öffentliche Verwaltungen. In: Verwaltungscontrolling. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82619-0_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-82619-0_2
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-14274-8
Online ISBN: 978-3-322-82619-0
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