Zusammenfassung
Im Mittelpunkt dieses Kapitel steht die Frage, inwieweit die im vorangegangenen Kapitel erläuterten Legitimationspotenziale feministischer Advokatenpolitik in der Praxis der globalen Willensbildung ausgeschöpft wurden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Rolle des Frauen-Menschenrechtsdiskurses gelegt, der sich in der 1900er Jahren zur kognitiven Basis feministischer Advokatenpolitik entwickelt hat. Anhand der menschenrechtskonferenz 1993 in Wien (Kap. 5.2) und der Bevölkerungskonferenz 1994 in Kairo (Kap. 5.3) wird untersucht, ob und wie der Frauen-Menschenrechtsdiskurs auf der globalen politischen Agenda verankert werden konnte und welchen Beitrag das feministische Advokatennetzwerk damit zur deliberativen Aufwertung globalen Regierens geleistet hat. Die UN-Weltkonferenzen werden dabei als brennpunkte globalen Regierens konzipiert, die durch das politische Ziel, zur Lösung entwicklungspolitischer Probleme beizutragen, miteinander verklammert sind und ein besonderes Potenzial für die Beteiligung gesellschaftlicher Akteure und für den Einfluss kognitiver Faktoren in der globalen Politik bereithalten (vgl. Kap. 3.2.4).
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Finke, B. (2005). Feministische Advokatenpolitik in der globalen Willensbildung: zwei Beispiele. In: Legitimation globaler Politik durch NGOs. Forschung Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80735-9_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80735-9_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-14617-1
Online ISBN: 978-3-322-80735-9
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