Zusammenfassung
Von allen Teilen des menschlichen Körpers bleibt nach dem Tod praktisch nichts so lange erhalten wie die Zähne. Aufgrund dieser Tatsache sind sie als Erkennungsmittel besonders gut geeignet. Und tatsächlich ist das menschliche Gebiß oft der einzige Anhaltspunkt, der, beispielsweise nach einem Großbrand, zur Identifizierung eines völlig entstellten Leichnams noch herangezogen werden kann. Oft wird behauptet, daß keine zwei Menschen dieselben Zähne besitzen. Allerdings muß man sich dabei vor Augen halten, daß Zähne — im Gegensatz zu Fingerabdrücken, die von Geburt an bei einem Menschen unveränderlich sind — ihre Einzigartigkeit erst aufgrund von jahrelanger Abnutzung erlangen. Um einen Leichnam eindeutig identifizieren zu können, müssen Gebißmuster vorliegen, die sowohl vor als auch nach dem Tod des Betreffenden angefertigt wurden. Mit diesen Daten ist es dann oftmals möglich, eine Person bereits anhand eines einzigen Zahnes zu identifizieren.
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Evans, C. (1998). Forensische Zahnmedizin. In: Die Leiche im Kreuzverhör. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6080-2_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6080-2_9
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