Zusammenfassung
In Kapitel drei wurden Handlungsempfehlungen an das Finanzmanagement innovativer Unternehmungen auf Basis der bisherigen Erkenntnisse der Finanzierungstheorie hergeleitet, die in Einklang mit den verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen in Kapitel vier stehen. Im folgenden Kapitel gilt es, die Verfügbarkeit konkreter Alternativen der Eigenkapitalaufbringung zu beleuchten. Hierbei finden sowohl klassische als auch innovative Finanzierungsalternativen Berücksichtigung. Im betrieblichen Alltag hängt die Auswahl aus möglichen Eigenmittelquellen grundlegend von der Rechtsform der betrachteten Unternehmung ab.1 Die in Abschnitt 2.3 gefundene Definition innovativer Unternehmungen unterscheidet innovative Unternehmungseinheiten, Existenzgründungen und junge Unternehmungen nicht, da der betrachteten Einheit ohnehin von außerhalb Kapital zufließen muß, eine Selbstfinanzierung aus der eigenen Tätigkeit heraus ist aufgrund der fehlenden Generierung entsprechender Umsätze bei Annahme der dieser Untersuchung zugrunde gelegten Cash Flow Strukturen nicht möglich. Die folgenden Ausführungen sind insofern für alle innovativen Unternehmungen relevant, als bei dynamischer Betrachtung einer erfolgreichen innovativen Einheit mit dem Erreichen bestimmter Voraussetzungen der Weg zu formellem Eigenkapital offensteht.
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Literatur
Man spricht hierbei auch von Love Money, vgl. Boehm-Bezing, C. L. v. (1999), S. 598.
Als Gesellschafter können auch Mitarbeiter in Frage kommen, vgl. bspw. Kömert, J. (1999), S. 233 ff.; Schwetzler, B. (1999), S. 332 ff.; Werner, H. (1999), S. 51 ff.
Schmalenbach, E. (1966), S. 182 ff. spricht hierbei von beherrschender Beteiligung. Zur idealtypischen Form der Personen- und der Kapitalgesellschaft aus neo-institutionalistischer Sicht vgl.
Schmidt, R. H. (1981), S. 195 ff. Rechtliche Regelungen vgl. §§ 105–160, 283 ff. HGB sowie §§ 705–740 BGB.
Vgl. Harrison, R. T.; Mason, C. M. (1996), S. 5. Sie zeigen diese Entwicklung für Großbritannien auf.
Vgl. o.V./ Deutsche Bundesbank (1999), der Verschuldungsgrad stieg von ca. 2,9 in 1971 auf ca. 4,5 in 1996 an. In Abb. 3, Abschnitt 1.1 wurde die Eigenkapitalquote für alle Unternehmungen in Deutschland mit denen für innovative Unternehmungen identifizierbaren verglichen.
Vgl. Bell, M. G. (1999a), S. 376. Auf die Möglichkeit des Ausspionierens zugunsten eines anderen Investments soll nicht eingegangen werden, da es sich hierbei um Vertragsbruch und Spekulation handelt.
Diese Untersuchung erfolgte innerhalb Großbritanniens, vgl. Coveney, P.; Moore, K. (1998), S. 8 ff. Siehe auch Hemer, J. (1999), S. 187 f. sowie die dort angegebene Literatur.
Daß Entrepreneurial Angels einen wesentlichen Beitrag zur Risikoreduktion leisten, ist bereits Ergebnis einer empirischen Untersuchung von Sullivan, M. K. (1991), S. 456 ff., auch wenn zum damaligen Zeitpunkt die Einteilung von Business Angels nur anhand der Frage erfolgte, ob sie sich in der Unternehmung engagieren oder nicht.
Die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung in Großbritannien von Harrison, R. T.; Mason, C. M. (1992), S. 388 ff. unterstreichen diesen Aspekt.
Das Engagement beim Monitoring ist ein empirisches Ergebnis von Coveney, P.; Moore, K. (1998), S. 28 f.
Vgl. Bell, M. G. (1999a), S. 373 sowie die dort zitierten Studien.
Die Idee der Einrichtung einer Business Angel-Börse, wie von Dorn, H. (1997), S. 59 ff. vorgeschlagen, muß aus denselben Gründen abgelehnt werden.
Fiet, J. O. (1991), S. 445 ff. gelangt zu der Erkenntnis, daß sich Business Angels mehr auf ihre eigenen Erfahrungen und Informationen verlassen, denn auf Netzwerke oder andere Business Angels.
Diese Aspekte sind Ergebnisse empirischer Studien in den USA und Großbritannien zu Beginn der Neunziger Jahre. Vgl. Mason, C.; Harrison, R. (1998), S. 63.
Streitferdt, F. (1999) versucht, erste Erklärungsansätze zu skizzieren, die eine das opportunistische Verhalten von Kreditnehmern begrenzende Wirkung durch Beteiligung der Kreditgeber erzielen könnten.
Ausführungen zu weiteren rechtlichen Regelungen sowie für Investoren maßgebliche steuerliche Regelungen vgl. Schefczyk, M. (1998), S. 59 ff.
Sahlman, W. A. (1993), S. 232 weist darauf hin, daß der Investor versucht ist, Risiken überzuwälzen, daß aber ein hoher Return nur mit Übernahme eines bestimmten Mindestmaßes an Risiko möglich ist.
Daneben müssen eine Reihe an weiteren rechtlichen Regelungen von Venture Capitalisten eingehalten werden, z.B. Prospekthaftung, Ansprüche aus fehlerhafter Beratung oder Geschäftsausübung. Einen Überblick über mögliche Risikosituationen und ihre rechtliche Einordnung geben, Reigber, O.; Thyssen, M. (1999), S. 1852 ff.
Scherer, H.; Zimmermann, H. (1998), S. 159 ff. weißen auf das für Pensionskassen besonders bestehende Größen-, Liquiditäts- und Diversifikationsproblem hin.
Vgl. Broschinski, G. (2000), S. 158 ff. Einen Überblick über die Aktivitäten renditeorientierter Kapitalbeteiligungsgesellschaften gibt Berrios Amador, M. (1999), S. 61 ff.
Für die USA vgl. Pfirrmann, O.; Wupperfeld, U.; Lemer, J. (1997), S. 71 f. Diese Einschätzung widerspricht den Empfehlungen von Hielscher, U.
Dom, G.; Lampe, G. (1982) zur Förderung der Eigenkapital-Finanzierung innovativer Unternehmungen.
Vgl. Klemm, H. A. (1988), S. 64, Abb. 5.
Zur Bedeutung von Venture Capital Gesellschaften für die Wagnisfinanzierung vgl. empirische Untersuchung von Weber, T. (2001).
Vgl. Hardenberg, C. Graf v. (1989), S. 12 ff. Auf eine Diskussion der Begriffsvielfalt von Venture Capital sowie dessen Verwendung in der Literatur wird verzichtet, zumal für eine innovative Unternehmung nur die Eignung und Verfügbarkeit als Finanzierungsquelle von Interesse ist. Eine Gegenüberstellung von Definitionen findet sich bspw. bei Christen, D. V. (1991), S. 27 ff.
Zur Typisierung von Venture Capital Gesellschaften vgl.Pape, U.; Beyer, S. (2001), S. 628 f.
Gerke, W.; Schöner, M. A. (1988), S. 208 f. kommen zu dem Ergebnis, daß die alleinige Befolgung der rechtlichen Regelungen nach dem UBGG zu einem mehrfach höheren Risiko führt, als es bei Aktienfonds der Fall ist. Inwiefern dem Anlegerinteresse hierdurch entsprochen wird, bleibt fraglich.
Brophy, D. J.; Guthner, M. W. (1988), S. 187 ff. sprechen sich für eine breite Streuung der Beteiligungen in verschiedene Branchen, Regionen, Unternehmungsphasen und Organisationstypen aus. Zu den Aussagen der Portfoliotheorie vgl. Abschnitt 3.2. 2.
Bygrave, W. D. (1987), S. 139 ff. rät Beteiligungsgesellschaften zu einer Fokussierung auf einzelne Bereiche, da spezifisches Wissen informationsökonomische Probleme reduzieren kann. Vgl. hierzu Abschnitt 3. 5.
Vgl. beispielsweise die empirisch fundierte Modellentwicklung zur Entscheidungsfindung durch Venture Capitalisten bei Fried, V. H.; Hisrich, R. D. (1994), S. 28 ff.
Vgl. hierzu beispielsweise Pichotta, A. (1990), S. 56 ff.; Christen, D. V. (1991), S. 54; Kau, W. M. (1984), S. 29 ff. sowie die Teilnehmerhandbücher sämtlicher Existenzgründungswettbewerbe, z.B. Startup der Sparkassen in Deutschland oder promotion der Wolfsburg AG.
Zu Qualifikation als Führungsproblem vgl. Niederfeichtner, F. (1987), Sp. 1749 ff.
Hellmann, T. und Puri, M. (2002) weisen dies empirisch für das Silicon Valley nach.
Zur Operationalisierung des Kompetenzbegriffs vgl. Staudt, E.; Hafkesbrink, J.; Levandowitz, T. (1996), S. 10 ff.
Inwiefern Kemkompetenzen für den unternehmerischen Erfolg notwendig ist, untersucht Bouncken, R. B. (2000).
Cressy, R. (1996), S. 1253 ff. ermittelt empirisch für Start Ups in UK, daß das Humankapital die wichtigste Einflußgröße auf den Fortbestand der Unternehmung ist. Vgl. auch Schefczyk, M.; Gerpott, T. J. (1998b), S. 574.
Zur Bedeutung des Managements für die Kapitalversorgung vgl. Arndt, W. (1995).
Analog kennzeichnet Arnold, U. (1997), S. 2 f. Beschaffung als Kernbereich des Versorgungsmanagements.
Vgl. Fritz, W.; Oelsnitz, D. v.d. (1998), S. 32; daneben tragen auch Technologie- und Innovations-sowie Umwelt- und Gesellschaftsorientierung zum Unternehmungserfolg bei, wenn auch mit weniger deutlichem Wirkungszusammenhang.
Geschka, H. (1997), S. 210 betont die Notwendigkeit, bei Innovationsprojekten umfassende Marktinformationen zu sammeln.
Vgl. Meffert, H. (1986), S. 13; weitere Funktionen der Marktforschung: Frühwamung, Intelligenzverstärkung, Strukturierung und Selektion.
Vgl. beispielsweise die Auflistung bei Hebig, M. (1989), S. 55 ff.
Zu den inhaltlichen Bestandteilen im einzelnen vgl. beispielsweise Perridon, L.; Steiner, M. (1997), S. 599 ff.
Analoge Schwerpunkte als Erfolgsfaktoren basierend auf Business Plänen vgl. Timmons, J. A. (1994), S. 437 ff. Die Arbeit enthält auf S. 380 ff. einen Überblick Ober häufige Fehler, die bei der Erstellung eines Business Plans unterlaufen und gibt wichtige Hinweise, wie sich diese vermeiden lassen sowie an welchen Punkten besonders sorgfältig geplant werden sollte.
Fiet, J. O. (1995a), S. 195 ff. gelangt zu der Erkenntnis, daß Venture Capital Geber vermehrt selbst Informationen sammeln, je höher die Markt- und/ oder Agency-Risiken sind. Zudem geben sie eindeutig der eigenen Due Diligence Prüfung Vorrang.
Vgl. beispielsweise Sahlman, W. A. (1993), S. 234.
Timmons, J. A. (1994), S. 384 nennt ähnliche Eigenschaften, die bei der Erstellung eines Business Plans berücksichtigt werden sollten.
Cressy, R. (1996), S. 1266 kommt aufgrund empirischer Ergebnisse zu der Aussage, daß die Finanzierung nicht für den Untemehmungserfolg maßgeblich ist.
Vgl. Schefczyk, M.; Gerpott, T. J. (1998a), S. 146 und 151. Zu den Aufgaben von Kapitalbeteiligungsgesellschaften vgl. Abschnitt 5. 2. 2.
Bell, M. G. (1999a), S. 376 bringt dieselbe Auffassung zum Ausdruck.
Dieser zu erwartende Sachverhalt wird annahmegemäß von Elango, B.; Fried, V. H.; Hisrich, R. D.; Polonchek, A. (1995), S. 157 ff. in einer empirischen Untersuchung bestätigt.
Keine Unterscheidung beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. Siehe hierzu Rams, A.; Remmen, J. (1999), S. 688, Abb. 1. Vgl. Ruhnka, J. C.; Young, J. E. (1987), S. 167 ff.
Camp, S. M.; Sexton, D. L. (1992), S. 12 stellen den Trend zur Bevorzugung späterer Finanzierungsphasen seitens der Venture Capital Geber bereits 1992 fest.
So geschehen bei Müller-Stewens, G.; Roventa, P.; Bohnenkamp, G. (1996), S. 72. Schmidt, A. G. (1998), S. 287 erkennt die Notwendigkeit zum Strategiewandel im internationalen Handel, beleuchtet diese aber nicht weiter.
Vgl. diesbezüglich die Forderung der OECD, Handelsbarrieren weiter abzubauen; o.V./ OECD (1996), S. 16.
Sahlman, W. A. (1993), S. 234 schlägt drei Finanzierungsrunden vor, innerhalb denen sich die Unternehmung weiterentwickeln und die Risiken reduziert werden müssen.
Gompers, P. A. (1995), S. 1461 bezeichnet dies als stufenweise Kapitalbereitstellung.
Ruhnka, J. C.; Feldman, H. D.; Dean, T. J. (1992), S. 137 ff. bezeichnen das Verbleiben in Portfolio-Untemehmungen, denen an sich ein wirtschaftliches Scheitern droht, als Fortführung von „Living Dead Investments“ mit dem Ziel, sich ohne Verluste aus dem Engagement zurückzuziehen.
Evanson, D. R.; Beroff, A. (1999) geben Hinweise darauf, was es bei der Beantragung von Beteiligungskapital zu beachten gilt.
Vorschlag zur Vorgehensweise bei Kirmße, S. (1996), S. 110 ff., insbes. S. 119 ff. Zur Schätzung systematischer Risiken von Unternehmungen bietet sich zudem die Unternehmensvergleichmethode an, wie von BARRA entwickelt und bei Copeland, T.; Koller, T.; Murrin, J. (1994), S. 264 f. und S. 330 ff. ausgeführt.
Gilson, R. J.; Black, B. S. (1996), S. 5 bezeichnen den Exit- und Reinvestitionszyklus als Maßgröße für die unternehmerischen Fähigkeiten eines Venture Capital Gebers.
Schmidt, R. H. (1985), S. 433 unterstellt hingegen aufgrund der Bedeutung der Marktwertmaximierung zum Exit-Zeitpunkt des Venture Capital Gebers Interessengleichheit, obwohl er bereits auf die Problematik der weiteren Finanzierung hinweist.
Vgl. Schefczyk, M. (1998), S. 45. Zu den Bewertungsverfahren vgl. Abschnitt 6. 1. 3.
Zu Gesetz und Kommentaren vgl. Kallmeyer, H. (1997).
Weitere Arten der Umwandlung sind Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung. Zur betriebswirtschaftlichen Bedeutung des neuen Umwandlungsrechts bei der Verschmelzung vgl. Ossadnik, W.; Maus, S. (1995), S. 105 ff.
Weilep, V. (1997), S. 21 ff. bewertet die Veränderungen aus Sicht mittelständischer Unternehmungen.
Vgl. neben den gesetzlichen Regelungen Späth, W. (1996), S. 143 f.
Zum Dual Listing vgl. Schiereck, D.; Roll, P.; Kilka, M. (1997).
Averdiek-Bolwin, C. (1998), S. 80 ff. benennt Preisinformationseffizienz und Liquidität als wesentliche Eigenschaften effizienter Aktienbörsen. Vgl. auch Theissen, E. (1998), S. 45 ff.
Vgl. Rasch, S. (1994), S. 512 ff. sowie ders. (1996).
Vgl. Abschnitt 2, 7.1.7 (1); 7.2.2 (1) Regelwerk; d’Arcy, A.; Leuz, C. (2000), S. 390 können keine Unterschiede in der Wahl der Bilanzierungsform und deren möglichen Auswirkungen identifizieren.
Ballwieser, W. (2001) kommt im Rahmen seiner Untersuchung, daß sich jeweils etwa die Hälfte aller am Neuen Markt notierter Aktiengesellschaften für eine Bilanzierung nach US-Gaap bzw. IAS entscheidet. Nach einer kritischen Beleuchtung der Bilanzierungs- und Prüfungspraxis deckt er jedoch noch erhebliche Mängel bei der Umsetzung auf.
Zur Unterscheidung zwischen Stamm- und Vorzugsaktien sowie mögliche Ausprägungen von Vorzugsaktien vgl. beispielsweise Schäfer, H. (1998), S. 114 ff.; Rudolph, B. (2000), S. 306.
Vgl. Abschnitt 2, 7.3.9. (1) Regelwerk; Förschle, G.; Helmschrott, H. (1999), S. 210 ff.
Zur Verbesserung der Kommunikation im Rahmen der Investor Relation vgl. Achleitner, A.-K.; Gassen, A.; Pietzsch, L.; Wichels, D. (2002).
Vgl. Abschnitt 3, 2. und 4. Regelwerk; Benz, N.; Kiwitz, T. (1999), S. 1164.
Vgl. Franke, G.; Hax, H. (1999), S. 529 f. sowie Abschnitt 5.3.3.2 a.
Zur Konzeption und empirischen Ergebnissen im Einzelnen vgl. Mayer, M. D. (2001a).
Vgl. Stehle, R.; Ehrhardt, O (1996), Tab. 2.
Packer, F. (1994) kommt zu einem analogen Ergebnis für Japan in den 80er und frühen 90er Jahren.
Vgl. Weiler, L. (1996). Zu den rechtlichen Vorschriften vgl. Pfüller, M.; Maerker, S. (1999), S. 670 ff.
Schiereck, D.; Wagner, C. (2000) identifizieren einen Einfluß der Reputation des Konsortialführers auf die Wertentwicklung. In diesem Zusammenhang kann gefolgert werden, daß deren Engagement sich gleichermaßen auf beide Gruppen verteilt.
Zur Auswertung vgl. Steiner, M.; Bruns, C. (2000), S. 243 f.
Vgl. Steiner, M.; Bruns, C. (2000), S. 247. Der Buchwert je Aktie wird auch als ausgewiesene, kalkulatorische Substanz bezeichnet.
Vgl. Abschnitt 5.1.2.3 sowie Coveney, P.; Moore, K. (1998), S. 26.
Vgl. hierzu auch Ergebnisse einer empirischen Untersuchung in Deutschland von Brettel, M.; Jaugey, C.; Rost, C. (2000), S. 123 ff., insbes. S. 174: Das Engagement verteilt sich zu 41% auf Vorgründung, 28% auf Gründung und 21% auf Frühphasen.
Zur Agency-theoretischen Herleitung vgl. Fiet, J. O. (1995b), S. 551 ff.
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Mayer, M.D. (2003). Beurteilung von Alternativen der Eigenkapitalaufbringung. In: Venture Finance. nbf Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 322. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82009-9_5
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