Zusammenfassung
Sollte die Geschichtsschreibung das 20. Jahrhundert rückblickend als das Jahrhundert der Naturwissenschaften bezeichnen, so wird sie sicherlich auch vermerken, daß sich die naturwissenschaftliche Forschung in einem nicht unerheblichen Maße auch der Aufklärung von Verbrechen gewidmet hat. Zwar gibt es schon seit Mitte des 17. Jahrhunderts erste Ansätze, Strafdelikten unter forensischen Aspekten nachzugehen — so forderte beispielsweise der Leipziger Medicus Gottfried Welsch bereits 1660, daß man bei einer nicht eindeutigen oder äußerlich verursachten Todesursache eine Leiche stets obduzieren solle-, doch erst seit etwa hundert Jahren wird die Verbrechensbekämpfung zunehmend nach wissenschaftlich-systematischen Regeln durchgeführt. Was dabei herauskam, war und ist beachtlich. Selbst Sherlock Holmes, der fiktive Vorläufer heutiger Kriminalbeamter, hätte sich über diese Entwicklung sehr gewundert. Doch während Conan Doyles kauziger Detektiv den Verbrechern nur mit einer Lupe bewaffnet zu Leibe rückte, können seine modernen Kollegen bei ihrer Arbeit auf eine breite Palette von High-Tech-Geräten und wissenschaftlichen Methoden zurückgreifen: UV- oder Laserstrahllampen, DNS-Analysen, serologische Schnelltests, Elektronenmikroskope und Dünnschichtchromatographie gehören heute ebenso zum Polizeialltag wie elektronische Datenbanken, CAD-Software, Handys oder das Internet, um nur ein paar zu nennen.
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Evans, C. (1998). Einleitung. In: Die Leiche im Kreuzverhör. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6080-2_1
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Publisher Name: Birkhäuser, Basel
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