Zusammenfassung
Wohl alle Doppelbesteuerungsabkommen widmen sich Zinsen und Lizenzgebühren in gesonderten Vorschriften.10 Grund ist offenbar, dass gerade Zinsen und Lizenzgebühren häufig als eine Form der Gewinnverteilung verwendet werden und daher — ähnlich wie Dividenden — eine Quellensteuer hervorrufen sollen.11 Offen fiskalisch motiviert ist der Anspruch eines Staates, dessen Unternehmen mehr Lizenzen und Darlehen aus dem Ausland aufnehmen als sie ins Ausland gewähren, auf Quellensteuern als einen vermeintlich gerechten Anteil an den abfließenden Entgelten.12 Gerade gegen Quellensteuern wiederum wird angeführt, sie behinderten grenzüberschreitende Kapitalanlagen13 und den Technologietransfer14. Schließlich heißt es, der Lizenzvergabe gingen höhere Entwicklungskosten voran als der Vergabe von Darlehen Refinanzierungs-kosten.
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Seidel, F. (2003). Vergabe von Darlehen und Lizenzen. In: Besteuerung von Auslandsinvestitionen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81584-2_6
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Print ISBN: 978-3-8244-7912-2
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