Die Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung pp 245-263 | Cite as
Die wettbewerbsrechtlichen Grenzen gemeind-licher Wirtschaftstätigkeit
Zusammenfassung
Neben einer Ermittlung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung sowie einer Analyse der spezifischen kommunalrechtlichen Vorschriften, zeichnet sich der Problemkreis der wettbewerbsrechtlichen Betätigungsgrenzen der Gemeindewirtschaft durch eine insbesondere faktische Aktualität aus1367, die ihren Grund in der restriktiven Bewertung privater Rechtspositionen im Verhältnis zur gemeindlichen Wirtschaftsbetätigung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit1368 — unterstützt durch weite Teile der staats- und verwaltungsrechtlichen Literatur1369 — hat 1370. Waren die privaten Wettbewerber früher noch dazu gezwungen, angesichts der kategorischen Ablehnung einfachgesetzlicher subjektiv-öffentlicher Rechte und des kaum jemals aktualisierbaren Grund-rechtsschutzes, auf den Zivilrechtsweg auszuweichen, um innerhalb des spezifisch wettbewerbsrechtlichen Rahmen überhaupt Rechtschutz gegenüber öffentlichen Konkurrenten zu erlangen, so geht die Zivilrechtssprechung heute dazu über, diese Lücke vollständig zu füllen und die öffentlich-rechtlichen Schranken gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit mit Hilfe des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstatbestandes in § 1 UWG umzusetzen. So besteht nun für private Konkurrenten erstmals die Möglichkeit, auf breiter Front bereits gegen die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinden vorzugehen. In der Literatur ist dieser Vorstoß nicht unumstritten1371 und wird insbesondere von Teilen des öffentlich-rechtlichen Schrifttums mit bisweilen überzogener Kritik belegt1372.
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