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Horizontaler Vergleich der Frauenleben

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FrauenLeben am Rande

Part of the book series: Siegener Studien zur Frauenforschung ((SFFR))

  • 119 Accesses

Zusammenfassung

Innerhalb des horizontalen Vergleichs der Frauenleben in einer Generation soll sowohl die individuell- biographische als auch die für die Generation besonders typische, lebensgeschichtliche und zeitgeschichtliche Verortung dargestellt werden.

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Literatur

  1. Preuss-Lausitz 1983, S. 12.

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  2. Marx/Engels 1964/1851, S. 226.

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  3. „Für Karl Mannheim gibt es keine Generationen ohne gemeinsames Generationsbewusstsein. Die Zugehörigkeit zu einem Geburtsjahrgang bzw. einer Geburtskohorte konstituiert nur den ersten Schritt der Generationslagerung. Es sind erst gesellschaftliche Momente, welche zu den historischsoziologischen interessierenden Elementen von Generationszusammenhang und Generationseinheit führen.“ (Höpflinger 2002, o. S. 4).

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  4. Becker in: Weymann 1989, S. 77.

    Google Scholar 

  5. Vgl. ebd.

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  6. Ebd. S. 84.

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  7. Becker in Weymann 1989, S. 77.

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  8. Den Namen verdankt diese Generation der nachfolgenden „Protest-Generation“, die das Schweigen zu den politischen Verhältnissen der Kriegsund Nachkriegszeit in Frage stellt, (vgl. Becker 1989, S. 78).

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  9. Vgl. Schelsky 1957.

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  10. Becker in: Weymann 1989, S. 78 f.

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  11. Am 16.03.1935 wurde unter Verletzung der Abrüstungsbestimmungen des Versailler Vertrages, das „Gesetz über den Wiederaufbau der Wehrmacht“ im Deutschen Reich beschlossen und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, (vgl. Bedürftig 1994).

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  12. Nürnberger Gesetze vom 15.09.1935 umfassten das Reichsbürgergesetz, das Reichsflaggengesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz). Dieser Parteitag, der als „Reichsparteitag der Freiheit“ gefeiert wurde, die angebliche Befreiung von der jüdischen Bevormundung, begründete durch seine beschlossenen Gesetze und Erlasse, den Status des deutschen Reichsbürgers, (vgl. Miller-Kipp 2001).

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  13. Euthanasieprogramm vom 01.09.1939, das die „Vernichtung unwerten Lebens“ zum Ziel hatte.

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  14. Hitler-Jugend-Gesetz vom Dezember 1936.

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  15. www.dhm.de/lemo/alltagsleben 2002.

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  16. „Ein Paar Strümpfe „kostete“ 4 Punkte, ein Pullover 25 Punkte, ein Damenkostüm 45 Punkte.“ (www.dhm.de/lemo/alltagsleben 2002).

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  17. Von der Schule völlig unabhängige Erziehungsmacht, die Erziehungsziele wie: Gefolgschaftstreue und Kameradschaft, Pflichterfüllung und Gehorsam, Willensstärke und Angriffslust und körperliche Leistungsfähigkeit propagierte. In den letzten Tagen des bereits verlorenen Krieges erhöhte der Einsatz „eines Partisanenkrieges mit Kindern“ durch die Hitler-Jugend, die ohnehin schon hohe Zahl an jugendlichen Kriegsopfern.(vgl. Benz/ Graml 1977).

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  18. „Der Reichsarbeitsdienst (RAD) war seit 1935 eine staatliche Einrichtung, durch die alle Jugendlichen ab 18 Jahre zu einem sechs Monate dauernden Arbeitseinsatz und zum Lagerleben mit militärischer Disziplin verpflichtet wurden. Neben der Vermittlung praktischer Kenntnisse erhielten die Männer eine vormilitärische Ausbildung.“ (Kammer/Bartsch 1992, S. 158/159).

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  19. „Zur Lenkung und Erhöhung des Arbeitseinsatzes von jungen Frauen bestand ab 1938 als Zwangsmaßnahme das ein Jahr dauernde Pflichtjahr für Mädchen für 18–25 jährige. Die Teilnahme galt als Voraussetzung für eine spätere Berufstätigkeit. Von dieser von Arbeitsämtern zu vermittelnden und in der Land- bzw. Hauswirtschaft abzuleistenden Dienstpflicht waren nur Frauen befreit, die ohnehin in diesen Bereichen tätig waren.“ (Schilde in: Benz 1977, S. 640).

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  20. Wehrmachtshelferinnen waren „alle, im Dienst der Wehrmacht stehende Frauen“ (vgl. Bedürftig 1994), die als Nachrichten-, Stabs-, Flak-, Luftwaffen-, Marine-, Schwesternhelferinnen, zwar uniformiert aber nicht kämpfend an den Kriegshandlungen teilnahmen. (Rieß in: Benz 1977, S. 799).

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  21. Baumert 1957, Monographie 5, S. 3.

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  22. Zu Beginn des Krieges wurden Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten in Polen zwangsrekrutiert, später kam es zu Zwangsrekrutierungen aus der besetzten Sowjetunion („Ostarbeiter“) und dem Arbeitseinsatz von Häftlingen der Konzentrationslager. Etwa 1,6 Mio. gefangengenommene französische Soldaten leisteten entlohnte Arbeitseinsätze im Deutschen Reich. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 gerieten rund 3,35 Mio. sowjetische Soldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft. Hunderttausende entkräfteter Soldaten starben auf den Transporten zur Zwangsarbeit nach Deutschland oder an Epidemien in den Sammellagern. Nur 930.000 sowjetische Kriegsgefangene überlebten das Kriegsende in Deutschland, (vgl. www.dhm.de/lemo/kriegsverlauf/gefangenschaft 2002).

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  23. Vgl. ebd. lemo/zwangsarbeiter 2002.

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  24. Baumert 1954, Monographie 5, S. 4.

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  25. Hierzu gehörte die Verfolgung und Entlassung kritischer, pazifistischer, sozialistischer oder jüdischer Lehrerinnen und Lehrer (vgl. Krause-Vilmar in: Benz 1977).

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  26. Vgl. Krause-Vilmar in: Benz 1977, S. 716.

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  27. Vgl. lemo/alltagsleben 2002.

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  28. Aufhebung der weltlichen Schulen, neue Richtlinien ab 1937 und 1939 für die Volksschule, 1938für die Höhere Schule, 1939für die Mittelschule. Die Schulzeit an den höheren Schulen wurde auf insgesamt 8 Jahre um ein Jahr gekürzt. Der Schulwechsel erfolgte im Anschluss an die 4-jährige Grundschule. Neugeschaffen wurde 1942 die Hauptschule, die mit einem Abschluss nach Klasse 8 endete, die Mittelschule umfasste das 10. Schuljahr. Diese beiden Schultypen erfuhren eine programmatische Heraushebung. Das 9. Volksschuljahr wurde als Landjahr eingeführt, (vgl. Benz 1977).

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  29. Achtmonatiges „Lager“ für 14/15 jährige Schülerinnen zur Schulung, für die die ländliche Umgebung den Erlebnishintergrund bilden sollte. Ziel war die Naturverbundenheit der Stadtjugend zu stärken und der Landflucht der Jugendlichen entgegenzuwirken. Im Krieg konnten die Mädchen ihr Pflichtjahr auf diese Weise ableisten. Zu den Tätigkeiten gehörte der landwirtschaftliche und bei den Mädchen auch der hauswirtschaftliche Dienst, (vgl. Bedürftig 1994).

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  30. Weiterführende Informationen, siehe Hering 1998.

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  31. Vgl. Usborne in: Chronik 1992.

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  32. Ebd. S. 432.

    Google Scholar 

  33. Rosenthal 1986, S. 44/45.

    Google Scholar 

  34. Benz in: Niethammer 1996, S. 144 ff.

    Google Scholar 

  35. Vgl. ebd. S. 155.

    Google Scholar 

  36. Vgl. Benz in: Niethammer 1996, S. 155.

    Google Scholar 

  37. Vgl. ebd.

    Google Scholar 

  38. Vgl. Rosenthal 1986, S. 434.

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  39. „Der prinzipielle Unterschied in der ökonomischen Situation der städtischen und der bäuerlichen Familie liegt darin, dass in der bäuerlichen Familie eine größere Zahl von Familienangehörigen, vor allem Kinder, keine Minderung des Lebensstandards zur Folge hat — im Gegenteil bis zu einer gewissen Grenze sogar Voraussetzung für eine wirtschaftliche Führung des landwirtschaftlichen Betriebes ist.“ (Baumert 1954, S. 39).

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  40. Vgl. ebd. S. 434.

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  41. Vgl. Frevert in: Chronik 1992, S. 371.

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  42. Bis zum Ende des Krieges wurden etwa 500 000 Menschen beiderlei Geschlechts sterilisiert; jüdische Frauen durften ohne Angabe von Gründen eine Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen lassen, denn auch auf ihre Kinder legte der Nationalsozialismus ebenso wenig Wert wie auf die Kinder von Sinti und Roma, Mischlingen oder Ostarbeiterinnen, (vgl. Frevert in: Benz 1977).

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  43. Bei einem Monatseinkommen unter 185 RM erhielten die Familien ab 1936 10 RM/Monat für das fünfte und jedes weitere Kind; 1938 galt diese Regelung bereits ab dem dritten Kind. 1938 kamen 2,5 Mio. Kinder in den Genuss dieser Zahlung, (vgl. Frevert in: Benz 1977, S. 225).

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  44. Die Darlehensschuld verringerte sich nach der Geburt eines Kindes um ein Viertel und war so nach vier Kindern abgelöst, (vgl. ebd. S. 226).

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  45. Willenserklärung des Ehemannes vor dem Batallionskommandeur und Zustimmung der Ehefrau beim zuständigen Standesamt. Die Ehe war auch gültig, wenn die Frau ihre Erklärung erst abgab, wenn der Mann schon gefallen war oder als vermisst galt. (vgl. Klawitter in: Benz 1977).

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  46. 1. Stufe: das goldene Mutterkreuz für acht und mehr Kinder, 2. Stufe: das silberne Mutterkreuz für sechs und sieben Kinder, 3. Stufe: das bronzene Mutterkreuz für vier und fünf Kinder (vgl. Kammer /Bartsch 1992, S. 130).

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  47. So kamen in den 1930 und 1940 geschlossenen Ehen nur noch 2,2 bzw. 1,8 Kinder zur Welt. (vgl. Frevert in: Benz 1977).

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  48. Nur 7,7% aller Geburten im Vergleich zu 12,2% in den Jahren 1926 - 1930 (vgl. ebd. S. 228).

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  49. Frevert in: Benz 1977, S. 230.

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  50. Ebd.

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  51. Allein auf S. wurden zwischen dem 04.02.1944 und dem 18. 3. 1945 zehn Luftangriffe geflogen, bei denen mindestens 1200 Tote zu beklagen waren. (vgl. Opfermann, Siegener Beiträge Sd. 2001, 2000).

    Google Scholar 

  52. Vgl. lemo/kriegsverlauf 2002.

    Google Scholar 

  53. Vgl. Opfermann, Siegener Beiträge Sd. 2000/2001, S. 194 f.

    Google Scholar 

  54. Vgl. lemo/kriegsverlauf 2002.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Meyer/Schulze 1984, S. 185.

    Google Scholar 

  56. Vgl. lemo/nachkriegsjahre 2002.

    Google Scholar 

  57. Die sowjetische Besatzungszone umfasste den mittleren und östlichen Teil Deutschlands. Hier lebten 1945fast 18 Mio. Menschen in den Ländern Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und den Provinzen Brandenburg und Thüringen, die erst 1947 den Länderstatus erhielten, (vgl. lemo/nachkriegsjahre 2002).

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  58. Vgl. hierzu besonders Dischner 1982, die anhand autobiographischer Lebensberichte Einblick in den Alltag von Frauen der 1930er und 1940er Jahre gewährt.

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  59. Baumert 1954, Monographie 5, S. 100.

    Google Scholar 

  60. Ebd., S. 102.

    Google Scholar 

  61. Vgl. Baumert 1954, Monographie 5, S. 103.

    Google Scholar 

  62. Schubert in: Kuhn 1994, S. 35.

    Google Scholar 

  63. Vgl. Usborne in: Chronik 1992.

    Google Scholar 

  64. Die nationalsozialistische Erziehung hatte durch die Aufteilung in eine Welt des Mannes und in eine Welt der Frau ebenfalls entscheidend zu beigetragen, dass die Kindererziehung und -Versorgung als eine Sache der Frau anzusehen sei. (vgl. Benz in: Niethammer 1996, S. 145f).

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  65. Baumert 1954 Monographie 4, S. 38–39.

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  66. alternierende Tendenz von 8,8 im Jahre 1946 auf 10,6 Eheschließungen pro 1000 Einw. im Bundesgebiet (vgl. Baumert 1954, Monographie 5).

    Google Scholar 

  67. Vgl. ebd.

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  68. Vgl. Kleßmann 1991.

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  69. Schildt in: Informationen zur politischen Bildung 256/1997, S. 4.

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  70. „Im Laufe der 50er Jahre verloren die in der Nachkriegszeit gültigen „Schicksalskategorien“ wie z. B. Flüchtling, Heimkehrer, Ausgebombte oder Kriegerwitwe zunehmend an Bedeutung und wichen einer Sozialstruktur, die an Statusmerkmalen wie Einkommen, Besitz Berufszugehörigkeit, Ausbildung und privater,Verkehrskreis‘ausgerichtet war.“ (Delille 1985, S. 18).

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  71. „Bei einer Volkszählung 1950 waren fast acht Millionen Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten, aus der Tschechoslowakei und aus südosteuropäischen Ländern sowie 1,5 Millionen aus der sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR Zugewanderte registriert worden. 1960 machten sie mit über 13 Millionen sogar ein Viertel der Bevölkerung aus.“ (Schildt in: Informationen zur politischen Bildung 256/1997, S. 5).

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  72. Vgl. Morsey 1995, S. 70. — Lebten 1960 ca. 700000 ausländische Gastarbeiter in der Bundesrepublik, erhöhte sich diese Zahl bis 1970 auf knapp 3 Millionen, was einem Bevölkerungsanteil von 4,9% entsprach.(vgl. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung 269 4/2000, S. 29).

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  73. Vgl. Geißler 2000, ebd. S. 31.

    Google Scholar 

  74. Vgl. Grötemaker 2002.

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  75. Browsky in: Informationen zur politischen Bildung 1/1998, S. 56.

    Google Scholar 

  76. „Der Grundlagenvertrag und alle weiteren Abkommen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland dokumentierten das Fortwirken der gemeinsamen staatlichen Vergangenheit und stellten die „besonderen Beziehungen“, die zwischen den beiden deutschen Staaten bestanden, auf eine „völkerrechtsmäßige, aber nicht auf eine völkerrechtliche Grundlage.“ (ebd. S. 56).

    Google Scholar 

  77. Vgl. ebd. S. 69.

    Google Scholar 

  78. Vgl. Geißler 1996, S. 47.

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  79. Zit. nach Geißler ebd.

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  80. Vgl. Geißler ebd. S. 50 ff.

    Google Scholar 

  81. „Bei der Gründung der Bundesrepublik stehen 14,6 Mio. Haushalten nur 9,4 Mio. Wohnungen, einschließlich aller Behelfsunterkünfte, zur Verfügung.“ (http://www.dhm.de/lemo/html 2002).

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  82. Bis 1960 entstehen mit Hilfe staatlicher Fördermittel mehr als 4 Mio. Wohnungen, davon rund 60 Prozent als staatlich subventionierte Sozialwohnungen.“ (http://www.dhm.de/lemo/html 2002) „Diese Wohnungen waren etwa 50 Quadratmeter groß und hatten überwiegend nur ein bis zwei Zimmer.“ (Delille 1985, S. 144).

    Google Scholar 

  83. Schäfers 2002, S. 278. Dies hatte zur Folge, dass vielerorts eine Kahlschlagsanierung vorgenommen wurde und eine Massierung im Wohnungsbau eintrat, die nur Ansätze von Städtebau enthielt. Seit Beginn der 1960er Jahre regte sich eine immer lauter werdende Kritik an dieser Art der Bebauung. Salin, Barhdt, Jacobs und Mitscherlich veröffentlichen Schriften und Studien zu dieser Art „urbanen Lebens“ und der damit verbundenen Problematik der Wohnbevölkerung (Näheres hierzu siehe Schäfers 2002, S. 278ff). „Ergebnis der intensiven städtebaulichen Diskussion der 60er Jahre war das 1971 verabschiedete Städtebauförderungsgesetz.“ (Schäfers 2002, S. 279)

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  84. Grötemaker 2002, S. 251.

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  85. Geißler 1996, S. 67.

    Google Scholar 

  86. Vgl. Geißler 1996, S. 69.

    Google Scholar 

  87. „Die Sozialleistungen stiegen kontinuierlich: von 6,8 Mrd. DM 1951 (36,5%) auf 9,8 Mrd. DM 1955 (42,6%):“ (ebd. S. 71).

    Google Scholar 

  88. Vgl. ebd. S. 73.

    Google Scholar 

  89. „In den Sechzigern lag die Zahl der Sozialhilfeempfängerlnnen über das Jahr auch noch weitgehend konstant bei 1,5 Mio. Menschen, was einem Anteil von 2,4% an der gesamten Bevölkerung entsprach. Doch stieg die Zahl der Hilfeempfängerinnen in der ersten hälfte der 70er Jahre sprunghaft an und überschritt mit der sogenannten Ölkrise 1975 erstmalig die Zweimillionengrenze, erreichte 3,3% der Bevölkerung, um in den 80er Jahren auf längere Sicht immer schneller in die Höhe zu schießen. “ (Hofemann 1992, S. 293 zit. nach Schneider in: Müller/Otto, Berlin 1997, S. 10).

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  90. Vgl. Grötemaker 2002, S. 251.

    Google Scholar 

  91. „Die Sozialausgaben stiegen danach von 174,7 Milliarden DM 1970 auf 334,1 Milliarden DM 1975. Die Sozialquote — d.h. der Anteil der Sozialausgaben am Bruttosozialprodukt — erhöhte sich von 25,5 Prozent 1970 auf 32,1 Prozent 1975. Bereits 1974/75 war angesichts der steigenden Belastungen von einem „Loch“ in der Rentenfinanzierung und von einer „Kostenexplosion im Gesundheitswesen“ die Rede.“ (Grötemaker 2002, S. 252).

    Google Scholar 

  92. Näheres siehe hierzu bei: Krämer 2000, S. 15.

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  93. „Im Gegensatz zur,alten’ sozialen Frage, d.h. der Armut der Arbeiter im 19. Jahrhundert, sah Geißler nun eine,Unterprivilegierung der Nichtorganisierten und Nichtproduzenten’, der Rentner, Hausfrauen und Kinder.“ (Krämer 2000, S. 15).

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  94. Ebd. S. 15 f.

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  95. Ebd.

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  96. auf den Wandel des Armutsbegriffs wurde in Kap. 2 näher eingegangen.

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  97. Schelsky 1967, S. 84.

    Google Scholar 

  98. Ebd. S. 87.

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  99. Vgl. Delille 1985, S. 41.

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  100. Vgl. Delille 1985, S. 47.

    Google Scholar 

  101. Noch heute gründet „die gegenwärtige wohlfahrtsstaatliche Normalitätsunterstellung im Bereich von Familien- bzw. familienorientierter Sozialpolitik… in der wertgebundenen Tradition der bürgerlichen Familie des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Normativ- statistisch gründet sich die wohlfahrtsstaatliche Konstruktion einer so beschaffenen Normalfamilie in der ungeteilten empirischen Dominanz dieser Haushalts- und Familienform in den bundesrepublikanischen Verhältnissen der 50er und 60er Jahre dieses Jahrhunderts.“ (Bohrhardt 1999, S. 28).

    Google Scholar 

  102. Langer in: Perlonzeit 1988, S. 110.

    Google Scholar 

  103. Vgl. Delille 1985, S. 65.

    Google Scholar 

  104. „Familienpolitik darf nach Wuermeling nur äußerlich lenkenden Charakter haben und soll nicht bestimmend in private Lebensgestaltung eingreifen. Familienhilfe soll nur unterstützenden Charakter haben, um die „Eigenverantwortung „ der Familie zu stärken. Außerdem handelt es sich bei den wirtschaftlichen familienpolitischen Maßnahmen nicht im Individualhilfe, sondern um eine an die Familie gekoppelte Zuwendung.“ (ebd. S. 130).

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  105. von 1948 an gewährt, ab 1953 für das dritte und jedes weitere Kind erhöht.

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  106. Ehegattensplitting.

    Google Scholar 

  107. Vgl. Delille 1985, S. 144.

    Google Scholar 

  108. Siehe mehr hierzu bei Delille 1985, S. 138 ff.

    Google Scholar 

  109. Hering 1998, S. 101.

    Google Scholar 

  110. Vgl. Grötemaker 2002, S. 115.

    Google Scholar 

  111. Preuss-Lausitz 1983, S. 16 ff.

    Google Scholar 

  112. Vgl. Geißler 1996, S. 259.

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  113. Nave-Herz 1994, S. 77.

    Google Scholar 

  114. Diese Entwicklung vollzog sich in den 1970 Jahren und setzte sich in abgeschwächter Form in den 1980 Jahren fort. (vgl. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung 4/2000).

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  115. Vgl. Meulemann 1985, 96ff zit. nach Geißler 1996, S. 263.

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  116. „Damals hatte sich gezeigt, dass vor allem Kinder aus Arbeiterfamilien, Kinder wenig gebildeter Eltern und Kinder aus einkommensschwachen Familien deutlich seltener zu weiterführenden Bildungseinrichtungen zu finden waren, als ihrem Bevölkerungsanteil entsprach.“ (Hradil 2001, S. 164).

    Google Scholar 

  117. Vgl. Preuss-Lausitz 1983, S. 16.

    Google Scholar 

  118. Ebd.

    Google Scholar 

  119. Ebd.

    Google Scholar 

  120. „In den meisten Fällen hatten tradierte Erziehungsnormen und Erziehungsstile auch in den ersten Nachkriegsjahren weiter gegolten, waren aber nicht durchzusetzen gewesen. Jetzt lebten sie unreflektiert weiter fort. Ihre autoritäre Durchsetzung diente dazu, Wohlanständigkeit zu demonstrieren.“ (Preuss-Lausitz 1983, S. 23).

    Google Scholar 

  121. Böhnisch 1999, S. 131.

    Google Scholar 

  122. Neben Meulemann 1989 und Noelle-Neumann 1987 vertritt auch Klages 1984 in abgewandelter Form diese Ansicht, (vgl. Böhnisch 1999, S. 131).

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  123. Vgl. ebd. S. 133 ff.

    Google Scholar 

  124. Siehe Näheres hierzu bei: Reuband 1988; Bussmann 1996; Fröhner et al. 1956.

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  125. Böhnisch 1999, S. 153.

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  126. Kramer in: Noll 1997, S. 213.

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  127. Delille 1985, S. 24.

    Google Scholar 

  128. Geißler 1996, S. 277.

    Google Scholar 

  129. Pross 1969 zit. nach: Geißler 1996, S. 277.

    Google Scholar 

  130. Vgl. Geißler 1996.

    Google Scholar 

  131. Vgl. hierzu Geißler 1996, S. 281 ff.

    Google Scholar 

  132. Näheres hierzu siehe: Perlonzeit 1985, S. 114.

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  133. „1957 war jede fünfte Braut minderjährig, d.h. unter 21 Jahren.“ (Perlonzeit 1985, S. 52).

    Google Scholar 

  134. „1957 hat von allen erwerbstätigen verheirateten Frauen über die Hälfte (1,96 Mill. = 53,9%) Kinder unter 18 Jahren, insgesamt 3, 364 Mill. Kinder.“ Denen stehen 1956 818 118 und 1959 835 803 Betreuungsplätze gegenüber. (vgl. Perlonzeit 1985, S. 106).

    Google Scholar 

  135. Vgl. hierzu § 1360 BGB und Delille 1985, S. 28.

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  136. Vgl. Delille 1985, S. 32.

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  137. Vgl. ebd. S. 146.

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  138. „Finanziell am schlechtesten gestellt sind ledige Mütter. Von den insgesamt 193 000 Familien, die 1977 Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bezogen, waren 71% Ein-Eltern-Familien.“ (Pust 1983, S. 137 zit. nach Hering 1998, S. 102).

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  139. Görtemaker 2002, S. 285.

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  140. Görtemaker 2002, S. 287.

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  141. Schildt 2001 in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 270/2001.

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  142. Vgl. Grötemaker 2002, S. 345.

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  143. Vgl. Grötemaker 2002, S. 347.

    Google Scholar 

  144. Die Wiedervereinigung konnte entweder nach Artikel 23 GG oder nach Artikel 146 GG vollzogen werden. Hierüber entbrannten Diskussionen bei den Verhandlungspartnern der Bundesregierung und der Volkskammer der DDR. Artikel 23 besagt, dass die Verfassung außer in den bereits bestehenden Ländern der Bundesrepublik auch in den anderen Teilen Deutschlands…. nach deren Beitritt in Kraft zu setzen ist; oder nach Artikel 146 GG, demzufolge das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. (vgl. Grötemaker 2002, S. 365 ff.).

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  145. 1991 logistische Unterstützung der USA im Golfkrieg, 1994 Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes über humanitäre und militärische Einsätze der Bundeswehr, 1998 Beteiligung einer NATO Militäraktion im Kosovo, 2001 Beteiligung einer internationalen Koalition gegen den Terrorismus, 2002 Entsendung deutscher Soldaten zu einer internationalen Sicherheitstruppe unter UN-Mandat nach Afghanistan.

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  146. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 269/2000, S. 8.

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  147. Ebd. S. 8.

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  148. Waren es in den 1980er Jahren eher Aussiedler aus Polen und Rumänien, so dominieren in den 1990er Jahren die Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion, (vgl. ebd. S. 8).

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  149. Die Änderung des Staatsangehörigenvertrages von 2002 erleichtert Angehörigen dieser Gruppe die Einbürgerung. Kinder, deren Eltern mindestens acht Jahre in Deutschland leben, erwerben neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft (mit Vollendung des 18. Lebensjahres müssen sie sich dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden). Eine weitere Gruppe von ausländischen Mitbürgern bilden Flüchtlinge mit unterschiedlichem Rechtsstatus wie: anerkannte Asylbewerber, Kontingent- und Konvensionsflüchtlinge, de-facto-Flüchtlinge (Duldung oder Ablehnung des Asylantrages ohne Abschiebung), Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. (vgl. Geißler ebd. S. 32).

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  150. Grötemaker 2002, S. 327.

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  151. Grötemaker 2002, S. 381.

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  152. Ebd. S. 382.

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  153. Müller/Otto 1997, S. 10.

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  154. Ebd. S. 10. — 2 Information zur politischen Bildung Nr. 269/2000, S. 25.

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  155. Vgl. Grötemaker 2002, S. 381 ff.

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  156. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 269/2000. Armutsgrenze: Einkommen im Bereich zwischen 40 und 50% des Durchschnitteinkommens.

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  157. Nähere Ausführungen hierzu siehe in Kap. 2.

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  158. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 269/2000, S. 25.

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  159. Ebd., S. 26.

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  160. Ebd., S. 28.

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  161. Vgl. Elfter Kinder- und Jugendbericht zit. nach Schaeffer-Hegel in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 22–23/2002, S. 12.

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  162. Bertsch in: Aus Poltik und Zeitgeschichte B 22–23/2002, S. 13.

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  163. Vgl. Opielka in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 22–23/2002, S. 23.

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  164. § 24a KJHG beinhaltet eine Übergangsregelung, die den vollen Rechtsanspruch bis Ende 1998 regelte.

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  165. Vgl. Plaas, Erziehungsberatungsstelle Fulda, http://www.fulda-online.de/2003.

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  166. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, institutionelle Beratung, Betreuung, sozialpädagogische Familienhilfe.

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  167. Heimerziehung, Vollzeitpflege.

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  168. Erziehung in einer Tagesgruppe.

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  169. Statistisches Bundesamt, Erzieherische Hilfen 1991 bis 2001, 2003, S. 4.

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  170. Opielka in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 22–23/2002, S. 30.

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  171. Vgl. Opielka in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 22–23/2002, S. 30.

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  172. „Das durchschnittliche Heiratsalter ist seit Mitte der 1970er Jahre in den alten Bundesländern um Sechs Jahre (…)“ angestiegen. (Nave-Herz 2002, S. 21).

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  173. Vgl. ebd. Anhang.

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  174. Vgl. Nave-Herz 2002, S. 40.

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  175. Vgl. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung 269/2000, S. 4 f.

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  176. Vgl. Geißler 1996, S. 191.

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  177. Schäfers 1995, S. 272 ff.

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  178. „… in denen die wirtschaftliche und die soziale, die städtebauliche, die infrastrukturelle und die ökologische Situation besonders angespannt ist.“ (Brusis in: Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur, Sport des Landes NRW, initiativ 4/98).

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  179. Hierzu siehe besonders die aktuellen Diskussionen zur Ganztagsbetreuung und der Ganztagsschule, auf die aber an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden kann, da es sich um Entwicklungen der Jahre ab 2003 handelt.

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  180. Vgl. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung 269/2000, S. 39.

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  181. Geißler 1996, S. 263.

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  182. Hradil, 2001, S. 159.

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  183. Berufsbildungsbericht 1997, S. 71.

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  184. Vgl. Schäfers 2002, S. 155.

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  185. Näheres siehe hierzu in Kap. 2.

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  186. Vgl. Hradil 2001, S. 174

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  187. Anmerkung der Autorin: Diese Aussage findet Bestätigung in der Wiedereinführung der „Kopfnoten“ in den Zeugnissen der Schule ab Sommer 2003.

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  188. S. Zeitung vom 27.11.2002.

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  189. Vgl. Geißler 1996, S. 269.

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  190. Hradil2001, S. 446.

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  191. Vgl. Geißler 1996, S. 277.

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  192. Ebd.

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  193. Vgl.Hradil 2001, S. 160 ff.

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  194. Vgl. Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz.

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  195. Vgl. Schäfers 2002, S. 243 ff.

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  196. Vgl. Kramer in: Noll 1997, S. 213 ff.

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  197. Vgl. Geißler 1996, S. 283.

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  198. Statistisches Bundesamt: Frauen in der Sozialhilfe 1998, S. 2.

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  199. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 269/2000, S. 61.

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  200. Geißler in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 269/2000, S. 61

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Helmhold-Schlösser, G. (2004). Horizontaler Vergleich der Frauenleben. In: FrauenLeben am Rande. Siegener Studien zur Frauenforschung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80630-7_8

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