Zusammenfassung
Eine jede konkrete phänomenologische Aufweisung muß bei weltlichen Gegebenheiten ansetzen, die in der transzendental-phänomenologischen Reduktion zu Indices für reine Bewußtseinszusammenhänge werden und darin in ihrem Konstitutionscharakter zu erforschen sind. In diesem Sinne muß auch der Andere über die Angabe von abstrakten Bedingungen der Möglichkeit einer Erfahrung fremder Subjekte hinaus aufgefaßt werden können als ein ‘Gegenstand’, der durch seine besondere konkrete Erfahrungsweise den Phänomenologen in die Lage versetzt, jene Strukturbedingungen in der Phänomenalität aufweisen zu können.
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