Zusammenfassung
Berechtigte Kritik an liberal Istischen Auffassungen (3) signalisiert die zunehmenden Bemühungen um staatliche Planung bei räumlichen Angelegenheiten zum Wohle der Gemeinschaft, wie sie einmal Ende der 50-er Jahre, dann wieder verstärkt ab dem Ende der 60-er Jahre in der BRD festzustellen waren. Ergebnis dessen ist ein umfangreicher gesetzlicher Rahmen für Aktivitäten auf dem Gebiet der Raumplanung, der u.a. durch folgende Punkte markiert ist :
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Bundesbaugesetz (1960)
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Landesplanungsgesetze (z.B. Baden-Württemberg und Hessen 1962)
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Raumordnungsgesetz des Bundes (1965)
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Städtebauförderungsgesetz (1971)
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Landesentwicklungsprogramme (z.B. Nordrhein-Westfalen 1974)
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Bundesraumordnungsprogramm (1975)
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Novellierung des BBauG (verabschiedet 1976)
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Referenzen
Die nachstehenden Überlegungen wurden im wesentlichen angeregt durch den Beitrag von BRUNN, E.: Automation in der Planung: Heuristik statt Algo-rithmik ? in: Planungs-Informations-Systeme für die Raumplanung. Städtebauliche Beiträge 2/1973, Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München 1973, S. 136 – 194. Die Darstellung folgt im wesentlichen der dort enthaltenen Systematisierung und Argumentation.
Siehe auch Darstellung bei FEHL, G.: Informationssysteme, Verwaltungsrationalisierung und die Stadtplaner. Taschenbücher des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung e.V. Bd. 13, Bonn 1971, S. 66 fund
FUNKE, R. : Organisationsstrukturen planender Verwaltung. Schriftenreihe 03 “Städtebauliche Forschung” des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft 027, Bonn-Bad Godesberg 1974, S. 8 und S. 14 ff
vgl. z.B. KRIEG, G.: Planbewertung für Teilortsbaugebiete. Diss TH Braunschweig 1961, S. 4 und
SCHUSTER, G. : Ermittlung eines Bewertungsrahmens für raumbezogene Erneuerungsmaßnahmen. Diss. TU Braunschweig 1969, S. 6
ZANGEMEISTER, C. : Nutzwertanalyse in der Systemtechnik. München 1970, S. 20
Ursprünglich wurden die Planungsziele sogar entsprechend der Verankerung der Planung in der vollziehenden Verwaltung als vorgegeben angesehen. Sie waren nicht Überlegung der eigentlichen Planung. Der instrumenteile Cha-(Fortsetzung S. 22) (Fortsetzung Fußnote 5 von S. 21) rakter von Planung stand im Vordergrund, was zu der Vorstellung geführt hat: Planung — Entscheidungsvorbereitung. Insbesondere durch systemanalytische Betrachtungen wurde deutlich, daß ein Planungsprozeß ohne die Elemente “Problemstrukturierung” und hieraus abgeleiteter “Zielfindung” einerseits sowie “Alternativenentwicklung” und hierauf angewendete “Bewertung” andererseits nicht auskommt. vgl. ALBERS, G. : Wissenschaft und Städtebau, in: Schriftenreihe der Dt. Akademie für Städtebau und Landesplanung, Bd. XII. Tübingen 1962, S. 12 und 17,
ALBERS/WORTMANN: Städtebau, in: Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung, Bd. 3. Hannover 1970, S. 3137 ff,
BRANDT, S.: Demokratisierung des Planungsprozesses, in: Arch+ H. 9 (1970), S. 31 ff, HUJER, R.: Kybernetik, Planung und Information, in: Planungs-Informations-Système ..., a.a.O., S. 104 und OSTERMANN, J. : Kommunale Planung und die Rationalisierung der Verwaltung, in: Planungs-Informations-Systeme ..., a.a.O., S. 12
SIEBEL, W. : Entwicklungstendenzen kommunaler Planung. Schriftenreihe 03 “Städtebauliche Forschung” des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft 028, Bonn-Bad Godesberg 1974, S. 70
Siehe z.B. Darstellung der Planungsaufgabe, des Planungsprozesses, des Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahrens in: Städtebauliche Planung — Mitwirkung des Bürgers. Zur Information Nr. 16, Innenminister des Landes NW, Referat Öffentlichkeit (Hrsg.), Düsseldorf 1975, S. 7, 20, 34,42
vgl. GRAUHAN, R.-R.: Zur Struktur der planenden Verwaltung, in: Lauritzen, L. (Hrsg.): Mehr Demokratie im Städtebau. Hannover 1972, S. 37 – 57, identisch mit: Stadtbauwelt 22 (1969), S. 132 – 137
vgl. WEGENER, G.: Grundbegriffe des Verwaltungsrechts für Raumplaner. Vorlesungsumdruck Fachgebiet Rechtsgrundlagen der Raumplanung, Universität Dortmund 1972/73, S. 4
vgl. HESSE, J.J.: Zielvorstellungen und Zielfindungsprozesse im Bereich der Stadtentwicklung, in: Archiv für Kommunalwissenschaften 1971, S. 28 ff und LÜCKE, M.: Kollektive Planungs- und Entscheidungsprozesse. Schriften zur Kooperationsforschung, Studien Bd. 12, Tübingen 1975, S. 18 ff
vgl. auch SIEBEL, W., a.a.O., S. 9 und HUJER, R., a.a.O., S. 106
siehe BENDIXEN/KEMMLER: Planung, Organisation und Methodik innovativer Entscheidungsprozesse. Berlin, 1972, S. 117 ff
(1a) vgl. auch GROSSHANS, H.: Öffentlichkeit und Stadtentwicklungsplanung. Gesellschaft und Kommunikation Bd. 11, Düsseldorf 1972, S. 46 f
siehe HESSE, J.J.: Zielvorstellungen ..., a.a.O., S. 32
vgl. HUJER, R., a.a.O., S. lo7 f und LÜCKE, M., a.a.O., S. 12 f
BRUNN, E., a.a.O., S. 149
vgl. auch HUJER, R., a.a.O., S. 108 und 17 f
Siehe auch Darstellung bei FEHL, G.: Informationssysteme ..., a.a.O., S. 50f und FUNKE, R., a.a.O., S. 2o f
HOFSTÄTTER, P.R.: Gruppendynamik. Hamburg 1968, S. 26,
(1b) itiert bei KOPPERSCHMIDT, J.: Rhetorik. Arbeitsberichte des Instituts für Umweltplanung, iup 5, Ulm 1971, S. 142
FUNKE, R., a.a.O., S. 20
Für die Planung ergeben sich hieraus drei verschiedene Arbeitsbereiche: Problemstrukturierung und Lösungssuche = innovative Planung, Lösungsanpreisung = Durchführungsplanung, Lösungskonkretion = Planverwirklichung Gemessen an den beiden ersten Arbeitsbereichen ist die Planverwirklichung eine relativ klar strukturierte Tätigkeit. Diese Arbeitsbereiche stellen teilweise erheblich voneinander abweichende personelle Anforderungen: Die innovative Planung verlangt die hochqualifizierte, relativ führungsfreie Planergruppe. Die Durchführung erfordert den ingeniös denkenden Fachmann und Manager. Die Planverwirklichung entspricht der mittelqualifizierten, eindeutig geführten, hierarchisch gegliederten Verwaltung. Siehe hierzu insgesamt BENDIXEN/KEMMLER, a.a.O., zu einzelnen dieser Fragen insbesondere dort S. 16 f und 158 Die Bedeutung des interaktiven Planungsmodells liegt dabei im notwendigen Informationsfluß und im gegenseitigen Problemverständnis zwischen den Arbeitsbereichen zur Regelung des Planungsprozesses. Vgl. HUJER, R., a.a.O., S. 110 ff
siehe auch SIEBEL, W., a.a.O,, S. 41 und 70
LÜCKE, M., a.a.O., S. 13 f
So könnten diese vier Gedanken analog übertragen werden auf das Recht wie auf das Unterrichtswesen u.a. als Beispiele für Handlungsdisziplinen.
vgl. SIEBEL, W., a.a.O., S. 70
Vgl. die hier aufgeführten Bemühungen der Stadtentwicklungs- und stand-ortprogrammplanung.
vgl. HUJER, R., a.a.O., S. 105 f
siehe SVR: Ablaufschema zur Erarbeitung von Standortprogrammen in Nordr rhein-Westfalen. Essen 1971, insbesondere S. 17 ff
siehe Städtebaubericht 1975, Hrsg. Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn-Bad Godesberg 1975, S. 56 und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes. Bundesrat, Drucksache 300/74, Bonn 1974
Siehe insgesamt hierzu SIEBEL, W., a.a.O., S. 49 f
Hierfür sind zwei Erscheinungen symptomatisch, die auch außerhalb der Planung in allen übrigen staatlichen Aufgabenbereichen feststellbar sind: — Es besteht fast eine existenzielle Angst, Mittel und/oder Stellen gestrichen zu bekommen, selbst wenn diese für die Erledigung der Aufgaben nicht erforderlich sind. Bei der derzeitigen Haushaltspraxis führt das dazu, daß panikartig am Ende eines Haushaltsabschnitts übrig gebliebene Gelder oft unnütz ausgegeben werden, obwohl sie evtl. an anderer Stelle fehlen. Ebenso werden freie Stellen z.T. unqualifiziert neu besetzt, obwohl bereits das vorhandene Personal nicht voll ausgelastet ist. Die Bedeutung dessen ist letztlich darauf zurückzuführen, daß es sich bei Personal- und Mittelentscheidungen um politische Entscheidungen handelt. Deutlich wird dies bei der Haushaltsverabschiedung im parlamentarischen Geschehen (siehe auch KIRSCH, W.: Entscheidungsprozesse. (Fortsetzung S. 27) (Fortsetzung Fußnote 6 von S. 26) Bd. III. Wiesbaden 1971, S. 52) und das hieraus entstehende Verhalten der planenden Verwaltung. Vgl. SIEBEL, W., a.a.O., S. 51 — Die planenden Ressorts streben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und möglichst noch über diese hinaus nach aufwendigen (=machtvollen) Lösungen bzw. halten an solchen wider besseren Wissens fest. Wirkungen auf andere Ressorts bleiben weitgehend unberücksichtigt (siehe SIEBEL, W., a.a. O., S. 51). Insbesondere die eigene Verwaltungs- und Repräsentationsarchitektur, vor allem von raumplanerischem Interesse auch die Verkehrsplanung sowohl des öffentlichen wie des Individualverkehrs sind hierfür besonders anfällig. Dies hat seinen Niederschlag bis in die verschiedensten überspitzten technischen Richtlinien gefunden.
vgl. LÜCKE, M., a.a.O., S. 14
siehe SIEBEL, W., a.a.O., S. 59
siehe WEGENER, G., a.a.O., S. 4 ff
SIEBEL, W., a.a.O., S. 64 und 66 ff
beides SIEBEL, W., a.a.O., S. 67
z.B. BBauG § 2, Abs. 5
z.B. Landesplanungsgesetz NW § 5, siehe auch SIEBEL, W., a.a.O., S. 67
siehe SIEBEL, W., a.a.O., S. 67
vgl. LÜCKE, M., a.a.O., S. 130 ff
vgl. SIEBEL, W., a.a.O., S. 63
vgl. STÖBER, G.: Systemanalyse und Entscheidungstheorie als Planungsinstrumente, in: Raumplanung und Entscheidungstheorie. Städtebauliche Beiträge 2/1969, Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München 1969, S. 50 und
HEIDEMANN, C. : Über informative und normative Sätze in der Planung, in: Stadtbauwelt 32 (1971), S. 292 – 295
Heute wird vielfach noch nur die Ist-Soll-Differenz (I) — (II) zum Zeitpunkt t 0 betrachtet. Man kann dann von reiner Anpassungsplanung sprechen, besonders deutlich in Abb. 3, Fall B
Der Verlauf der speziellen Grenzertrags- bzw. Grenzkostenrate ist sehr unterschiedlich je nach dem, um welche Umweltgröße es sich handelt, und soll deshalb nicht weiter betrachtet werden.
Vgl. zum vorstehenden auch die tabellarische Veranschaulichung bei EEKHOFF/ZAHL: Zielfindung und Ziel gewichtun g in der Stadtentwicklungsplanung bei unvollkommener Information, in: Raumforschung und Raumordnung 1974, H. 5, S. 209
siehe SIEBEL, W., a.a.O., S. 70
siehe KIRSCH, W., a.a.O., Bd. III, S. 220 f und 223 ff
siehe SIEBEL, Vf., a.a.O., S. 16
vgl. auch DIETZE, P.: Der Bewertungsprozeß und Verfahren der Bewertung in der Stadtplanung, in: Bewertungsprobleme in der Bauplanung. Arbeitsberichte zur Planungsmethodik 1, Stuttgart 1969, S. 139 ff
siehe FRIEND/JESSOP: Entscheidungsstrategie in Stadtplanung und Verwaltung. Düsseldorf 1973, S. 81
vgl. HEIDEMANN, C.: Über ..., a.a.O., S. 293 ff
vgl. ALBERS, G.: Planungsziele und Planungsentscheidungen. in: Raumplanung und Entscheidungstheorie. a.a.O., S. 16 und BEN-SHAHAR/MAZOR/PINES: Optimierung und Stadtplanung, in: Stadtbauwelt 1969 (Bauwelt 60, H. 51/52), S. 280
vgl. TÖPFER, K. : Regionalpolitik und Standortentscheidung. Beiträge zur Raumplanung Bd. 6, Bielefeld 1969, S. 19
vgl. STÖBER, G., a.a.O., S. 40
vgl. ALBERS, G.: Planungsziele ..., a.a.O., S. 17
zu Maximen siehe BENDIXEN/KEMMLER, a.a.O.
vgl. FUNKE, R., a.a.O., S. 16
In dem hier verwendeten Begriffsverständnis ist standortorientiert z.B. die Förderung einer Region, der Ausbau eines Siedlungsschwerpunktes oder die Verwendung einer freiwerdenden/noch freien Fläche, wofür nun sinnvolle Maßnahmen zu konzipieren wären. Maßnahmenorientiert wäre dementsprechend z.B. die Entwicklung von Fremdenverkehrsregionen, der Bau von Energieerzeugungsanlagen oder die Versorgung mit schulischen Einrichtungen, für die der geeignete Standort zu wählen ist. Dieses Vorgehen wird besonders deutlich in der Landesplanung von NW, die auf zwei Säulen beruht: den Entwicklungsprogrammen mit dem Entwicklungsprogramm Ruhr, dem NW-Programm 1975, dem Landesentwicklungsprogramm, den sektoralen Landesentwicklungsplänen (I — VI) bzw. den maßnahmenori-entierten Gebietsentwicklungsplänen.
Im Sinne interaktiver Planung wird dieses Wechselspiel natürlich oftmals parallel laufen: Der Maßnahmenentscheid für den Bau eines Kraftwerks z.B. besagt noch nichts über die zu verwendende Primärenergie. Deshalb muß der Planer für den anschließend zu treffenden Standort- und Maßnahmenentscheid mehrere Eignungs- und Alternativenbewertungen vornehmen. Sie sind einerseits an den unterschiedlichen Maßnahmemöglichkeiten Steinkohlen-, Braunkohlen-, Kernenergiekraftwerk usw., andererseits an den unterschiedlichen Standortvarianten für diese Kraftwerkstypen orientiert. Ergebnis sind Entscheide für einen bestimmten Kraftwerkstyp an einem bestimmten Ort oder auch für Typ A an Ort X und Typ B an Ort Y.
HILLEBRECHT, R.: Städtebau heute ? — von Ebenezer Howard bis Jane Jacobs, in: Mitteilungen der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, Juni 1966, S. 52
Als “quasi-formal” sind solche Entscheidungen anzusehen, die von der Verwaltung festlegend vorgenommen und anschließend vom formal zuständigen Entscheidungsgremium nur noch ratifiziert werden (s.o.).
So kann es für Fraktionen eines Entscheidungsgremiums unter der Maxime, möglichst viel Entscheidungsgewalt zu besitzen, entscheidend sein, sich so zu verhalten, daß die Wahrscheinlichkeit, die eigene Position bei Wahlen zu bestätigen oder zu verbessern, möglichst groß ist.
Es muß vor dem Hintergrund dieser Einschätzung der Annahme von MUSSO/ RITTEL widersprochen werden, “daß sich ein Bewerter auch für das Objekt entscheidet, das bei der Bewertung am besten abschneidet”. Diese Auffassung läßt sich im Rahmen gesellschaftlicher Planung nicht formalisieren. Es werden zum einen kaum Gremien zu finden sein, die eine hierfür notwendige allumfassende Bewertung — die im übrigen der allumfassenden Planung (s.o.) gefährlich nahe kommt — analytisch befriedigend durchführen können. Und gerade der Mangel genügender Information bei solch universalem Vorgehen wurde zuvor als ein bedeutendes Planungsversäumnis hingestellt. Zum anderen verbietet sich ein solches Vorgehen methodisch (s.u.), was letztlich seine Ursache in mangelnder Information bzw. Offenlegung von Beurteilungs- und Entscheidungsmaximen hat. siehe MUSSO/RITTEL: Über das Messen der Güte von Gebäuden, in: Bewertungsprobleme ..., a.a.O., S. 39
siehe KIRSCH, W., a.a.O., Bd. 111, S. 52 Andere Typen sind die operative und die administrative Entscheidung.
vgl. NIEWERTH/SCHRÖDER (Hrsg.): Lexikon der Planung und Organisation. Quickborn 1968, S. 40 ff und
(1b)RITTEL, H.: Zur wissenschaftlichen und politischen Bedeutung der Entscheidungstheorie, in: ZZ Krauch/ZZ Kunz/ZZ Rittel (Hrsg.): Forschungsplanung. Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft e.V., München 1966, S. 110 – 129
“... die hier benutzte einheitliche Bezeichnung ‘Entscheidungstheorie’ für verschiedene Ansätze, die noch keineswegs zu einer endgültigen und abgrenzbaren Ganzheit zusammengefunden haben.” GÄFGEN, G.: Theorie der wirtschaftlichen Entscheidung. Tübingen 1974, S. 1
siehe auch KLEIN, R.: Stellung der Nutzenbewertung im Zusammenhang der Bestimmungsgrößen für eine politische Entscheidung, in: Cusa-nuswerk, Bischöfliche Studienförderung (Hrsg.): Entscheidungstheorie und technik. Bonn-Bad Godesberg 1974, S. 112
Vgl. die Verwendung des Begriffs “Entscheidungsprozesse” als Titel für ein Werk zur deskriptiven Entscheidungstheorie bei KIRSCH, W., a.a.O.
ebenda, Vorwort, S. 5
“... eine Theorie, was in den verschiedensten Situationen von Risiko und Unsicherheit als optimal gelten soll, eben die Entscheidungstheorie.” KRELLE, W. : Präferenz- und Entscheidungstheorie. Tübingen 1968,
S. V Über die Zusammenhänge von Systemtechnik und Entscheidungstheorie siehe: ZANGEMEISTER, C.: Nutzwertanalyse in der Systemtechnik. München 1970, S. 23 und 29 ff
sowie speziell zum Systembegriff KOELLE, H.H.: Systemtechnik als Hilfsmittel systematischer Entscheidungsvorbereitung in Technik, Wirtschaft, Politik und Verwaltung. S. 11 in: Seminar Systemtechnik III, Vorlesungsmanuskripte Frühjahr 1972, Brennpunkt Systentechnik an der TU Berlin (7 siehe S. 36) (Fußnote 7 von S. 35) Ebenso wie werttheoretische Erwägungen (s.u.) haben nach anderem Verständnis entscheidungstheoretisch nennbare Überlegungen bereits seit der Antike (z.B. ARISTOTELES, PLATO) in der Philosophie eine Rolle gespielt, z.B. unter dem Gesichtspunkt “objektiver” und “subjektiver Wahlmöglichkeit”,
siehe KOPPERSCHMIDT, J.: Rhetorik. Arbeitsberichte des Instituts für Umweltplanung, iup 5, Ulm 1971, S. 73 ff und 88 ff
siehe GÄFGEN, G., a.a.O., S. 95 – 126, S. 240 – 288 und S. 413 – 46o und KRELLE, W., a.a.O., S. 3 – 77 und S. 85 – 112
siehe GÄFGEN, G., a.a.O., S. 288 – 413 und KRELLE, W., a.a.O., S. 113 ff
siehe z.B. GÄFGEN, G., a.a.O., S. 284
siehe ebenda, S. 421 – 456
siehe ebenda, S. 98 f
siehe FRIEND/JESSOP, a.a.O., S. 13
Vgl. die Bedeutung, die solche Überlegungen in den USA im und seit dem 2. Weltkrieg gewonnen haben. Siehe hierzu RITTEL, H. : Zur wissenschaftlichen ..., a.a.O., S. 110 f Im Zusammenhang mit raumplanerisehen, speziell regionalpolitischen Fragestellungen sei verwiesen auf VELSINGER, P.: Entscheidungen ohne explizit formulierte Ziele bei unvollkommener Information. Opladen 1971
siehe z.B. KIRSCH, W., a.a.O., Bd. I, S. 29
siehe z.B. GÄFGEN, G., a.a.O., S. 325 ff
siehe ebenda, S. 135 f
Die nachstehenden Ausführungen ergeben sich in Diktion und Systematik im wesentlichen nach KIRSCH, W., a.a.O. Sie sind in ausführlicher Form bereits enthalten in KLEIN, R., a.a.O., S. 111 – 129
vgl. FUNKE, R., a.a.O., S. 27 RITTEL, H.: Zur wissenschaftlichen ..., a.a.O., S. 120 und ZANGEMEISTER, C: Nutzwertanalyse ... a.a.O., S. 120
siehe NAGEL, A.: Leistungsfähige Entscheidungen in Politik und Verwaltung durch Systemanalyse. Berlin 1971, S. 8 ff
vgl. SIEBEL, W., a.a.O., S. 54
vgl. LÜCKE, M., a.a.O., S. 140
vgl. ebenda, S. 146 f
vgl. GRAUHAN, R.-R.: Planungsentscheidung und juristische Entscheidungslehre, in: Raumplanung und Entscheidungstheorie. a.a.O., S. 116 – 122 ders.: Zur Struktur ..., a.a.O. ders.: Modelle politischer Verwaltungsführung, in: Politische Vierteljahresschrift 1969, H.2/3, S. 269 – 284
siehe z.B. FISHER, A.B.: Small group decision making. New York/Düsseldorf 1974, S. 132 ff
KIRSCH, W., a.a.O., Bd. 111, S. 28
Näheres hierzu siehe auch LÜCKE, M., a.a.O., S. 130 ff
Die Machtverhältnisse, die beim Entscheider und in dessen Umwelt bestehen, haben einen bedeutenden Einfluß auf die Entscheidung und die ihr vorausgehenden Verhandlungen (vgl, HESSE, J.J.: Zielvorstellungen ..., a.a.O., S. 36). Dabei ist zu trennen zwischen der Einschätzung der (a) auf sich wirkenden Macht anderer Entscheidungsteilnehmer seitens eines Entscheidungssubjek-tes und der Einschätzung der (b) eigenen Machtaus Übungsmöglichkeiten, also auch der Eigenmacht (=Nicht-Anpassung), d.h. der Reaktion bzw. Immunität gegenüber der Macht anderer. Während (a) ziemlich eindeutig zu den Merkmalen der momentanen persönlichen Situation zu rechnen ist, mag man dazu neigen, (b) vornehmlich als einen Aspekt der Persönlichkeit einzustufen. Deshalb sind insgesamt die Machtverhältnisse zwischen beiden Bereichen anzusiedeln. Wegen ihrer Bedeutung und ihres Charakters scheint es plausibel, sie als eigenständige Größe zu betrachten. Davon abzusetzen sind die grundsätzlichen Maße der Bereitschaft, Macht auszuüben und Autorität (=Macht) zu akzeptieren, als individuelle, z.T. aber auch geforderte Werte. Dieser letztgenannte Aspekt spielt eine besondere Rolle im Bereich planender Verwaltung, die nach dem Prinzip der Machtausübung und Machtakzeptierung strukturiert ist (Weisungsbefugnis), und innerhalb der die Nichtbeachtung dieses Prinzips mit persönlich wirksamen negativen Sanktionen verfolgt wird.
Zur weiteren Erläuterung und Bedeutung siehe auch OERTER, R. : Struktur und Wandlung von Werthaltungen. München 1970, S. 45 ff und KOPPERSCHMIDT, J., a.a.O.
Zum gesamten Problemkreis siehe WITTE, E,: Das Informationsverhalten in Entscheidungsprozessen, Tübingen 1972, S. 15 ff
Für die herausragende Bedeutung finanzieller Aspekte in der heutige Planung sind u.a. die relativ gute Erfaßbarkeit monetärer Planauswirkungen verantwortlich (vgl. SIEBEL, W., a.a.O., S. 56) und die prekäre finanzielle Situation öffentlicher Planungsträger. Die deshalb stark monetär beeinflußten Einstellungen (vgl. ebenda, S. 39 und LÜCKE, M., a.a.O., S. 148 ff) führen beim derzeitigen Steuersystem dazu, daß bei den Gemeinden momentan noch Gewerbe ansiedlung zumeist erste Priorität hat, was zu zunehmendem Ressourcenverzehr und mangelndem Umweltschutz (siehe STICH, R.: Die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung. Im Auftrag des Bundesminister des Inneren, Kaiserslautern/Mainz 1975, insb. S.49 ff), unausweichlicher Abhängigkeit von Unternehmen, Einbuße faktischer Planungshoheit, bewußter Mißachtung von Entwicklungszielen und weiterem Mittelverzehr führen kann, obwohl die ansiedelnden Betriebe oft nur kurz an diesen Standort gebunden werden können (siehe SIEBEL, W., a.a.O., S. 27).
Einen guten Überblick über Skalierungsarten bietet ZANGEMEISTER, C.: Nutzwertanalyse ..., a.a.O., S. 142 ff
Zur Rolle von Wünschbarkeiten, vor allem auch zum logischen Entscheidungshandeln als Verknüpfung von Wünschbarkeiten mit vorhandenen Informationen bzw. Aussagen über Wahrscheinlichkeiten siehe insbesondere JEFFREY, R.C. : Logik der Entscheidung. Wien/München 1967
siehe SIEBEL, W., a.a.O., S. 67
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Klein, R. (1978). Nutzenbewertung als Element Räumlicher Planung und Entscheidung. In: Nutzenbewertung in der Raumplanung. Interdisciplinary Systems Research / Interdisziplinäre Systemforschung. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5539-6_3
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