Zusammenfassung
Die intensivierte europäische Integration begann 1987, als die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft trat und die EG-Verträge mit dem Ziel veränderte, bis 1992 den einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu vollenden. In weiteren Vertragsrevisionen, die nach ihren Entstehungsorten als Verträge von Maastricht (1992), Amsterdam (1997) und Nizza (2000) benannt sind, wurde die europäische Vertragsgemeinschaft vertieft und erweitert, auf zuletzt 15 Mitglieder ab 1995. Die Vertiefung der europäischen Einigung setzte gerade zwei Jahre nach Scharpfs berühmter theoretischer Begründung des europapolitischen Stillstands ein (Scharpf 1985) und verlief parallel zu den Umwälzungen der europäischen Nachkriegsordnung: 1989 erlebte Europa die friedliche Revolution in der DDR, 1990 die vertraglich vereinbarte Vereinigung der früheren DDR mit der Bundesrepublik Deutschland, 1991 den Untergang der Sowjetunion und die Gründung der „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ (GUS). Diese „Zeitenwende“ (Czada 2000:18) eröffiiete der Politik im alten Kontinent neue Wege.
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Literatur
Besonders für Deutschland gilt, dass dem Integrationsprojekt nach der “langen und leidvollen Konfliktgeschichte” (Kielmannsegg 1996:47) des Kontinents “eine politisch-moralische Dignität zugeschrieben wurde, die es für Einwände nahezu unerreichbar machte” (ebenda).
So der Titel von Grande und Jachtenfuchs (Hrsg.) 2000.
Ein Überblick über die Integrationstheorien findet sich bei Moravcsik (2000); eine kritische Würdigung bieten Merkel (1999) und Schmitter (1996a und b).
Für einen Überblick über die ökonomische, politische und soziologische Variante siehe Parsons 1995, 223–231, und 323–336. Zum historischen Institutionalismus vergleiche Pierson (1996) und Immergut (1998).
Das “Elend” der Integrationstheoretiker liegt nach Wolfgang Merkel (1999:338) gerade darin, diesen Vorwurf gescheut und zu wenig nach wechselseitigen Anschlüssen der einzelnen Theorien gesucht zu haben.
Zum liberalen Intergouvernmentalismus siehe unten.
Die “Methode Monnet” bedeutet, den Föderalismus durch die Hintertür einzuführen, indem ein Überspringen der Integration von einem Wirtschaftssektor zum anderen (spillover) und schließlich von der Marktintegration zur politischen Integration gefördert wird (Dinan 2000:349).
Siehe z.B. McKay 1999:37–107; Dinan (Hrsg.) 2000; Pfetsch 2001.
In Belgien bietet die Verfassung die Möglichkeit, dass Gebietskörperschaften in Materien, die sich auf ihren exklusiven Kompetenzbereich beziehen, auch im rechtlichen Sinn als eigenständiger Akteur auftreten. Vereinbarungen zwischen den belgischen Regierungen auf nationaler und subnationaler Ebene regeln die Vertretung des Landes im Ministerrat, die je nach Kompetenzbereich der gesamtstaatlichen Regierung allein, zusammen mit Vertretern der Gemeinschaften oder Regionen, oder den Gemeinschaften bzw. Regionen allein zukommt (Delmartino 2000:148). In Deutschland nutzten die Länder den Umstand, dass für die EEA und die Maastrichter Verträge die Zustimmung des Bundesrates gebraucht wurde, um eine Stärkung ihrer Beteiligungsrechte durchzusetzen. Dies geschah, indem die Länder den Beteiligungsföderalismus mit Artikel 23 GG und den Zusammenarbeitsgesetzen auf die Europapolitik der Bundesregierung ausweiteten, aber auch, indem sie bei der institutionellen Weiterentwicklung der Europäischen Union auf die Beachtung föderativer Prinzipien drängten (siehe dritter Abschnitt dieses Kapitels).
Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, Tschechische Republik, und Slowenien.
Türkei, Zypern, Malta.
Bei Vertragsverhandlungen gilt das Einstimmigkeitsprinzip.
Im Abschnitt V des Amsterdamer Vertrages über Flexibilität wird eine engere Zusammenarbeit zwischen einigen Mitgliedstaaten in bestimmten Politikbereichen erlaubt, vorausgesetzt eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsländer stimmt zu. Damit werden teilweise nur bereits bestehende Praktiken wie bei der Währungsunion der Euro-11 vertraglich fixiert. (Großbritanniens opt-out aus dem Sozialprotokoll wird in Amsterdam beendet und das Sozialprotokoll in den Unionsvertrag aufgenommen; das Schengen-Abkommen zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten über den schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen wird in den EG-Vertrag der Esten Säule überführt). Andererseits wird damit erstmals kodifiziert, dass die Union beispielsweise in der Innen- und Außenpolitik verschiedene Geschwindigkeiten der Integration zulassen könnte (Dinan 2000:10).
Vgl. z.B. Weidenfeld (Hrsg.) 2001 und Junge Europäische Föderalisten 2001.
Aus den Sitzungsprotokollen, zitiert nach Economist vom 16.12.2000, S.25.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 289, 12.12.2000, S.2.
Bundesaußenminister Joschka Fischer bei einer öffentlichen Sitzung des Europa-Ausschusses des Bundestags am 15. Dezember 2000 in Berlin (Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 293, 16.12.2000, S.2).
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 289, 12.12.2000, S.3.
Deutschland (82 Millionen Einwohner) hat im Rat wie Großbritannien, Frankreich und Italien 29 Stimmen, Spanien (39,4 Millionen) 27 (Kraft 2001:9).
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 293, 16.12.2000, S.2.
Zum Begriff und seiner Anwendung auf Europa siehe Schmidt 2000b.
Für viele: Hertel 2000:17.
Wolfgang Clement, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, 2001b: 10.
Ebenda; Europarede von Edmund Stoiber am 8.11.2001 in Berlin, Das Parlament Nr. 47, 19.11.2001: 6.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 133, 11.6.2001, S.3.
Süddeutsche Zeitung Nr. 137, 18.6.2001, S.1.
Süddeutsche Zeitung Nr.137, 18.6.2001, S.2.
Der Ökonom Tinbergen (1965) unterscheidet zwei Arten staatlicher Politiken, die auf eine Erweiterung des Wirtschaftsraums über nationale Grenzen hinweg gerichtet sind: die negative und die positive Integration. Während die negative Integration sich damit beschäftigt, Zöllen, Handelsbeschränkungen und Wettbewerbshindernisse zu beseitigen, zielt die positive Integration darauf, Kompetenzen in der Wirtschaftspolitik und der Regulierung auf der Ebene der “zentralen” wirtschaftlichen Einheit wahrzunehmen. Alle Maßnahmen der negativen Integration können als marktschaffend bezeichnet werden, die positive Integration kann jedoch sowohl marktschaffend wirken (Harmonisierung von Produktstandards, um nicht-tarifäre Handelshindernisse aus dem Weg zu räumen) als auch marktkorrigierend eingreifen (produktions- und standortbezogene Vorschriften über Arbeitsbedingungen oder Umweltschutz).
Mit Inkrafttreten der Maastrichter Verträge ruht die Europäische Union auf drei Säulen: den Europäischen Gemeinschaften (EG) als erster Säule, die supranational ausgerichtet ist und vor allem die Wirtschafts- und Währungspolitik der Gemeinschaft regelt; der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik (ZJI), die als zweite und dritte Säule nach dem Prinzip des Intergouvernementalismus ausgestaltet sind (Vgl. z.B. Pfetsch 1997:61).
Siehe Anmerkung 30.
Souveränität ist ein Kennzeichen moderner Staatlichkeit und betrifft “das tatsächlich-historische Problem der Ausschaltung privater Gewalten und ihrer Zusammenfassung und Ersetzung durch eine oberste staatliche Gewalt, einmal zu dem Zweck, Frieden und Freiheit nach innen zu gewährleisten, zum anderen, nach außen mit einer Stimme zu sprechen und mit ebenso strukturierten Verbänden (d.h. Staaten) gleichberechtigt unmittelbar auf der Ebene des Völkerrechts in Beziehungen zu treten” (Randelzho-fer 1995:694).
Dem Gliedstaat in einem Bundesstaat kommt keine Souveränität zu, weil er von den Weisungen des Zentralstaates abhängig und allenfalls beschränkt völkerrechtsfähig ist, sofern ihm dies vom Bundesstaat zugestanden wird, wie z.B. den deutschen Ländern durch Art. 32 Abs. 3 GG (Randelzhofer 1995:701).
Gemeint sind hier die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft, also die Europäische Gemeinschaft genannte “erste Säule” des Maastrichter Vertrags über die Schaffung einer Europäischen Union (Randelzhofer 1995:704).
BVerfGE 1,14/48; 5, 34/38).
BVerfGE 87, 181/196f.
BVerfGE 34, 9/20.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind dies Österreich und Belgien.
Reform des Föderalismus. Arbeitstagung der PDS-Bundestagsfraktion am 25726. Januar 2002 in Berlin. Thesen der Workshops, S.52.
Roswin Finkenzeller in ‘Der Forschung Beine machen. Bayern und die BSE-Krise’, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. Januar 2001, Nr. 7, S.3.
Detailliert siehe z.B. Hrbek 1986 und 1999; Laufer und Münch 1998:281–322; Kilper und Lhotta 1996:208–239.
Nach Art. 2 S. 1 des Zustimmungsgesetzes zum EWGV vom 25. Juli 1957 war die Bundesregierung verpflichtet, den Bundesrat laufend über EWGAngelegenheiten zu unterrichten, in bestimmten Fällen (Art. 2 S.2 EWGV) auch schon vor der Mitwirkung an der Gemeinschaftseintscheidung (Hackel 2000:69).
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Schäuble (2001:14) beispielsweise plädiert für folgendes Subsidiaritätsverständnis: “Subsidiarität heißt, dass die Europäische Union nur zuständig sein soll für das, was die Mitgliedstaaten oder die nachgeordneten Ebenen politischer Verfaßtheit wie Länder und Kommunen nicht mehr zu leisten vermögen. Im wesentlichen sind das wohl Außen- und Sicherheitspolitik, die Organisation eines gemeinsamen Marktes mit funktionierendem Wettbewerb, Außenvertretung und stabiler Währung und ein gemeinsamer Raum ohne kontrollierte Binnengrenzen mit innerer Sicherheit und eine Zuwanderungsregelung, die Offenheit, Toleranz und Integration befördert.” Die Zuständigkeitsfrage der politischen Ebenen in der Europäischen Union müsse so geregelt werden, “dass ein Rutschbahn- oder Domino-Effekt verhindert werden kann, wonach immer mehr im Laufe der Zeit eben doch zentral geregelt wird. Im Grundgesetz ist uns das nicht wirklich gelungen”. In fast gleichen Worten warnte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz und Bremer Senatspräsident Henning Scherf (SPD) vor einem Domino-Effekt, der mit dem europäischen Wettbewerbsrecht die gewachsenen Strukturen der Daseinsvorsorge in Deutschland in Frage stelle und damit die Länderkompetenzen aushöhle (Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 29, 4.2.2000, S.3).
So erklärte der Sachverständige Albrecht Randelzhofer in der Bundestagsanhörung zum Thema Grundgesetz und Europa am 22. Mai 1992, das Grundgesetz zum Maßstab aller Bemühungen um Europa zu machen, käme einem Grundgesetzimperialismus für das Mehrebenensystem der EU gleich. (Zit. nach Nitschke 1997:67).
Dazu gehören das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof (Art. 4 Abs. 1 EGV).
Die meisten Mitglieder des AdR gehören zwar lokalen oder regionalen Exekutivorganen an, aber sie agieren im Ausschuss doch als politische Einzelpersönlichkeiten. Europarechtlich sind die nicht an Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus (Art. 198a Abs. 4 EGV). Die deutschen Länder haben immer wieder versucht, die Mitgliedschaft im AdR an die institutionelle Vertretung von Gebietskörperschaften zu knüpfen, doch sind sie mit dieser Position im AdR völlig isoliert (Degen 1998:114).
Hier des Staatssekretärs Lorenz Menz (2000:72) aus dem Staatsministerium Baden-Württemberg.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 112. 15.5.2000, S. 15.
Süddeutsche Zeitung Nr. 142, 23.6.2000, S.30.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 116, 19.5.2000, S.7.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 119, 23.5.2000, S.1.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 124, 29.5.2000, S.7.
Streitgespräch Joschka Fischer contra Jean-Pière Chevènement, in: Die Zeit Nr. 26, 21.6.2000, S.14.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 139, 17.6.2000, S.8.
Zu den überzeugten Europäern unter den Neogaullisten gehören der frühere Premierminister Juppé, der EU-Kommissar Barnier und der neue Präsidentenberater, ehemals Konzernchef von Suez-Lyonnaise des Eaux, Jérome Monod (Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 148, 29.6.2000, S.3).
So der Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 148, 29.6.2000, S.16.
So schreibt der ehemalige CDU-Vorsitzende Wolfgang Schäuble: “So lange die Zuständigkeiten nicht verbindlich und befriedigend geregelt sind, wird jede europäische Instanz oder Institution, getreu dem Grundgedanken der schrittweisen Vergemeinschaftung, im Zweifel europäische Zuständigkeiten zu begründen suchen. Und jeder Ansatz, eventuell Zuständigkeiten auf niedere, bürgernähere Ebenen zurück zu übertragen, wird als europafeindlich diffamiert. (…) Solange kein verbindlicher Kompetenzkatalog vorliegt, wird auch der Europäische Gerichtshof bei Kompetenzstreitigkeiten kein “pouvoir neutre” sein, sondern sich als Integrationsorgan verstehen” (Schäuble 2000b: 10).
Bundesaußenminister Joschka Fischer hatte seine Europa-Rede als Privatmann gehalten und den Gedanken der Föderation als langfristiges Ziel bezeichnet, während die im Dezember 2000 anstehende Regierungskonferenz in Nizza sich auf die “Überbleibsel von Amsterdam” beschränken sollte. Schäuble (2000b: 10) kritisierte dieses Hinausschieben der Verfassungsdiskussion auf eine ferne Zukunft: “Der Einwand, dass das in Europa nicht durchsetzungsbar sei, dass man das Mögliche nicht gefährden dürfe, weil man sonst Euroskeptikern Vorschub leiste — dieser Einwand beschreibt in Wahrheit die Krise: Schritt für Schritt werde die europäische Einigung auch auf leisen Sohlen irreversibel, heißt es, und wer über Probleme nicht rede, laufe nicht Gefahr, Widerstand zu mobilisieren. Glaubt man denn, Europa werde durch die Hintertür geschaffen, ohne dass die Bevölkerung es merkt?”.
Subsidiarität kann man — so jedenfalls Dufff (2000:438) — als den Gedanken betrachten, zu dem die Deutschen den Hauptbeitrag geliefert haben (siehe nur Deuerlein 1972), wenn man die Idee der liberalen Demokratie vor allem den Briten und das Konzept der Nation besonders den Franzosen zuschreibt. In einer Union, die in der nächsten Dekade voraussichtlich ihre Mitgliederzahl verdoppeln wird, kann das Subsidiaritätskonzept einen wesentlichen Beitrag zu effizientem und demokratischem Regieren leisten.
So das Verfassungsprojekt, das die Zeitschrift Economist (28.10.2000, S.21–28) vorgelegt hat. Es beruht auf den Integrationsverträgen und einem “Grundvertrag” für die Union, den das Europäische Hochschul institut von Florenz im Auftrag der Europäischen Kommission vorgelegt hat, sowie auf Elementen der amerikanischen Verfassung.
Siehe etwa der Verfassungsentwurf, den ein hoher Beamter aus dem französischen Staatsrat im Auftrag des früheren Premierministers Juppé, wie Staatspräsident Chirac ein Neogaullist, präsentierte. Die Neogaullisten schlagen vor, dass die europäischen Bürger über ihre gewählten Volksvertreter den Verfassungstext erarbeiten und in jedem Mitgliedsland in einem Referendum darüber abstimmen. Eine Kontrollinstanz soll über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wachen. Zwischen den Neogaullisten und ihren deutschen Schwesterparteien CDU und CSU besteht ein Austausch über das Verfassungsprojekt (Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 149, 30.6.2000, S.6).
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 72, 25.3. 2000, S.2.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 72, 25.3.2000, S.2.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 75, 29.3.2000, S.6.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 29, 4.2.2000, S.3. (Rede vor dem Bundesrat am4.2.2000).
Rhein-Neckar-Zeitung Nr. 59, 11./12.3.2000, S.1.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 254, 1.11.2000, S. 16.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 132, 8.6.2000. S.1.
In der CDU/CSU war die Drohung mit einer Blockade in der Europapolitik umstritten. Der für die Außenpolitik zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Volker Rühe, der Europaabgeordnete Elmar Brok und mehrere Mitglieder der Fraktion kritisierten den Konfrontationskurs, den vor allem der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber und der CDU-Fraktionschef Friedrich Merz fuhren (Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 142, 23.6.2000, S.6).
“Erklärung für die Schlussakte der Konferenz zur Zukunft der Union” (Anlage IV) (Hartwich 2001a: 18).
SPD-Leitantragsentwurf “Verantwortung für Europa”, abgedruckt in Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr.101, 2.5.2001, S.3.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 282, 4.12.2001, S.12.
Fragen an Reinhold Booklet: “Für uns ist der Acquis nicht sakrosankt”, in Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 288, 11.–12.2001, S.5.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 288, 11.12.2001, S.5.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 149, 30.6.2000, S.6.
Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 290, 13.12.2001, S.4.
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Wachendorfer-Schmidt, U. (2005). Öffnung. Die Vertiefung der europäischen Einigung. In: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80849-3_4
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