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Part of the book series: Springer Praxis & Recht ((PRAXIS,RECHT))

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Auszug

In der Rs. „D.“ ging es um eine mögliche Verpflichtung zu europäischen →Meistbegünstigung i.Z.m. →Doppelbesteuerungsabkommen. Der Anlassfall betraf ein in Deutschland ansässige natürliche Person, Herrn D., dessen Weltvermögen zu 90 % in Deutschland und zu 10 % in den Niederlanden belegen war. Zur Zeit des Ausgangssachverhaltes erhoben die Niederlande eine Vermögensteuer nach dem Vermögensteuersatz vom 16.12.1964 (Wet op de vermogensbelasting 1964). Dabei handelte es sich um eine steuer auf das Vermögen in Höhe von 0,8 % des Wertes des (Netto-)Vermögens. Da Herr D. Steuerausländer ist, wurde nur sein in den Niederlanden belegenes Vermögen abzüglich allfälliger niederländischer Schulden der Vermögenssteuer unterworfen. Bei Steuerinländern wurde hingegen das Weltvermögen abzüglich sämtlicher Schulden erfasst, wobei zusätzlich ein je nach Familienstand unterschiedlich hoher Freibetrag gewährt wurde. Letzterer konnte auch von Steuerausländern beansprucht werden, dies aber nur dann, wenn zumindest 90 % des Weltvermögens in den Niederlanden belegen waren. Eine Ausnahme hievon ergab sich allerdings für Belgier, denen nach Art. 25 Abs. 3 des (damaligen) DBA Niederlande-Belgien diesselben persönlichen Abzüge, Freibeträge und Minderungen zustanden wie Niederländern. Belgiern wurde der Freibetrag daher auch dann gewährt, wenn weniger als 90 % ihres Weltvermögens in den Niederlanden belegen waren. Das niederländisch-deutsche DBA enthält hingegen keine derartige Bestimmung. Im Gegensatz zu den Niederlanden erhoben im Streitzeitpunkt weder Belgien noch Deutschland eine Vermögensteuer.

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© 2008 Springer-Verlag/Wien

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(2008). D. In: Lachmayer, K., Bauer, L. (eds) Praxiswörterbuch Europarecht. Springer Praxis & Recht. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-38365-0_4

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