Zusammenfassung
Der gute Geschäftsgang der Harzgrabenfähre wie das zunehmende Bedürfnis, auch unterhalb der Rheinbrücke eine zusätzliche Verbindungsmöglichkeit über den Rhein zu schaffen, bewogen die Künstlergesellschaft, am 26. April 1860 bei der Regierung die Erlaubnis für die Eröffnung eines zweiten Fährenbetriebs zwischen dem St.-Johanns-Graben und dem äußeren Klingentalweg einzuholen. Die finanziellen Voraussetzungen für ein solches Unternehmen seien erfüllt, habe doch das vorgesehene Aktienkapital von Fr. 10 000.- ohne die geringsten Schwierigkeiten aufgebracht werden können. Ein allfälliger Gewinn sei für den Reservefonds eines Künstlerlokals bestimmt; die Aktionäre würden sich mit einer Verzinsung von 4 bzw. 5% bei gewinnbringendem Erfolg begnügen. Von den Aktien, deren Zuteilung habe reduziert werden müssen, seien 38 Stück von bisherigen Aktionären gezeichnet worden.
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Meier, E.A. (1971). Die Klingentalfähre. In: z’Basel an mym Rhy. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6472-5_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6472-5_4
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