Zusammenfassung
Die in dieser Arbeit als erkenntnisleitendes Konzept dienende Strukturationstheorie geht auf den britischen Soziologen Anthony Giddens zurück und entstand vor dem Hintergrund der tradierten Auseinandersetzung zwischen System- und Handlungstheoretikern.385 Giddens versucht in der Strukturationstheorie verschiedene theoretische Strömungen zu integrieren, um ein Konzept zu entwickeln, welches als Meta-theorie in der von unterschiedlichen Auffassungen geprägten Sozialwissenschaft dienen soll.386 Dort bislang unverbunden nebeneinander präsentierte Thesen und Modelle bindet er eklektisch in einen gemeinsamen Zusammenhang ein.387
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Literatur
Erste Ansätze zur Entwicklung der Strukturationstheorie finden sich bereits in Giddens’ Buch „New Rules of Sociological Method“(Giddens 1976). Ausgebaut hat er das Konzept in „Central Problems in Social Theory“(Giddens 1979), um dann in „Die Konstitution der Gesellschaft“(Giddens 1997; englisch: „Constitution of Society“, 1984) seine wesentlichen strukturationstheoretischen Überlegungen zusammenzufassen. In einer Vielzahl weiterer Veröffentlichungen nimmt Giddens Bezug auf die Strukturationstheorie. Für diese Arbeit besitzt das Buch „Konsequenzen der Moderne“(Giddens 1999; englisch: „The Consequences of Modernity“, 1990) sowie ein Aufsatz über das Thema reflexive Modernisierung (Giddens 1996) ebenfalls besondere Bedeutung, da Giddens in diesen Werken das Vertrauen und dessen Einfluss auf soziale Strukturierungspro-zesse besonders hervorhebt. Ein umfassender Literaturüberblick über seine Veröffentlichungen findet sich in Giddens 1991, S. 222–229. Zu einer kritischen Diskussion der Ausgangsposition und Herkunft der Strukturationstheorie siehe Ortmann/Sydow 2001, S. 421–447; Edwards 2000, S. 445–464; Hahmann 2000, S. 117–173; Alexander 1998, S. 342–344; Whittington 1992, S. 693–712; Boyne 1991, S. 52–73; Bryant/Jary 1991, S. 1–31; Kilminster 1991, S. 74–115; Clark 1990, S. 21–27; Cohen 1990, S. 33–45; Poggi 1990, S. 11–19; Thompson 1989, S. 56–76; Giddens 1991, S. 201–221; Giddens 1990a, S. 297–315; Giddens 1989, S. 249–301.
Vgl. Neuberger 1995, S. 288.
Eine Vielzahl prominenter Autoren sieht in dem vorherrschenden Eklektizismus keinen Grund zur Ablehnung der strukturationstheoretischen Ideen. Für sie rechtfertigen sowohl das methodische Gerüst der Strukturationstheorie als auch ihre Originalität und Erklärungskraft ein eklektisches Vorgehen. Vgl. dazu insbesondere Walgenbach 2001, S. 369; Schneidewind 1998, S. 161; Joas 1997, S. 9. Giddens selbst äußert sich in einer Replik auf den Vorwurf des Eklektizismus. Siehe dazu Giddens 1997, S. 35–50.
Vgl. Giddens 1997, S. 30. Giddens präzisiert den Begriff der sozialen Beziehungen folgendermaßen: „A social relation is any tie that establishes some kind of bond between individuals or groups (such as a kinship relation) while social interaction refers to direct interchanges between them, whether face-to-face or mediated by other forms of communication.“Giddens 1990a, S. 302.
Vgl. dazu ausführlich Giddens 1981. Es sei angemerkt, dass Giddens im Rahmen der Struktura-tionstheorie vorhandene Theoriepositionen oftmals polarisierend darstellt, um vorhandene Dualismen zu betonen, die er anschließend kritisiert. Er diskutiert beispielsweise Freiheit (Voluntarismus) und Zwang (Determinismus) als nicht miteinander verbundene Gegensätze, obwohl kaum ein Soziologe diese extreme Positionen uneingeschränkt vertreten würde. Siehe dazu Giddens 1979, S. 9–95 und 131–259.
Vgl. Giddens 1997, S. 215.
Vgl. Holtbrügge 2001a, S. 115–118; Ortmann/Sydow 1999, S. 212; Neuberger 1995, S. 323; Thompson 1989, S. 56–57.
Bei der Sichtung der Literatur fällt gleichwohl auf, dass Giddens’ Abgrenzungen zentraler Begriffe der Strukturationstheorie oftmals unpräzise sind. Die Ungenauigkeit, mit der er Begriffe wie beispielsweise „soziales System“behandelt, steht in ausgeprägtem Gegensatz zu deren Bedeutung für die soziologische und organisationstheoretische Forschung. In dieser Arbeit wird deshalb der Versuch unternommen, die begriffliche Positionierung von Giddens an einigen Stellen zu schärfen. Zu einer Kritik der begrifflichen Uneindeutigkeit bei Giddens vgl. Windeler 2001, S. 201–203; Meyer 1996, S. 105; Walgenbach 1995, S. 773.
Eine Literaturanalyse der deutschsprachigen Managementforschung zeigt, dass dort bislang nur in Ansätzen eine Anwendung der Strukturationstheorie vollzogen wurde. Giddens wird zwar bereits in betriebswirtschaftlichen Aufsätzen, Zeitschriften und Monographien zitiert, struktura-tionstheoretisch fundierte Konzepte finden sich jedoch bislang nur bei wenigen Autoren. Siehe dazu insbesondere Beschomer 2003; Wagner/Haffner 2002; Sydow/Ortmann 2001; Sydow/Van Well 2001; Sydow/Windeler 2001; Wagner/Haffner 2001; Windeler 2001; Ortmann/Sydow/Türk 2000; Ortmann/Sydow/Windeler 2000; Sydow/Windeler 1998; Ortmann 1995; Ortmann 1994.
Giddens 1997, S. 432. Die Konzepte von Raum und Zeit nehmen eine zentrale Rolle in der Strukturationstheorie ein. Jede soziale Interaktion ist auf eine für sie konstitutive Weise räumlich und zeitlich situiert. Im Hinblick auf den Raum unterscheidet Giddens einerseits Situationen sozialer Integration, die sich durch Kopräsenz, d. h. face-to-face-lnteraktionen, auszeichnen, um die Aktivitäten der Handelnden reziprok aufeinander abzustimmen. Andererseits gewährleistet die System integration die Koordination von Akteuren, die räumlich und/oder zeitlich abwesend sind. Im Hinblick auf die Zeit differenziert Giddens drei miteinander verwobene Aspekte: erstens die „durée of day to day life“. Diese Zeit der alltäglichen Erfahrungen ist reversibel und wird von den Akteuren mit Handlungen ausgefüllt, um die permanente Reproduktion des Systems zu gewährleisten. Zweitens nennt er die ebenfalls reversible „longue durée“von Institutionen, die eine große Ausdehnung in Zeit und Raum entfalten. Drittens grenzt er die nicht reversible Lebenszeit von Individuen als „durée of the lifespan of the individual“ab. Siehe dazu Giddens 1997, S. 88–89 und 192–198. Es sei angemerkt, dass der Begriff der Reproduktion in der Strukturationstheorie weit gefasst zu verstehen ist. Er bezeichnet bei Giddens sowohl die Bewahrung von Strukturaspekten bzw. Handlungsmustern als auch deren Wandel bzw. Transformation. Durch dieses Verständnis öffnet sich die Strukturationstheorie für die Dynamik sozialer Interaktionszusammenhänge. Oftmals findet sich in der Literatur zur Strukturationstheorie auch die Schreibart (Re)Produktion, die auch in dieser Arbeit zur Anwendung kommt. Die (Re)Produktion umfasst dann sowohl die Erzeugung (Produktion) als auch den Wandel bzw. die Transformation (Reproduktion) sozialer Aspekte.
Vgl. Giddens 1997, S. 430–432.
Vgl. Giddens 1977, S. 118. Siehe auch Alexander 1998, S. 334–335; Meyer 1996, S. 104; Neu-berger 1995, S. 291; DeSanctis/Poole 1994, S. 121–144.
Die Begriffe Handelnde und Akteure benutzt Giddens synonym. Dieser Sichtweise wird hier gefolgt. Siehe dazu Giddens 1997, S. 36.
Nach Giddens können streng genommen nur Individuen, d. h. Wesen, denen eine körperliche Existenz zukommt, Handelnde sein. In dieser Arbeit stehen jedoch vor allem kollektive Akteure (Netzwerkunternehmen) im Mittelpunkt der Betrachtung. Aber auch diese sind für Giddens bei näherer Betrachtung handlungsfähig. Es erscheint ihm immer dann sinnvoll, von Kollektiven als Akteuren zu sprechen, „[…] wenn ein bedeutsames Maß an reflexiver Steuerung der Bedingungen der sozialen Reproduktion [in dem jeweiligen Kollektiv, A. d. V.] gegeben ist.“Giddens 1997, S. 278. Die Kollektivität zeigt an, inwieweit Akteure in der Lage sind, Handlungen in einen gemeinsamen Systemzusammenhang einzubinden und auf diesen auszurichten. Viele Möglichkeiten kollektiver Handlungsfähigkeit übersteigen dadurch die Fähigkeiten individueller Akteure (z. B. Kooperationsfähigkeit von Unternehmen). Kollektivitäten eröffnen aber nicht nur Handlungsoptionen, sie begrenzen diese auch (z. B. Verpflichtung zur Einhaltung von festen Arbeitszeiten). Vgl. dazu Giddens 1990a, S. 302–303 und die Erläuterungen bei Windeler 2001, S. 225–226; Zimmer 2001a, S. 354–356; Zimmer/Ortmann 2001, S. 31–32; Schneidewind 1998, S. 43.
Vgl. Niggl 1998, S. 103–104; Neuberger 1995, S. 296.
Vgl. Giddens 1997, S. 335.
Diese Auffassung von Giddens geht einher mit der in dieser Arbeit vertretenen Sichtweise des gemäßigten Voluntarismus.
Vgl. Giddens 1997, S. 35.
Giddens 1997, S. 52.
Vgl. Ortmann/Zimmer 2001, S. 305; Neuberger 1995, S. 301 und 347.
Vgl. Neuberger 1995, S. 335.
Vgl. Giddens 1997, S. 55–65.
Vgl. Neuberger 1995, S. 293.
Die hier wiedergegebene Grafik von Giddens ist nicht auf den ersten Blick verständlich, da die Linienführung unklar ist. Im Mittelpunkt stehen die Handlungen der Akteure, die durch drei Ebenen charakterisiert sind. Der Pfeil, der von der „Handlungsmotivation“nach oben zeigt, drückt aus, dass eine Vielzahl von Handlungen zum Teil auf unbewussten Motiven der Akteure beruhen. Dennoch sind die Akteure in der Lage, den Handlungsablauf mehr oder weniger rational zu begründen („Handlungsrationalisierung“). Schließlich überwachen die Akteure den Ablauf ihrer Handlungen reflexiv („reflexive Steuerung des Handelns“). Aus den Handlungen der Akteure folgen Ergebnisse, die zum Teil „beabsichtigte“, aber zum Teil auch „unbeabsichtigte Handlungsfolgen“sind. Die gestrichelte Linie, die von den Handlungsfolgen zurückläuft, symbolisiert, dass Handlungsfolgen — aufgrund der Rekursivität sozialer Praxis — in der nächsten Sequenz zu „erkannten und unerkannten Handlungsbedingungen“werden.
Reflexivität ist für Giddens ein Definitionsmerkmal jeglichen menschlichen Handelns und bedeutet, dass die Akteure auf den fortlaufenden Prozess des gesellschaftlichen Lebens steuernd Einfluss nehmen. Reflexivität bezeichnet dabei aber nicht nur das „Selbstbewusstsein“der Handelnden. Giddens versteht darunter vor allem den Umstand, dass die Akteure als reflexive Wesen in der Lage sind, die Gründe ihrer Handlungen kritisch zu evaluieren. Im Original bezeichnet Giddens die reflexive Handlungssteuerung deshalb auch als „Reflexive Monitoring of Action“. Vgl. Giddens 1999, S. 52; Giddens 1997, S. 53.
Vgl. Giddens 1997, S. 53. Die Begriffe Handlungen und Handeln sind streng genommen voneinander abzugrenzen. Während das Handeln den kontinuierlichen Fluss von Aktivitäten beschreibt, bezeichnet eine Handlung ein willkürlich aus diesem Fluss herausgelöstes Ereignis. Vgl. Meyer 1996, S. 116. An dieser Stelle wird außerdem deutlich, dass sich in der von Giddens vertretenen Sichtweise des reflexiven Handlungsbegriffs unbestreitbar kybernetische Positionen wiederfinden. Siehe dazu die kritische Analyse des Handlungsbegriffs bei Hahmann 2000, S. 130.
Vgl. Windeler 2001, S. 178–182; Neuberger 1995, S. 294. Es sei kritisch angemerkt, dass das strukturationstheoretische Reflexivitätsverständnis sehr weit gefasst erscheint. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man sinnvollerweise auch dann noch von Reflexivität sprechen sollte, wenn die Steuerung des Handelns (vollständig) routinisiert und somit eigentlich ohne ein aktives Reflektieren des Akteurs stattfindet.
Vgl. Giddens 1997, S. 52–57; Neuberger 1995, S. 295.
Vgl. Giddens 1997, S. 55–57.
Vgl. Giddens 1997, S. 95–125.
Giddens teilt die Auffassung vieler soziologischer und ökonomischer Autoren, dass man soziale Interaktionsprozesse nur dann sinnvoll rekonstruieren kann, wenn man die nicht intendierten Folgen des Handelns thematisiert, d. h. von einer linearen Form der Akteurskausalität absieht. Dazu greift er u. a. auf das bereits 1936 von Merton in die Diskussion eingeführte Konzept der „unanticipated consequences“zurück und erweitert es um die unerkannten Handlungsbedingungen. Die Beschäftigung mit beabsichtigten und unbeabsichtigten Handlungsfolgen nimmt einen breiten Raum in der Soziologie und Ökonomie ein. Vgl. dazu Giddens 1997, S. 45 und 79; Giddens 1997, S. 55–58; Treibel 1997, S. 19–85 und 151–246; Luhmann 1994, S. 157–173. Giddens verwendet die Termini „beabsichtigt“und „intendiert“bzw. „unbeabsichtigt“und „unintendiert“synonym. Hier wird dieser Sichtweise gefolgt.
Vgl. Giddens 1997, S. 58.
Vgl. Giddens 1997, S. 34 und 76–77; Giddens 1990a, S. 301–305. Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen soziale Systeme, in Abgrenzung zu psychischen, biologischen und insbesondere technischen Systemen, die jedoch im Einzelfall auch von Bedeutung sein können, z. B. für die Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Ein Überblick über die verschiedenen Systemtypen findet sich bei Krause 2001; Neumann 2000; Luhmann 1994.
Giddens 1997, S. 432.
Es sei angemerkt, dass diese Sichtweise sozialer Systeme nicht so zu interpretieren ist, dass die Akteure die sozialen Systeme „aus dem Nichts“erschaffen. Vielmehr handeln Akteure in sozialen Kontexten, deren Organisationsmodi ihrer Existenz und ihren Handlungen zeitlich vorausgehen. Giddens drückt dies pointiert aus: „Menschen erschaffen die Gesellschaft nicht. Denn sie existiert vor ihnen und ist eine notwendige Bedingung für diese Aktivität […] Gesellschaft existiert nicht unabhängig von menschlicher Aktivität. […] Aber sie ist nicht deren Produkt.“Giddens 1985, S. 170.
Vgl. Giddens 1997, S. 137; Giddens 1990a, S. 302–303.
Vgl. Giddens 1997, S. 77 und 137; Meyer 1996, S. 107–108. Wenn Akteure nur mehr oder weniger lose gekoppelt sind und sich keine dauerhaften Beziehungsmuster im Sinne sozialer Systeme herausbilden, dann könnte man dies im Sinne Kirschs als „Kontextgemeinschaft“bezeichnen. Vgl. Kirsch 1992, S. 233.
„It is important here to re-emphasize that the term ‘social system’ should not be understood to designate only clusters of social relations whose boundaries are clearly set off from others. The degree of systemness is very variable. ‘Social system’ has tended to be a favoured term of functionalists, who have rarely abandoned organic analogies altogether, and of ‘system theorists’, who have had in mind either physical systems, or once more, some kind of biological formation. I take it to be one of the main features of structuration theory that the extension and ‘closure’ of societies across space and time is regarded as problematic.” Giddens 1984a, S. 165 und 283.
Vgl. Giddens 1997, S. 432. Zur Tradition der offenen Systemansätze vgl. Vecchio 2003, S. 322–325; Neumann 2000, S. 123–138; Meyer 1996, S. 95–98; Scott 1992, S. 78–85.
Vgl. Windeler 2001, S. 270–273.
Die Ausarbeitung des Systembegriffs nimmt in der Systemtheorie Luhmanns einen breiten Raum ein. Luhmann sieht soziale Systeme als basal geschlossen an. Ein System entsteht demnach nicht dadurch, dass es Beziehungen zwischen verschiedenen Systemelementen gibt, sondern es entsteht ausschließlich durch eine Stabilisierung der Differenz von Innen und Außen. In den Worten Luhmanns: „Von sozialen Systemen kann man immer nur dann sprechen, wenn Handlungen mehrerer Personen sinnhaft aufeinander bezogen werden und dadurch in ihrem Zusammenhang abgrenzbar sind von einer nichtdazugehörigen Umwelt“Luhmann 1975, S. 9. Systeme konstituieren sich stets in Differenz zu anderen Systemen (Systemumwelten) und die Systemreproduktion erfolgt ausschließlich über Kommunikation. Die systemtheoretische Abgrenzung des Systembegriffs geht auf das biologisch fundierte Konzept der Autopoiesis zurück. Danach sind Systeme operational geschlossen und darauf ausgerichtet, sich mit Hilfe ihrer eigenen Elemente kontinuierlich selbst zu erzeugen. Die Umwelt determiniert nicht die Abläufe und Ergebnisse orga-nisationaler Prozesse. Organisationen sind bei ihrer Selbstreproduktion autonom und von außerhalb des Systems nicht zu steuern. Über das Konstrukt der mitlaufenden Selbstreferenz sind Umweltereignisse für das System jedoch zugänglich. Daher bedeutet autopoietische Geschlossenheit eines Systems nicht das Ausschalten der Umwelt. Auf eine weitere Diskussion unterschiedlicher Systembegriffe wird an dieser Stelle verzichtet. Diese Auseinandersetzung ist Gegenstand zahlreicher Diskurse in der Soziologie. Vgl. Windeler 2001, S. 269–274; Hahmann 2000, S. 21–102 und 275–276; Luhmann 2000, S. 39–80; Kasper/Mayrhofer/Meyer 1999, S. 169–170; Hillig 1997, S. 41; Giddens 1997, S. 218; Treibel 1997, S. 27–31; Luhmann 1995, S. 23–29; Luhmann 1994, S. 242–256.
Siehe u. a. Mirow 1999; Mildenberger 1998; Weber 1994.
Vgl. Ortmann/Sydow 1999, S. 209–210.
Vgl. Kasper/Mayrhofer/Meyer 1999, S. 185.
Vgl. Giddens 1997, S. 81–90.
Ortmann/Sydow 1999, S. 212.
Vgl. Ortmann/Sydow 1999, S. 212.
Vgl. Ortmann/Sydow 1999, S. 208–209.
Vgl. Ortmann/Sydow 1999, S. 212–214.
Giddens betont immer wieder, dass man die Dynamik des Handlungsbegriffs nur angemessen fassen kann, wenn man seine Eingebettetheit in zeitliche Veränderungsprozesse berücksichtigt. Vgl. Giddens 1997, S. 185–213. Die permanente Dynamik, der soziale Systeme unterliegen, lässt sich dabei als systemische Eigenzeit interpretieren. Die Eigenzeit eines Systems ist von großer Bedeutung für dessen Analyse und lässt erkennen, dass ein System, welches wir zu einem bestimmten Zeitpunkt betrachten, sich bereits im nächsten Moment in einem veränderten Zustand befindet. Dieser permanente Verfall und Wandel im Systemkontext wird durch die sog. „Tempora-lisierung von Systemen” beschrieben. Siehe dazu Hahmann 2000, S. 155.
Vgl. Giddens 1997, S. 81.
Vgl. Kapitel 4.5 dieser Arbeit.
Vgl. Giddens 1997, S. 54–55.
Vgl. Meyer 1996, S. 115; Neuberger 1995, S. 329.
Vgl. Giddens 1997, S. 36. Unter dem Bewusstsein versteht man in der Strukturationstheorie „[…] eine Form sensorischer Aufmerksamkeit, die Handelnde den Ereignissen schenken, an denen sie im Rahmen ihres eigenen Handelns teilhaben.“Rüegg-Stürm 2001, S. 96.
Vgl. Giddens 1997, S. 57.
Giddens 1997, S. 36.
Vgl. Meyer 1996, S. 117.
Vgl. Giddens 1997, S. 100.
Giddens betont die Bedeutung des praktischen Bewusstseins zur Analyse sozialer Strukturie-rungsprozesse: „Dort wo das Wissen von Handelnden über das, was sie tun, auf das beschränkt wird, was sie, in welcher diskursiven Form auch immer, darüber sagen können, wird ein äußerst weiter Bereich ihrer Bewusstheit einfach außer acht gelassen.” Giddens 1997, S. 44.
Vgl. Wittgenstein 1960.
Vgl. Rüegg-Stürm 2001, S. 96; Giddens 1997, S. 55.
Vgl. Giddens 1997, S. 100. Siehe dazu auch Rüegg-Stürm 2001, S. 93.
Vgl. Giddens 1997, S. 36.
Vgl. Giddens 1997, S. 387.
Vgl. Meyer 1996, S. 116.
Vgl. Giddens 1997, S. 37.
Vgl. Giddens 1997, S. 116.
Vgl. Goffmann 1971.
Vgl. Giddens 1997 S. 336. Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass die Betonung von Routinen nicht zu dem Schluss führen darf, dass die Strukturationstheorie eine statische Theorie sei. Diese Kritik wird vor allem durch das — noch vorzustellende — Konzept der Dualität von Struktur aufgefangen. Dennoch spielen Routinen eine entscheidende Rolle für die Erklärung des Phänomens der Ordnung in sozialen Systemen. Vgl. Giddens 1997, S. 143.
Vgl. Giddens 1997, S. 111–112.
Vgl. Zerfaß 1996, S. 101–104; Neuberger 1995, S. 299.
Vgl. Robbins 2001, S. 414–439.
Der Begriff Struktur kommt vom lateinischen „struere“(bauen, zusammenfügen, ordnen, errichten). Die Wortwurzel findet sich ebenfalls im Begriff „Konstitution“. Konstitution und Struktur können aus strukturationstheoretischer Sicht als Synonyme gedeutet werden. Durch den Titel seines Buches „Die Konstitution der Gesellschaft“bringt Giddens dies implizit zum Ausdruck. Siehe dazu auch Neuberger 1995, S. 299–300.
Vgl. Giddens 1981; Giddens 1979.
Siehe insbesondere Durkheim 1984.
Vgl. Giddens 1997, S. 68; Sandner/Meyer 1994, S. 210.
Giddens 1988, S. 290.
Vgl. Giddens 1991, S. 204.
Vgl. Menz 2000, S. 31–32.
Vgl. Giddens 1990a, S. 311–314. Als Beispiel zur Verdeutlichung dieser Sichtweise verweist Giddens auf das Verhältnis von Sprechakt und Sprache. Während Handlungen (wie Sprechakte) in einem bestimmten Kontext von Raum und Zeit stattfinden, existiert die Struktur (die Sprache) mehr oder weniger subjektlos außerhalb von Raum und Zeit (virtuell), nur in und durch die Anwendung von Sprechakten in sozialen Interaktionen. Vgl. Giddens 1984a, S. 144.
Vgl. Giddens 1997, S. 240.
Vgl. Giddens 1997, S. 432.
Vgl. Neuberger 1995, S. 291.
Vgl. Giddens 1997; Durkheim 1984.
„Institutions may be regarded as practices which are deeply sedimented in time space: that is, which are enduring and inclusive ‘laterally’ in the sense that they are widespread among the members of a community society.” Giddens 1979, S. 80. Vgl. dazu auch Ortmann/Zimmer 2001, S. 305; Ortmann/Sydow/Windeler 2000, S. 328; Treibel 1997, S. 236–241.
Vgl. Zimmer 2001, S. 385. Mit seinem Verständnis von Institutionen steht Giddens in einer Linie mit der neo-institutionellen Organisationstheorie, die u. a. von Scott vertreten wird. Dieser bietet folgende Begriffsexplikation: „Institutions consist of cognitive, normative, and regulative structures and activities that provide stability and meaning to social behavior. Institutions are transported by various carriers — cultures, structures and routines — and they operate at multiple levels of jurisdiction.” Scott 1995, S. 33. Siehe auch Walgenbach 2002, S. 155–202; Phillips/Lawrence/Hardy 2000, S. 27–29; Scott 1992, S. 132–149.
Vgl. Windeler 2001, S. 284.
Vgl. Giddens 1997, S. 240–255; Windeler 2001, S. 283–285.
Vgl. Bachmann 2001, S. 346.
Vgl. Giddens 1997, S. 224.
Vgl. Giddens 1999, S. 22.
Vgl. Ortmann/Zimmer 2001, S. 305.
So gibt es beispielsweise große Unterschiede, inwiefern Akteure es als tatsächliche Pflicht empfinden, den Steuergesetzen zu folgen und Spekulationsgewinne von Börsengeschäften an die Finanzämter abzuführen oder nicht.
Vgl. Zimmer 2001, S. 385–386.
Vgl. Giddens 1984, S. 17. Dieser Unterschied tritt bereits bei Commons deutlich hervor: „The institution is collective action in control of individual action. The instituts are the product of that control. What are named institutions are more accurately named instituts. The instituts are the rights, duties, liberties, even the exposures to the liberty of others, as well as the long economic list of credits, debts, property, goodwill, legal tender corporations and so on. […] [These are] created and enforced by the institutions.” Commons 1936, S. 247–248.
Vgl. Zimmer 2001, S. 386–388.
Vgl. Giddens 1997, S. 69–74.
Vgl. Zimmer 2001, S. 389.
Vgl. Giddens 1997, S. 70.
Bei Giddens findet sich für den Begriff der Herrschaft oftmals auch der Begriff Domination.
Vgl. Meyer 1996, S. 111.
Vgl. Giddens 1997, S. 73.
Vgl. Giddens 1997, S. 70.
Vgl. Giddens 1990a, S. 301–315.
Ortmann 1999, S. 187. Zur doppelten Kontingenz vgl. Kapitel 5.2.1 dieser Arbeit.
Vgl. Loose 2001, S. 235–270; Meyer 1996, S. 106.
Vgl. Giddens 1997, S. 74; Giddens 1979. Formale Regeln legen die Arbeitsteilung fest und koordinieren die Leistungstransfers in Unternehmen. Sie steigern die Effizienz, da Arbeitsabläufe von Personen unabhängig fixiert werden können. Zudem sind formale Regeln ein Instrument der Herrschaftssicherung. Zum formalen Regelbegriff in der Organisationstheorie vgl. Schreyögg 2000, S. 109–129; Kieser/Kubicek 1992, S. 16–24. Neben der hier vorgenommenen Abgrenzung des informalen und formalen Regelbegriffs finden sich in der Literatur weitere Abgrenzungsoptionen. Regeln lassen sich z. B. auch nach den Dimensionen intensiv vs. oberflächlich, stillschweigend vs. diskursiv und stark bzw. schwach sanktioniert abgrenzen. Vgl. dazu Giddens 1997, S. 74; Meyer 1996, S. 111 und 124.
Vgl. Malik 1993, S. 112–114. Für die Gestaltung von Regeln ist entscheidend, dass diese abstrakt genug gehalten werden, um auf eine Vielzahl sozialer Situationen Anwendung zu finden. In der Praxis existieren formale und informale Regeln zumeist in Form von komplexen Regelsystemen (z. B. formale Unternehmensverfassung und informale Unternehmenskultur). Die Vielzahl der Regeln steht dabei nicht immer in einem konsistenten und harmonischen Verhältnis zueinander. Regeln können widersprüchlich sein und miteinander konkurrieren. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn eine in der Unternehmensverfassung formal kodifizierte Regel (Festlegung der 37,5 Stunden-Woche) mit einer informalen Regel der Zusammenarbeit kollidiert (Leistung von Überstunden als übliches Verhalten in einer Unternehmensberatung).
Vgl. Giddens 1997, S. 71–73.
Vgl. Ortmann 1999, S. 187; Vollmer 1994, S. 141–143.
Vgl. Meyer 1996, S. 81; Kieser/Kubicek 1992, S. 23 und 170.
Vgl. Giddens 1997, S. 73. Nur aus der situationsgerechten (Um)-Interpretation von Regeln in der organisatorischen Praxis können sinnvolle Handlungsmuster resultieren. Vgl. dazu ausführlich Ortmann 1999, S. 187–190.
Unterliegt ein Bereichsleiter beispielsweise der Berichtspflicht an ein bestimmtes Vorstandsmitglied, dann entfaltet diese formale Regel nur dann eine strukturelle Wirkung, wenn der Bereichsleiter dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommt. In dem Moment, in dem er Bericht erstattet, entfaltet sich durch die Handlung ein Strukturmoment.
Die Kenntnis über Regeln des Systemkontextes liefert keine Handlungsschemata für alle möglichen Situationen, die einem Akteur widerfahren können. Diese Aufgabe können Regeln nicht leisten. Aber die praktische Regelkenntnis befähigt Akteure zumindest, in einer unbestimmten Zahl sozialer Kontexte zurechtzukommen und sie in ihrem Sinne zu beeinflussen. Vgl Giddens 1997, S. 73–74.
Vgl. Giddens 1997, S. 81.
Vgl. Giddens 1997, S. 84–85.
Macht kann jedoch immer nur zusammen mit den sinnkonstituierenden (Signifikation) und normativen Aspekten (Legitimation) des Handelns zur Geltung kommen, niemals alleine. Vgl. Joas 1997, S. 23. Der Ansatz von Giddens steht an dieser Stelle in der Nähe zum mikropolitischen Konzept von Crozier/Friedberg, die ebenfalls davon ausgehen, dass jedes Handeln Ausdruck von Macht ist. Vgl. Crozier/Friedberg 1979.
Vgl. Foucault 1981, S. 273. Siehe dazu auch Huxham/Beech 2002.
Vgl. Giddens 1997, S. 84–85.
Vgl. Giddens 1997, S. 169.
Die „Dialectic of Control“spielt für Giddens im Rahmen der Strukturationstheorie eine große Rolle. In der deutschen Übersetzung findet sich dafür der Terminus „Dialektik der Herrschaft“. Siehe dazu Giddens 1997, S. 67.
Vgl. Huxham/Beech 2002, S. 7–13; Meyer 1996, S. 90.
Vgl. Giddens 1994, S. 16.
Vgl. Giddens 1997, S. 211.
Giddens 1997, S. 66.
Vgl. Giddens 1997, S. 229; Giddens 1979, S. 145–150.
Vgl. Giddens 1997, S. 66.
Vgl. Neuberger 1995, S. 310–311.
Vgl. Giddens 1997, S. 81.
Vgl. Hahmann 2000, S. 120; Meyer 1996, S. 107; Sandner/Meyer 1994, S. 212–213.
Kießling 1988, S. 159.
Der englische Begriff „facility“wird in der „Konstitution der Gesellschaft“mit „Fazilitäten“übersetzt. Diese Übersetzung erscheint unglücklich und nicht sehr erhellend, um das Konzept der „facilities“zu verstehen. Nach strukturationstheoretischer Lesart bezeichnen die „facilities“Gelegenheiten, Möglichkeiten, Einrichtungen oder Mittel, die zwischen Handlungs- und Strukturebene vermittelnd zum Einsatz kommen.
In der Strukturationstheorie werden die Begriffe Deutungsschemata und interpretative Schemata synonym verwendet. Hier wird dieser Sichtweise gefolgt.
Vgl. Beschorner 2002, S. 47–49; Windeier 2001, S. 295; Meyer 1996, S. 114.
Giddens 1977, S. 133.
Vgl. dazu Kleinfeld 2002, S. 369–371.
Vgl. Wieder 1974.
Vgl. Neuberger 1995, S. 307–308.
Vgl. Giddens 1997, S. 82.
Siehe dazu Barry/Crant 2000, S. 648–664; Hanft 1998, S. 22–35; Klimecki/Probst/Eberl 1994, S. 55–60; Yates/Orlikowski 1992, S. 299–326.
Vgl. Duschek 2001, S. 68–73; Meyer 1996, S. 112; Luhmann 1988, S. 19–69.
Vgl. Giddens 1997, S. 67.
Giddens 1979, S. 83.
Vgl. Giddens 1997, S. 429.
Als Beispiel für mit Verfügungsrechten ausgestattete allokative Ressourcen kann das Privateigentum über Güter genannt werden. Das Privateigentum ist dieser Lesart nach eine zentrale Struktu-rierungskomponente in unserem Wirtschaftssystem.
Vgl. Giddens 1997, S. 316. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei darauf verwiesen, dass einige Formen allokativer Ressourcen (z. B. Maschinen, Rohstoffe, Technologien) eine reale Existenz zu haben scheinen, unabhängig von der von Giddens getroffenen Annahme, dass Strukturmomente diese Eigenschaft eigentlich nicht besitzen. Doch die Materialität der Ressourcen „[…] berührt nicht den Umstand, daß diese Phänomene zu Ressourcen in der Art und Weise, wie ich (Giddens; A. d. V.) diesen Terminus hier verwende, nur dann werden, wenn sie in die Strukturierungsprozesse einbezogen sind. Der veränderte Charakter von Ressourcen ist logisch äquivalent mit demjenigen von Codes und normativen Sanktionen und zugleich integral an deren Realisierung gebunden.“Giddens 1997, S. 86. Eine Ressource entfaltet folglich nur dann eine strukturelle Wirkung, wenn auf sie tatsächlich in Handlungen zurückgegriffen wird.
Vgl. Giddens 1997, S. 429; Walgenbach 1995, S. 766.
Vgl. Neuberger 1995, S. 310; Giddens 1979, S. 93–94.
Vgl. Giddens 1997, S. 83.
Vgl. Gilbert 1998, S. 69.
Vgl. Neuberger 1995, S. 308.
Am Beispiel eines Gesetzes zeigt sich dieser Zusammenhang deutlich. Ein Gesetz, verstanden als Regel der Legitimation, trifft präzise Aussagen über mögliche Sanktionen, die bei einem Verstoß gegen das Gesetz zu erwarten sind. Jedes Gesetz eröffnet einem Richter bei dessen Anwendung aber auch einen gewissen Spielraum. Die Auslegung des Gesetzes erfährt durch die Deutungsschemata des Richters, verstanden als Regeln der Signifikation, eine Interpretation. Nur die vermittelte Anwendung beider Regeltypen ermöglicht letztlich die Rechtsprechung im jeweiligen Kontext.
Vgl. Neuberger 1995, S. 312.
Vgl. Giddens 1997, S. 77–79.
Die Dualität von Struktur soll hier (im Vergleich zu Abbildung 4.6) insbesondere durch die Aufhebung der grau hinterlegten Trennung zwischen Handlungs- und Strukturebene sowie durch die seitlichen Doppelpfeile zum Ausdruck kommen, die beide Ebenen verbinden.
Giddens 1979, S. 5.
Das Konzept der Dualität von Struktur weist Ähnlichkeiten zum erstmals in der Kognitionsbiologie von Maturana/Varela fundierten und später vor allem von Luhmann systemtheoretisch interpretierten Begriff der Autopoiesis auf. Anknüpfungspunkte finden sich ebenfalls in kybernetischen Positionen der Selbstorganisation. Autopoiesis bedeutet Selbst-Erzeugung. Ein System ist dann autopoietisch, „[…] wenn es durch seine Organisation die Produktion der Elemente, aus denen es besteht, selbst realisieren kann.“Varela 1994, S. 123. Systeme beziehen sich danach im Prozess der Aufrechterhaltung ihrer Organisation ausschließlich auf sich selbst und organisieren sich aus sich selbst heraus. Die Autopoiesis verläuft als rekursiver und geschlossener Prozess, der sich (insbesondere bei Luhmann) über Kommunikation reproduziert. Die Umwelt kann diesem Verständnis nach nur perturbieren, nicht aber das System instruieren. Zu einer ausführlichen Diskussion kybernetischer und systemtheoretischer Interpretationen des Autopoiesekonzepts siehe Luhmann 1995; Luhmann 1994; Krohn/Küppers/Paslack 1994. Zu kognitionsbiologischen Arbeiten siehe vor allem Maturana 1994; Varela 1994; Maturana/Varela 1987; Maturana/Varela 1982. Einen vergleichenden Überblick über unterschiedliche Autopoiesekonzepte geben Hahmann 2000; Meyer 1996; Schmidt 1994; Kirsch 1992.
Vgl. Duschek 2001, S. 68–73; Hahmann 2000, S. 131–133; Jones/Edwards/Beckinsale 2000, S. 162–164; Meyer 1996, S. 105 und 109.
Vgl. Walgenbach 1995, S. 768.
Vgl. Giddens 1997, S. 430.
Vgl. Giddens 1997, S. 68–77.
Giddens drückt dies — in Bezug auf Marx — pointiert aus: „Die menschliche Geschichte wird durch intentionale Handlungen geschaffen, sie ist aber kein beabsichtigter Entwurf; sie entzieht sich beständig den Anstrengungen, sie unter eine bewußte Führung zu bringen“Vgl. Giddens 1997, S. 79.
Zum Begriff der Emergenz siehe u. a. Müller-Stewens/Lechner 2001, S. 50–51; Schreyögg 2000, S. 411–480; Mintzberg/Ahlstrand/Lampel 1999, S. 203–263.
Krohn/Küppers 1992, S. 7–8.
Auch Hayek widmet sich dem Phänomen der Emergenz. Bei ihm findet man in diesem Kontext den Begriff der spontanen Ordnungen. Diese sind nach Hayek weder ganz unabhängig von Handlungen und Eingriffen der Akteure, noch das bezweckte Ergebnis menschlichen Entwurfs. Spontane Ordnungen bilden vielmehr das mehr oder weniger unvorhergesehene Ergebnis von Verhalten, welches die Akteure ursprünglich angenommen hatten, ohne allerdings ein solches Resultat im Sinn zu haben. Die Idee der spontanen Ordnung kommt insofern der Idee der Strukturmomente bei Giddens nahe. Hayeks Erkenntnis, dass eine Gesellschaft weder das Ergebnis menschlichen Entwurfs ist, noch einen gemeinsamen Zweck hat, sondern aus einer unübersehbaren Zahl individueller Handlungen hervorgeht, wurde zu einem der Hauptargumente gegen alle Arten der wirtschaftlichen und sozialen Intervention. Siehe dazu Hayek 1969, S. 30–50. Zum Begriff der spontane Ordnung vgl. außerdem Malik 2002, S. 210–231; Leube 2002, S. 15; Caspers 2001, S. 252–255; Kieser 1994, S. 203.
Vgl. Giddens 1997.
Vgl. Giddens 1999, S. 39; Giddens 1997, S. 37.
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Gilbert, D.U. (2003). Grundlagen der Strukturationstheorie. In: Vertrauen in strategischen Unternehmensnetzwerken. nbf neue betriebswirtschaftliche forschung, vol 320. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82007-5_4
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