Auszug
Die unbefriedigende Erfolgsquote traditioneller Strafvollzugssysteme ist der Ausgangspunkt der Suche nach anderen Möglichkeiten der Sozialisierung bzw. Resozialisierung der Kriminellen. Es ist jedoch eine irreale Vorstellung, auf die Freiheitsstrafe verzichten zu können, obwohl Freiheitsentzug als Strafe in systematischer Form erst seit zirka 150 Jahren angewendet wird. Außer Zweifel ist, daß die schablonenhafte Anwendung des Strafvollzuges zu einem unzweckmäßigen Einsatz der mit der Rehabilitation befaßten Kräfte führt. Es werden daher die Klassifikation der Gefangenen und die Differenzierung der Vollzugsanstalten als ein Hauptanliegen moderner Strafvollzugssysteme erscheinen. Es wird besonders die Eignung des Verurteilten für halboffene Strafanstalten beurteilt werden müssen, von denen man auch annehmen kann, daß sie, ohne das in der Abschließung gelegene Wesen der Freiheitsstrafe ganz zu verlassen, den Häftling in einer behandlungsmäßig ausnützbaren Spannung zum Leben in der Freiheit zu belassen. Anderseits hat die Öffentlichkeit das Recht, vor gefährlichen Kriminellen besonders geschützt zu werden. Diese werden nach wie vor in Anstalten mit maximaler Sicherheit untergebracht werden müssen. Die Entscheidung darüber, welches Vollzugssystem Behandlung und Sicherheit im Einzelfall in optimaler Weise erwarten läßt, wird eine Aufgabe der Klassifikation sein. Falsche Entscheidungen des Klassifikationsteams sollen vor allem im Interesse der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.
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(2007). Psychologische Untersuchung des Aggressionspotentials bei erstverurteilten Strafgefangenen. In: Humaner Strafvollzug. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-71834-6_15
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