Zusammenfassung
Der März 1942 war — neben weiteren zentralen Ereignissen — besonders für die deutsehen Abiturientinnen dieses Jahres ein wichtiger Zeitpunkt. Die Reifeprüfung fand im März eines jeden Jahren mit den mündlichen Prüfungen ihren Abschluss: die Zuerkennung bzw. Verweigerung des Reifezeugnisses wurde zu diesem Zeitpunkt entschieden. Dies galt auch im Kriegsjahr 1942. Die Regelschulzeit für Oberschülerinnen — so der neue Name für GymnasiastInnen seit der Schulreform von 1937/38 (vgl. Schneider 2000, S. 390ff) — war zwar bereits seit mehreren Jahren auf acht Jahre verkürzt worden, die Abiturreglements aus der Weimarer Republik galten im wesentlichen nach wie vor. Sie sahen unter anderem vor, dass sich alle OberschülerInnen zur Prüfung „melden“ und dazu einen ausführlichen lebensauforientierten Text vorlegen mussten (vgl. den Erlass von 1926, der im § 6 von jedem Primaner „einen ausführlichen Bericht über seinen Bildungsgang“ fordert (Zentralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung in Preußen 68 (1926) Heft 15, 5.8.1926, S. 284)). In diesem Text hatten die Absolventinnen darzulegen, warum sie gebildete junge Männer oder Frauen seien. Diese Tradition blieb während der gesamten NS-Zeit erhalten und wurde nach dem Krieg z.B. in Nordrhein-Westfalen bis in die 60er Jahre fortgesetzt.
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Stelmaszyk, B. (2004). „Eine weitere Vorbildung für meinen erwählten Beruf“ Preußische AbiturientInnen entwerfen ihre Bildungsbiographien im Jahr 1941. In: Helsper, W., Kamp, M., Stelmaszyk, B. (eds) Schule und Jugendforschung zum 20. Jahrhundert. Studien zur Jugendforschung, vol 25. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81020-5_7
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