Zusammenfassung
Der Finanz- und insbesondere der Bankensektor gehören in allen Industrieländern zu den am stärksten regulierten Sektoren.382 Unter dem Begriff der Regulierung werden allgemein alle staatlichen Maßnahmen verstanden, mit denen Preis-, Verkaufs- und Produktionsentscheidungen privater Unternehmen kontrolliert werden. Zielsetzung der Bankenregulierung ist es, unternehmerische Entscheidungen von Banken zu verhindern, die das allgemeine Interesse unzureichend berücksichtigen.383
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Literatur
Vgl. White (1994), S. 94. Die vorliegende Arbeit kann sich lediglich mit ausgewählten Aspekten der Bankenregulierung befassen, da eine umfassende Behandlung den Rahmen sprengen würde. „There is no satisfactory way to provide the full picture of financial regulation with its excruciating detail and labyrinthine complexities, in any complex form. [...] Indeed the texts of the complete sets of laws and regulations that apply to the financial sector occupy multiple linear feet on the bookshelves of any legal library.“White (2000), S. 394.
Vgl. Breyer/Macavoy (1998), S. 128. Die theoretische Begründung einer Regulierung fußt auf der Neuen Institutionenökonomie. Hierbei steht die komplexe laufende Geschäftsbeziehung zwischen vielen Prinzipalen und wenigen Agenten bei erheblichen transaktionsspezifischen Kosten beider Seiten im Vordergrund. Vgl. hierzu Enkhzaya (1999), S. 5. Kim (1983) nennt weitere Gründe, wie etwa die staatliche Kontrolle der Liquidität innerhalb des Bankensystems, um das Ziel der Preisniveaustabilität zu gewährleisten oder die Kontrolle grenzüberschreitender Kapitalflüsse. Greenbaum/Thakor (1995) argumentieren, dass Geschäftsbanken mittels ihrer Einlagen Seignorage generieren und hierin eine weitere Ursache der Bankenregulierung auszumachen ist. Einen Überblick über die Literatur vermitteln Battacharya/Boot/Thakor (1998).
Vgl. Dale/Wolfe(1998), S. 3–4, vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 20.
So sank exemplarisch das amerikanische Sozialprodukt während der Weltwirtschaftskrise — die durch einen Zusammenbruch der Bankensysteme mitverursacht wurde — um über 50 Prozent, das deutsche um rund 40 Prozent. Vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 17. In der Zeitspanne zwischen dem Crash an den Aktien-märkten im Oktober 1929 und Ende des Jahres 1933 brachen fast die Hälfte aller U.S.-amerikanischen Geschäftsbanken — rund 9 000 — zusammen, bzw. stellten ihre Geschäfte ein. Vgl. Moyer/Lamy (1992), S. 20.
Vgl. Rombach (1993), S. 31.
Santomero/Herring (1999), S. 2.
Dittus (1987), S. 82–83. Banken garantieren ihren Kunden erstens, den Wechselkurs ihrer Einlagen gegenüber Bargeld konstant zu halten, und zweitens, ein Einlöseversprechen in Zentralbankgeld, welches sie selbst nicht schaffen können. Diese Garantien sind mit zwei Risiken verbunden. Einerseits das Risiko, welches sich aus der Fristentransformation ergibt, indem kurzfristigen Einlagen auf der Passivseite längerfristige Kredite auf der Aktivseite gegenüberstehen, andererseits das Kreditausfallrisiko. Die Liquidität der Banken gegenüber ihren Einlegern ist somit immer in Gefahr. Der Begriff der Liquidität bezeichnet hierbei den höchsten Liquiditätsgrad, d. h. die jederzeitige Möglichkeit der Banken, ihren Verbindlichkeiten in Bargeld nachkommen zu können. Ebenda, S. 76.
Vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 21.
Moore (1999), S. 446.
Vgl. Benston (1991), S. 207–208. Vgl. hierzu auch Santomero/Herring (1999), S. 4.
Vgl. Benston (1991), S. 208.
Vgl. Burghof/Rudolph (1996), S. 37–43.
Die Eigenkapitalvorschriften werden von Meister als wichtigstes Element der Bankenaufsicht eingeschätzt: „In EMU, too, capital standards as a protection against loss will remain the cornerstone of banking supervisory provisions. An adequate capital base both in terms of quantity and quality stabilises not only the institutions themselves but also the banking system as a whole.“Meister (1998), S. 5.
Vgl. hierzu Burghof/Rudolph (1996), S. 40–41, zu den protektiven Maßnahmen vgl. Edwards (1996), S. 151–163. Goodhart/Schoenmaker vertreten die Ansicht, dass Einlagensicherungssysteme, sofern sie nicht hundert Prozent der Einlagen absichern können, nicht dazu dienen, Bank-Runs zu verhindern, sondern nur, um einen Totalausfall der Konsumenten zu vermeiden. Eine Schließung der betreffenden Bank lässt sich so einfacher durchsetzen. Vgl. Goodhart/Schoenmaker (1994), S. 338.
Vgl. Gismann (1991), S. 24.
Die traditionelle Methode Zahlungen abzuwickeln, ist unter Verwendung von Bargeld. In diesem Fall ist die Transaktion sofort ohne Einräumung eines Kredites abgeschlossen. Üblicherweise werden Zahlungen aber mittels unbarem Zahlungsverkehr durchgeführt. Hier entsteht stets eine Zeitspanne zwischen der Zahlungsanweisung an die eigene Bank und dem Begleichen der Forderung aus der zugrunde liegenden Transaktion. Unterhalten die Transaktionspartner bei unterschiedlichen Geschäftsbanken ein Konto, so existieren drei Möglichkeiten, die Kundenzahlungen abzuwickeln, sofern sie nicht innerhalb des eigenen Instituts oder des eigenen Gironetzes durch einfache Umbuchung ausgeführt werden können: 1. Alle Banken unterhalten bilateral Konten, 2. Banken fuhren die Zahlungen mittels eines Netzes von Korrespondenzbanken aus, 3. alle Banken unterhalten ein Konto bei der Zentralbank, die so als „Bank der Banken“agiert. Eine weitere Unter-scheidung kann in Netto- und Bruttoverfahren zur Abrechnung der Zahlungen getroffen werden. Beim Bruttoverfahren wird jede einzelne Zahlung in voller Höhe ausgeführt, beim Nettoverfahren hingegen wird für die Beteiligten nur der Saldobetrag aus den gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten abgerechnet. Das Nettoverfahren kann weiter differenziert werden, in ein bilaterales Nettoverfahren, bei dem am Ende einer Abrechnungsperiode die Salden zwischen jeweils zwei Banken verrechnet werden und ein multilaterales Nettoverfahren, bei dem zentral die Salden aller Beteiligten Banken errechnet und beglichen werden. Die Vorteile des multilateralen Nettoverfahrens im Vergleich zu den anderen beiden Abrechnungssystemen liegen auf der Hand: Die Anzahl der nötigen Transaktionen und das gesamte Transaktionsvolumen werden reduziert. Aber auch die Interbankenbeziehungen als Kreditbeziehungen unterliegen dem Kreditausfall- und Liquiditätsrisiko. Innerhalb eines multilateralen Netto Verfahrens treten diese Risiken erst am Ende der Abrechnungsperiode auf. Insbesondere ist hier auf das Kreditausfallrisiko hinzuweisen, dem Banken bei Zahlungen untereinander generell ausgesetzt sind, wenn das zugrunde liegende Zahlungsmedium selbst risikobehaftet ist. Die Nettosalden werden daher in Zentralbankgeld beglichen. Vgl. zu diesem Abschnitt Benston (1991), S. 208. Zu einem Systemrisiko kann es kommen, wenn eine Bank am Ende der Abrechnungsperiode ihrer Nettoverpflichtung nicht nachkommen kann. Fällt deren Zahlung innerhalb des multilateralen Systems aus, so kann es bei der Bank, die den Forderungsausfall zu verkraften hat, auch zur Zahlungsunfähigkeit kommen, die wiederum weitere Ausfälle nach sich ziehen kann, usw. So wurde im Rahmen einer Simulation eines großen Forderungsausfalls innerhalb eines multilateralen Nettosystems errechnet, dass daraufhin etwa die Hälfte aller beteiligten Banken ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. Vgl. hierzu Van den Bergh/Veale (1994), S. 98.
Vgl. Goodhart/Schoenmaker (1994), S. 545–546.
Vgl. Burghoff/Rudolph (1996), S. 64.
Als Beispiel für das (Gegen-)Modell eines sogenannten Mega-Regulierers kann die britische Financial Services Authority (FSA) gelten, die nach der starken öffentlichen Kritik an einigen britischen Bankenzusammen-brüchen (z. B. BCCI, Barings) geschaffen wurde. Die FSA ist gegenüber der Regierung und dem Parlament rechenschaftspflichtig, die Bank of England ist weiterhin fur die Stabilität des Finanzsystems zuständig. Das Vorgehen im Krisenfall ist in einem Memorandum of Understanding zwischen FSA, Bank of England und nationalem Finanzministerium (Treasury) festgelegt. Vgl. Lannoo (1998), S. 5–6.
Vgl. Prati/Schinasi (1998), S. 8, Rombach (1993), S. 108.
Liquiditäts-Konsortialbank (2000), S. 13.
Die Deutsche Bundesbank ist mit 30 Prozent größter Anteilseigner der Liquiditäts-Konsortialbank. Mit weiteren 30 Prozent sind die Mitglieder des Bundesverband Deutscher Banken beteiligt, auf den Sparkassensektor entfallen 26,5 Prozent, auf die DG-Bank als Spitzeninstitut der Kreditgenossenschaften elf Prozent und auf sonstige die restlichen zweieinhalb Prozent. Vgl. Schröder (2000a), S. 12.
Vgl. Prati/Schinasi (1998), S. 12.
Prati/Schinasi (1998), S. 12–13.
Deutsche Bundesbank (2000), S. 36.
Deutsche Bundesbank (2000), S. 36–37.
Vgl. Gual (1999), S. 3.
Vgl.Gual (1999),S.4.
Lang (1998), S. 10.
Deutsche Bundesbank (2001), S. 100.
Deutsche Bundesbank (1999), S. 8–9.
Deutsche Bundesbank (1999), S. 156–157.
Vgl. Europäisches Währungsinstitut (1998), S. 68ff.
Europäisches Währungsinstitut (1995), S. 89. Dieses Prinzip ist nur dann nicht gültig, sofern eine Tätigkeit im Aufnahmeland grundsätzlich verboten ist. Vgl. Rombach (1993), S. 157.
Entsprechende Deregulierungsmaßnahmen in den USA, bei denen geographische Restriktionen in Bezug auf einzelne Bundesstaaten aufgehoben wurden, haben allerdings nicht, wie erwartet, zu einer Verschärfung des Wettbewerbs unter den Banken im Retail-Banking geführt. Dies kann als Hinweis gewertet werden, dass bestehende Markteintrittsbarrieren nicht rechtlicher, sondern größtenteils marktlicher Natur sind. Vgl. Rhoades (2000), S. 361.
Vgl. Europäisches Währungsinstitut (1998), S. 68. 418 Vgl. Schröder (2000), S. 7.
Vgl. Gual (1999), S. 5.
Vgl. Gual (1999), S. 9–10.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1998), S. 61.
Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 45.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1998), S. 61. Der BCCI-Folgerichtlinie zufolge, kann Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, die Zulassung hierfür entzogen werden, sofern die Organisationsstruktur oder die Besitzverhältnisse derart ausgestaltet sind, dass eine Aufsicht dieses Unternehmens nicht möglich ist. Ebenda, S. 70.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1998a), S. 70.
C&L Deutsche Revision (1998), S. 25.
Vgl. Lang (1998), S. 10.
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1997), S. 1.
Vgl. Becker/Peppmeier (2000), S. 47, vgl. Deutsche Bundesbank (1998a), S. 67. Als „Gruppen“gelten nach § 10 a Kreditwesengesetz Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen. Nach § 10 a, Abs. 1 ist das übergeordnete Institut für eine angemessene Eigenmittelausstattung der gesamten Institutsgruppe verantwortlich. In der vorliegenden Arbeit wird nur kurz auf die Änderungen des Grundsatzes I eingegangen.
Vgl. Becker/Peppmeier (2000), S. 48–49.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1998a), S. 68.
Vgl. Büschgen (1998), S. 1106–1124.
Ein Handelsbuch müssen diejenigen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute fuhren, die einen Eigenhandel betreiben. Unter das Handelsbuch fallen alle Positionen in Finanzinstrumenten, die zur Ertragserzielung aus dem Eigenhandel „durch Ausnutzung kurzfristiger Preis- und Kursschwankungen“gehalten werden. Deutsche Bundesbank (1998), S. 65. Darüber hinaus zählen auch Geschäfte, die zur Absicherung der Marktpreisrisiken aus dem Handelsbuch dienen, Aufgabegeschäfte und Forderungen, die im Zusammenhang mit Geschäften des Handelsbuches stehen, zum Handelsbuch. Vgl. C&L Deutsche Revision (1998), S. 49. In § 1 Abs. 12 KWG werden die Positionen, die zum Handelsbuch und Anlagebuch zu zählen sind, näher definiert. Als entscheidendes Kriterium für die Zuordnung einer Position zum Handelsbuch ist der auf die Erzielung eines Handelserfolges ausgerichtete Geschäftszweck. Das Anlagebuch wird demgegenüber als Restgröße definiert. In Hinblick auf die Größenordnung der in § 1 Abs. 12 KWG betriebenen Geschäfte differenziert das KWG zwischen Handelsbuchinstituten und Nicht-Handelsbuchinstituten. Sofern das Handelsbuch keinen großen Anteil an den bilanzwirksamen Geschäften, und insgesamt keine großen Summen aufweist, gilt das Kreditinstitut als Nicht-Handelsbuchinstitut. Zu den exakten Grenzwerten vgl. Büschgen (1998), S. 1121.
Vgl. Becker/Peppmeier (2000), S. 55, vgl. Büschgen (1998), S. 1122.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1998a), S. 71.
Die Eigenmittel setzen sich nach § 10, Abs. 2 KWG aus dem haftenden Eigenkapital und den Drittrangmitteln zusammen. Das haftende Eigenkapital setzt sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital, abzüglich der Abzugspositionen zusammen. Addiert man die Drittrangmittel hinzu, erhält man die Eigenmittel nach § 10, Abs. 2 KWG. (Die konstitutiven Elemente der Drittrangmittel sind die Nettogewinne und die kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten des Handelsbuches. Die Drittrangmittel können nur zur Unterlegung der Marktpreisrisiken, der Adressenausfallrisiken des Handelsbuches und der spezifischen Optionsrisiken herangezogen werden). Zu einer ausführlichen Behandlung der einzelnen Komponenten der Eigenmittel vgl. Büschgen (1998), S. 1106–1124.
Vgl. zur genauen Abgrenzung des Handelsbuches Fußnote Nr. 432. Institute, die keinen oder nur einen Eigenhandel in sehr geringen Umfang zum Zweck der Erzielung von Erträgen durch das Ausnutzen kurzfristiger Preisschwankungen betreiben, gelten als Nicht-Handelsbuchinstitute. Vgl. Deutsche Bundesbank (1998a), S. 71.
Vgl. Becker/Peppmeier (2000), S. 61–63.
Vgl. zu diesem Abschnitt Becker/Peppmeier (2000), S. 62–63, Büschgen (1998), S. 1161–1162.
C&L Deutsche Revision (1998), S. 39.
Hahn (1995), S. 447.
Bundesaufsichtsamt Für Das Kreditwesen (2000), S. 64.
Vgl. Schröder (2000), S. 6.
Europäische Zentralbank (1999), S. 49–50. Unter MFIs werden Monetäre Finanzinstitute verstanden. Aktiva gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebietes betrugen elf Prozent der Aktiva und bestanden zum vorwiegenden Teil aus Krediten. Ebenda, S. 50.
Vgl. Schröder (2000), S. 10.
Schröder (2000), S.3.
Deutsche Bundesbank (2000), S. 39.
Die Lender of Last Resort-Funktion von Zentralbanken ist weder eine festgeschriebene Funktion der Europäischen Zentralbank noch der Deutschen Bundesbank als nationale Zentralbank innerhalb des Systems der europäischen Zentralbanken. Dass dies nicht der Fall ist, ist keineswegs außergewöhnlich, da es keine Industrienation gibt, bei der diese Zentralbankfunktion explizit gesetzlich erwähnt ist. Vgl. hierzu Padoaschioppa (1999), Punkt 29. Zurückzuführen ist dies auf die Moral-Hazard-Problematik, die sich aus einer expliziten Festschreibung einer solchen Funktion ergibt. Banken könnten — im Wissen um eine Versicherung im Falle des Missmanagements — höhere Risiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in Kauf nehmen. Moore fasst die Problematik zusammen: „The provision of liquid funds via a lender of last resort facility has been the chief means by which governments have chosen to prevent or stay bank runs. The introduction of such a facility, however, leads to a moral hazard problem which weakens each financial manager’s commitment to sound banking, and hence may ultimately make the few bank runs which do occur more dramatic in both size and seriousness.“Moore (1999), S. 443. Die Moral Hazard Problematik besteht auch dann, wenn die Lender of Last Resort-Funktion nicht von der Zentralbank, sondern vom Staat oder anderen Sicherungs-systemen (z. B. Einlagensicherungssystemen) übernommen wird, deren Aufgabe es ist, im Krisenfall zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Einen Überblick über die verschiedenen Lösungsansätze zur Vermeidung der Moral Hazard Problematik vermittelt Moore (1999), S. 443 ff.
Vgl. Prati/Schinasi (1998), S. 15–17. Wie genau dies in der Praxis geschehen soll, bleibt unklar. Jedoch ist eine Transparenz nach Padoa-Schioppa auch nicht notwendig, da ein erfolgreicher Krisenbekämpfungsme-chanismus, der auf offengelegten, regelgebundenen Maßnahmen fußt, widersprüchlich ist. Da Krisen und Notfallsituationen stets unvorhergesehene Eigenschaften haben — sonst könnte ja ihre Entstehung auch im Vorfeld vorhergesagt werden — müssen die Verhaltensregeln im Krisenfall speziell angepasst werden. „Who cares so much about the red light when there is two meters of snow on the road?“Padoa-Schioppa (1999), Punkt 30. Eine Analyse von Bankenkrisen in den USA, Skandinavien und Frankreich wurde von Santomero/Hoffman durchgeführt. Sie bestätigen, dass jeder der untersuchten Fälle einzigartig war, wodurch unterstrichen wird, dass allgemeingültige Regeln für den Krisenfall kaum nützlich sind. Gemeinsam hatten die Krisen, dass der betroffenen Bank zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt wurde, aber auch oft versucht wurde, eine vollständige Bankenschließung durch eine Fusion mit einer anderen Bank zu vermeiden. Vgl. Santomero/Hoffman (1998), S. 28.
IMF (1998), S.109.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2000), S. 43. Diese Ansicht wird unter anderem auch vom Bundesverband deutscher Banken geteilt. Vgl. hierzu Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 53, vgl. Schröder (2000), S. 10. Auf eine ausführliche Darlegung der Diskussion der Vor- und Nachteile der best-möglichen strukturellen Ausgestaltung der Bankenaufsicht zwischen einer einzigen nationalen Regulierungs-behörde (Mega-Regulierer) und einer unterteilten Bankenaufsicht wird in der vorliegenden Arbeit verzichtet. Für eine ausführliche Diskussion vgl. Lannoo/Gros (1998), S. 70ff. sowie Burghof/Rudolph (1996), S.64.
Meister (1998), S. 3.
Vgl.o.V. (2001e),S.242.
Vgl. Sekretariat des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (2001), S. 1 und S. 7.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 16.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 16.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 34–35.
Vgl. Sekretariat des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (2001), S. 11.
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers, das Marktrisiko bezeichnet mögliche Verluste aus Handelsgeschäften der Bank und das Operationelle Risiko bildet mögliche Verluste infolge mangelnder interner Prozesse, Fehler von Mitarbeitern oder bankexterner Ereignisse ab. Vgl. Sekretariat des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (2001), S. 10. Formal wird die Mindestkapitalausstattung anhand des Kapitalkoeffizienten [Eigenkapital/Summe der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditrisiko + (Anrechnungsbeträge Marktrisiko + operationelles Risiko) x 12,5] berechnet. Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 17.
Vgl.O.V. (2001e), S.242.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S. 6–7.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S.13.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 35.
Auf eine ausführliche Darstellung der einzelnen Kriterien fur die Einteilung der Schuldner in die jeweiligen Risikoklassen wird in der vorliegenden Arbeit verzichtet. Der Notation der Ratingagentur Standard & Poor’s folgend, ergeben sich fur Staaten mit einem Rating zwischen AAA bis AA- eine Risikogewichtung von 0%, fur Banken und Nicht-Banken mit demselben Rating eine Risikogewichtung von 20%. Für Staaten mit einem Rating zwischen A+ und A- ist eine Risikogewichtung von 20% zugrunde zu legen, für Banken und Unternehmen mit dieser Rating-Einstufung gilt ein Gewicht von 50%. Bei einem schlechteren Rating als B- gilt für alle Schuldnergruppen eine Gewichtung von 150%. Sollte für die Kreditnehmer kein Rating vorliegen, sind die Forderungen grundsätzlich mit 100% zu gewichten. Die Regelung bezüglich der Eigenkapitalanforderung für Unternehmen mit unbekannter Bonität erscheint auf den ersten Blick etwas merkwürdig, da sie besser gestellt werden als Unternehmen mit bekannter, aber unterdurchschnittlicher Bonität. Diese Klassifizierung soll jedoch nur für eine kurze Übergangsfrist gelten, bis die Bonität des Unternehmens geklärt ist. Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 20.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S.15. Auf eine ausführliche Darstellung der einzelnen Kriterien für die Einteilung der Schuldner in die jeweiligen Risikoklassen wird in der vorliegenden Arbeit verzichtet.
Kriterien, die an eine Ratingagentur gestellt werden sind u. a. eine hohe Glaubwürdigkeit, genügende Ressourcen, die für umfassende Einschätzungen notwendig sind, eine Offenlegung der verwendeten Methodologie sowie eine laufende Überprüfung der angewendeten Kriterien. Vgl. Deutsche Bundesbank (200lf), S. 21. Zur detaillierten Beschreibung des Anerkennungsverfahrens vgl. Basler Ausschuss Für Bankenaufsicht (2001a), S. 13.
Zum Problem der adversen Selektion auf Kreditmärkten vgl. Kapitel 4.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S. 17.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 34–35.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S. 22.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 24–25.
Vgl. Sekretariat des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (2001), S. 4. Zur formalen Darstellung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 35–44 sowie Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (200la), S. 34ff.
Vgl. Kupiec (2001), S. 3–4.
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S. 35.
Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001), S. 35–36.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2001f), S. 31.
Vgl. Sekretariat des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (2001), S. 6.
Fischer (2001),S.31.
Vgl.Frien (2001),S.33.
O.V. (2001e),S.242.
Smith/Walter (1997), S. 158.
Smith/Walter (1997), S. 158.
Enoch/Stella/Kahmis (1997), S. 3.
Moore (1999), S. 448.
Vgl. Hetzel (1991), S. 7.
Vgl. Moyer/Lamy (1992), S. 19.
Moyer/Lamy (1992), S. 21.
Moyer/Lamy (1992), S. 23.
O’Hara/Shaw (1990), S. 1589.
Vgl. Moyer/Lamy (1992),S. 23.
Vgl. Schröder(2000a), S. 7–9. So betrug der Anteil der Sichteinlagen bei Sparkassen und Landesbanken an den gesamten Sichteinlagen der Banken in Deutschland im Februar 2001 über 36 Prozent, bei den Spareinlagen sogar über 54 Prozent. Vgl. Deutsche Bundesbank (2001a), S. 25*.
Zu den Marktanteilen der deutschen Bankengruppen vgl. Kapitel 3.
Roth (1994), S. 45.
Meister (1998),S.2.
Vgl. Schröder (2000a), S. 5.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1992), S. 31.
Vgl. Altunbas/Molnyeux/Thornton (1997), S. 317.
Die elf ursprünglichen Teilnehmerstaaten waren Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und die Niederlande.
Vgl. Bundesverband deutscher Banken (1998), S. 103.
Vgl. Lang (1998), S. 21, White (1998), S. 3.
Vgl. exemplarisch De Bandt/Davis (2000), S. 1046, Bundesverband deutscher Banken (1998), S. 103–104,LANG (1998),S.21.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999a), S. 5.
De Bandt/Davis (2000), S. 1047.
Die Europäische Zentralbank weist im Rahmen der Diskussion zu den Überkapazitäten der europäischen Banken auf die Problematik der Messung dieser hin. Dennoch „[...] gibt es guten Grund für die Annahme, dass es in etlichen Mitgliedstaaten überschüssige Kapazitäten gibt“. Europäische Zentralbank (1999a), S. 6.
Vgl. De Bandt/Davis (1999), S. 2, Lipp (1997), S. 103.
Vgl. Europäische Zentralbank (2000a), S. 134. Hierzu auch Lang für den deutschen Bankensektor: „With regard to output prices and margins, both drastically decreased since 1990.“Lang (1998), S. 21.
Die Zinsspanne ist der Quotient aus Zinsüberschuss und Bilanzsumme. Sie betrug 1999 1,28%, 1992 waren es noch 1,81%. Vgl. Deutsche Bundesbank (2000d), S. 48 und S. 72.
Europäische Zentralbank (1999a), S. 7.
Deutsche Bundesbank (2000c), S. 33. Die geringe Bedeutung von Unternehmensanleihen ist auch auf die traditionell mittelständisch geprägte Struktur der deutschen Wirtschaft zurückzuführen. Die Emissionskosten und Mindestlosgrößen der Emission sind für kleinere und mittlere Unternehmen derzeit noch als zu umfangreich anzusehen. Ebenda, S. 37.
De Bandt/Davis (1999), S. 4. Die Deutsche Bundesbank verweist auch auf sinkende Transaktionskosten: „Für die Zukunft ist insbesondere wegen rapide sinkender Transaktionskosten und einer tendenziell weiter wachsenden Nachfrage nach verbrieften Produkten zu erwarten, dass auch für Unternehmen die Mittelbe-schaffung über den Anleihemarkt gegenüber Bankkrediten an Bedeutung gewinnt.“Deutsche Bundesbank (2000c), S. 33.
Schmidt (2001), S. 13.
Vgl. Europäische Zentralbank (2001), S. 45.
Vgl. Dermine (1996), S. 55, De Bandt/Davis (1999), S. 3. Eine Erhöhung nationaler Kreditrisiken kann auch aus einer geringeren Flexibilität der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank im Hinblick auf nationale Konjunkturschwankungen abgeleitet werden. Als Konsequenz hieraus erwarten De Bandt/Davis eine verstärkte internationale Diversifikation des Kreditrisikos durch die Banken.
Vgl. Europäische Zentralbank (2001), S. 44.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2000c), S. 47.
Deutsche Bundesbank (2000c), S. 48.
Vgl. White (1998), S. 11, Europäische Zentralbank (1999a), S. 5–6.
Vgl. Gubert (1999), S. 6–7. „State reliance on unfunded pension schemes in Europe is being increasingly seen as unsustainable given the ageing of the population.“White (1998), S. 7.
Vgl. Gubert (1999), S. 7.
Vgl. Deutsche Bundesbank (200Id), S. 19.
Galati/Tsatsaronis sehen hierin den wichtigsten Effekt der Einführung des Euro..Arguably the single most important influence of the Euro, and one that is likely to have a more lasting effect, is its impact on investors’ and fund raisers’ attitudes towards capital market financing. The coincidence of the opening of investment and funding opportunities through the single currency [...] has been the key to the growth of portfolio investment in Europe and a switch away from bank-intermediated credit.“Galati/Tsatsaronis (2001), S. 33.
Vgl. Lang (1998), S. 22.
Vgl. hierzu die Aufstellung im Anhang.
Vgl. zu diesem Absatz Deutsche Bundesbank (2000), S. 74. Grundlage ist die Klassifikation der Banken-gruppen der Deutschen Bundesbank. Der Provisionsüberschuss ist der Saldo aus Provisionserträgen und - aufwendungen, der Zinsüberschuss der Saldo aus Zinserträgen und -aufwendungen. Bei den Großbanken ist anzumerken, dass 1999 die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG in die Gruppe der Großbanken aufgenommen wurde.
Abbildung 17 zeigt nur die Zins- und Provisionsüberschüsse. Das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften sowie der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen wurden nicht dargestellt, wodurch sich die einzelnen Positionen nicht zu Hundert addieren.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999), S. 57. Exemplarisch hierfür Hofmann: „Die Top League im internationalen Investment Banking besteht aus etwa 20 Häusern. [...] Bei aller Vielfalt in der Erscheinung sind bei näherem Hinsehen die Haupterfolgsfaktoren bei allen größeren Häusern gleich.“Hofmann (1996), S. 5.
Vgl. Dermine (1996), S. 54.
Vgl. Lipp (1997), S. 109.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999), S. 58.
Vgl. Lang (1998), S. 23.
Vgl. exemplarisch Lipp (1997), S. 110–111, Dermine (1996), S. 56.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999a), S. 7–8.
Vgl. hierzu Abbildung 6.
Vgl. Deutsche Bundesbank (200le), S. 25. Die Deutsche Bundesbank subsumiert unter die Kategorie der privaten Haushalte auch private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Vgl. Deutsche Bundesbank (1999c), S. 59–60.
Vgl. Becker/Krück (2000), S. 12.
Vgl. Schmitz-Morkramer (1996), S. 292.
Vgl. o.V. (2000a), S. 710.
Vgl. Deutsche Bundesbank (200le), S. 30.
Vgl.o.V. (2000a), S. 710.
Vgl. Deutsche Bundesbank (200le), S. 29–30.
Vgl. Deutsche Bundesbank (200le), S. 39–40.
Vgl. Schütte (1996), S. 279.
Vgl. Schmitz-Morkramer (1996), S. 297.
Becker/Krück (2000), S. 13. Kritisch ist hierbei anzumerken, dass die statistischen Daten für 2000 noch den Neuemissionsboom und die Börsenhausse in den Jahren 1999–2000 reflektieren. Inwieweit sich die starken Kurskorrekturen an den deutschen Börsen in 2001 auf die Aktienkultur in Deutschland auswirken, ist bis dato noch nicht abzusehen. Doch kann erwartet werden, dass der Anlagebetrag der privaten Anleger im Jahre 2001 nicht ebenso hoch sein wird wie ein Jahr zuvor. So spricht die Schutzgemeinschaft Der Kleinaktionäre Mitte des Jahres 2001 vom Börsensegment Neuer Markt als „Schwindel- und Abzockbörse“. O.V. (2001d), S. 23. Hierzu auch O.V. (2000a), S. 711. „Die Befindlichkeit des Anlegerpublikums wandelte sich mit dem Börsenklima — der Euphorie folgte Ernüchterung.”
Vgl. Deutsche Bundesbank (200le), S. 29.
Vgl. Becker/Krück (2000), S. 15.
Vgl. Lang (1998), S. 19. Den Kern der Refinanzierung von Buchkrediten durch Bankschuldverschreibungen bilden die Pfandbriefe. Vgl. Deutsche Bundesbank (2000c), S. 41–43.
Vgl. zu diesem Abschnitt De Bandt/Davis (1999), S. 5, Europäische Zentralbank (1999), S. 59.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2000d), S. 48–51.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2000c), S. 47.
Vgl. Bundesverband deutscher Banken (1998), S. 115.
Schmidt (2001), S. 13.
Europäische Zentralbank (1999), S. 59.
Vgl. Lang (1998), S. 22–23.
Vgl. White (1998), S. 18.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999a), S. 7–8.
Europäische Zentralbank (1999), S. 59.
Vgl. Schütte (1996), S. 278.
Vgl. Schmitz-Morkramer (1996), S. 293.
Vgl. De Bandt/Davis (1999), S. 4, Lipp (1997), S. 104. Als Beispiel hierfür kann die Spezialisierung der Online-Broker gelten, die sich erfolgreich am deutschen Markt etabliert haben.
Schmidt (2001), S. 14.
Berger/DeYoung/Udell (2000), S. 2. Hierzu auch Schmidt (2001), S. 14.
Europäische Zentralbank (1999b), S. 8, sowie Steinriede (1996), S. 377.
Europäische Zentralbank (1999b), S. 9. Horvitz/White differenzieren ebenfalls zwischen dem Einfluss auf das Front- und Back Office. Vgl. Horvitz/White (2000), S. 368–369.
Vgl. Gerard/Fulda (1996), S. 351.
Vgl. Heffernan (1990), S. 594.
Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 3.
Horvitz/White (2000), S. 367.
Vgl. für alle nachstehend genannten Punkte Talwar (2000), S. B8, Ackermann (2000), S. Bl, Europäische Zentralbank (1999b), S. 6, Steinriede (1996), S. 377.
Vgl. Hitt/Frei/Harker (1998), S. 5. „The development of the telegraph in the 1840s soon led to its use for wire transfers of funds and for the dissemination of price information with respect to gold and securities that were traded on various exchanges, nationally and internationally. The invention of the telephone in 1876 was followed the next year by the first commercial installation of telephones — by two bankers.“White (2000), S.391.
Vgl. Tabbert (2000), S. 33.
Speyer (2000), S. 4.
Speyer (2000), S.4.
So zum Beispiel die Erfindung der Dampfmaschine, welche die industrielle Revolution durch die Art und Weise der Umwandlung von Rohstoffen in Produkte revolutionierte. Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000a), S. 13.
Vgl. hierzu exemplarisch Baily/Lawrence (2001), S. 308–312, Litan/Rivlin (2001), S. 313–317.
„Finance is a sector that has invested heavily in It. It achieved strong productivity growth pre-1995 and even stronger growth post-1995.“Baily/Lawrence (2001), S. 309.
Baily/Lawrence (2001), S. 308. Insbesondere der Finanzdienstleistungssektor ist durch einen erhöhten Einsatz an neuen Informationstechnologien gekennzeichnet und wies im Beoabachtungszeitraum zwischen 1980–1999 höhere Produktivitätssteigerungen auf als der volkswirtschaftliche Durchschnitt. Ebenda, S. 309.
Vgl. zum gesamten Abschnitt Speyer (2000), S. 3, Baily/Lawrence (2001), S. 308–312.
Vgl. zu den aufgeführten Kriterien Speyer (2000), S. 4–6.
Vgl. exemplarisch für den Software-Bereich Liebowitz/Margolis (1999), S. 117–233.
Vgl. Krück/Heng (2000), S. 5. In Deutschland findet der GSM-Standard in den Mobilfunknetzen D und E Verwendung.
Bis zum Jahr 2003 sollen ca. 64% aller Europäer ein Mobilfunkgerät besitzen. Vgl. Stürtz/Mohl (2000), S.B1.
Vgl. zu diesem Abschnitt Krück/Heng (2000), S. 9–10. Die bestehenden GSM-Frequenzen können theoretisch bis 2009 bzw. bis 2012 (E-Plus) und 2017 (Viag) weiterhin genutzt werden, doch ist dies angesichts des Wettbewerbsdrucks durch die UMTS-Frequenz nicht zu erwarten. Vgl. Ericsson Consulting (2000), S. 3–6.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Wild (2000), S. 12.
Vgl. Durlacher Research (1999), S. 22.
Die SMS ist auf dem Weg vom Handy zur Basisstation verschlüsselt, von der Basisstation zum SMS-Center und von dort zur Bank wird sie als Klartext übermittelt. Vgl. Wild (2000), S. 12.
Leistungen, die den Nutzer mit ortsspezifischen Informationen (z. B. Restaurants, Hotels, Kulturprogramm) an seinem jeweiligen Aufenthaltsort versorgen. Vgl. Stürtz/Mohl (2000), S. B1.
Vgl. Durlacher Research (1999), S. 24.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 21. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird die rechtliche Problematik elektronischer Geschäftsabschlüsse nicht vertiefend behandelt. Bisher wurden die zivilrechtlichen Belange im digitalen Geschäftsverkehr aus den allgemeingültigen Vorschriften des deutschen Zivilrechts sowie den durch die Rechtsprechung heraus gebildeten Grundsätzen abgeleitet. Elektronisch abgeschlossene Verträge gelten als genauso wirksam wie per Handschlag oder schriftlich abgeschlossene Verträge. Im Bankverkehr sind Geschäfte zumeist nicht an eine bestimmte Form des Abschlusses gebunden, sie werden jedoch aus Gründen der Beweisführung in aller Regel dokumentiert. Sofern Formvorschriften gelten, genügen digitale Geschäftsabschlüsse jedoch nicht. Aus diesem Grund wurde die EU-Richtlinie „über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen“verabschiedet, womit digitale Signaturen, die auf einem qualifizierten Zertifikat und von sicheren Signaturerstellungseinheiten generiert werden, der menschlichen Unterschrift gleichgestellt sind. Als problematisch erweist sich die fehlende Zurechnungsregelung des Unterschreibenden. So sind Authentizität und Integrität gegeben, jedoch ergeben sich Schwierigkeiten, wenn die durch die Signatur ausgewiesene Person die Urheberschaft bestreitet und eine missbräuchliche Verwendung der Signatur unterstellt. Der Empfanger müsste in diesem Falle nachweisen, dass keine missbräuchliche Verwendung stattgefunden hat, was enorme Schwierigkeiten erwarten lässt. Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000a), S. 8. Die Europäische Kommission arbeitet an einem Richtlinienentwurf, der den grenzüberschreitenden Absatz von elektronischen Finanzdienstleistungen regeln soll. Dabei wird insbesondere diskutiert, inwieweit Direct Broker zur Aufklärung und Beratung im Hinblick auf Anlagerisiken verpflichtet sind, bzw. inwieweit sie für eine Nichterreichbarkeit aufgrund zu geringer technischer Kapazitäten für etwaige Schäden haften müssen. Veil (1999), S. 156–157.
Vgl. Gerard/Fulda (1996), S. 355.
Tratensek (2000), S. 56. Der Begriff des Click-and-Mortar-Unternehmens beschreibt die Verbindung von traditionellem, stationärem Filialgeschäft und einer Präsenz im Internet, über die gleichermaßen ein Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen erfolgt. Vgl. Huber/Linssen (2000), S. 67.
Becker/Krück (2000), S. 7. Der Bundesverband deutscher Banken schätzt den Anteil der Kunden, die Transaktionen ausschließlich online mit ihrer Bank abwickeln wollen, auf lediglich zehn Prozent. Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 38.
Horvitz/White (2000), S. 370.
Vgl. Wild (2000), S. 17.
Vgl. Albrinck (2000), S. 63.
Zu den Ausführungen der einzelnen Stufen vgl. auch Seidel (2000), S. 4–6.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 10.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 12–13.
Vgl. Becker/Krück (2000), S. 9. Zur Bedeutung des Internet Banking in Deutschland stellt die OECD fest, dass lediglich 25 Prozent aller Banktransaktionen derzeit noch über das Zweigstellennetz getätigt werden, 1985 waren es immerhin noch drei viertel aller Transaktionen. Vgl. OECD (2000), S. 38.
Die marginalen Kosten einer Online-Banking-Transaktion betragen lediglich USD 0,04; einer Call-Center-Transaktion USD 0,70; die einer traditionellen Transaktion über einen Bankkassierer USD 1,44. Vgl. Clemons/Hitt (2000), S. 12.
Die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten waren: +/‒4 sehr signifikant; +/‒3 signifikant; +/‒2 moderat signifikant; +/‒1 leicht signifikant; 0 neutral. Ein negatives Vorzeichen impliziert eine erwartete Kostenreduktion, ein positives Vorzeichen eine erwartete Kostenerhöhung. Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 23. Die Höhe der aufzuwendenden Kosten für Transaktionen im Internet-Banking werden mit 1% bis 25% der Kosten im Vergleich zu einer manuellen Abwicklung der Transaktion über den Schalter in den Filialen angegeben. Für eine Transaktion mittels Telefon-Banking beträgt das Verhältnis 40% bis 71%, unter Benutzung von Geldautomaten bzw. Geldkarten- oder Eurochequekartenzahlungen 28%bis 40%. Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 5 und S. 23.
Vgl. Clemons/Hitt (2000), S. 8.
Vgl. Krupp (1996), S. 254–263. Im Jahre 2000 überstieg die Zahl der Online-Konten, die hauptsächlich zur Durchführung von Überweisungen genutzt wurden, mit über zehn Mio. bei weitem die Anzahl der Direct-Brokerage-Depotkonten. Vgl. O.V. (2000), S. 25. Bis zum Fühjahr 2002 konnte die Zahl der Online-Konten in Deutschland gegenüber 2000 nochmals auf über 20 Millionen verdoppelt werden. Mit 5,25 Mio. Kunden ist der Sparkassensektor Spitzenreiter vor den Volks- und Raiffeisenbanken mit drei Mio. Kunden. Auf Platz drei folgt die Deutsche Bank Gruppe mit über zwei Mio. Online Kunden. Vgl. O.V. (2002), S. 25.
Vgl. O.V. (2001) S. 5, Clemons/Hitt (2000), S. 21.
Vgl. O.V. (2000b), S. 9.
Vgl. hierzu Kap. 3.
Vgl. Becker/Krück (2000), S. 7. Die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate im Zeitraum 1999–2005 wird auf 20% quantifiziert. Ebenda, S. 7.
Vgl. Becker/Krück(2000), S. 10.
Europäische Zentralbank (1999b), S. 10.
Einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zufolge waren in 2000 lediglich vier Prozent der befragten Haushalte bereit, ihre Bankverbindung zu wechseln. Vgl. Becker/Krück(2000), S. 21.
Vgl. Clemons/Hitt (2000), S. 24ff.
Vgl. O.V. (2000), S. 25, Becker/Krück (2000), S. 8.
Vgl. zum gesamten Abschnitt Horvitz/White (2000), S. 376.
Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 36. 6,5 Vgl. zum gesamten Abschnitt Clemons/Hitt (2000), S. 15ff.
Vgl. hierzu Grief/Wetenhall/Matre (2000), S. 6–8 sowie Bundesverband deutscher Banken (2000.), S.36.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 13.
Burchard (1996), S. 399.
Burchard (1996), S. 399–400.
Vgl. Becker/Krück (2000), S. 22.
Vgl. zum gesamten Abschnitt Becker/Krück (2000), S. 22–24, Bundesverband deutscher Banken (2000), S.41.
Becker/Krück (2000), S. 5.
Heydemann (2000), S. 640.
Vgl. Heydemann (2000), S. 642.
Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 41–42.
Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 42.
Vgl. Heydemann (2000), S. 641.
Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 39ff.
Heydemann (2000), S. 643.
Vgl. Krück/Heng (2000), S. 3.
Vgl. Krück/Heng (2000), S. 4.
Vgl. zu den genannten Punkten Lerner/Diederich (2000), S. 186–189.
Vgl. zum gesamten Abschnitt Becker/Krück (2000), S. 27–28.
Vgl. Schneider (2000), S. 3–4.
Horvitz/White (2000), S. 371.
Vgl.Picot (2000),S.30.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 27. Alternativ ist zur Amortisation der Investitionen auch eine hohe Bepreisung einiger weniger Nutzer denkbar. Ebenda, S. 27–28.
Vgl. zum gesamten Abschnitt Steinriede (1996), S. 377, Europäische Zentralbank (1999b), S. 6.
Europäische Zentralbank (1999b), S. 29. Zur Unsicherheit der Banken über die erwarteten Erträge aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auch Veil: „Grundsätzlich sind fallende, steigende sowie konstante Ertragserwartungen denkbar.“Veil (1999), S. 160.
Vgl. O.V. (2001a), o.S.
Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 36.
Vgl. Lehmann (1999), S. 306.
Haiss/Schicklgruber (1992), S. 881.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 31.
Die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten waren: +/‒4 sehr signifikant; +/‒3 signifikant; +/‒2 moderat signifikant; +/‒1 leicht signifikant; 0 neutral. Ein positives Vorzeichen ist mit einer erwarteteten Erhöhung der Profitabilität verbunden, ein negatives Vorzeichen bedeutet eine erwartete Senkung der Profitabilität. Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 28.
Vgl. Europäische Zentralbank (199%), S. 28.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 29.
Gerard/Fulda (1996), S. 351. Vgl. hierzu auch Horvitz/White (2000), S. 374. Veil leitet aus der mangelnden Expertise im IT-Bereich sowie dem hohen Investitionsbedarf die These ab, „es wird für eine einzelne Bank künftig kaum möglich sein, ohne dynamische Partner im E-Commerce bestehen zu können“. Veil (1999), S. 161.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999b), S. 31–32.
Gerard/Fulda (1996), S. 366.
Vgl. Gerard/Fulda (1996), S. 360 sowie 366.
Burchard zeigt mögliche Parallelen zum Miles-and-More-Programm der Deutsche Lufthansa AG auf, ebenso sind im Privatkundenbereich Informationen über Reiseziele, gebrauchte Kraftfahrzeuge, Mitfahrgelegenheiten etc. denkbar. Vgl. Burchard (1996), S. 399.
Vgl. Rhoades (2000), S. 364. Diese Auffassung wird auch von der Europäischen Zentralbank vertreten: „[...] although there are signs that customers are starting to,cherry-pick‘, a significant decline in customer loyalty cannot yet be observed.“Europäische Zentralbank (1999b), S. 6.
Bundesverband deutscher Banken (2000), S. 32. 655 Vgl.o.V. (2001) S. 5.
Vgl. Büschgen (1998), S. 1106–1124.
C&L Deutsche Revision (1998), S. 39.
Vgl.o.V. (2001e),S.242.
Vgl.Frien (2001),S.33.
Vgl. Europäische Zentralbank (2000a), S. 134, Lang (1998), S. 21, Deutsche Bundesbank (2000d), S.48
Vgl. Becker/Krück (2000), S. 15.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2000c), S. 47.
Vgl. Lang (1998), S. 22.
Vgl. Europäische Zentralbank (1999a), S. 7–8.
Europäische Zentralbank(1999), S. 59.
Vgl. O.V. (2001) S. 5, Clemons/Hitt (2000), S. 21.
Bundesverband deutscher Banken(2000), S. 36.
O’Hara/Shaw (1990), S. 1589.
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Tröger, N.H. (2003). Veränderungen im Wettbewerbsumfeld als Einflussfaktoren auf M&A-Aktivitäten im Bankensektor. In: Mergers & Acquisitions im deutschen Bankensektor. ebs-Forschung, Schriftenreihe der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL Schloß Reichartshausen, vol 43. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81085-4_5
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