Zusammenfassung
Die Mehrzahl der Patienten in der Praxis eines Hausarztes wird wegen alltäglicher Erkrankungen behandelt, die für den Hausarzt keine besonderen medizinischen Probleme beinhalten. Dies ist zum Beispiel der Fall bei grippalen Infekten oder bakteriellen Infektionen der Luftwege, der Harnwege, der Haut, der Mandeln, aber auch bei Abnutzungserkrankungen des Bindegewebes und der Knochen. Bei den schwierigeren, selteneren und langfristigen Erkrankungen, insbesondere der alten Menschen und Rentner, kann es zwar erhebliche medizinische Probleme geben, diese werden aber für gewöhnlich unter Zuhilfenahme von Fachärzten und Krankenhäusern durch den Hausarzt behandelt. Auf diese Weise ergibt sich für den erfahrenen Hausarzt eine medizinisch tragbare Problemkonstellation. Er kennt seine Patienten und deren Krankheiten, weiß für gewöhnlich, was er bei diesen Krankheiten zu tun hat, und wenn er es nicht weiß, dann hat er zumindest eine klare Vorstellung über die Zukunftsaussichten des Patienten, weil er sich mit einigen anderen Ärzten beraten hat. Leider gibt es eben, insbesondere bei den Krebserkrankungen, Situationen, wo man keine medizinisch begründete Hilfsmöglichkeit hat.
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Kossow, KD. (1992). Verordnungsvorschriften. In: Die Wut der weißen Haie. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5654-6_6
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