Die arbeits- und verbraucherschutzrelevanten Generalklauseln

  • Christian Vaupel
Part of the Forum Arbeits- und Sozialrecht book series (FAS)

Zusammenfassung

Neben den speziellen Kompensationsinstrumenten des Arbeits- und Verbraucherrechts existieren im BGB einige allgemeine Schutzinstrumente, die auch im Arbeits- und Verbraucherrecht Wirkung entfalten. Zu diesen allgemeinen Kompensationsmaßnahmen gehören insbesondere die Bestimmungen zum Schutz der Geschäftsunfähigen (§§ 104 ff. BGB) und der Minderjährigen (§§ 106 ff. BGB), die Vorschriften zum Schutz gegen Willenmängel (§§ 118 ff. BGB) sowie die Formvorschriften (§ 125 ff. BGB). Der Gesetzgeber hat jedoch nicht für jede denkbare Paritätsgefahr eine eigenständige Kompensationsnorm bereitstellen können. Diesen Paritätsstörungen, denen der Gesetzgeber nicht mit einer speziellen Regelung Rechnung getragen hat, kann daher letztlich nur mit Hilfe der zivilrechtlichen Generalklauseln begegnet werden. Dementsprechend hat die Generalklausel der Sittenwidrigkeit in § 138 Abs. 1 BGB in erster Linie die Funktion, den Schwächeren gegen wirtschaftliche und intellektuelle Übermacht zu schützen161. Durch die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der „guten Sitten“ wird der Richter ermächtigt, die zur Konkretisierung des § 138 Abs. 1 BGB notwendige Norm für den konkreten Einzelfall zu bilden162. Gleiches gilt für die Generalklausel des § 242 BGB. Auch diese Norm eignet sich in besonderer Weise für eine außergesetzliche Neubildung von Rechtssätzen, da sie mit dem Begriff von „Treu und Glauben“ denkbar weit gefasst ist und gleichzeitig mit Attributen wie „gerecht und billig“ einen wertgebundenen Leitgedanken besitzt.

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  • Christian Vaupel

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