Zusammenfassung
Anfang der achtziger Jahre, als das Ende des fordistischen Traumes vom stetigen Wirtschaftswachstum durch stetige Ausweitung des normierten Massenkonsums in den Industrienationen und auch in den Ländern, die man dahin zu »entwickeln« versuchte, kaum mehr zu ignorieren war, verkündigten einige Autoren1 in Büchern mit hohen Auflagen das »Ende der Arbeitsgesellschaft« (Gorz 1983, Guggenberger 1982) und propagierten ein »duales« Wirtschaftsmodell mit einem immer kleiner werdenden »formellen« und einem stetig sich ausdehnenden »informellen« Sektor (Huber 1979, 1985; Illich 1983; Brun 1985 u.a.).
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Anmerkungen
Autorinnen waren übrigens aus Gründen, die noch verständlich werden, an dieser Debatte vor allem als Kritikerinnen beteiligt. Das gilt auch für die Vertreterinnen eines subsistenzwirtschaftlichen Ansatzes (Ökofeminismus), deren Konzeptionen und Zielsetzungen sich trotz gewisser Parallelen in der Begrifflichkeit grundlegend von den dualwirtschaftlichen Konzepten unterscheiden. Die ökofeministischen Konzepte sind mit der folgenden Kritik ausdrücklich nicht gemeint — hier wäre anders zu argumentieren.
Seit der Debatte der 80er Jahre haben sich die Grenzen des Einsatzes technischer Entwicklungen allerdings weit jenseits des damals vorgestellten verschoben, wie beispielsweise an einem mit 5,5 Millionen DM EU-Geldern geförderten Telematik-Projekt deutlich wird: In Frankfurt wird seit 1991 ein Betreuungssystem erprobt, bei dem mit Hilfe eines in der Wohnung installierten Videosystems alten, mobilitätseingeschränkten Menschen regelmäßige Gesprächskontakte mit einer Sozialarbeiterin ermöglicht werden, ohne daß die Sozialarbeiterin ihr Büro verlassen muß. »Der tägliche Gesprächsbedarf liegt bei 10 Minuten. Ein Betreuer könnte also 120 bis 250 Teilnehmer abdecken.« (Mies 1997: 24).
Wie eine Vielzahl von Studien zeigt, ist die Hausarbeit trotz der inzwischen üblichen »arbeitssparenden« Maschinen kaum weniger geworden. Zum Teil hat sich der Aufwand auf zuvor unbekannte Bereiche verlagert (z.B. Begleitverkehr mit Kindern), zum Teil wird die Arbeitserleichterung durch ein durch die technischen Geräte induziertes erhöhtes Leistungsniveau kompensiert. So wird z.B. seit der Einführung der Waschmaschine Kleidung und Wäsche um ein Vielfaches häufiger gewaschen und gebügelt als zuvor.
Inzwischen ist der Begriff »Reproduktionsarbeit« vielfach kritisiert worden — zum einen wegen seines marxistischen Ursprungs, aber auch, weil in Haushalten nicht nur reproduziert, sondern auch produziert wird. Gesprochen wird deshalb heute oft von »Haus-, Pflege-und Betreuungs-(oder Erziehungs-)arbeit, z.T. auch von Konsum-und/oder Beziehungsarbeit. Andere Autorinnen bevorzugen den Begriff »Gebrauchsarbeit«. Obwohl ich die Kritik am Begriff der Reproduktionsarbeit in einigen Punkten teile, halte ich am ihm fest, da er m. E. alles in allem immer noch der Aussagekräftigste ist.
Daß es ohne so eine Verpflichtung zumindest in der Bundesrepublik tatsächlich nicht gelingt, den »Mann an die Windel« (Opielka) zu bringen, zeigt sehr deutlich eine von Jan Künzler ausgewertete europaweite Erhebung bei Familien mit Kindern: »Die Beteiligung der Männer im Haushalt ist... nicht nur auf der gesamteuropäischen EU-Ebene in den letzten Jahrzehnten signifikant gestiegen sondern auch in den einzelnen Mitgliedstaaten — nur in der Bundesrepublik Deutschland nicht!« (Künzler 1995: 126, Hervorhebung im Original). Diese Verweigerungshaltung gilt in besonderem Maße für die Männer in den alten Bundesländern.
Allerdings hält sich die Verpflichtung zur Beteiligung an der notwendigen Arbeit weit unterhalb des Umfangs, den heute eine Vollerwerbstätigkeit einnimmt. Gorz hielt zunächst eine Lebensarbeitszeit von 20 000 Stunden für ausreichend (Gorz 1983: 66) korrigierte diese Zahl jedoch später auf 20 bis 30 000 Stunden (Gorz 1991: 147). Nach Gorz muß also im Paradies eine Arbeitsverpflichtung erfüllt werden, die der heute bei Vollerwerbstätigkeit in 13 bis 19 Jahren geleisteten Arbeit entspricht.
Die Forderung nach Lohn für Hausarbeit wurde zwar auch innerhalb des feministischen Diskurses kritisiert, doch wurden hierbei ganz andere Gründe genannt als von den Dualwirtschaftlern.
Der intellektuelle Mann befreit schreibend seine Bastler-Seele, könnte frau, wäre sie boshaft, diesen Literaturtyp zusammenfassen.
So beispielsweise Ernst-Ulrich von Weizsäcker in der Diskussion seines Vortrags zur ökologischen Weltkrise an der Universität Dortmund im Oktober 1993. Ähnlich Adalbert Evers auf einer Tagung der Akademie (Frankfurter Rundschau).
Auf die Idealisierung des »Weiblichen« hat Christina Thürmer-Rohr schon 1987 in ihrem Artikel »Feminisierung der Gesellschaft — Weiblichkeit als Putz-und Entseuchungsmittel« eine überzeugende Antwort gegeben, der nichts hinzuzufügen ist (Christina Thürmer-Rohr 1987).
»Im Projekt Duisburg-Hagenshof wurden 63 000 Stunden in organisierter Gruppenselbsthilfe erbracht und ein Wert von 958 000 DM erwirtschaftet.« Das ergibt für 30 000 DM einen Stundenaufwand für die Eigenarbeit von 1 973 Stunden (IBA 1996: 15).
Bei 37 Stunden pro Woche, 6 Wochen Urlaub und 2 Wochen bezahlter Krankheitszeit.
Pro Woche sind 25 Stunden zu arbeiten, zusätzlich muß der Jahresurlaub für die Eigenarbeit am Bau verwendet werden.
Bei den IBA-Projekten wurde das Grundstück in Erbpacht vergeben. Damit entfällt zwar der Grundstückskaufpreis, dafür muß aber ein laufender Erbpachtzins bezahlt werden.
einschließlich Lohnnebenkosten und Gemeinkosten, aber ohne Material und Maschinen.
Das liegt zu einem Teil auch daran, daß vom Wert der SelbsthelferferInnenarbeit die Kosten der Anleitung und Betreuung der Eigenarbeit abgezogen werden muß. In Duisburg-Hagenshof lagen diese Kosten bei 31 Prozent der durch die Eigenleistungen erzielten Bruttoeinsparungen (dfh 1996).
30 000 DM Einsparungen durch 50 DM/Stunde Bauarbeiterinnen-Verrechnungssatz.
Bei einem Tariflohn von je 25 DM/Std. und einer Arbeitslosengeldquote von 60 Prozent des Bruttoentgelds (600 Stunden * 25 DM/Std. * 60 Prozent).
Der Bruttolohn für die 600 Stunden beträgt bei Bezahlung nach Tarif 15 000 DM (25DM/Std. * 600 Stunden). Der Beitragssatz der Sozialversicherungen liegt bei insgesamt rund 42 Prozent des Bruttolohns (Arbeitnehmer-plus Arbeitgeberanteil), das ergibt 6 300 DM.
Bei einer Monatsarbeitszeit von 180 Stunden entspricht ein Arbeitsumfang von 600 Stunden einer Beschäftigungsdauer von 3, 3 Monaten. Der Monatsverdienst der Bauarbeiterin liegt bei 25 DM * 180 Stunden = 4 500 DM. Bei diesem Verdienst liegt der Durchschnittssteuersatz für Ledige bei 23 Prozent, für (alleinverdienende) Verheiratete bei 15 Prozent. Bei einem geschätzten Anteil von 55 Prozent alleinverdienenden Verheirateten ergibt dies eine durchschnittliche Steuerzahlung von 2 800 DM.
30 000 DM Gesamteinnahmen * 5 Prozent * 60 Prozent = 900 DM.
Wie oben errechnet, erreichen die Einnahmen und ersparten Ausgaben der öffentlichen Kassen einen Wert von etwas mehr als 50 Prozent des Werts der durch die BauarbeiterIn erbrachten Bauleistungen. Werden die notwendigen Bauleistungen durch entsprechende Bauplanung um 10 000 DM verringert, verringern sich also die Einnahmen und ersparten Ausgaben um 5 000 DM auf 10.000 DM. Zuzüglich zu den Kosteneinsparungen ergibt dies 20 000 DM, so daß ein Finanzierungsrest von 10 000 DM verbleibt.
Eigenleistungen am Bau werden von vielen Wohnungspolitikern zunehmend als Ausweg aus dem Dilemma zwischen dem politischen Ziel einer Erhöhung der Eigentumsquote und der Zahlungs-und Eigenkapitalschwäche vieler Haushalte propagiert. Auch die IBA versteht ihre Projekte modellhaft. Sie »sollen Beispiele sein und Anregungen geben nach dem Motto »mehr davon«« (IBA Emscher Park, o.J.: 5).
Illich schwärmt von vergangenen Zeiten, in denen, nach seiner Darstellung, die Söhne quasi an der Hand ihrer Väter (und wegen der strengen Trennung der Arbeitsbereiche die Töchter an der Hand ihrer Mutter) durch Beobachtung und Mitwirkung am elterlichen Arbeitsprozeß gelernt haben. Es gibt vermutlich allerdings nicht viele Väter bzw. Mütter, die ihren Söhnen bzw. Töchtern im Rahmen ihrer Arbeitsprozesse jenes Wissen zu vermitteln in der Lage sind, das notwendig ist, um die Texte von Illich mit Gewinn zu lesen.
Von den von mir rezipierten Autoren lehnt einzig A. Gorz ein erwerbsarbeitsun-abhängiges Einkommen ab und setzt statt dessen auf eine Arbeitsverpflichtung im Erwerbsarbeitssektor, allerdings nicht in der heute als »normal« geltenden Form der lebenslangen durchgängigen Erwerbsarbeit. Vielmehr sind auch bei Gorz Erwerbsarbeitspausen vorgesehen, in denen ein Einkommen weiterbezahlt wird. Das unterscheidet sich allerdings grundlegend vom garantierten Mindesteinkommen, da dieses Einkommen auf der in der Vergangenheit geleisteten und in Zukunft noch zu leistenden Arbeit beruht, also gerade nicht von der Arbeit unabhängig ist.
Nach den geltenden Regelungen des BSHG wird bei der Anrechnung des Erwerbseinkommens ein Freibetrag von maximal 50 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes (ohne Mietzuschuß) gewährt. Darüber hinaus werden notwendige Ausgaben für Fahrtkosten und Arbeitsmittel angerechnet. Auf diese Weise kann bei einem Zuverdienst von 1 000 DM das tatsächliche Einkommen um ca. 250 DM aufgebessert werden.
Der negative Einkommensteuersatz wird also in einer Höhe angesetzt, der im positiven Bereich derzeit nur für ein zu versteuerndes Einkommen jenseits von 63 000 DM im Monat bei Ledigen bzw. 126 000DM im Monat bei Verheirateten besteht und der in der derzeitigen Steuerdiskussion als leistungsdiskriminierend bezeichnet wird. (Beim Anrechnungssatz handelt es sich nicht um den in der steuerpolitischen Diskussion heftig umstrittenen »Spitzensteuersatz«, der nur für den Teil des Einkommens fällig wird, der 10 000 DM im Monat bei Ledigen bzw. 20 000 DM im Monat bei Verheirateten übersteigt, sondern um den Durchschnittssteuersatz, also dem Steuersatz, der sich aus der Relation Gesamtsteuer durch zu versteuerndes Einkommen ergibt).
Das ist nur eine sehr grobe Schätzung, da die Berechnungen nur mit einem komplexen Steuersimulationsmodell durchgeführt werden können, das mir nicht zur Verfügung steht.
Für Ernst-Ulrich von Weizsäcker gehört sogar die Steuerfreiheit bezahlter Nachbarschaftshilfe zu den fünf Aspekten der »Freiheit der Tätigkeit« (Weizsäcker 1992: 252). Damit würde der Umfang der steuerpflichtigen Arbeit möglicherweise in erheblichem Umfang weiter reduziert.
Das von einer Arbeitsgruppe von grünen SozialpolitikerInnen entworfene Grundsicherungskonzept befindet sich noch in der innerparteilichen Diskussion. Ich beziehe mich hier auf ein Diskussionspapier vom Oktober 1996. Inzwischen hat die Arbeitsgruppe einige Veränderungen ins Auge gefaßt, aber noch nicht endgültig beschlossen (Fischer u.a. 1997). Auf diese Modifikationen wird jeweils in den Fußnoten verwiesen.
Soll eventuell auf 1 250 DM erhöht werden.
Die Wirkung dieses vergleichsweise hohen Anrechnungssatzes soll eventuell durch einen Freibetrag für den Zuverdienst etwas abgemildert werden.
In vielen Fällen würden damit die MindesteinkommensbezieherInnen schlechter gestellt als heutige Sozialhilfeempfängerinnen.
Nach § 25 BSHG verliert seinen Sozialhilfeanspruch, wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten. Die Sozialhilfe wird in diesem Fall in einer ersten Stufe um mindestens 25 Prozent des Regelsatzes (ohne Mietzuschuß) gekürzt, kann aber bis zu »auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche« vermindert werden.
Die Expertenkommission wollte mit ihrem Vorschlag, bei der Sozialhilfe nur einen Teil der Wohnkosten zu erstatten, alle SozialhilfeempfängerInnen motivieren, sich in ihren Wohnwünschen zu bescheiden. Die Grünen gehen dagegen zumindest bei »der Mehrheit der MindesteinkommensbezieherInnen« von einer »Selbstverantwortung für die Wohnkosten« aus und wollen mit ihrer beschränkten Übernahme nicht nur die unverantwortliche Minderheit zu »verantwortlichem« Verhalten veranlassen, sondern vor allem die Vermieter daran hindern, »die Wohnkosten in die Höhe zu treiben«. Eine intensive Beschäftigung mit der Preisbildung am Wohnungsmarkt verrät dieser Vorschlag nicht.
Diese Formulierung ist meines Erachtens ein bemerkenswertes Beispiel für die in sexistischen Gesellschaften allgegenwärtige Vereinnahmung des Frauenkörpers (»unser« Körper), deren Durchgängigkeit sich gerade darin zeigt, daß sie dem Autor vermutlich gar nicht bewußt war.
Vollerwerbstätige Männer verdienen im Durchschnitt 50 Prozent mehr als vollerwerbstätige Frauen.
Für Kinder ist der Besuch eines Kindergartens oder einer Tageseinrichtung bei guten Rahmenbedingungen keine zweitbeste oder gar Notlösung, sondern, wie hinlänglich nachgewiesen, in sehr vielen Fällen der Entwicklung förderlicher als eine ausschließliche Betreuung in der Familie. Das ist in der pädagogischen Fachdiskussion nach meinem Eindruck inzwischen unbestritten — nur konservative Politiker und Eigenarbeits-Apologeten wollen dies nicht zur Kenntnis nehmen.
Diese Programme sind nicht zu verwechseln mit den in § 20 BSHG vorgesehenen »Prüf-Arbeitsplätzen«, auf denen SozialhilfeempfängerInnen für eine geringe »Entschädigung« ihre Arbeitsbereitschaft nachweisen müssen. Die Grundidee der Programme »Arbeit statt Sozialhilfe« besteht darin, auf freiwilliger Basis durch qualifizierende Arbeit die Voraussetzungen für einen späteren Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu verbessern, auch wenn dies in der kommunalen Praxis nicht immer erreicht wird.
Gegen die bei einer solchen, als vereinfachte Version keynesianischen Politik interpretierbaren Maßnahme häufig genannten negativen ökonomischen Folgen (z.B. Inflation und/ oder Verschlechterung des Wechselkurses) sind inzwischen im Kontext der Diskussion über keynesianische Wirtschaftspolitik wirksame Lösungsansätze entwickelt worden, die ich hier allerdings aus Platzgründen nicht referieren kann.
Literatur
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Becker, R. (1998). Eigenarbeit — Modell für ökologisches Wirtschaften oder patriarchale Falle für Frauen?. In: Bierter, W., von Winterfeld, U. (eds) Zukunft der Arbeit — welcher Arbeit?. Wuppertal Texte. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6335-3_12
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