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Die Minderheitenrechte in Portugal

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Minderheitenrechte in Europa
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Literatur

  1. Portugal Report 2004.

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  2. Weltalmanach 2001: 645.

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  3. Portuguese Constitution 1997.

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  4. Yacoub 1998: 305.

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  5. Die in der „Terra de Miranda do Douro“ im nördlichen Distrikt Bragança gesprochene „Lhéngua Mirandesa“ (mirandesisch) oder „LÍngua Mirandesa“ bzw „Mirandês“ (portugiesisch) gehört zur regionalen Mundart des Spanischen (Kastilischen), das in den angrenzenden Gebieten Westspaniens (Asturien, Leon, Zamora) beheimatet ist (Council of Europe 1994a: 102).

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  6. Das vor allem am Hauptort der Gemeinde Barrancos im Beja-Distrikt gesprochene „Barranquenho“ ist eine regionale Mundart des Spanischen (Kastilischen), das im angrenzenden Südwestspanien (Andalusien, Estremadura) gesprochen wird (Council of Europe 1994a: 102).

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  7. Als in den 60er Jahren Staudämme für Wasserkraftwerke gebaut wurden, kam eine große Anzahl von Arbeitern aus anderen Regionen Portugals in dieses Gebiet. Gleichzeitig setzte wegen des überschusses an Arbeitskräften in der Landwirtschaft eine Abwanderung einheimischer Mirandese-Sprecher in andere Gebiete Portugals und ins Ausland ein, was beides zusammen nachhaltige demographische Veränderungen bewirkte. Daher scheint die Zahl der Sprecher des Mirandesischen seit den 60er Jahren stark rückläufig zu sein, sie wird auf nunmehr 10.000–15.000 geschätzt (Euromosaic 2001: 1; Portugal 2006: 8).

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  8. Proposta de Convençāo Ortográfica Mirandesa (Portugal 2006: 9).

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  9. Ferreira 2002.

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  10. Die Wirtschaft ist stark landwirtschaftlich orientiert, die Grundlagen sind Weizen, Kartoffeln und Öl sowie Viehzucht (Rinder, Schafe). Dazu kommen etwas Handel, Dienstleistungen und Fremdenverkehr. Es gibt keine Industrie und der touristische Sektor ist noch nicht hinreichend entwickelt (Euromosaic 2001: 2).

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  11. Euromosaic 2001: 2.

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  12. Für den Erwerb der portugiesische Staatsbürgerschaft sind zehn Jahre rechtmäßige Ansässigkeit in Portugal einzige Voraussetzung bzw sechs Jahre, wenn der Bewerber aus einem Land mit portugiesischer Sprache stammt. Die sogenannte zweite Generation der Immigranten erlangt automatisch die portugiesische Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern seit zehn Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Portugal hatten bzw seit sechs Jahren, falls sie aus einem portugiesischsprachigen Land stammen (Portugal Report 2004: 5).

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  13. Portugal wird nicht müde immer wieder darauf hinzuweisen, dass es in Portugal keine nationalen Minderheiten gibt, so zB im zweiten Teil des Staatsberichts, in dem auf die einzelnen Artikel des Rahmenübereinkommens eingangen wird, und zwar im Hinblick auf die Umsetzung des Rahmenübereinkommens in Bezug auf die Art 2, 3, 5, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 30 (Portugal Report 2004: 5ff).

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  14. Portugal Report 2004: 2 und 4f.

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  15. Lei n.o 7/99 (Ciemen/Mercator 2000/38).

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  16. In der Einleitung des portugiesischen Staatsberichts wird daran erinnert, dass das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das am 1. Februar 1998 in Kraft getreten ist, auf eine Entscheidung des Europaratsgipfels von Wien im Oktober 1993 zurückgeht. Damals, so der portugiesische Staatsbericht, hatten die Vertreter der Mitgliedstaaten des Europarates in Anbetracht der jüngsten weitreichenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in Mittel-und Osteuropa beschlossen, ein Musterübereinkommen einzuführen als Instrument zum Schutz der nationalen Minderheiten, die in Mittel-und Osteuropa siedeln, um auf diese Weise den Frieden und die Stabilität des Kontinents zu sichern. Portugal teile das Anliegen, die Rechte und Grundfreiheiten der Angehörigen solcher nationaler Minderheiten zu achten, wie auch ganz allgemein das Anliegen um Frieden und Sicherheit in Europa. Dies sei der Grund, warum Portugal, obwohl es geographisch weit entfernt sei von den Ländern, für welche das Rahmenübereinkommen bestimmt sei und obwohl Portugal sich von diesen Ländern in geschichtlicher, sozialer, kultureller und rechtlicher Hinsicht wesentlich unterscheide, in einem Akt politischer Solidarität dieses Rahmenübereinkommen unterzeichnet, ratifiziert und am 1. September 2002 in Kraft gesetzt habe (Portugal Report 2004: 2).

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  17. Ciemen/Mercator 2000/38. Nachdem das einschlägige Gesetz am 19. November 1998 vom Parlament einstimmig verabschiedet worden war, erhoben sich die Abgeordneten spontan von ihren Sitzen und applaudierten. Damit wollten sie ihrer Freude darüber Ausdruck verleihen, dass nun Portugal mit einer Minderheit auch ein typisch „europäisches“ Merkmal besitze.

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  18. Council of Europe 1994: 102

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  19. Im Unterschied zum Mirandese konnten die Barranquenho-Sprecher noch keinerlei Anerkennung als Sprachgruppe erlangen. Das Barranquenho wird offiziell immer noch als Dialekt eingestuft, wobei wie zuvor auch beim Mirandese davon ausgegangen wird, dass es sich um einen portugiesischen Dialekt mit mehr oder weniger starkem spanischem Einschlag handle (Concelho de Barrancos 2000).

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  20. Ethnologue report for Portugal 2001: 1.

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  21. Euromosaic 2001: 2.

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  22. Euromosaic 2001: 2.

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  23. Portugal Report 2004: 3.

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  24. Portugal Report 2004: 3.

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  25. Euromosaic 2001: 2.

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  26. Portugal Report 2004: 6f.

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  27. Euromosaic 2001: 3.

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  28. Euromosaic 2001: 3.

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  29. Lei n.o 7/99 (Ciemen/Mercator 2000/38).

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  30. Durchführungsverordnung des Unterrichtsministeriums Nr 35/99 (Ciemen/Mercator 2000/40).

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  31. Euromosaic 2001: 2; Portugal 2006: 9.

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  32. Lei n.o 7/99 (Ciemen/Mercator 2000/38).

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  33. Portugal 2006: 8.

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  34. Euromosaic 2001: 3.

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  35. Câmara Municipal de Miranda do Douro 2001.

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  36. Censos 2001.

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  37. I.S.I.G. 1997: 137. Eine andere Quelle nennt 500 Roma und 5.000 „Gitanos“ (Portugal 2006: 8).

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  38. Ferreira 2002. Anfang der 90er Jahre wurde die Sprecherzahl des Mirandese, einer asturisch geprägten regionale Mundart des Spanischen (Kastilischen), auf 40.000 geschätzt (Council of Europe 1994a: 102), doch scheint sie stark rückläufig zu sein. Ihre Zahl wird auf rd 10.000–15.000 geschätzt (Euromosaic 2001: 1), oder gar nur mehr auf 12.000 (Clotet 2002).

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  39. Council of Europe 1994a: 102. Barranquenho ist eine andalusisch geprägte regionale Mundart des Spanischen (Kastilischen).

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  40. Darunter 48.000 Afrikaner, über 12.000 Brasilianer, 9.000 Briten, 7.500 Spanier (Weltalmanach 2002: 647 und Weltalmanach’ 99: 584).

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© 2006 Springer-Verlag/Wien

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Pan, C. (2006). Die Minderheitenrechte in Portugal. In: Minderheitenrechte in Europa. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-35310-3_26

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