Zusammenfassung
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein bundesweit harmonisiertes Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Darin haben die Bundesländer vereinbart, ihre Überwachungsprogramme untereinander abzustimmen und nach einheitlichen Standards zu arbeiten. Für die Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Bestimmungen zum Inverkehrbringen und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen im Pflanzenschutzrecht sind die Bundesländer zuständig. Verstöße werden nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in der Regel als Ordnungswidrigkeit geahndet. Unter der Geschäftsführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) tagt regelmäßig die Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) mit Fachleuten aus den Bundesländern, die Empfehlungen für Kontrollmethoden in Form eines Handbuchs ausarbeitet und das Kontrollprogramm koordiniert. Vorrangiges Ziel der Verkehrs- und Anwendungskontrollen ist es, die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen zu überwachen und die Missachtung von Vorschriften durch angemessene Maßnahmen abzustellen.
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© 2016 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. (2016). Einführung. In: Berichte zu Pflanzenschutzmitteln 2014. BVL-Reporte. Springer, Cham. https://doi.org/10.1007/978-3-319-24915-5_2
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