Zusammenfassung
Nimmt man ein Standard-Lehrbuch16 der Betriebswirtschaftslehre zur Hand, so sind die ersten Seiten (die „Grundlagen“bzw. der „allgemeine Teil“) zumeist nach folgendem traditionellem Argumentations-Schema aufgebaut: Die Bedürfnisse sind unbegrenzt, Güter dagegen knapp, und so leben wir — leider — nicht im Schlaraffenland, sondern müssen tätig sein, und das am besten nach dem ökonomischen Prinzip. Dies zeigt sich besonders deutlich in Systemen der freien Marktwirtschaft. Die Produktion der Güter erfolgt hier in Unternehmen und deshalb soll das am Gewinnmaximierungs- bzw. Wirtschaftlichkeitsprinzip orientierte Wirtschaften dieser Betriebe mit Hilfe der Betriebswirtschaftslehre wissenschaftlich untersucht werden. Dann eventuell noch ein paar kurze Ausführungen zu bisherigen Ansätzen und den Methoden sowie zur normativ-praktischen, doch zugleich wertfreien Ausrichtung der Betriebswirtschaftslehre und schließlich zuweilen noch der Hinweis, dass bei alldem auch die sozialen und ökologischen Aspekte beachtet werden sollten. Nachdem man sich so dieser ‘lästigen Pflicht’ relativ schnell entledigt hat, kann man sich dann endlich dem ‘eigentlich Wichtigen bzw. Interessanten’ zuwenden und in den nächsten Kapiteln mit Hilfe der speziellen Betriebswirtschaftslehren die einzelnen betrieblichen Funktionsbereiche in aller Ausführlichkeit behandeln.17
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Literatur
Deutschsprachige Lehrbücher sind in der Regel als „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“oder „Betriebswirtschaftslehre“betitelt, wobei noch „Einführung“oder „Grundlagen“als nähere Bezeichnung dazukommen können. Die Lehrbücher sind zumeist nach dem gleichen, traditionellen Muster aufgebaut, geben einen Überblick über das anerkannte Theoriengebäude einer Wissenschaft und damit jenes wieder, was Kuhn als „normale Wissenschaft“bezeichnet (vgl. Kuhn, T.S. (1962/1997), S. 25). Im Hinblick auf eine wissenschaftstheoretische Behandlung der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre sind meiner Meinung nach besonders Chmielewicz, K. (1979/1994), der Beitrag von Zelewski, S. (1999), S. 1 – 125 im Sammelwerk von Corsten, H./Reiß, M. (Hrsg.) (1999) sowie Bea, F. X./Dichtl, E./Schweitzer, M. (Hrsg.) (2000) zu empfehlen.
Dies zeigt sich bspw. an „dem“Standardwerk der Betriebswirtschaftslehre von Wöhe, G. (1996): Bei 1340 Seiten Umfang (ohne Literatur- und Sachverzeichnis) werden lediglich die ersten 90 Seiten auf die wissenschaftstheoretischen, formalen und inhaltlichen Grundlagen des Fachs verwendet, die übrigen Seiten dienen der Darstellung der einzelnen betrieblichen Funktionsbereiche und damit der Behandlung der speziellen Betriebswirtschaftslehren. Dieses Verhältnis zwischen allgemeinem und speziellen Teilen ist relativ typisch, zumeist fällt es für den allgemeinen Teil sogar noch ungünstiger aus; in vielen Lehrbüchern schaffen die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre gerade oder noch nicht einmal die Fünf-Prozent-Hürde! Bis auf vereinzelte Ausnahmen handelt es sich bei den Lehrbüchern der Betriebswirtschaftslehre um Kompendien der speziellen Betriebswirtschaftslehren (vgl. Stüdemann, K. (1988), S. 46 – 47, Backhaus, K. (1989), S. 38 und Endres, W. (1991), S. VII-IX).
Vgl. bspw. Albach, H. (1989b), S. V. In Gutenbergs Ansatz kann man damit auch den Kern der traditionellen Grundlagen der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre nach dem 2. Weltkrieg sehen (vgl. Witt, F.H. 2000, S. 425).
Siehe hierzu die Abschnitte 2.3. - 2.6.
Vgl. Wunderer, R. (1994a), S. X.
Ich beziehe mich hierbei auf die 51. und 52. Jahrestagung des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre e.V. 1989 in Münster bzw. 1990 in Frankfurt.
Die Podiumsdiskussion auf der Münsteraner Tagung der Hochschullehrer (dargestellt in Adam, D. et al. 1990a, S. 137 – 180) wurde von den Veranstaltern im Nachhinein „nur als Aneinanderreihung von Monologen“(dies., 1990b, S. 6.) beurteilt. Und auch fünf Jahre später kommt Eischen zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf die dort vorgetragenen Thesen bzw. generell im Hinblick auf eine Neuorientierung der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre „Folgen nicht zu erkennen“sind (Eischen, R. 1995, S. 205).
Zwar ist die „Kommission Wissenschaftstheorie“im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre e.V. recht produktiv, hält jedes Jahr eine Tagung ab und gibt einen entsprechenden Sammelband heraus, ihre Wirkung geht aber derzeit kaum über ihren Mitgliederkreis hinaus, d.h. sie fuhrt zu keinen Auseinandersetzungen um grundlegende Problemstellungen der Betriebswirtschaftslehre innerhalb des Fachs — ganz zu schweigen von fachübergreifenden Diskursen.
So findet eine Kommunikation und Auseinandersetzung zwischen den Vertretern verschiedener Richtungen bzw. speziellen Betriebswirtschaftslehren u.a. auch deshalb kaum mehr statt, „weil Sprache und Forschungsmethoden in den jeweiligen „speziellen Betriebswirtschaftslehren“nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner zurückgeführt werden können.“(Backhaus, K. (1989), S. 36). Zu den unterschiedlichen Graden wissenschaftlicher Meinungsverschiedenheiten, die von einer gerade noch stattfindenden Diskussion bis hin zu Unverständnis und totaler Kommunikationslosigkeit reichen können, vgl. Stegmüller, W. (1989), S. XLI - XLII sowie Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 242 – 243.
Vgl. Haase, M. (2000), S. 2.
Auch „faktortheoretischer Ansatz“genannt (vgl. Witt, F.H. (1995), S. 4).
Vgl. Mellerowicz, K. (1952), sowie ders. (1953a) und (1953b).
So muss spätestens auf der Tagung des Verbandes der Hochschullehrer 1971 in St. Gallen „allen interessierten Fachvertretern klar geworden sein, daß die Betriebswirtschaftslehre ihre weitestgehend von Gutenbergscher Denkweise geprägte monistische Phase hinter sich gelassen und ein pluralistisches Stadium betreten hatte.“(Schanz, G. (1990), S. 92). Dies gilt natürlich erst recht für die Praxis: So lassen sich seit ungefähr Mitte der 80er Jahre eine „Erosion fordistischer oder tayloristischer Organisationsformen.“(Moldaschl, M./Sauer, D. (2000), S. 205) und eine Vielzahl neuer, post-tayloristischer Produktionskonzepte (bspw. Lean Management, Dezentralisierung, systemische oder reflexive Rationalisierung) ausmachen (vgl. Moldaschl, M./Schultz-Wild, R. (1994a), S. 13 – 15). Aktuelle Beispiele für alternative Ansätze sind vor allem in: Wunderer, R. (Hrsg.)(1994b): „Betriebswirtschaftslehre als Management- und Führungslehre“und Ortmann, G./Sydow, J./Türk, K. (Hrsg.) (2000a): „Theorien der Organisation. Die Rückkehr der Gesellschaft“zu finden.
Vgl. bspw. Schoppe, S.G. et al. (1995), S. 1.
Kleinaltenkamp, M. (2000), S. V.
Behrens, G. (1993), Spalte 4767, spricht von einer „Koexistenz ohne großen Wettbewerb“. Zum Schweigen und zur Abgrenzung zwischen den dichotomen Richtungen ohne offenes Austragen der grundsätzlichen Positionen vgl. Bleicher, K. (1994), S. 92 und 107 sowie Ulrich, P. (1994), S. 183. In Bezug auf die Ökonomie und Soziologie meinte auch Kaufmann, F.-X. (1980), S. 33 recht treffend: „Offiziell nehmen die beiden Wissenschaften voneinander kaum Notiz, wobei auf beiden Seiten die Einstellungen zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung zu variieren scheinen.“und bezeichnete dies als „Meidungsverhalten“.
Und es lässt die Frage aufkommen, ob die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre überhaupt allgemein und sicher formuliert werden können — genau dieses soll in den folgenden Kapiteln untersucht werden.
Vgl. Bleicher, K.(1994), S. 92.
In diesem Zusammenhang bietet Bleicher, K. (1994), S. 106 – 107 vier mögliche Erklärungen an: 1. Die Wissenschaftler sind mit der Ausarbeitung ihrer eigenen Paradigmen beschäftigt und erachten es daher als Zeitverschwendung, sich mit anderen Positionen auseinander zusetzen, 2. Aufgrund der unterschiedlichen Sprachen und Methoden haben sich zwischen den verschiedenen Richtungen Sprach- und Verständnisbarrieren aufgebaut, die eine Auseinandersetzung erschweren oder gar unmöglich machen, 3. Die traditionellen Grundlagen sind mittlerweile historisch überholt und durch interdisziplinäre Ansätze ersetzt, so dass eine grundlegende Auseinandersetzung keinen Sinn mehr macht, 4. Durch die Polarisierung wurden Immunisierungsstrategien entwickelt, womit man den Gegenargumenten der anderen Seite keine Beachtung mehr schenken muss und dies auf ein gegenseitiges Ignorieren hinausläuft.
Ebenso bspw. Raffée, H. (1989), S. 3.
Witt, F.H.(1995),S. 14.
Vgl. Witt, F.H. (1995), S. 30 – 31, wobei sich die Daten auf Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz beziehen. Ebenso Witte, E. (1998), S. 732 (dort werden für 1909 14 Professorenstellen an deutschsprachigen Hochschulen (inklusive Ostpreußen und Schlesien), 1955 für die BRD, Österreich und deutschsprachige Schweiz 67 Stellen, 1998 dagegen für die alte BRD inklusive Neue Bundesländer, Österreich und deutschsprachige Schweiz 863 Hochschul-Professuren für Betriebswirtschaftslehre genannt); auch er begründet mit diesem Zuwachs an Stellen die Zunahme der speziellen Betriebswirtschaftslehre und damit die zunehmende Spezialisierung der Forschung (vgl. ebenda, S. 739).
Witt, F.H. (2000), S. 426.
Vgl. bspw. Weingart, P. (1997), S. 522.
Auch die dabei zuweilen entstehenden Zwischendisziplinen sind ein Indiz dafür, dass jene, durch die Spezialisierung zerrissenen Problemstellungen wieder übergreifender bearbeitet werden sollen.
Die Einteilung in Funktional- und Institutionenlehren ist allgemein üblich. Institutionenlehren wären bspw. Industrie-, Handels-, Bank-, Versicherungs-, Verkehrsbetriebslehre. An betrieblichen Funktionsbereichen und dementsprechenden Funktionallehren wären vor allem zu nennen: Produktion, Absatz, Marketing, Beschaffung, Logistik, Material- und Lagerwirtschaft, Investition und Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Führung bzw. Management, Strategie und Planung, Organisation, Personalwirtschaft (vgl. auch bspw. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 22 – 23, von Stein, J.H. (1993), Spalte 470, Fries, H.-P. (1995), S. 1 – 2, Specht, G. (1997), S. 12, Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 54 oder Schweitzer, M. (2000a), S. 25 – 26). Insbesondere „moderne“betriebliche Bereiche, wie bspw. Forschung und Entwicklung, Informationswirtschaft bzw. Wissensmanagement oder EDV, werden dagegen im Rahmen der Funktionallehren oder gar als eigenständige Funktionallehren gegenwärtig noch kaum behandelt. Insgesamt ist aber die Frage, ob noch der eine oder andere Aspekt als spezielle Betriebswirtschaftslehre in den Katalog aufgenommen oder aus diesem entfernt werden sollte, hier nicht von Belang. Mit dem Problem einer (möglichst) vollständigen, systematischen und logischen Einteilung der speziellen Betriebswirtschaftslehren hat sich in letzter Zeit vor allem Weber, J. (1996) auseinandergesetzt.
Vgl. Fachkommission… (1988), S. 1041 – 1043. Hierbei handelt es sich um eine verkürzte Widergabe. Auch wurden zur besseren Veranschaulichung der inhaltlichen Bedeutung der Studiengebiete einige Begriffe leicht, aber sinnerhaltend geändert. Die vollständige Original-Tabelle ist im Anhang 1 abgebildet. Einen Gegenentwurf zu diesem Katalog kann man in dem Thesenpapier der Münsteraner Hochschullehrer sehen (vgl. Hochschullehrer… (1989), S. 655 – 661), auf das noch im 7. Kapitel eingegangen wird.
Die Institutionenlehren sind in dieser Einteilung lediglich unter einem Punkt zusammengefasst. Dies spiegelt auch insgesamt die Situation innerhalb der Betriebswirtschaftslehre wieder, dass die speziellen Betriebswirtschaftslehren vornehmlich als Funktionallehren gesehen werden.
Wie einleitend erwähnt, geht es in dem hier vorliegenden Werk grundsätzlich um wissenschaftstheoretische und inhaltliche Probleme der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. Hochschulorganisatorische Probleme der Lehre und Forschung, von Fächerkatalogen, Prüfungsordnungen usw. werden dagegen nicht angesprochen.
So kam auch bei der Diskussion um die Arbeitsgebiete der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre heraus, dass es letztlich egal sei, „ob ein Arbeitsgebiet im Rahmen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre oder bei speziellen Betriebswirtschaftslehren behandelt wird,…“(o.V. (1990), S. 163) und dass es sich bei der Bezeichnung „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“lediglich um ein „semantisches Problem“(ebenda, S. 173), handeln würde. Auch hieran sieht man deutlich die Konfusion, die alleine schon mit dem Begriff der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre verbunden ist.
Was auch daran ersichtlich wird, dass an vielen bundesdeutschen Hochschulen das Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre lediglich den Charakter einer Menükarte hat und die ABWL-Klausur gemäß der Prüfungsordnung aus nichts anderem als aus einer mehr oder weniger zufälligen Zusammenstellung von einigen speziellen Betriebswirtschaftslehren besteht. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ist damit die hochschulorganisatorische Variante des Cafeteria-Systems.
Vgl. Gutenberg, E. (1966), S. 6, Szyperski, N. (1971), S. 263, Staehle, W.H. (1973/1978), S. 349, Schäfer, E. (1980/1991), S. 324, Endres, W. (1981), S. 418, Hahn, O. (1985), S. 182, Hochschullehrer… (1989), S. 655 – 661, Adam, D. et al. (Hrsg.) (1990a), Backhaus, K. (1989), S. 35 und 37, Wöhe, G. (1990), S. 223, Ulrich, H. (1994), S. 163 und S. 164, Hill, W. (1994), S. 123, Specht, G. (1997), S. 251 sowie Meffert, H. (1998), S. 710 und S. 713.
Vgl. bspw. Wemgart, P. (1997), S. 522.
Auch die in diesem Zusammenhang immer wieder entstehenden Zwischendisziplinen bzw. sogenannten Bindestrich-Wissenschaften sind ein Indiz dafür, dass jene, durch die Spezialisierung zerrissenen Problemstellungen wieder übergreifender und allgemeiner bearbeitet werden sollen.
So will bspw. Witt, F.H. (1995), S. 30 – 31 das Verschwinden der Grundlagen u.a. mit der Kapazitätsausweitung der Forschung und mit einem Zuwachs an sozialer Komplexität erklären; im Gegensatz zu 31 Hoch-schul-Professuren für Betriebswirtschaftslehre im Jahre 1953 gab es 1990 über 600 Stellen (die Daten beziehen sich auf Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz). Ebenso Witte, E. (1998), S. 732: Dort werden für 1909 14 Professorenstellen an deutschsprachigen Hochschulen (inklu-sive Ostpreußen und Schlesien), 1955 für die BRD, Österreich und deutschsprachige Schweiz 67 Stellen, 1998 dagegen 863 Stellen (wie 1955 jedoch inklusive Neuer Bundesländer) genannt (vgl. ebenda, S. 739). Doch diese Kapazitätsausweitung und der Zuwachs an sozialer Komplexität sind gerade ein Argument für eine möglichst intensive Beschäftigung innerhalb der Betriebswirtschaftslehre mit ihren Grundlagen und für die Notwendigkeit, diese möglichst tragfähig und umfassend zu formulieren.
Vgl. Der Neue Brockhaus (1974), S. 127. Ob diese Beschreibung nun verbesserungswürdig ist oder nicht, ist nebensächlich. Hier geht es nur um das prinzipielle Vorgehen.
Stüdemann, K. (1988), S. 47 argumentiert ähnlich und führt hierzu das Beispiel an, dass der Mensch in der traditionellen Medizin nur als Summe der Funktionen der Organe aufgefasst wird.
Schäfer, E. (1980/1991), S. 325.
Oder wie Weber, J. (1996), S. 80 hierzu bemerkte: „Betrachtet man den traditionellen Entstehungsweg spezieller Betriebswirtschaftslehren, so folgt dieser stets typischen Spezialisierungen der Unternehmenspraxis. Analysiert, erklärt und weiterentwickelt wird das, was empirisch vorfindbar ist.“
Ebenso Haase, M. (2000), S. 2–3.
Weber, M. (1904/1973), S. 228. In diesem Sinne meinte auch Grunberg, E. (1966/1971), S. 72, dass kataloghafte Festlegungen des Erkenntnisgegenstandes einer Einzelwissenschaft im besten Falle „ungeschickt formulierte Beschreibungen eines gegebenen Zustandes“sind.
Das „zuerst“ist logisch, nicht chronologisch gemeint.
Vgl. bspw. Gaugier, E. (1990), S. 192 – 193, in seinem Referat auf der 51. Jahrestagung des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre e.V. 1989 in Münster zum Thema: „Integration und Flexibilität, Eine Herausforderung für die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“.
Die Graphik ist bewusst einfach gehalten, um zunächst die Idee an sich zu verdeutlichen. Diese wird in den folgenden Abschnitten und Kapiteln noch sukzessive und detailliert ausgearbeitet. Eine ausführliche Liste der Aufgaben und Funktionen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre findet sich in Abb. 5, für eine komplexe Darstellung des gesamten Systems der betriebswirtschaftlichen Bereiche vgl. schließlich Abb. 25.
So meinte schon Gutenberg, E. (1958), S. 17: „Zur Ausbildung eines in sich geschlossenen Systems der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre ist es bis heute noch nicht gekommen.“Und auch mehr als drei Jahrzehnte später kommt bspw. Endres, W. (1991), S. 534 zu dem Ergebnis: „Eine Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,…, gibt es bisher nicht, obwohl dies aus den Titeln vieler Lehrbücher zu schließen ist.”
Ähnlich Bleicher, K. (1994), S. 92: „DIE Betriebswirtschaftslehre gibt es allenfalls noch als Institution, in der Bezeichnung von Lehrstühlen, Verbänden und anderen professionellen Einrichtungen.“
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Diefenbach, T. (2003). Bisherige und gegenwärtige Situation der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. In: Kritik und Neukonzeption der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auf sozialwissenschaftlicher Basis. Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81094-6_2
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