Auszug
Die Verfügbarkeit von freiem GeÄnde, die NÄhe von Wasser, die Anbindung an ein regionales Wegenetz und an Siedlungsgebiete oder Klöster waren Minimalkriterien füur die Lage von Krankenanstalten in der Vergangenheit. Die stationÄre Versorgung ist in Deutschland seit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung von 1883 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dies führte an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert in allen StÄdten zum Bau kommunaler KrankenhÄuser1: entweder durch Ausbau bestehender Krankenanstalten in der Stadt oder als Neubauten auf freiem GelÄnde am Rande oder vor der Stadt. Heute sind die KrankenhÄuser weitgehend von Stadtquartieren umwachsen. Ihr Erweiterungspotential zur Erfüllung der stÄndig zunehmenden (Pflicht-)Leistungen der Krankenkassen war in den meisten FÄllen nach 1950 erschöpft. Es wurden daher zahlreiche neue KrankenhÄuser gebaut — oft wieder au\erhalb der Stadt. In der Regel blieben jedoch die StÄdte als Standorte erhalten, so dass die heutigen StÄdte stationÄrer Versorgungseinrichtungen fast dem Zustand von 1900 entsprechen. Dabei handelte es sich in der Regel um KrankenhÄuser mit wenigen Fachabteilungen, wÄhrend die KrankenhÄuser ab der 2. HÄlfte des 20. Jahrhunderts einen zunehmend differenzierten Standard spezialÄrztlicher Kompetenz und medizinischer Technik aufweisen, eingehend dargestellt im Kapitel II 3.1 bis 3.6 „Entwicklungen im Krankenhaus“.
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(2007). Standort. In: Zukunftsoffenes Krankenhaus. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-69297-4_8
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