Auszug

Das europäische Bilanzrecht und damit auch die deutsche Rechnungslegung stehen im Hinblick auf den gemeinsamen EU-Binnenmarkt vor weitreichenden Herausforderungen, die sich im Kern aus den Harmonisierungsbestrebungen der europäischen Rechnungslegung ergeben. Nachdem bereits vor mehr als 20 Jahren mit der Vierten und der Siebenten EG-Bilanzrichtlinie auf europäischer Ebene erste Harmonisierungsschritte unternommen wurden,1 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat mit der Verabschiedung der EGVerordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (IAS-Verordnung)2 in jüngster Zeit einen weiteren Vorstoß in Richtung Harmonisierung der Rechnungslegung vorgenommen. Im Zuge dessen wurden durch drei Änderungsrichtlinien - die Fair Value-Richtlinie, die Modernisierungsrichtlinie und die Schwellenwertrichtlinie3 - sowohl die Vierte als auch die Siebente EG-Bilanzrichtlinie an internationale Rechnungslegungsstandards angepasst. Auf Grund notwendiger Anpassungsmaßnahmen des nationalen Gesetzgebers sind diese Harmonisierungsbestrebungen mittlerweile auch im deutschen Handelsgesetzbuch wiederzufinden.4 Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nunmehr verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS/IAS-Vorschriften zu erstellen.5 Zusammen mit der IAS-Verordnung wirkt der IFRS/IAS-Konzernabschluss gem. § 315 a Abs. 1 HGB befreiend hinsichtlich der Erstellung eines HGB-Konzernabschlusses. Zudem eröffnet der Gesetzgeber gem. § 315 a Abs. 3 HGB auch nichtkapitalmarktorientierten Unternehmen die Möglichkeit, einen befreienden IFRS/IAS-Konzernabschluss aufzustellen.

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