Zusammenfassung
Die Rheinwasserstraße besteht ab Basel aus den Teilstücken Oberrhein (Basel-Bingen ca. 360 km), Mittelrhein (Bingen-Köln ca. 160 km) und Niederrhein (Köln-Hoek van Holland ca. 340 km). Aufgrund eines Beschlusses der 1815 gegründeten Zentralkommission für die Rheinschiffahrt wurde die sogenannte Rheinregulierung zur Schiffbarmachung des Oberrheins nach den Plänen von Honsell und Spiess/Wittmann durchgeführt. Im Gegensatz zur Tullaschen Korrektion, die sich als rein landeskulturelle Unternehmung verstand, ging es bei der Regulierung um die Herstellung von optimalen Verhältnissen für die Großschiffahrt. So war damals keine durchgehende Fahrrinne vorhanden; die bei Hochwasser wandernden Kiesbänke wurden bei Niedrigwasser zum Hindernis. Die Niedrigwasserregulierung wurde 1907 auf den dringlichen Wunsch der Anliegerstädte Mannheim, Speyer, Karlsruhe und Straßburg bei Sondernheim begonnen und vollzog sich in mehreren Etappen. Mit dem Aufkommen der Dampfschiffahrt wollte man den Anschluß an die Nordsee und damit eine Förderung von Handel und Industrie im Binnenland erreichen. Auch die Schweiz hatte ein starkes Interesse an der Schiffbarmachung des Rheins und damit am Anschluß Basels an das Weltmeer. Der letzte Bauabschnitt wurde als deutsch-schweizerisches Gemeinschaftsprojekt realisiert, wobei die Schweiz 60% der Kosten übernahm. Die Regulierungsarbeiten im Abschnitt Mannheim/Rheinau — Kehl/Straßburg gelangten 1920 bis 1930 und auf der Strecke Kehl — Istein 1930 bis 1939 zur Durchführung. Frankreich beteiligte sich nicht an diesem Unternehmen, weil seine Interessen bezüglich der Rheinnutzung bereits durch den Versailler Vertrag (1919) gesichert waren. Die aufgrund dieses Abkommens vorgenommenen Ausbaumaßnahmen stellen die eigentlichen und entscheidenden Nach-Tullaschen Eingriffe in den Landschaftshaushalt des Oberrheintales dar. Daher soll im folgenden der Ausbau des Oberrheins ab 1928 näher betrachtet werden. Er läßt sich in drei Abschnitte untergliedern (Abb. 1):
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Erstes Teilstück von Basel bis Breisach (Vogelgrün) mit dem Rheinseitenkanal westlich des alten Flußbettes; vier Staustufen mit je einem Kraftwerk und Schiffahrtsschleusen.
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Zweites Teilstück von Breisach bis nach Straßburg mit der sogenannten Schlingenlösung, bei der jeweils die Hälfte des bisherigen Fluß Verlaufes einbezogen wurde; ebenfalls vier Staustufen, Kraftwerke und Schleusen.
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Vollausbau unterhalb von Straßburg im bisherigen Flußlauf mit zwei Staustufen, Kraftwerken und Schleusen.
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Unterseher, E. (1992). Der moderne Oberrheinausbau — Durchführung und Auswirkungen auf den Landschaftshaushalt und die Landnutzung. In: Gallusser, W.A., Schenker, A. (eds) Die Auen am Oberrhein / Les zones alluviales du Rhin supérieur. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6237-0_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6237-0_8
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