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Auszug

2006 trat in Tirol ein neues Katastrophengesetz in Kraft: das Katastrophenmanagementgesetz, 1 welches das mehr als 30 Jahre in Geltung stehende Tiroler Katastrophenhilfsdienstgesetz (KatHDG) ersetzt. Wiewohl Katastrophen vielfältige Auslöser haben können, so stehen doch in Tirol die meisten Katastrophen in engem Zusammenhang mit der alpinen Umwelt und ihren Gefahren. Norbert Wimmer war und ist auf verschiedenen Ebenen sowohl mit den Schönheiten als auch mit den „katastrophalen“ Auswirkungen der Natur konfrontiert: Auf privater Ebene kennt und schätzt er die alpine Umgebung als ambitionierter Berggeher. Während seiner politischen Laufbahn hatte er sich als Organwalter auch mit verschiedenen Angelegenheiten des Katastrophenschutzes und damit den negativen Auswirkungen des alpinen Raums zu befassen. Auf wissenschaftlicher Ebene schließlich ist ihm die effiziente Gestaltung der Verwaltung stets ein Anliegen — eine Forderung, die für das Katastrophenmanagement in ganz besonderem Maße erhoben werden muss. Inwieweit diese Effizienz auch im neuen Tiroler KatastrophenmanagementG zu finden ist, wird sich im Folgenden zeigen: Zunächst soll das neue Gesetz vorgestellt und anschließend einer kurzen Bewertung unterzogen werden.

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Literatur

  1. Bußjäger, Katastrophenprävention und Katastrophenbekämpfung im Bundesstaat (2003) 5.

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  2. Zur Begrifflichkeit vgl etwa Bußjäger (FN 2) 3 ff; Khakzadeh, Rechtsfragen des Lawinenschutzes (2004) 98 f.

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  3. In engem Zusammenhang damit steht ein mitunter weiters genanntes Element des Katastrophenbegriffs, nämlich die Notwendigkeit eines koordinierten Einsatzes zur Abwehr bzw Bekämpfung der Gefahr bzw des Schadens. Vgl dazu Bußjäger (FN 2) 1 f; Hattenberger, Naturgefahren und öffentliches Recht, in Fuchs/Khakzadeh/Weber (Hrsg), Recht im Naturgefahrenmanagement (2006) 67 (90).

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  4. Vgl dazu etwa Strassern, Rechtsprobleme der Katastrophenabwehr am Beispiel der „Lawinenkommissionen“, ÖGZ 1981, 517 (523), der in Bezug auf Lawinenkatastrophen feststellt, dass sich Katastrophen normalerweise relativ selten ereignen, während die Lawinengefahr eine Bedrohung darstellt, mit der man sich in gebirgigen Gegenden in den entsprechenden Jahreszeiten beinahe täglich auseinanderzusetzen hat.

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  5. Bußjäger (FN 2) 3 und 6: Abgrenzungskriterium kann sein, ob eine Katastrophe bereits eingetreten ist oder nicht.

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  6. Detailliert dazu Bußjäger (FN 2) 11.

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  7. Hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen liegt das kompetenzrechtliche Schwergewicht im Ergebnis beim Bund, in der Katastrophenbekämpfung hingegen bei den Ländern. Ausführlicher dazu Bußjäger (FN 2) 56.

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  8. RL 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABI 1997 L 10/13 idF RL 2003/105/EG, ABI 2003 L 345/97.

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  9. Zentrale Bestimmung ist diesbezüglich Art 11 der RL über die Erlassung von Notfallplänen. Vgl dazu Attlmayr, Zur kompetenzrechtlichen Problematik der Umsetzung der Art 11 und 12 der„Seveso Il“-Richtlinie, RdU 1998, 174.

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  10. Vgl dazu etwa Senn, Naturgefahrenmanagement in der Praxis, in Fuchs/ Khakzadeh/ Weber (Hrsg), Recht im Naturgefahrenmanagement (2006) 167 (170).

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  11. Vgl dazu auch Senn (FN 38) 169.

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  12. Vgl auch Weber, Grenzen des Rechts: Erwartungshaltung versus Einlösbarkeit im Recht des Naturgefahrenmanagements, in Fuchs/ Khakzadeh/ Weber (Hrsg), Recht im Naturgefahrenmanagement (2006) 173.

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  13. Vgl etwa Sailer/ Klebinder/ Khakzadeh/ Heller, Integraler Risiko-und Krisenmanagementplan der Gemeinde St. Anton am Arlberg, in Strobl/ Blaschke/ Griesebner (Hrsg), Angewandte Geoinformatik 2004, Beiträge zum 16. AGIT-Symposium Salzburg (2004) 579; Stötter/ Fuchs, Umgang mit Naturgefahren — Status quo und zukünftige Anforderungen, in Fuchs/ Khakzadeh/Weber (Hrsg), Recht im Naturgefahrenmanagement (2006) 19.

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  14. Vgl dazu auch Weber (FN 41) 184.

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  15. Aulitzky, Bericht aus dem Workshop „Versicherungsrechtliche Aspekte des Naturgefahrenmanagements“, in Fuchs/ Khakzadeh/ Weber (Hrsg), Recht im Naturgefahrenmanagement (2006) 221 (227); vgl auch Hlatky, Naturkatastrophen und deren Versicherung in Österreich, VR 2006, 202.

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  16. Ausführlich dazu Weber (FN 41) 184 f.

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  17. Vgl dazu Stober/ Eisenmenger, Katastrophenverwaltungsrecht — Zur Renaissance eines vernachlässigten Rechtsgebietes, NVwZ 2005, 121 (130).

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Khakzadeh, L. (2008). Das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz. In: Arnold, K., Bundschuh-Rieseneder, F., Kahl, A., Müller, T., Wallnöfer, K. (eds) Recht Politik Wirtschaft Dynamische Perspektiven. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-71299-3_14

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