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Bankfunktionen und Bankenaufsicht

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Bankenaufsicht

Zusammenfassung

Banken nehmen im Finanzsystem entwickelter Länder eine Schlüsselstellung ein. Die herausragende Rolle der Banken läßt sich durch einen Blick auf die vielfältige Nutzung von Bankleistungen durch Unternehmen, private Haushalte und den Staat belegen.

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Literatur

  1. Vgl. Krahnen/Schmidt (1994), S. 6–8.

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  2. Vgl. Picot (1996). Siehe auch Teil I, 1.3.3.

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  3. Traditionelles Unterscheidungskriterium ist, daß in Universalbanken das Einlagen- und Kreditgeschäft gemeinsam mit dem Wertpapiergeschäft in einem Unternehmen betrieben werden darf, während in Trennbankensystemen ein arbeitsteiliges Vorgehen vorgeschrieben ist. Vgl. Schneider (1991b), S. 736–737, zur Kritik dieser Terminologie der Beitrag von Hahn (1994).

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  4. Vgl. etwa OECD (1992), S. 11–29, Santomero (1993), Walter/Smith (1993, 1989).

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  5. So könnte in nächster Zukunft der Katalog der Bankgeschäfte um das Geschäft der Ausgabe wiederaufladbarer Chipkarten mit Zahlungsfunktion (sog. elektronischen Geldbörsen) ergänzt werden, welches dann nur von Kreditinstituten betrieben werden dürfte.

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  6. Vgl. Gesetz über das Kreditwesen vom 10.07.1961, abgedruckt in Consbruch/Möller/Bähre/Schneider (1995), Nr. 1. Im Regelfall wird die mit der 5. KWG-Novelle ab 31.12.1995 gültige Fassung verwendet. Ist eine frühere Fasssung relevant, ist dies jeweils aus dem Textzusammenhang ersichtlich.

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  7. Mit der 5. und der 6. KWG-Novelle wird der Geltungsbereich des KWG schrittweise auf Finanzdienstleister, Finanzinstitute und Institute mit bankbezogenen Hilfsleistungen ausgedehnt. Diese Institutionen werden im Gesetzestext ebenfalls durch eine Liste der von ihnen getätigten Geschäfte beschrieben und sind, da jeweils unterschiedlichen Normen unterworfen, zusätzlich voneinander abzugrenzen.

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  8. Bitz (1989) nennt neben den dem KWG unterworfenen Institutionen auch Versicherungen, darüber hinaus aber auch Institutionen, die zwar keine Finanzintermediation im engeren Sinne leisten, wohl aber den Abschluß von Finanzkontrakten durch Vermittlungs- und Informationsleistungen oder Risikoübernahme erleichtern oder ermöglichen (z.B. Finanzmakler, Wertpapierbörsen, Rating-Agenturen oder Kreditversicherer).

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  9. Dieser Vorgang ist oft, aber nicht zwingend, mit einem Prozeß der Informationsbeschaffimg und -Verarbeitung verbunden: Banken beschaffen Informationen über die Ertrags- und Liquiditätslage der Unternehmen, verarbeiten diese Informationen und vermitteln sie den Kapitalanlegern.

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  10. Ein Markt gilt als vollkommen, wenn keine Transaktionshemmnisse wie Steuern, Transaktionskosten im engeren Sinne, Unteilbarkeitsprobleme oder bindende staatliche Regulierungsvorgaben bestehen, wenn alle Marktteilnehmer Preisnehmer und rationale Erwartungsnutzenmaximierer sind, wenn Informationen kostenlos sind und allen Marktteilnehmers gleichzeitig bekannt werden. Ein Markt ist vollständig, wenn für jeden denkbaren zukünftigen Umweltzustand ein Wertpapier existiert (oder aus anderen Wertpapieren replizierbar ist), das die Auszahlung einer Geldeinheit nur in diesem einen Umweltzustand verspricht. Vgl. Copeland/Weston (1992), S. 109–128, S. 330 f.

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  11. Vgl. Schmalenbach (1949), S. 109 f., S. 138 – 148, zur Fristentransformation Stützel (1964), S. 559 f. Siehe auch Holzheu (1971), S. 62 f., Gurley/Shaw (1960), S. 4 und S. 193–196.

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  12. Vgl. Rudolph (1991a), S. 20–31, Büsselmann (1992), S. 11–17, mit etwas anderer Systematik auch Bitz (1989), S. 433 f., mit anderen Schwerpunkten Baltensperger (1989/90), S. 4 f. 12 Süchting sieht die zentrale Funktion der Banken in der Umtauschfunktion, der Depotfunktion, der Transportfunktion und der Finanzierungsfunktion, jeweils bezogen auf liquide Mittel. Dies stellt nur eine weitergehende Beschreibung der Transformationsfunktion der Banken dar. Vgl. Süchting (1992), S. 3–10.

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  13. Eine Zinsstrukturkurve ordnet die Zinsen nach der Fristigkeit der Zinsbindung. Sie nimmt einen inversen, d.h. fallenden Verlauf vor allem in Situationen, in denen die Märkte stark sinkende Zinsen erwarten, während normalerweise für längere Zinsbindungen eine positive Prämie zu zahlen ist. Vgl. zu Erklärungsansätzen Mishkin (1992), S. 132–151, oder Süchting (1995), S. 423–428.

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  14. Vgl. für einen Überblick und Literaturhinweise Rudolph (1995b).

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  15. Vgl. Diamond/Dybvig (1986), S. 62, oder Fischel/Rosenfield/Stillman (1987), S. 306.

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  16. Zum Transaktionskostenansatz vgl. Picot (1993).

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  17. Vgl. zur Entwicklung Paul (1994), S. 52–117.

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  18. Für einen Überblick über das Rating als die veröffentlichte Bewertung von Finanztiteln (und damit indirekt der sie emittierenden Institutionen) durch unabhängige Agenturen siehe Cantor/Packer (1994).

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  19. In einer weiteren Stufe der Desintermediation könnte auch die Maklerfunktion der Banken oder anderer Firmen entfallen, wenn über moderne Kommunikations- und Informationstechnologien der direkte Kontakt zwischen Kapitalanbieter und -nachfrager wieder sinnvoll würde. Vgl. Paul (1994), S. 55 und S. 100–117.

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  20. Vgl. Deutsche Bundesbank (1995) und Thießen (1994).

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  21. Vgl. Neuberger (1994), S. 31–131. Siehe auch Hellwig (1991), Lewis (1992), (1991), Schmidt-Mohr (1992), S. 3–18, und — mit anderem Intermediationsbegriff — Bhattacharya/Thakor (1993), S. 7–15.

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  22. Vgl. Diamond (1984). Zur Entwicklung der Theorie der Finanzintermediation vor der Arbeit von Diamond vgl. den Überblick bei Paul (1994), S. 9–31.

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  23. Im Grundmodell von Diamond (1984) werden nur risikoneutrale Entscheider angenommen; das von der Bank oder den Anlegern dabei eingegangene Risiko wird demnach bei den Delegationskosten nicht berücksichtigt.

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  24. Auch wenn der Auftrag an eine Ratingagenturen, ein Wertpapier zu „raten“, vom Emittenten des Wertpapiers ausgeht, sind die Adressaten der dabei gelieferten Informationen die Anleger am Kapitalmarkt. Geschäftsgrundlage ist deren Vertrauen in ein Rating im Anlegerinteresse.

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  25. Vgl. Dewatripont/Tirole (1993), S. 31. Zur Diskussion möglicher Funktionen des Ratings in bankaufsichtlichem Zusammenhang vgl. dieselben (1994), S. 205 f.

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  26. Vgl. zur optimalen Informationssuche Neuberger (1994), S. 55–79, mit weiteren Nachweisen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Anreize zur optimalen Informationssuche verzerrt werden, wenn die überwachende Bank nur einen Teil der Kredite an ein Unternehmen stellt. Eine Kreditvergabe im Vertrauen auf die Monitoringaktivitäten anderer Kreditgeber ist daher riskanter, als es auf den ersten Blick scheinen mag.

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  27. So argumentieren Dewatripont/Tirole (1993, S. 163–167), daß eine Securitization von Bankkrediten, die ja das Ausfallrisiko auf die Käufer des entsprechenden Wertpapiers überträgt, wegen der damit verbundenen negativen Anreizwirkung auf die Bank nur dann sinnvoll ist, wenn die verbleibende Unsicherheit über das Ergebnis exogen gegeben, d.h. nicht mehr durch das Verhalten des Managements beeinflußbar ist, sobald also ein weiteres Monitoring des kreditnehmenden Unternehmens durch die Bank ohne Einfluß auf das Ergebnis ist.

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  28. Es gibt eine empirische Literatur zu Bankspezifika, die herausgearbeitet hat, daß Kreditvertragsverlängerungen positive Aktienkursreaktionen bewirken. Vgl. Lummer/McConnell (1989) mit weiteren Nachweisen, Fama (1985), S. 37. Siehe auch Preece/Mullineaux (1994), die zeigen, daß der Kapitalmarkteffekt auch bei einer Kreditvergabe durch Nichtbankunternehmen auftritt.

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  29. Beispielsweise ist im Fall des Konkurses des „Baulöwen“ Schneider der Deutschen Bank vorgehalten worden, sie sei für die Konkursverluste der kleinen Handwerker und Lieferanten verantwortlich, die sich auf das Engagement der Deutschen Bank „verlassen“ hätten.

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  30. Vgl. Hart (1994) mit weiteren Nachweisen. Das Konstrukt vollständiger Verträge, dessen sich die ökonomische Theorie in aller Regel bedient, muß man demgegenüber als nicht erreichbaren Grenzfall verstehen.

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  31. Zur zustandsabhängigen Verteilung von control rights (zu verstehen im Sinne unternehmerischer Entscheidungsrechte) vgl. Aghion/Bolton (1992). Die Verlagerung der Entscheidungsmacht wird umso dringlicher, je stärker das Unternehmen verschuldet ist und umso stärker damit der Anreiz zu einer Reichtumsverschiebung zwischen Eigenkapitalgebern und Gläubigern mittels einer erhöhten Risikoübernahme wird.

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  32. Vgl. Wenger (1992).

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  33. Vgl. zu den Argumenten für eine Überlegenheit des Universalbankensystems die „klassische“ Studie von Büschgen (1970), zu den Vor- und Nachteilen aus moderner ökonomischer Sicht Rajan (1993).

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  34. Für einen Überblick über Ansätze zur Marktkontrolle des Managements vgl. Kropp (1992), S. 59–73. Sowohl wettbewerbsintensive Güter- und Faktormärkte als auch der Markt für Manager und der Markt für Unternehmenskontrolle können auf das Verhalten der Manager disziplinierend einwirken. Diese Disziplinierung ist, soweit es um einen überhöhten Dienstverbrauch der Manager, die Vermeidung von Nachlässigkeit oder gar Betrug geht, auch im Interesse der Gläubiger. Bei der Steuerung des Risikoverhaltens des Managements kann die Marktkontrolle sich gegen die Interessen der Gläubiger auswirken.

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  35. Auch ohne eine Streuung der Finanzierungsparten auf viele Financiers ist im Sanierungsfall die Einigung mit den zahlreichen anderen Inhabern von Ansprüchen gegen das Unternehmen (Staat, Arbeitnehmer, Pensionsdfonds, Lieferanten u.a.) eine komplexe Aufgabenstellung.

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  36. Vgl. Breuer (1994).

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  37. Vgl. Neuberger (1994), S. 85, am Beispiel Japans S. 159–167.

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  38. Die Marktmacht geht dann einher mit der Reputation als erfolgreicher Sanierer. Diese kann von den Kreditkunden zusätzlich honoriert werden, wenn bei den erfolgreichen Sanierungen der Vergangenheit die bisherigen Entscheidungsträger der sanierten Unternehmen erkennbar nur geringen Schaden erlitten, also „weich gefallen“ sind.

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  39. Im Modell von Diamond/Dybvig (1983) erfahren die Individuen erst nach einer Investition in ein Projekt, ob sie einen Konsum nur in der ersten Periode oder in der zweiten Periode wünschen. In verallgemeinerter Form ist dies sicher einsichtiger: Individuen werden nicht zu jedem Anlagezeitpunkt wissen, wann sie in welchem Umfange Konsumwünsche entwickeln werden. Sind die Erträge der kommenden Perioden je nach Desinvestitions-zeitpunkt des Projektes unterschiedlich, besteht ein Interesse, sich gegen die negativen Folgen einer Desinvestition in einem ungünstigen Zeitpunkt zu versichern. Risikoaverse Individuen nehmen dafür gerne in Kauf, daß in Zeiten mit hohen Erlösen entsprechend weniger desinvestiert werden kann. Es besteht also eine Nutzenangleichung zwischen den „glücklichen“ Individuen, die zu einem Zeitpunkt mit hohem Desinvestitionserlös konsumieren wollen, und „Pechvögeln“, die zu schlechten Zeiten konsumieren müssen. Da ex ante jedem Wirtschaftssubjekt unbekannt ist, zu welcher Kategorie er gehören wird, kann für jedes Individuum der erwartete Nutzen mittels einer Versicherung über einen Finanzintermediär erhöht werden. Vgl. zur an dieses Modell anschließenden Literatur zur Bankinstabilität Dowd (1992b). Eine Erweiterung des Intermediationsansatzes durch ein risk sharing zwischen verschiedenen Generationen findet sich bei Baltensperger (1991).

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  40. Vgl. das Portfoliomodell bei Neuberger (1994), S. 100–131.

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  41. Vgl. zum folgenden Kindermann (1987), S. 285 f.

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  42. So ließ die Weltwirtschaftskrise 1929–1933, die mit einem Zusammenbruch des Banksystems in vielen Ländern verbunden oder durch diesen Zusammenbruch mitverursacht war, zwischen 1929 und 1932 das Volkseinkommen der USA um 52,3 Prozent, das Deutschlands um 40 Prozent schrumpfen (Blaich (1989), Sp. 955). Eine ausführlichere Darstellung der Ereignisse findet sich bei Blaich (1985), insbes. S. 84–87.

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  43. Vgl. zu Bankensystemen ohne staatliche Beaufsichtigung („free banking“) Teil II, 2.1.

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  44. Vgl Kolbeck (1995), S. 995, zur Entwicklung unter diesem Aspekt Bähre (1981), insbes. S. 29 f.

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  45. Vgl. Krümmel (1985a), S. 96–100. Die gleiche Zielbestimmung findet sich auch in der Gesetzesbegründung zum KWG. Vgl. zu weiteren Materialien zur Zielbestimmung des KWG Niethammer (1990). Die dritte Komponente der Zieldefinition in § 6 KWG, die Gewährleistung der ordnungsmäßigen Durchführung der Bankgeschäfte, bezieht sich nicht auf die technisch-organisatorische Seite der Funktionssicherung, sondern auf ihre ökonomische, und geht damit in die Zielbestimmung „Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kreditwesens“ ein (vgl. neben den genannten Quellen vor allem Schork (1993), S. 79–82). Dies schließt allerdings weder die allen bürokratischen Institutionen immanente Tendenz aus, weitere Kompentenzen wie etwa die für den Verbraucherschutz an sich zu ziehen, noch die Verpflichtung des Bundesaufsichtsamtes, gegen grob sitten- oder rechtswidrige Praktiken, die ihm bekannt werden, vorzugehen. Letzteres erfolgt allerdings nur mit eigenen, bankaufsichtli-chen Mitteln, wenn darin ein Indiz für eine mangelhafte Zuverlässigkeit der Geschäftsführer einer Bank und damit für eine mögliche Gefährdung der bankaufsichtlichen Ziele gesehen wird.

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  46. Vgl. Krümmel (1984), S. 475 f., Degenhart (1987), S. 37–39, Büsselmann (1993), S. 30 f. und Niethammer (1991). Ähnlich Süchting (1992). Anderer Ansicht sind Müller (1981), S. 24 und in Anknüpfung an diesen wohl auch Schierenbeck/Hölscher (1993), S. 112. Wenig Beachtung fand bisher die Anmerkung von Scholz über das richtige Verständnis eines eigenständigen Gläubigerschutzziels. Scholz sieht ein schützenswertes Individualinteresse nicht in jedem Einzelfall für gegeben an, sondern nur bei „repräsentativer Schutzqualität“. Vgl. Scholz (1984), S. 15 f., mit Bezug zum Kreditwesengesetz dort FN 44.

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  47. Deutscher Bundestag, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 14.05.1984, Begründung der Bundesregierung, abgedruckt in Reischauer/Kleinhans (1996), Kza 593, S. 36 f.

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  48. Vgl. etwa Kindermann (1987), S. 288.

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  49. Vgl. Bieg (1983), S. 27 f., Degenhart (1987), S. 24–29, oder Müller (1981), insb. S. 17–22. Siehe auch die Nachweise zur Diskussion um Gläubiger- und Funktionssicherungsziel im vorhergehenden Kapitel.

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  50. Dewatripont/Tirole (1994), etwa S. 87–92, vergleichen die Kontrolle der Banken durch die Aufsicht mit der Kontrolle, die die Banken selbst über ihre Kreditnehmer ausüben, und sehen beide als eine stellvertretende Kontrolle für andere Marktteilnehmer, denen dies nicht möglich ist.

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  51. Vgl. Baltensperger (1989/90), S. 4 f.

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  52. Vgl. zum folgenden Krümmel (1984), S. 478–486, Degenhart (1987), S. 29–37. Die modelltheoretischen Analysen des Bankruns gehen auf Diamond/Dybvig (1983) zurück. Zur Weiterentwicklung dieser Modelle und aktuellen Diskussion vgl. Dowd (1992) Kaufman, G. (1994), und Baltensperger (1988), S. 56, ders. (1989/90), S. 5 f.

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  53. Eine Differenzierung zwischen bank panics und information-based bank runs mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen findet sich im Bankrun-Modell von Jacklin/Bhattacharya (1988).

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  54. Vgl. Kaufmann (1988), insbes. S. 35 f. Es ist anzunehmen, daß Regulierungsmechanismen, die durch vollständige Absicherung der Einlagen diese Form der Selektion wirksam verhindern, bewirken, daß Banken nicht rechtzeitig aus dem Markt ausscheiden und vor ihrem Ausscheiden größere Schäden anrichten können. Siehe dazu auch Kaufman, G. (1994) S. 135–139.

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  55. Franke (1989), S. 245 f. Vgl. auch Seifert (1984), S. 124 f.

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  56. Anknüpfungspunkt für diese Vorstellung ist weiterhin die Weltwirtschaftskrise 1929 bis 1933 mit der auf sie folgenden langanhaltenden wirtschaftlichen Depression in den USA und ihren katastrophalen Auswirkungen auf die damals wenig gefestigten Demokratien Mitteleuropas. Für einen Überblick über den Diskussionsstand zu den Ursachen der Weltwirtschaftskrise vgl. Cecchetti (1994), oder Bernanke/James (1991), zu Ursachen und Verlauf der Bankenkrise in Deutschland Mülhaupt (1982), S. 435–442. Zur Entwicklung des deutschen Systems der Bankenaufsicht aus den Erkenntnissen der Weltwirtschaftskrise siehe ders. und Bähre (1982).

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  57. Vgl. etwa Gart (1994), S. 143 f.

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  58. Vgl. Brimmer (1989), S. 12–15.

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  59. Vgl. mit engem Bezug zum Zahlungssystem Mayland (1993), S. 3, Greenbaum/Thakor (1995), S. 607, Gart (1994), S. 143 f. und 155, in allgemeinerer Definition etwa OECD (1992), S. 31, Gehrig (1995), S. 749.

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  60. Vgl. den Überblick bei Vogel (1990), S. 9–30.

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  61. Vgl. etwa Krümmel (1984), Baltensperger (1989/90).

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  62. Wolf-Wacker (1987), S. 112.

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  63. Marktversagen bedeutet, daß ein Markt seine Funktionen nur unzureichend oder gar nicht erfüllen kann und sich die Marktteilnehmer zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse anderen Institutionen zuwenden müssen. Eine erste modelltheoretische Behandlung stammt von Akerlof (1970). Akerlof zeigt am Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes, daß bei Qualitätsunsicherheit die ungleich verteilten Informationen der Anbieter und Nachfrager nach Gebrauchtwagen dazu fuhren können, daß qualitativ überdurchschnittliche Autos vom Markt verschwinden, was den Qualitätsdurchschnitt der angebotenen Gebrauchtwagen immer weiter sinken läßt, bis schließlich nur noch „lemons“ am Markt sind.

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  64. Dem steht die Möglichkeit eines Staatsversagens gegenüber, d.h. ein durch Marktversagen veranlaßtes staatliches Eingreifen, welches zu einem gegenüber der Ausgangssitution schlechteren Zustand führt.

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  65. Vgl. zu den mikroökonomischen Grundlagen des Modells Varian (1987), zum Marktmodell bei vollkommener Konkurrenz mit Blick auf die Theorie der Regulierung Fritsch/Wein/Ewers (1993), S. 14–34. Einen guten Überblick vermittelt auch Ledyard (1994).

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  66. Eine umfangreiche Literatur beschäftigt sich mit dieser Form der Analyse staatlicher Regulierungsmaßnahmen. Vgl. Laffont/Tirole (1993) mit vielen weiteren Nachweisen. Einen anderen, bedingt mit der beschriebenen Konzeptionen verbundenen Ansatz bietet im Rahmen der neoinstitutionalistischen Theorie das Konzept der relationalen Verträge. Vgl. dazu Richter (1989/90).

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  67. Vgl. für ähnliche Überlegungen mit anderen Ergebnissen Wolf-Wacker (1987), S. 55–81.

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  68. Vgl. Noll (1992), S. 1255 f., Ledyard (1994). Fritsch/Wein/Ewers (1993) nennen daneben als vierte Hauptgruppe der Marktversagensursachen Anpassungsmängel.

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  69. Hawawini/Rajendra (1990, S. 21) sind gegenüber dem Auftreten von „economies“ besonders skeptisch: „On average, economies of scale ar at best elusive, limited and seem to be exhausted at a fairly low size of bank.“ Auch Tichy (1990, S. 382) kommt bei seiner umfassenden Literaturübersicht zu einem weitgehend skeptischen Ergebnis: „Es gibt wenig Evidenz für merklich steigende Skalenerträge, außer bei sehr kleinen Banken; die Verbundvorteile einer Ausweitung der Produktpalette dürften sich in engen Grenzen halten.“ Eine Widerlegung der Argumente für die Existenz natürliche Monopole auf Bankmärkten findet sich bei Dowd (1992c).

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  70. Man kann dies auch unter den „Öffentlichen Gut“-Charakter der Banksicherheit fassen. Vgl. dazu Fritsch/Wein/Ewers (1993), S. 256.

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  71. Einen Überblick zu adverse selection gibt Wilson (1994), zu moral hazard Guesnerie (1994). Ausgangspunkt dieser Theorieentwicklung sind die Arbeiten von Akerlof (1970) und Jensen/Meckling (1976).

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  72. Die Frage, ob Bankgläubiger oder bestimmte Gruppen von Bankgläubigern besonders schutzwürdig sein könnten und deshalb ein Eingreifen des Staates in ihrem Interesse erforderlich ist, berührt im Unterschied zur Schutzbedürfligkeit Aspekte der Verteilungsgerechtigkeit, die im gewählten Analyserahmen keinen Platz haben. Vgl. auch Krümmel (1984), S. 475 f.

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  73. Vgl. Dewatripont/Tirole (1994), S. 141–148. Siehe auch Degenhart (1987), S. 26 f.

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  74. Vgl. etwa das Vorgehen Schaefers (1992), S. 4–7 zu systemic costs.

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Burghof, HP., Rudolph, B. (1996). Bankfunktionen und Bankenaufsicht. In: Bankenaufsicht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82572-8_1

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