Auszug

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz der informationeilen Selbstbestimmung. Dieses an individueller Autonomie orientierte Grundrecht strukturiert in elementarer Weise den Aufbau der verschiedenen Gesellschaftsbereiche wie auch das Rollen Verständnis der und des Einzelnen. Liberale, rechtsstaatliche Gesellschaftsordnungen schreiben dem Schutz dieser Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert zu, insbesondere deshalb, weil er eine notwendige Voraussetzung für den Schutz der persönlichen Handlungsfreiheit ist. Die informationelle Selbstbestimmung ermöglicht eine Abwehrstrategie in Bezug auf öffentliche Zurschaustellung und fremde Urteilsbildung. Sie bietet zudem Möglichkeiten zum persönlichen Rückzug, zu Erholung und Muße wie auch der Erfahrung von eigener Unverfügbarkeit. Informationelle Selbstbestimmung ist in diesem Sinne als elementare Sphäre der Autonomie gekennzeichnet. Nur in einem von heteronomen Bestimmungen weitgehend geschützten Raum kann sich die Unbefangenheit des Verhaltens ausbilden, die mit dem Begriff der Handlungsfreiheit wie auch dem der Selbstverwirklichung verbunden ist.

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