Zusammenfassung
Nachdem der Hintergrund, der Begriff und die Entwicklung des eGovernment dargestellt worden sind, wird deutlich, dass eGovernment einige grundlegende Veränderungen im Verwaltungshandeln, in der Verwaltungsorganisation und in der Beziehung zwischen Bürger und Verwaltung erwarten lässt. Zu einem grundlegenden Verständnis der Einordnung datenschutzrechtlicher Probleme bedarf es einer Auseinandersetzung mit den konkreten Veränderungen in der Verwaltung. Erst ein solches Verständnis ermöglicht die Herausarbeitung zentraler Herausforderungen fir den Datenschutz. Welche konkreten Veränderungen erfährt die Verwaltung also aufgrund ihrer Neustrukturierung im eGovernment? Dieser Frage wird mit dem Blick auf das Verwaltungshandeln, die Verwaltungsorganisation und die Bürgerbeteiligung nachgegangen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Zur Arbeitsorganisation durch Telearbeitsplätze siehe Dieckmann, in: Kubicek/BraczyklKlumpp/Müller/Neu/Raubold/Roßnagel (Hrsg.), Multimedia@Verwaltung 1999, 71 f.
Mattere, in: Kubicek/Klumpp/Roßnagel ( Hrsg. ), Internet@Future 2001, 52.
Mattem, in: Kubicek/Klumpp/Roßnagel ( Hrsg. ), Internet@Future 2001, 53.
Roßnagel, in: Kubicek/Braczyk/Klumpp/Müller/Neu/Raubold/Roßnagel ( Hrsg. ), Multimedia@Verwaltung 1999, 160.
Roßnagel, in: Kubicek/Braczyk/Klumpp/Müller/Neu/Raubold/Roßnagel ( Hrsg. ), Multimedia@Verwaltung 1999, 161.
Zur Einsparung von Archivraum, Kommune21 2001, 52.
Zum Kosten-und Zeitaufwand durch Ausfiillen von Formularen oder Mitteilungen an die Verwaltung siehe Roßnagel, in: Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann ( Hrsg. ), Verwaltungsrecht in der Informationsgesellschaft 2000, 267.
Schulte, in: Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann ( Hrsg. ), Verwaltungsrecht in der Informationsgesellschaft 2000, 336.
Siehe zur Funktion der Akte in der herkömmlichen und digitalen Verwaltung Menne-Haritz, VM 2001, 198 ff., die vor allem auf die organisierende Wirkung der Akte als Kommunikationseinheit und nicht etwa auf ein Dokument als ein Bestandteil der elektronischen Akte abstellt.
Roßnagel, in: Kubicek/Braczyk/Klumpp/Muller/Neu/Raubold/Roßnagel (Hrsg.), Multimedia@Verwaltung 1999, 158 ff.
Siehe Schach, VVDStRL 1998, 190.
Ein Beispiel aus der Praxis liefert hierzu die Landeshauptstadt Hannover: Dort werden jährlich 400.000 Melderegisterauskünfte angefragt. Wenn % der Abfrage über das World Wide Web erledigt werde, würden drei Stellen freigesetzt. Siehe Sporleder, in: Roßnagel ( Hrsg. ), Die elektronische Signatur in der öffentlichen Verwaltung 2001, 128.
In Bremen wird der Zugang über betreute Kioske durch Bremen Online Services ermöglicht; ähnliche Einrichtungen in Hamburg, Berlin und Köln stellen diese ebenfalls zur Verfügung.
Reinermann 2000a, 28.
Landsberg, in: Reinermann/v. Lucke ( Hrsg. ), Electronic Government in Deutschland 2002, 36.
Memorandum Electronic Government 2000, 14.
Die Begriffe in dieser Phase werden unterschiedlich definiert. So werden sie von Hagen 2001, 29 bestimmt. Lenk dagegen verwendet andere Begriffe wie z.B. erste Orientierung und Informationssuche für Auskunftsinteresse, siehe DuD 2002, 542 ff. Der Europäische Rat wiederum differenziert zwischen vier Stufen: 1. Online-Veröffentlichung von Informationen über öffentliche Dienstleistungen, 2. einseitige Interaktion: Herunterladen von Formularen, 3. beidseitige Interaktion: Ausfüllen von Formularen und Authentifizierung und 4. Transaktionen: Bearbeitung von Vorgängen.
Lenk, DuD 2002, 544; Schuppan/Reichard, LKV 2003, 108 ff.
Biervert/Monse/Hilbig, 1989, 29.
Zur datenschutzrechtlichen Einordnung siehe Kapitel 7.1.
Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, Datenschutzgerechtes eGovenunent 2002, 73.
Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, Datenschutzgerechtes eGovenunent 2002, 73.
Dieses Verfahren wird in Kapitel 7 ausführlich dargestellt und datenschutzrechtlich bewertet.
Memorandum Electronic Government 2000, 14.
Die Intemetpräsenz in den Städten Berlin und Hamburg wird so z.13. ausschließlich (so in Berlin) oder fast ausschließlich (Hamburg beteiligt sich anteilig) von privaten Betrieben gewährleistet. In Bremen wird die technische Plattform von BOS betrieben.
So z.B. in Essen, Karlsruhe, Düsseldorf, Dortmund.
Gora/Scheid, in: Gora/Bauer (Hrsg.), Virtuelle Organisation im Zeitalter von e-Business und eGovernment 2001, 9 ff.
Schellenberg, in: Kröger (Hrsg.), Intemetstrategien 2001, 411 ff.
Schellenberg, in: Kröger (Hrsg.), Intemetstrategien 2001, 411 ff., geht ausfiihrlich auf die Möglichkeiten und Leitlinien zur Gestaltung von PPP’s ein.
Bogumil geht idealtypisch von drei Rollentypen des Bürgers aus: Bogumil, in: Kubicek/Braczyk/Klumpp/Müller/Neu/Raubold/Roßnagel (Hrsg.), Multimedia@Verwaltung 1999, 51 ff.; ähnlich Witte/Geiger, der städtetag 2002, 10.
Bogumil, Kubicek/Braczyk/Klumpp/Müller/Neu/Raubold/Roßnagel (Hrsg.), Multimedia@Verwaltung 1999, 51 ff.; Hoffmann-Riem, DÖV 1997, 433 ff.
KGSt-Bericht Nr. 6/1999, 5; des Weiteren hat der Deutsche Bundestag eine Enquetekommission eingerichtet und mit einem Bericht über die „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ beauftragt, BT-Drucks. 14/8900.
Rights and permissions
Copyright information
© 2004 Deutscher Universitäts-Verlag/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Yildirim, N. (2004). Umbau in der Verwaltung. In: Datenschutz im Electronic Government. DuD-Fachbeiträge. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81242-1_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81242-1_3
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-2184-8
Online ISBN: 978-3-322-81242-1
eBook Packages: Springer Book Archive