Zusammenfassung
Beim konzeptionellen Entwurf eines Hochbaus werden — bewusst oder unbewusst — wesentliche Entscheidungen getroffen und Weichen gestellt für die Güte des Verhaltens bei Erdbeben. Das Befolgen wichtiger Entwurfsgrundsätze im Hinblick auf das Erdbebenverhalten ist von grosser Bedeutung für die Gestaltung des Bauwerks im Grundriss und im Aufriss, für die Anordnung von Fugen, für die Konzeption des Tragwerks für horizontale Kräfte und Schwerelasten über sämtliche Stockwerke bis und mit Fundation, für die Gestaltung der Zwischenwände und Fassaden, usw. “Erdbebenmässige” Fehler und Mängel beim konzeptionellen Entwurf sowohl des Tragwerks als auch der nichttragenden Elemente können durch eine noch so ausgeklügelte ingenieurmässige Berechnung und Bemessung nicht kompensiert werden. Architekt und Ingenieur sollten deshalb bereits im Entwurfsstadium eng zusammenarbeiten. Nur damit können nachträgliche und mühsame “Verbesserungen” durch den Ingenieur vermieden werden, die meist zu einer unnötigen Verteuerung und trotzdem nur zu einem unbefriedigenden Flickwerk führen.
Beim Tragwerk steht für Erdbebeneinwirkung die Abtragung horizontaler Kräfte im Vordergrund. Ein eher zweitrangiges Problem ist die Abtragung vertikaler Kräfte aus Erdbeben. Da normale Tragwerke primär für Schwerelasten ausgelegt sind und hiefür erhebliche Reserven aufweisen, können vertikale Erdbebenkräfte meist problemlos abgeleitet werden.
Die nichttragenden Elemente sind mit dem Tragwerk i.a. fest verbundene Bauteile, denen aber keine Tragfunktion für horizontale und vertikale Krüfte zugewiesen ist. Im vorliegenden Zusammenhang sind vor allem wichtig:
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Nichttragende Zwischenwände
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Fassadenbauteile inkl. Fenster, Brüstungen, usw.
Zu den nichttragenden Elementen zählen ferner:
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Treppenelemente
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herabgehängte Decken
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Installationen (z.B. Klimakanäle, Leitungen).
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Bachmann, H. (1995). Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten. In: Erdbebensicherung von Bauwerken. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-7638-4_4
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