Auzug
Die geschiedene Ehefrau betreibt gegen ihren Exmann eine Vorratsexe- kution aus einem Unterhaltsvergleich, der auf 20 % seines Nettoeinkom- mens lautet. Er wendet mit Oppositionsklage ein, dass sich sein Nettoein- kommen wegen eines Arbeitsplatzwechsels schon ein Jahr vor der Exeku- tionsbewilligung halbiert habe, weshalb der Unterhaltsbetrag seitdem nur mehr die Hälfte des bisherigen ausmache. Er beantragt die entsprechende Ktirzung des Unterhaltsrtickstands ab jenem Zeitpunkt sowie die entspre- chende Kiirzung der ktinftig fllig werdenden Raten.
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Literatur
Burgstaller Das Pfandrecht in der Exekution (1988), Burgstaller in Holz-hammer Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht 4. Aufl (1993) 246–251.
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(2006). Exekution. In: Zivilprozessrecht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-32170-6_5
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