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Literatur
Rawls, 1971, vgl. auch Hahn, 2000.
Nach Becker, 2000, S. 40 ff., betrug die Zustimmung zur Organtransplantation in den 1990er in Frankreich und Großbritannien 70, in den Niederlanden 84 und in Spanien 95%;allerdings fehlen zu diesen Angaben die Belege. In den USA bekundeten 1993 in einer repräsentative Umfrage (N=6.127)85%ihre generelle Zustimmung zur Organspende (Gallup, 1993, Tabelle 1).
Noch größer als bei der Allgemeinbevölkerung ist die Akzeptanz der Organtrans-plantation offenbar bei Ärzten und sonstigem medizinischem Personal. Sie liegt in vielen Studien über 90%. Vgl. die Nachweise bei Gold et al. (2001, S. 31 ff.). Dort wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass den meisten Studien keine repräsentativen Stichproben zugrunde liegen und daher die Zustimmung möglicherweise überschätzt wird. In einer Befragung von Medizinstudenten im Jahre 1997 (N = 746)gaben lediglich 2, 1%an, dass sie die Organspende grundsätzlich ablehnen (Künsebeck et al., 2000, S. 46, Tabelle 4; weitere Angaben zu dieser Studie in Tabelle 9.2).
Ahlert et al., 2001, S. 230, 240.
Künsebeck et al., 2001, S. 46, Tabelle 4.
Weber, 2003, S. 54.
Körtner, 2003, S. 111.
Vgl. Körtner, 2003, S. 114. Ob die Organtransplantation nach den religiösen Regeln des Islam und des Judentums prinzipiell vertretbar ist, wird nach wie vor diskutiert. Zwar verbietet die Thora, Leichen zu verstümmeln, der Körper muss grundsätzlich unversehrt beerdigt werden;aber diese Gebote dürfen durchbrochen werden, um Menschenleben zu retten. Allerdings bleibt das Hirntodkriterium umstritten; nach klassisch-halachischer Interpretation gilt nur der irreversible Herzstillstand als Tod (113). In jedem Falle ist der Empfang von Organen von Lebendspendern zulässig.
Saito, 2003.
Vgl. zu den konzeptuellen Problemen dieser Abgrenzung Stoecker (1999).
Forsa, 1994 für „Die Woche“
Nach einer EMNID-Umfrage von 1998 (N=1.000) akzeptieren 62% der Bevölkerung in Deutschland (ab 14 Jahren) den Hirntod („sämtliche Hirnfunktionen irreversibel erloschen, aber der Kreislauf noch künstlich aufrechterhalten“) als tatsächlichen Tod des Menschen (siehe Fassbender, 2003, S. 51). Schwer nachzuvollziehen ist, dass immerhin 11% der Bevölkerung auch dann nicht vom Tod des Menschen sprechen wollen „wenn Leichenstarre eingetreten ist“ (ebenda).
Vgl. dazu Hoff/in der Schmitten, 1994; Stoecker, 1999.
DSO, 2003, S. 7.
Aus der Tatsache, dass nur 62%der Bevölkerung den Hirntod als Kriterium für den Tod eines Menschen angeben, folgt nicht, dass hier ein wesentliches Hindernis für die Organspende liegt (so aber Saad/ Nagelschmidt, 2004, S. 240). Kerridge et al. (2002)konstatieren für New South Wales (Australien)eine zunehmende Ablehnung der Organspende durch die Angehörigen (von 56%1995 auf 82%1999)und führen dies ebenfalls u. a. auf Probleme mit dem Hirntodkriterium zurück.
Auch aus der Gruppe, die sich gegen die Organspende ausgesprochen hatten, erklärten 46% (N = 366), ein Spenderorgan nehmen zu wollen (Gallup, 1993, Tabelle 8);repräsentative Umfrage N = 6.127.
zitiert nach Gold et al., 2001, S. 84.
Es gibt Hinweise, dass diese Bereitschaft in Abhängigkeit von dem Organ variiert, für das die Transplantation in Betracht gezogen wird; siehe dazu Müller und Behrens (2003, S. 39).
Patienten akzeptieren im Notfall auch extreme Transplantationen; inzwischen sind in etwa 30 Fällen ganze Hände und in Frankreich im November 2005 Teile eines Gesichts transplantiert worden (siehe Kvernmo et al., 2005, New York Times Dec. 6, 2005).
Lediglich bei 50%liegt die erklärte Bereitschaft, nach dem Tode seine Organe zu spenden, auch in der Studie von Hübner und Six, 2005 (Fragebogenerhebung an N=512 deutschen Studenten). In den USA hielten es 1993 59% der Bevölkerung für wahrscheinlich, dass sie nach dem Tode Organe spenden wollen; „very likely“: 37%, „somewhat likely“: 32% (Gallup, 1993, Tabelle 2).
Angaben nach Gold et al., 2001, S. 21.
In der 1997 durchgeführten Befragung von Künsebeck et al. war die Spendebereitschaft bei Nieren am höchsten (61, 7%), bei Hornhaut am niedrigsten (39, 6%). Angehörige von Gesundheitsberufen hatten dieselbe Rangordnung, wenn auch auf höherem Niveau: 80, 6%und 61% (Künsebeck et al., 2000, S. 47). In einer Befragung von Medizinstudenten (erstes Semester)aus drei Städten (N = 436)schlossen sechs Prozent die Hornhautspende aus, aber nur ein Prozent die Nierenspende (vier Prozent die Herzspende); Strenge et al. (2000, S. 26–31), siehe auch unten Tabelle 9.6.
Strenge et al., 2000, S. 25.
„Es ist das mangelnde Vertrauen in eine gerechte und sinnvolle Organverteilung, das trotz altruistischer Grundeinstellung in vielen Fällen zur ablehnenden Haltung gegenüber einer Organspende führt.“ (Strenge et al., 2000, S. 33, mit weiteren Nachweisen). Verbreitetes Misstrauen spiegelt sich auch in den Antworten der Ärzte, die von Weber 1994 (N = 759) und 1999 (N = 500) befragt wurden. Die Frage, ob die Organverteilung gerecht gehandhabt wird, bejahten 1994 nur 51% (22% verneinten), 1999 sogar nur 42% (20% verneinten); siehe Weber, 2003, S. 54. [Die Befunde von 1999 sind besonders überraschend, falls sie sich auch auf die Verteilung postmortaler Nierenspenden beziehen, denn hier sollte die patientenbezogene zentrale Zuteilung Zweifel dieser Art ja gerade ausräumen.]
dazu auch Gold et al., 2001, S. 23.
Gallup 1993, Tabelle 27.
Ahlert et al., 2001, S. 230.
In der Stichprobe von Hübner und Six gaben 41% der Befragten an, dem ärztlichen Handeln zu misstrauen. Entgegen der Erwartung hatte dieses Misstrauen in dem von ihnen konstruierten Verhaltensmodell jedoch keinen Einfluss auf die erklärte Spendebereitschaft festzustellen; der Faktor schlägt für die Aufklärung der Varianz nicht zu Buche, wenn er neben der Einstellung zur Organspende, den sozialen Erwartungen des Umfelds und der befürchteten Störung der Totenruhe in Rechnung gestellt wird (2005, S. 123).
Faßbender, 2003, S. 43; Saad/Nagelschmidt, 2004.
DSO, 2003, S. 5–8.
Künsebeck, et al., 2000.
Die Differenz ist noch geringer, wenn man die von der DSO (2003, S. 7) angegebene Zustimmungsrate von 65, 2%zugrunde legt. Im ersten Halbjahr 2005 verzeichnete die DSO 15% mehr Spender als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (http://www.dso.de/-11.8.2005)).
Allensbach, 2004.
Für die USA gaben 1993 nur 42% von N = 6.127 Befragten an, dass sie schon eine persönliche Entscheidung getroffen hätten, ob sie ihre Organe (bzw. die ihrer Angehörigen) nach dem Tode spenden würden (Gallup, 1993, Tabelle 10).
Gallup, 1993, Tabellen 10 und 3.
Als Indikator für Unentschiedenheit kann man auch werten, dass in konkreten Entscheidungssituationen, in denen bei vorliegendem Hirntod die Entnahme von Organen abgelehnt wird, in zwei Drittel aller Fälle die Ablehnung mit dem vermuteten Willen des Verstorbenen begründet wird (DSO, 2003, S. 6).
90% der befragten US-Amerikaner stimmten 1993 der Aussage zu „Organ donation allows something positive to come out of a person’s death.“; sieben Prozent lehnten sie ab (Gallup, 1993, Tabelle 4; N=6.127). Für Deutschland vgl. BZgA (1997): im Tode noch etwas Gutes tun; seinem Nächsten damit helfen können.
Siehe dazu etwa Mackie, 1981, S. 168; Fishkin, 1982.
Zu den Bedingungen dieser Hilfspflicht, insbesondere zur Frage der Zumutbarkeit der Hilfeleistung, vgl. etwa Frellesen, 1980.
Supererogatorischer Altruismus, vgl. Urmson, 1958, S. 198 ff. und Heyd, 1982.
Ahlert et al., 2001, S. 230/240, Fragen 24 und 25.
Wille, 2006; Hoerster, 1997.
Keine Chance, akzeptiert zu werden, hätte daher eine Regelung, bei der die Entnahme der Organe von Hirntoten ohne weiteres zulässig ist und die Angehörigen lediglich davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. Künsebeck et al. (2000, S. 43) ermittelten bei ihren Untersuchungsgruppen lediglich Zustimmungsraten zwischen 1, 6% und 4, 8% für eine solche Lösung:Studenten der Medizin (N = 746): 1, 9%, andere Studenten (N = 516):2, 9%, Krankenhauspersonal (N = 169):4, 8%, andere Angestellte (N = 254): 1, 6%.
Allensbach, 2004.
Allerdings kann zu viel „Reklame“ auch den gegenteiligen Effekt haben. So wird aus den Niederlanden berichtet, dass nach einer Reihe von Aufklärungskampagnen in den Jahren 1997/98 die Zustimmung zur Organspende von 93% auf 84% gesunken ist. Ähnliche Erfahrungen wurden in Norwegen gemacht (Becker, 2000, S. 31, 51).
Für Körtner (2003, S. 111) drängt sich das Gedankenexperiment eines Rollentausches auf: „Wenn ich hoffe, dass mir im Fall meiner Bedürftigkeit ein Fremdorgan gespendet wird, soll ich nach Möglichkeit einem anderen die gleiche Chance einräumen.“
Faßbender, 2003, S. 83.
Dieser deontologische Egalitarismus (Orientierung an den gleichen Rechten von Individuen) schließt utilitaristische Entscheidungsregeln aus. Organzuteilung nach Nützlichkeit, also danach, bei welchem Patienten man den größten Gesundheitsgewinn gemessen an Lebensjahren oder Lebensqualität erzielt, hat keine Aussicht, von der Bevölkerung mehrheitlich als fair akzeptiert zu werden ( Anand/ Wailoo, 2000, S. 566). Allerdings werden in der Praxis implizit utilitaristische Kriterien angewandt, wenn geprüft wird, ob eine Organtransplantation überhaupt medizinisch aussichtsreich ist (HLA-Matching); diese Prüfung wird allgemein akzeptiert.
Vgl. etwa Gutmann/ Fateh-Moghadam, 2003, S. 81–88.
Dem liegt nicht notwendigerweise das utilitaristische Werturteil zugrunde, dass bei jüngeren Organempfängern der größere Gesundheitsnutzen (an gewonnenen Lebensjahren) zu erwarten ist. Der Vorrang Jüngerer kann unter Fairnessgesichtspunkten begründet werden, wenn man annimmt, dass alle Menschen ein Recht auf die gleiche Chance haben sollten, eine gewisse Anzahl von Jahren zu leben (Harris, 1995).
So aber Gutmann/ Fateh-Moghadam, 2003, S. 86.
Ebenso die Untersuchung von Sears et al., 2000, in der die Befragten (N=681 USBürger über 18 Jahre) Nichtrauchern signifikant häufiger (elf Prozent) eine Herztransplantation zugestanden als gegenwärtigen Rauchern, die ihre Lage durch Rauchen mitverursacht hatten. In der Praxis der Organtransplantation kommt es ebenfalls zur Benachteiligung von Patienten, die ihre Notlage selbst ‚verschuldet ‘haben, allerdings in verdeckter Form: durch Verneinung der medizinischen Indikation, vgl. dazu Schmidt, 2003.
Popp et al. (i. E.): Abbildung 2, (nicht-repräsentative) telefonische Fragebogenerhebung in Deutschland (2004) (N=250); Zahlengaben für die Antwort = „Ja, natürlich“. Experimentelle Belege für das Absinken von Mitgefühl und Solidarität bei selbstverschuldeter Notlage bei Skitka/Tetlock, 1992.
Künsebeck et al., 2000, S. 41; nicht-repräsentative Fragebogenerhebung (N= 1.742), Antwortraten zwischen 73 und 95%. Die Zustimmung bei den verschiedenen Untersuchungsgruppen war (Angaben in Prozent): Medizinstudenten (N=746) 19,6 Andere Studenten (N=516) 16,7 Krankenhauspersonal (N=189) 16,7 Andere Angestellte (N=254) 24,5
Insofern kommt es nicht darauf an, ob ein Zwang hier theoretisch, d.h. verfassungsrechtlich, möglich wäre; dazu Wille, 2006.
Tabelle 7, Nr. 25/24.
Huber, 2004.
Verfassungsrech’tliche Bedenken bei Gutmann/ Fateh-Moghadam, 2003, S. 89.
Tabelle 1, Nr. 32.
Vgl. Blankart/ Thiel, 2002.
Breyer, 2002; Harris/Erin, 2002.
Zu den möglichen positiven empirischen Wirkungen des „rewarded gifting“ vgl. LeGrand, 2003, siehe auch die Literaturübersicht bei McCarrick/Darrag, 2003.
Siehe auch den Befund von Schütt/ Schröder (1993), die eine heterogene (nichtrepräsentative) Stichprobe von N=354 Schülern, Krankenschwestern und Angestellten befragt haben: 24% der Schüler, aber nur fünf Prozent der Erwachsenen wollten finanziellen Gewinn bei der Organspende zulassen.
Vgl. dazu etwa Davidson/ Devney, 1991, Gold, 2001, S. 19.
Vgl. Frey/ Oberholzer-Gee, 1996.
Parisi/ Katz, 1986.
Weber, 2003, S. 55, sieht einen Beleg darin, dass die Spendebereitschaft von Ärzten, die (verbotenen) Organhandel für möglich halten, geringer ist (65%) als die Spendebereitschaft derjenigen, die ein solches Risiko nicht sehen (86%). Fragebogenerhebung 1999 unter 500 Ärzten, nicht-repräsentativ. Wie Ärzte reagieren würden, wenn die Bezahlung von Organspenden nicht mehr eindeutig moralisch geächtet wäre, lässt sich dem Befund jedoch nicht entnehmen.
So nachdrücklich Kass, 1992.
Tabelle 7, Nr. 25.
Künsebeck et al. (2000, S. 50) haben für die Aussage: „Ich möchte den Verbleib meiner Organe selbst bestimmen.“ nur etwa 50% Zustimmung ermittelt, bei den medizinfremden Gruppen 60% (Angaben zur Anlage der Studie bei Tabelle 9.12). Die Vorgabe dürfte trotz der undeutlichen Formulierung von den Befragten auf die Organentnahme bezogen worden sein, nicht auf das Verfahren der Verteilung gespendeter Organe.
Muthny/ Schweidtmann haben bei einer kleinen Gruppe von Ärzten (N = 134) 1997 eine ähnliche Rangordnung gefunden: enge Zustimmungslösung 67%, erweiterte Zustimmungslösung 70%, Widerspruchslösung 35%, Informationslösung 25% [Mehrfachnennungen möglich] (2000, S. 59, Tabelle 2).
Vgl. auch Pywell, 2000, „well-publicized presumed consent for organ donation — instead of complete autonomy approach“.
Eurobarometer, 2002.
Hinzu kommt, dass der verbreitete Status-Quo-Bias dazu führt, dass Menschen die Dinge im Zweifel laufen lassen, wie sie sind; dazu Johnson/ Goldstein, 2003.
Siehe oben Tabelle 9.4. Bei Sanner, 1998, äußerten 77% der Befragten (von N = 1060) eine Präferenz für Lebendspende, 69% für postmortale Organspende, nur 40% für tierische Organe.
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(2006). Problembewusstsein in der Bevölkerung. In: Wütscher, F. (eds) Organmangel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/3-540-33055-0_11
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