Zusammenfassung
Das weltweite Zusammenwachsen der Güter- und Kapitalmärkte ist seit spätestens Anfang der neunziger Jahre Ausgangspunkt der in Fachkreisen geführten Diskussion um die Zukunft der Rechnungslegung in Deutschland.1 Die zuvor in deutsches Recht transformierten EU-Richtlinien waren Ergebnis eines auf den europäischen Raum beschränkt bleibenden Harmonisierungsbestrebens in Bezug auf die kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen als Vorläufer zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes. An diesem geographisch begrenzten Fokus einer bisher für notwendig erachteten Harmonisierung auf dem Gebiet der externen Rechnungslegung konnte seitdem durch die zunehmende Bedeutung der außereuropäischen Kapitalmärkte und Anlegergruppen nicht mehr festgehalten werden.2
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Literatur
Zu den Auswirkungen einer fortschreitenden Globalisierung auf deutsche Unternehmen vgl. Kaßner (2002), S. 508–510 sowie speziell im Hinblick auf die Rechnungslegung vgl. Kümpel (2002a), S. 101 sowie Busse von Colbe (2002a), S. 159–162.
Vgl. Liener (1992), S. 269; Schreib (1993), S. 164–166; Freidank (2000), S. 7 f.; Serfling/Großkopff/Röder (1998), S. 272; Hayn/Waldersee (2000), S. 2; Grammer (1998), S. 359; als Gründe dafür, dass deutsche Unternehmen sich zunehmend um eine Notierung an ausländischen Kapitalmärkten bemühen, werden u.a. die strategische Stoßrichtung des Unternehmens, die Steigerung des Bekanntheitsgrades, eine konsequente Kundenorientierung sowie die immanenten Beschränkungen der nationalen Märkte genannt, vgl. Bay/Bruns (2000), S. 715–717.
Mit dieser Klassifikation in zwei Gruppen wurde in der Vergangenheit der Gegensatz der beiden weltweit dominierenden Grundphilosophien in der Rechnungslegung schlagwortartig verdeutlicht. Zu weiteren Klassifikationsansätzen bzw. zu Einzelheiten dieser Abgrenzung vgl. v. Auer (1997), S. 29–43.
Nicht zuletzt kann diese Entwicklung auch als ein Bestandteil des sich zwischen der Europäischen Union und den USA verschärfenden Wettbewerbs in Bezug auf die Güte der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesehen werden, vgl. hierzu auch Müller (2001), S. 836–844.
Vgl. Staks (1989), S. 118; Adler/Düring/Schmaltz (1996), Vorbemerkungen zu §§ 290–315 HGB Rz. 15 f. Allerdings orientierte sich in der Vergangenheit die Bemessung der Ausschüttungshöhe der Muttergesellschaft nicht selten an dem Konzernergebnis, vgl. Busse von Colbe (1993), S. 23.
Vgl. Schön (2000), S. 719. Zwar können die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte im Konzernabschluss unabhängig von dem Einzelabschluss gemäß § 300 Abs. 2 HGB neu ausgeübt werden. In § 298 Abs. 1 HGB wird allerdings bezüglich der bedeutendsten Rechnungslegungsgrundsätze auf die Regelungen des Einzelabschlusses verwiesen.
Vgl. Gentz (2001), S. 8 f.; Wenning (2001), S. 28–30; Dyckerhoff (200l), S. 68 u. S. 73; Baukmann/ Mandler (1997), S. 1; Küting/Hayn (1996), S. 49 f.; Naumann/Tielmann (2001), S. 1450.
Die Regelung des § 292a HGB ermöglichte börsennotierten Unternehmen als Übergangslösung bis 2005 einen Konzernabschluss nach internationalen Normen aufzustellen mit befreiender Wirkung für die Aufstellungspflicht nach HGB. Da hierunter sowohl IAS/IFRS als auch US GAAP Abschlüsse subsumiert wurden, konnte der betroffene Kreis an Unternehmen während dieses Zeitraums zwischen drei verschiedenen Normensystemen wählen. Eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse war damit kaum gegeben, vgl. Ballwieser/Hachmeister (2000), S. 603 sowie Beermann (2001a), S. 21.
Die Ursache für diese Neuorientierung wird in dem zunehmenden Wettbewerb um knappes Kapital gesehen, weshalb viele Unternehmen um ihren weiteren Kapitalbedarf decken zu können, die Steigerung des Aktionärsvermögens zu ihrem primären Unternehmensziel erhoben haben, vgl. Buchner (1994), S. 513 sowie Wagner (1995), S. 9 f.
Vgl. Copeland/Weston (1992), S. 20; Franke (1993), Sp. 43 f.; Elschen (1991a), S. 1010 f.; Gedenk (1998), S. 22–36; Günther (1997), S. 42–44.
Vgl. Alvarez/Wotschofsky (2000a), S. 121 u. 125.
Die fremdfinanzierungsbedingte Prinzipal-Agent-Problematik zwischen Vorstand und den Gläubigern der Gesellschaft werden daher aus der Untersuchung ausgeklammert, hierzu vgl. Hartmann-Wendels (1992), S. 412–425.
Eine entsprechende Einordnung findet sich bei Rückle (1993), Sp. 257 f.
Vgl. z.B. v. Auer (1997), S. 59–171; Demming (1997); Vigelius (1997); Achleitner/Behr (1998); Kremin-Buch (2000); Schön (2001), S. 74–79; Müller (2002).
Vgl. Alvarez/Wotschofsksy (2000a), S, 91.
Vgl. Dahl (1995), S. 76.
Vgl. zum Comparability Projekt und der Überarbeitung der Core Standards auch Kleekämper/König (2000), S. 571 f.
So sieht auch Dyckerhoff in der Ausrichtung der Rechnungslegung auf die Anforderungen der Kapitalmärkte die Ursache für eine Erweiterung des klassischen Instrumentariums der externen Rechnungslegung, vgl. Dyckerhoff (200l), S. 68.
In diesem Zusammenhang ist vor allem die Integration wertorientierter Berichtsbestandteile in die externe Rechnungslegung zu diskutieren, da zwei beziehungslose Parallelberichterstattungen einer konsistenten Informationsvermittlung entgegenstehen, vgl. Küting/Hütten/Lorson (1995a), S. 1808.
Ähnlich vgl. auch Heinen (1986), S. 35.
Für wegweisende Arbeiten kann diesbezüglich verwiesen werden auf Freidank (1990); Krog (1998); Schäfer (1999); Freidank (2003a), S. 349–360; Freidank (2004), S. 183–210.
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Meyer, M. (2005). Einleitung. In: Unternehmenswertorientierte Berichterstattung auf Basis der IAS/IFRS. Schriften zu Wirtschaftsprüfung, Steuerlehre und Controlling. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81912-3_1
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