Zusammenfassung
Für Hausärzte sind wie für alle Kassenärzte die Handlungsaufträge vom Gesetzgeber im Sozialrecht festgelegt. Im Gegensatz zu den Fachärzten und Krankenhausärzten werden Hausärzte aber von den Bürgern aus eigener Entscheidung aufgesucht. Da gibt es meist keinen Überweisungsschein und nie einen Krankenhauseinweisungsschein als Anlaß der Behandlung, vielmehr entscheidet der Bürger selbst, ob er den Arzt aufsucht. Er hat die freie Arztwahl. Und selbst dann, wenn der Arzt den Patienten zum Wiederbesuch bestellt haben sollte, kann sich jedermann aufgrund der freien Arztwahl dagegen wehren, wenn er kein Vertrauen mehr hat. Er kann nämlich einen anderen Hausarzt aufsuchen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es selbst in dünnbesiedelten Gebieten unter den Hausärzten die freie Arztwahl. Dies gilt nicht für Fachärzte seltener Disziplinen und für Krankenhausärzte, weil diese in dünnbesiedelten Gebieten so etwas wie ein «Flächenmonopol» haben.
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Kossow, KD. (1992). Die Hausärzte im Meinungsbild der Öffentlichkeit. In: Die Wut der weißen Haie. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5654-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5654-6_1
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
Print ISBN: 978-3-7643-2827-6
Online ISBN: 978-3-0348-5654-6
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