Zusammenfassung
Die Teile I und II des Verfassungsvertrags wurden vom Konvent bereits am 13. Juni 2003 verabschiedet und am 20. Juni 2003 von Valéry Giscard d’Estaing dem Europäischen Rat in Thessaloniki übergeben. Der Europäische Rat bezeichnete den Entwurf als „eine gute Ausgangsbasis für den Beginn der Regierungskonferenz“, die im Oktober 2003 einberufen werden sollte. Zugleich beauftragten die Staats- und Regierungschefs den Konvent, die Arbeiten zu Teil III, der noch einiger rein technischer Arbeiten bedürfe, bis zum 15. Juli 2003 abzuschließen. Präsident Giscard d’Estaing übergab diese Teile des Entwurfs am 18. Juli 2003 dem italienischen Ratspräsidenten Silvio Berlusconi. Damit hatte der Konvent seine Arbeit endgültig abgeschlossen und das weitere Schicksal der Europäischen Verfassung in die Hände der Regierungen der Mitgliedstaaten gelegt.
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Literatur
Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Thessaloniki, 19./20. Juni 2003, Ziffer 4.
So zum Beispiel das Weißbuch der britischen Regierung „A Constitutional Treaty for the EU“vom 9. September 2003.
Wie von der italienischen Präsidentschaft zugesagt, sollte diese Regierungskonferenz ebenso wie der Konvent für die Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar sein. Deshalb wurde eine eigene Internet-Seite [http://ue.eu.int/igc] eingerichtet, auf der alle Dokumente der Regierungskonferenz eingestellt wurden, wenn auch für einzelne Dokumente mit Zeitverzug.
Mitteilung der Kommission. Eine Verfassung für die Union. Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 48 des Vertrages über die Europäische Union zum Zusammentritt einer Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Änderung der Verträge. KOM (2003)548, vom 17. September 2003; Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa und Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Einberufung der Regierungskonferenz vom 24. September 2003; Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 19. September 2003 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zum Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung, Amtsblatt 2003/C 229/04; Stellungnahme des Rates zugunsten des Zusammentritts einer Regierungskonferenz nach Artikel 48 EUV vom 26. September 2003. Diese Mitteilungen wurden auch auf der eigens eingerichteten Web-Site der Regierungskonferenz eingestellt.
Dokument der Regierungskonferenz CIG 52/03 vom 25.11. 2003.
In der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments war die Benennung zunächst heftig umstritten; dabei standen die beiden Mitglieder im Konvent, der Deutsche Elmar Brok und der Spanier Mendez de Vigo, zur Wahl. Um eine länger andauernde Debatte zu vermeiden verständigten sich die beiden Politiker auf eine Teilung des Mandats. Zu Beginn war der spanische Abgeordnete Mendez de Vigo EVP-Vertreter für die Regierungskonferenz; er wurde im November von Elmar Brok abgelöst.
Vorschlag der Präsidentschaft, CIG 60/03 vom 9. Dezember 2003.
Addendum 1 zum Vermerk des Vorsitzes, CIG 60/03 Add 1 vom 9. Dezember 2003.
Addendum 2 zum Vermerk des Vorsitzes, CIG 60/03 Add 2 vom 11. Dezember 2003.
Vgl. hier auch Andreas Maurer; Simon Schunz: Die Textur der Krise: Europas Verfassungsgebungsprozess in der Verlängerung, SWP-Diskussionspapier, Februar 2004.
Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi warnte vor einem „Direktorium“, und sein Europaminister Rocco Buttiglione sprach davon, dass andere EU-Staaten nicht als „Bürger zweiter Klasse“behandelt werden dürften. Vgl. hierzu auch den Beitrag „Italien warnt vor europäischem Direktorium“, Neue Züricher Zeitung vom 18. Februar 2004; sowie Andreas Maurer: Die Gravitationskraft der Staaten in der Europäischen Union, Chancen und Gefahren der EU-Gruppenbildung, SWP-Aktuell, März 2004.
„Heilsamer Schock“— Interview mit Außenminister Fischer, in: Der Spiegel vom 20.12.2003.
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Becker, P., Leiße, O. (2005). Die Regierungskonferenz — der erste Anlauf. In: Die Zukunft Europas. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80496-9_19
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