Zusammenfassung
Greifen mehrere Täter einen Menschen körperlich an und erleidet das Opfer als Folge dieses Geschehens eine Verletzung, so kann es zweifelhaft sein, welcher der Angreifer die Verletzung verursacht hat. Die genaue Zurechnung der Folge (Kausalitätsnachweis) zu einem bestimmten Angreifer erübrigt sich, wenn die Angreifer im bewussten und gewollten Zusammenwirken gehandelt haben (Mittäterschaft): Dann liegt nur eine gemeinsame Tat vor, bei der sich jeder Täter auch die Erfolge zurechnen lassen muss, die ein anderer Mittäter verursacht hat.
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Fuchs, H., Reindl-Krauskopf, S. (2009). Gefährliche Handlungen ohne Rücksicht auf einen zurechenbaren Erfolg (abstrakte Gefährdungsdelikte). In: Strafrecht Besonderer Teil I. Springer Notes Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-99258-6_7
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