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Weltrecht

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Zusammenfassung

In einem Weltstaat müsste es zweifellos auch ein Weltrecht geben, dieser Weltstaat existiert aber nach übereinstimmender Ansicht aller Beobachter nicht und wird vielleicht auch niemals errichtet werden. Dennoch könnte es durchaus — neben einer abstrakten Rechtsordnung im Kelsenschen Sinne — auch heute bereits so etwas wie Weltrecht geben. Internationales Recht ist das Recht, das sich die souveränen Staaten durch Verträge und Abkommen gegeben haben. Unter welchen Voraussetzungen könnte sich daraus ein Weltrecht entwickeln? Es bedürfte eines Zentrums normativer Setzung, das — von den Staaten autorisiert — eine eigenständige, also nicht mehr abgeleitete Funktion der Rechtsetzung innehat. Der Europäische Gerichtshof hat diese Funktion inzwischen für die Europäischen Union inne, obgleich das mit den Verträgen keineswegs intendiert war. Ist es auf der Ebene der Weltordnung die UNO, die als „Scharnier in der Genealogie von internationalen zu globalen Rechtsstrukturen“ fungiert, wie Michael Hardt und Antonio Negri meinen3? Möglicherweise geht die Entwicklung einen ganz anderen Weg. Denn die Globalisierung der Wirtschaft scheint geradezu zwangsläufig eine Globalisierung des Rechts nach sich zu ziehen. Was ist darunter zu verstehen? Martin Shapiro hat hierzu in einem Aufsatz des Jahres 1993 in der Zeitschrift Global Legal Studies Review bereits einen brauchbaren Maßstab geliefert4: „Bei der Globalisierung des Rechts können wir darauf Bezug nehmen, bis zu welchem Grad die ganze Welt unter einem einzigen Satz von Rechtsregeln lebt. Ein solcher einheitlicher Satz von Regeln könnte von einem einzigen mächtigen Akteur durchgesetzt, durch einen weltweiten Konsens angenommen oder durch eine parallel verlaufenden Entwicklung in allen Teilen der Welt erreicht werden. [...]

„Dem Grundgesetz liegt deutlich die klassische Vorstellung zu Grunde, dass es sich bei dem Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht um ein Verhältnis zweier unterschiedlicher Rechtskreise handelt und dass die Natur dieses Verhältnisses aus der Sicht des nationalen Rechts nur durch das nationale Recht selbst bestimmt werden kann [...] Das Grundgesetz will eine weitgehende Völkerrechtsfreundlichkeit, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und politische Integration in eine sich allmählich entwickelnde internationale Gemeinschaft demokratischer Rechtsstaaten. Es will jedoch keine jeder verfassungsrechtlichen Begrenzung und Kontrolle entzogene Unterwerfung unter nichtdeutsche Hoheitsakte“1.

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© 2005 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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Voigt, R. (2005). Weltrecht. In: Weltordnungspolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80817-2_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80817-2_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-14859-5

  • Online ISBN: 978-3-322-80817-2

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