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Part of the book series: Forschungen aus Staat und Recht ((STAAT,volume 148))

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Auszug

Verwalten hat sich noch nie auf das Setzen von Rechtsakten und/oder hoheitlichen Vollzugsakten in den kanonisierten Rechtsformen beschränkt. In den letzten Jahrzehnten ist aber eine Ausbreitung von Information als Mittel zur Erfüllung von Staatsaufgaben festzustellen. Die Verwaltung geht von sich aus auf die Bevölkerung zu: sie klärt auf, gibt Empfehlungen ab oder warnt vor Gefahren. Dafür gibt es mehrere Gründe: Teils sollen wohl fehlende Regelungskompetenzen und Rechtsgrundlagen überspielt oder ersetzt werden, teils sollen sie Ge- und Verbote wegen der fehlenden Akzeptanz derselben bei den potentiellen Normadressatinnen und -adressaten ersetzen. Der Staat begnügt sich vordergründig „bürgerfreundlich“ mit „bloßen“ Informationen, anstatt offensichtlich eingreifende Ge- und Verbote zu normieren; schließlich wird angenommen, dass „bloß“ verhaltensbeeinflussende Informationstätigkeit freiheitsschonend wirkt, weil sie im Idealfall Ge- oder Verbote entbehrlich macht. Ein weiterer Grund für die Zunahme an Informationstätigkeit mag auch daran liegen, dass die zunehmende Komplexität der Gesellschaft vermehrt schneller einsetzbare und wirkende Steuerungsmittel benötigt. Deshalb setzt der moderne Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben neben Ge- und Verbote, dh auf belastende Verwaltungsakte, auch auf Mittel der Leistungsverwaltung (Prämien iwS; zB Steueranreize, Stilllegungsprämien, etc) sowie auf Informationstätigkeit.

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  1. So Pitschas, Die Verwaltung 2000, 114.

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© 2007 Springer-Verlag/Wien

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(2007). Einleitung. In: Öffentliche Verwaltungskommunikation. Forschungen aus Staat und Recht, vol 148. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-69387-2_1

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