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Beurteilung der Effektivität der SKS-Instrumente im Bosnien-Konflikt

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Effektive Sicherheit
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Zusammenfassung

Im vorliegenden Kapitel geht es darum, die vier Instrumente des Systems kollektiver Sicherheit der VN auf ihre Effektivität hin zu untersuchen, welche im Konflikt in der Republik Bosnien und Herzegowina (kurz „Bosnien“ genannt) Anwendung fanden. Der Bosnien-Konflikt eignet sich aus zwei Gründen sehr gut für eine Beurteilung der Effektivität der Instrumente des Systems kollektiver Sicherheit der VN. Zum einen eignet er sich deshalb, weil das SKS der VN in diesem Konflikt beinahe lehrbuchhaft die vier SKS-Instrumente („Verhängen friedlicher Sanktionen“, „Gewaltsames Durchsetzen friedlicher Sanktion“, „Verhängen militärischer Sanktionen“ und „Robuste FEM“) einsetzte. Zum Zweiten eignet er sich, weil der SR im Bosnien-Konflikt erstmals eng mit einem System kollektiver Verteidigung kooperiert hat, um auf diese Weise das Fehlen einer wesentlichen Voraussetzung für ein effektives System kollektiver Sicherheit kompensieren zu können, nämlich das Vorhandensein einer permanent verfügbaren VN-Streitmacht zur Durchführung militärischer Sanktionen, wie sie eigentlich in Art. 43 SVN vorgesehen ist. Als Parameter für die Beurteilung der Effektivität der Instrumente des Systems kollektiver Sicherheit der VN wird auf die im 3. Kapitel dieses Teils der vorliegenden Arbeit entwickelten Effektivitätskriterien zurückgegriffen. Anhand dieser Kriterien wird jedes der vier Instrumente, die im Bosnien-Konflikt zum Einsatz kamen, separat beurteilt. Bevor jedoch die Effektivität der Instrumente des Systems kollektiver Sicherheit der VN anhand eines konkreten Beispiels analysiert werden kann, sind einige Exkurse erforderlich.

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References

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  16. Aus dem diplomatischen Alleingang Deutschlands wurde verschiedentlich der Vorwurf abgeleitet, Deutschland habe durch diesen Schritt den Jugoslawien-Konflikt erst richtig angeheizt. Vgl. dazu u.a. Axt, Heinz-Jürgen: Hat Genscher Jugoslawien entzweit? — Mythen und Fakten zur Außenpolitik des vereinten Deutschlands, in: EA, Folge 12/1993, S. 351–360.

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  18. Eine Unterscheidung zwischen Zivilisten, regulären Soldaten und Angehörigen paramilitärischer Einheiten kann nicht vorgenommen werden. Die Republik Kroatien verzeichnet zusätzlich 2858 verschollene Personen, die Föderation von Bosnien-Herzegowina gibt 36.470 vermisste Personen an. Die Zahlen basieren auf Angaben der slowenischen, der kroatischen und der bosnisch-herzegowinischen Botschaften in Bonn. Vgl. Vetter, Matthias et Melcic, Dunja: Synopse zu Opfern, Schäden und Flüchtlingen, in: Melcic, Dunja: (Hrsg.): Der Jugoslawien-Krieg — Handbuch zu Vorgeschichte, Verlauf und Konsequenzen, Opladen 1999, S. 524–531, hier: S. 524 f.

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  20. Vgl. zum religionsgeschichtlichen Hintergrund in Bosnien-Herzegowina sowie in den übrigen Teilen des ehemaligen Jugoslawiens Grulich, Rudolf: Die Religionsgemeinschaften im ehemaligen Jugoslawien, in: Melcic, Dunja: (Hrsg.): Der Jugoslawien-Krieg — Handbuch zu Vorgeschichte, Verlauf und Konsequenzen, Opladen 1999, S. 227–248.

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  23. Die Schaffung einer traditionellen FEM wurde zunächst auf Ersuchen der Regierung in Belgrad am 15. Februar 1992 von GS Boutros-Ghali in einem Bericht an den SR empfohlen. Voraussetzung für diese „UNPROFOR“962 getaufte Blauhelmtruppe war ein von den VN zuvor vermittelter Waffenstillstand zwischen Kroaten und Serben in Kroatien, welcher am 2. Januar 1992 in Kraft getreten war. Die Blauhelmsoldaten standen unter dem Kommando des indischen „Force Commander“ Satish Nambiar. Die Truppe umfasste 14.000 Mann und hatte ein Mandat für zunächst zwölf Monate. Das HQ wurde in Zagreb untergebracht und von einem schwedischen Verband gestellt. Für die Kommunikation sorgte ein niederländisches Bataillon. Großbritannien stellte das Feldlazarett. Die UNPROFOR wurde anfangs in die drei kroatischen Gebiete (UNPAs) Ost-Slawonien, West-Slawonien und Krajina stationiert. Diese drei UNPAs teilte die UNPROFOR in vier Sektoren (Ost, West, Nord, Süd) auf. Im Ost-Sektor wurde je ein Infanteriebataillon aus Belgien, Russland und Argentinien stationiert, im West-Sektor je ein Infanteriebataillon aus Kanada, Jordanien und Kenia, im Nord-Sektor je ein Infanteriebataillon aus Dänemark, Polen und Nepal, und im Südsektor je ein Infanteriebataillon aus Frankreich, aus der damaligen Tschechoslowakei, aus Nigeria sowie ein Pionierbataillon aus Finnland. Der Auftrag der FEM bestand zunächst darin, die UNPAs zu entmilitarisieren und den Rückzug der JVA aus den UNPAs zu überwachen. Auch sollten in Kooperation mit dem UNHCR Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Mit mehreren Resolutionen wurde das Mandat der UNPROFOR in Kroatien im Laufe der Jahre jedoch verändert. So sollte die UNPROFOR etwa laut SR-Res. 762 vom 30. Juni 1992 auch außerhalb der UNPAs, in serbisch kontrollierten Gebieten in Kroatien (sog. rosa Zonen), Beobachteraufgaben wahrnehmen. Auch das Mandat und die Truppenstärke der im Juni 1992 in Bosnien stationierten UNPROFOR II wurde mehrmals verändert. Bis September 1992 wurde UNPROFOR II um 7500 Mann aufgestockt, wobei diese Soldaten fast ausschließlich (außer jene aus der Ukraine und aus Ägypten) aus NATO-Staaten stammten. Mit der SR-Res. 947 vom 30. September 1994 wurde das Mandat der gesamten UNPROFOR ein letztes Mal bis zum 31. März 1995 verlängert. Am 20. März 1995 zählte sie 38.599 Mann aus 39 Nationen, unter denen sich 684 Militärbeobachter befanden. Hinzu kamen 803 Polizisten und 2017 weitere zivile Mitarbeiter. Am 31. März 1995 setzte der SR mit drei Resolutionen an die Stelle der UNPROFOR je eine UN-Mission in Kroatien (UNCRO, SR-Res. 981), Bosnien-Herzegowina (UNPROFOR, SR-Res. 982) und in Mazedonien (UNPREDEP, SR-Res. 983). Die drei Missionen wurden auch schlicht UNPF 1 bis 3 genannt. Das gemeinsame HQ der drei Missionen wurde in Zagreb eingerichtet, „Head of Mission“ blieb Yasushi Akashi, gemeinsamer „Force Commander“ blieb Bernard Janvier. Vgl. zur Geschichte der UNPROFOR u.a. UN: Former Yugoslavia, S. 1–51; Fink: Kollektive Friedenssicherung, Teil 2, S. 618–668; Giersch, Carsten: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991–1995 — Die Rolle von OSZE, EU, UNO und NATO (zit.: Giersch: Konfliktregulierung), Baden-Baden 1998, S. 227–261

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  28. GS Péres Cuéllar hatte den ehemaligen US-Außenminister Cyrus Vance am 8. Oktober 1991 zu seinem persönlichen Sondergesandten für Jugoslawien ernannt. Vgl. UN-Department of Public Information (Hrsg.): The United Nations and the Situation in the Former Yugoslavia, Reference Paper, Revision 4 (zit.: UN: Former Yugoslavia), New York 1995, S. 1.

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  30. Dazu wurde erstmals in der Geschichte des USEUCOM von dessen HQ eine „Joint Planning Cell“ (JPC) zur Unterstützung einer Krisenplanung unterhalten. Auf der strategischen Ebene analysierte die JPC zunächst die Geschichte, die Kultur und die Politik der Konfliktparteien in Jugoslawien und skizzierte daraus bestimmte Szenarien. Aufgabe des Stabes war es dann, daraus mögliche Auswirkungen auf die USA zu analysieren. Auf der operativen Ebene entwickelte die JPC die konzeptionelle Planung für jedes Szenario. Ferner wurden die Auswirkungen auf mögliche Truppenstärken und deren Zusammensetzung untersucht. Auf der taktischen Ebene analysierte die JPC die Umgebung vor Ort und untersuchte die spezifischen Tauglichkeit von US-Waffensystemen. Vgl. Mink II, Allan L.: JTF Planning Cell: Initial Response to the Yugoslavia Crisis, in: Military Review, March 1994, S. 68–70.

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  39. Spätestens im April 1994 ergriffen einige islamische Staaten — an der Spitze der Iran und (vermutlich) die Türkei, Malaysia und Saudi Arabien — selbst die Initiative und lieferten Waffen über Kroatien an die bosnische Armee. Kroatien hatte vor dieser geplanten Aktion die USA auf diplomatischen Kanälen gefragt, ob sie gegen einen derartigen Verstoß gegen das Waffenembargo vorgehen würden. Als Antwort gaben US-Diplomaten an, sie hätten diesbezüglich keine Anweisungen aus Washington erhalten (vgl.: Lieberman, Joseph: Arms shipments to Bosnia from Islamic countries, Congressional Record, 9. Mai 1996, Online im Internet: http://www.fas.org/irp/congress/1996_cr/s960509a.htm [zitiert am 3. April 1999]). Die so von den USA geduldete Waffenlieferung sollte es der bosnischen Armee 1995 ermöglichen, zusammen mit den Bodentruppen einzelner NATO-Staaten und im Rahmen der NATO-Operation „Deliberate Force“ die bosnischen Serben erfolgreich zurückzudrängen.

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  40. Vgl. „Dokumente zum Konflikt im ehemaligen Jugoslawien“, in: Volle, Angelika et Wagner, Wolfgang (Hrsg.): Der Krieg auf dem Balkan — Die Hilflosigkeit der Staatenwelt, Bonn 1994, S. 181.

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  44. Vgl. Leurdijk. UN and NATO (1996), S. 29.

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  53. Wörner: Rome-Speech 1993, S. 1.

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  54. Die Idee, Sicherheitszonen in Bosnien einzurichten, geht auf eine Anregung Österreichs zurück (vgl. Annan: Srebrenica Report, Rdnr. 47). Ein erster Schritt in diese Richtung wurde unternommen, als der Flughafen in Sarajewo im Juni 1992 unter die Kontrolle der UNPROFOR gestellt wurde (vgl. Weller: PKO and PEO in Bosnia, S. 91ff.). Unter Zugzwang, Srebrenica zu einer solchen Zone zu erklären, hatte den SR letztlich der UNPROFOR-Kommandeur in Bosnien, der französische Generalleutnant Philippe Morillon, gesetzt. Am 12. März 1993 hatte er den eingeschlossenen bosnischen Flüchtlingen eigenmächtig in einer Rede aus dem Fenster des Postamtes in Srebrenica erklärt: „Sie stehen jetzt unter dem Schutz der Vereinten Nationen!“ Vgl. Rohde, David: Die letzten Tage von Srebrenica — Was geschah und wie es möglich wurde, aus dem Englischen von Ulrike Bischoff (zit.: Rohde: Srebrenica), Hamburg 1997, S. 16. Spätestens nach dem Fall Srebrenicas im Juli 1995 wurden die Schwächen dieses Konzeptes deutlich. Vgl. zur Bewertung der Sicherheitszonen-Konzeption Weller: PKO and PEO in Bosnia, S. 131–150.

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  57. Vgl. Leurdijk: UN and NATO (1996), S. 39.

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  58. Hunderte Menschen hatten sich damals bei sonnigem Wetter aufgemacht, um auf dem rund 30 mal 50 Meter großen Platz Lebensmittel oder andere Waren einzukaufen. Seit zwei Jahren stand die Stadt, in der 80 Jahre zuvor, am 28. Juni 1914, mit der Ermordung des österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand durch einen serbischen Nationalisten der Erste Weltkrieg ausgelöst worden war, unter dem Artilleriefeuer bosnischer Serben. Zwischen 1210 UTC und 1215 UTC schlug im nordöstlichen Teil des Marktes eine Mörsergranate mit einem Kaliber von 120 Millimetern ein. Sie wog etwa 12 Kilogramm (26 englische Pfund) und war mit fast 2,5 Kilogramm (fünf englische Pfund) hochexplosivem Sprengstoff gefüllt. Unmittelbar beim Auftreffen auf den Asphalt detonierte das Geschoss. Es handelte sich um den bis dato folgenschwersten Granatangriff im Bosnien-Konflikt. Vgl. zu diesem Ereignis u.a.: Binder, David: Anatomy of a Massacre, in: Foreign Policy, Heft Winter/1994–1995, S. 70–78 sowie „Nach dem Massaker von Sarajewo Rufe nach Schlägen gegen die serbischen Belagerer — Mehr als sechzig Tote auf dem Zentralmarkt/Hunderte verletzt/Beratungen in Washington und Brüssel“, in: F.A.Z., 7. Februar 1994, S. 1. Trotz mehrerer Untersuchungen konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden, ob damals Muslime oder Serben die einzelne Mörsergranate abgefeuert hatten. Schon im Mai 1992 hatte der damalige UNPROFOR-Kommandeur in Sarajewo, Lewis MacKenzie die Vermutung geäußert, Bosnier hätten ihre eigenen Landsleute beschossen, um die VN zu Sanktionen gegen Serbien zu bewegen. Vgl. dazu MacKenzie, Lewis: Peacekeeper — The Road to Sarajevo, Vancouver 1993

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  59. zit. nach Forster, Peter: Aber wahr muss es sein — Information als Waffe (zit.: Forster: Information als Waffe), Wien 1998, S. 13–18.

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  60. Zu dieser Erkenntnis gelangte die Öffentlichkeit erst 1999, als NATO-Flugzeuge angeblich aufgrund falscher Angaben der CIA die chinesische Botschaft in Belgrad bombardierten. Vgl. Schmitt, Eric: Aim, Not Arms, at the Root of Mistaken Strike on Embassy, in: The New York Times, 10. Mai 1999, Online im Internet: http://www.nytimes.com/library/world/europe/051099kosovo-intelligence.html (zitiert am 11. Mai 1999).

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  61. Vgl. Gustenau, Gustav E.: Die Rolle der NATO im südosteuropäischen Krisenraum — Möglichkeiten und Grenzen von Friedensoperationen (zit.: Gustenau: Die Rolle der NATO), in: Reiter, Erich (Hrsg.): Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 1999, Hamburg 1998, S. 724–740, hier: S. 727.

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  62. Vgl. Leurdijk: UN and NATO (1994), S. 44.

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  67. Vgl. Leurdijk: UN and NATO (1994), S. 48.

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  68. Boutros-Ghali hatte sich ursprünglich gegen die Kombination von Friedenstruppe (UNPROFOR) und Friedenserzwingungstruppe (RRF) ausgesprochen und statt dessen eine Erweiterung des UNPROFOR- Mandats und eine Aufstockung ihres Umfangs empfohlen. Nach seinem Willen hätte die UNPROFOR ferner das Recht erhalten sollen, häufiger Gewalt anzuwenden. Für den Fall, dass der SR auf die Entsendung von Kampftruppen bestünde, sah Boutros-Ghali einen Abzug der UNPROFOR vor (vgl. Bauer, Friederike: Friedensmission oder Friedenserzwingung — Boutros-Ghali: Zwei Techniken, die sich ausschließen, in: F.A.Z., 6. Juni 1995, S. 12).

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  69. Sharp: Intervention, S. 50f. Dabei handelt es sich um ein Phänomen, das in Streitkräften mit multinationalen Gliederungen gar nicht selten auftaucht. Ein Beispiel war im Juli 1993 die Weigerung des Befehlshabers des italienischen UNOSOM II-Kontingents, Befehle des türkischen „Field Commanders“, General Civek Bir, zu befolgen (Vgl. Hazdra: Militärische Einsätze, S. 372 sowie Berdal: UN Peacekeeping, S. 42). Das jüngste prominente Beispiel für eine solche Praxis stammt aus einer anderen multinationalen Operation, nämlich aus dem NATO-Einsatz im Kosovo aufgrund der SR-Res. 1244 vom 10. Juni 1999. Damals befahl der SACEUR, der amerikanische General Wesley Clark, dem Kommandeur der KFOR, dem britischen General Michael Jackson, den Flugplatz der Kosovo- Hauptstadt Pristina noch vor dem Eintreffen einer russischen Einheit zu besetzen. Jackson gab diesen Befehl zwar an die zuständige britische Brigade weiter, sagte aber zu Clark: „Ich riskiere für Sie doch nicht den Dritten Weltkrieg.“ Weil die Brigade zu diesem Zeitpunkt aber noch unter nationalem Befehl stand, da die operative Befehlsgewalt (OPCOM) noch nicht auf die NATO übergegangen war, informierte sie die britische Regierung in London. Diese setzte sich mit Washington in Verbindung, und am Ende verzichtete die NATO auf eine Besetzung des Flughafens. Vgl. zu dem Vorgang Feldmeyer, Karl: Schweigen nach dem Vorfall — Washington und London fallen dem NATO- Oberbefehlshaber in die Zügel — und sprechen nicht darüber, in: F.A.Z., 5. Oktober 1999, S. 16.

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  70. Dieser Umstand dürfte Frankreich nicht besonders gestört haben, denn es praktiziert schon lange eine proserbische Diplomatie. Vgl. Aspen Institute Berlin et Carnegie Endowment for International Peace (Hrsg.): Der trügerische Frieden — Bericht der Internationalen Balkankommission, aus dem Englischen von Ulrike Bischoff und Udo Rennert (zit.: Aspen/Carnegie: Bericht der Balkankommission), Hamburg 1997, S. 107.

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Faust, D.A. (2002). Beurteilung der Effektivität der SKS-Instrumente im Bosnien-Konflikt. In: Effektive Sicherheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80411-2_15

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