Zusammenfassung
Die Gewinnrealisierung und die Rückstellungsbildung bei Versicherungsunternehmen scheinen im Handelsrecht eindeutig geregelt. So erfolgt die Gewinnrealisierung — in Anlehnung an die Interpretation des Versicherungsvertrages als Dauerschuldverhältnis — nach Gewinnrealisierungsgrundsätzen pro rata temporis. Auch die Rückstellungsbildung ist augenscheinlich durch die allgemeinen Vorschriften des § 249 HGB und die speziellen Regelungen der §§ 341e-h HGB bestimmt. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass weder die vorurteilsbehaftete Auffassung vom Dauerschuldverhältnis zwingend ist, noch dass es sich bei sämtlichen versicherungstechnischen Rückstellungen um (ungewisse) Verbindlichkeiten im bilanzrechtlichen Sinne handelt. Dieser Eindruck wird durch derzeitige internationale Entwicklungen in der Versicherungsbilanzierung bestärkt.
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Löw, S. (2003). Einleitung. In: Gewinnrealisierung und Rückstellungsbilanzierung bei Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS. Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81666-5_1
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7996-2
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