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Die 18- bis 25-jährigen Sozialhilfe beziehenden jungen Erwachsenen in Basel

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Zusammenfassung

Ausgehend von der — in Anlehnung an Häussermann und Siebel formulierten — These, dass sich die städtische Struktur insbesondere entlang den Dimensionen Ökonomie (Eigentum, Einkommen und Position auf dem Arbeitsmarkt), Soziales (soziale Integration und Position auf dem Wohnungsmarkt) sowie Kultur (ethnische Zugehörigkeit, kulturräumliche Vernetzung und Rechte) entwickelt, soll in einem ersten Schritt aufgezeigt werden, inwieweit die Stadt Basel diesem Differenzierungsmodell entspricht.

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Literatur

  1. Mit diesem Beschäftigungsrückgang liegt Basel-Stadt im schweizerischen Kantonsvergleich an letzter Stelle; positive Zuwachsraten haben nur die Kantone Zug, Appenzell Innerrhoden und Schwyz (Strassmann 2000).

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  2. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Regierungsrat der Stadt Basel ein Aktionsprogramm initiiert, das u.a. die Schaffung von qualitativ hochwertigem Wohnraum für steuerstarke Familien („5000 neue Wohnungen in 10 Jahren“), die Verbesserung des Wohnumfeldes („Integrale Aufwertung des Stadtteils Kleinbasel“) sowie zahlreiche kleinere Massnahmen auf Quartierebene umfasst (siehe ausführlich in Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 1999).

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  3. Im Verhältnis zum Kanton Basel-Landschaft (also nicht nur der Agglomeration) fallen dann doch Unterschiede in der Bevölkerungs- und Sozialstruktur auf. Zunser (2002) beispielsweise errechnet auf Basis von Daten der Volkszählung 2000 (für Basel-Stadt) sowie des Statistischen Amtes Basel-Landschaft (für das Jahr 2001) verschiedene Quotienten, die den Unterschied in der Bevölkerungsstruktur zwischen den beiden Kantonen darstellen. So hat Basel-Stadt einen Jugendquotienten (Verhältnis des Anteils der 0–19-Jährigen zu dem der 20–64-Jährigen) von 27,8, Basel-Landschaft einen Jugendquotienten von 34,7; einen Altersquotienten (Verhältnis der über 64-Jährigen zu den 20–64-Jährigen) von 34,4 (Basel-Stadt) zu 25,3 (Basel-Landschaft); einen Ausländeranteil von 27,6 zu 17,6 und einen Anteil Einpersonenhaushalte von 45,0 zu 27,4.

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  4. Aktueller Ausdruck dieser Entwicklung ist zudem das (Wieder-)Entstehen sozialer Herausforderungen wie der Obdachlosigkeit (siehe dazu Egli 2001).

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  5. Dieser Dichtewert entspricht ungefähr dem Wert der Altersgruppe in der Stadt Hamburg für das Jahr 1993 (Landessozialamt Hamburg 1997, 14). In den Folgejahren (bis 1996) stieg die Sozialhilfedichte in Hamburg auf 12,4 für die 18- bis unter 21-Jährigen bzw. 9,0 für die 21- bis unter 25-Jährigen (siehe Landessozialamt Hamburg 1997, 174).

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  6. Bruttobezugsdauer bedeutet die Anzahl der Monate, in denen unterstützt wurde. Wenn also eine Person im Januar 1999 Sozialhilfe bezog, dann im Juni abgemeldet wurde und von März 2000 bis Juni 2000 erneut Sozialhilfe bezog, dann beträgt die Bruttobezugsdauer insgesamt 10 Monate. Mit der Unterscheidung in Brutto- und Nettobezugsdauer wird der Vergleich mit der Typologie des Bremer Sonderforschungsbereichs möglich.

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  7. Berücksichtigt sind keine Personen, die im Ausland geboren wurden, aber die Schweizer Nationalität haben (z.B. Kinder von eingebürgerten Einwander/innen oder Auslandsschweizer/innen).

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  8. Siehe zur Einwanderungspolitik insbesondere auch die Beiträge, die im Rahmen des NFP 39 entstanden sind (Wicker, Fibbi et al. 2003).

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  9. Dieser Anteil ist deutlich höher als der gesamtschweizerische Durchschnitt. So haben Streuli und Schmassmann errechnet, dass jeder sechste Haushalt in der Schweiz im Jahr 1999 Kreditraten zurückzuzahlen hatte oder aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten einen Kredit aufgenommen hat. Der gesamte Anteil an Verschuldeten dürfte aufgrund der verwendeten Datengrundlage nach Streuli und Schmassmann „noch um einiges höher liegen“ (Streuli & Schmassmann 2002, 2).

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  10. Die Antwort auf die Frage, ab welcher Einkommenshöhe von Tieflohnbeschäftigung gesprochen werden kann, variiert. Die Gewerkschaften haben in den letzten Jahren eine Position formuliert, die diese Grenze bei 3000.-Franken Monatslohn (bei 100 Stellenprozent) sehen (Schweizerischer Gewerkschaftsbund 1999). Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik (2002) sind im Jahr 2001 noch in folgenden Bereichen Mindestlohnregelungen unter 3000.- Franken Monatslohn für unqualifizierte Arbeitnehmende anzutreffen: Verlags- und Druckgewerbe (2900 Franken), Detailhandel (2899 Franken), Herstellung von Automobilen (2875 Franken), Landverkehr, Transport in Rohrfernleitungen (2855 Franken), Herstellung von Schmuck, Möbeln und sonstigen Erzeugnissen (2777 Franken), Gastgewerbe (2562 Franken), persönliche Dienstleistungen (650 Franken).

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© 2004 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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Drilling, M. (2004). Die 18- bis 25-jährigen Sozialhilfe beziehenden jungen Erwachsenen in Basel. In: Young urban poor. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80571-3_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80571-3_6

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-14258-6

  • Online ISBN: 978-3-322-80571-3

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