Zusammenfassung
Man kann die Entstehung der naturrechtlichen Universalien als Reaktion auf Machtanballung ansehen, als bürgerliche Gegenwehr gegen staatlichen Despotismus, und das ist das Naheliegende und Richtige. Wir sahen aber schon im vorigen Kapitel, dass Naturrecht auch das Gegenteil bedeutet: Die Forderung nach Schaffung eines Staates. Diese Ambivalenz durchzieht die ganze Problemlage. Sie tritt in den folgenden Betrachtungen so in Erscheinung, dass der Universalismus nicht nur Abwehr, sondern gleichzeitig beabsichtigte Folge von Überlagerung, von gewaltsamer Überschichtung also, ist; als deren günstige Seite insofern, als Fremdherrschaft durch ihre Indifferenz gegenüber allen Besonderheiten das Allgemeine durchsetzt. So kann man einerseits feststellen, dass die spät-stoischen Universalideen durch den Verlust der persönlichen Freiheit im schrankenlosen Despotismus der kaiserlichen Gewalt als Reaktion hervorgerufen wurden; der Freie und der Sklave, der Römer wie der Nichtrömer waren in gleicher Weise unterdrückt.1 Andererseits aber ist die Idee der Allgemeinheit nicht erst eine Reaktion auf Unterdrückung, sondern auch deren Element. Auch wenn wir keine Sympathien für Überlagerung haben, müssen wir zugestehen, dass sie sich historisch kos-mopolitisierend auswirkt.
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Tönnies, S. (2001). Universalismus als Oktroy. In: Der westliche Universalismus. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80841-7_6
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Print ISBN: 978-3-531-32988-8
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