Auszug

Wenn man sich das Mehrebenensystem der Europäischen Union betrachtet, wird immerzu unermüdlich von einem Gebilde „sui generis″ gesprochen. Die Einzigartigkeit der EU zeigt sich auch in den verschiedenen Arbeiten des weiten Feldes der Europaforschung, denn sie „(…) begründen auf diese Weise eine theoretisch und organisatorisch selbständige Subdisziplin der 'European Union Studies'″ (Scharpf 2002: 68). Dabei ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen: Welche Veränderungen von „Staatlichkeit″ ergeben sich durch verschiedene Prozesse der Europäisierung? Welche Auswirkungen hat dies auf die Regionen? Was ist überhaupt unter einem Mehrebenensystem genau zu verstehen? Was unterscheidet das europäische Mehrebenensystem von anderen institutionellen Formen des Regierens? Welche besonderen Anforderungen ergeben sich aus der Mehrebenenstruktur für das Regieren in Europa, sprich welche typischen Formen des Regierens gehen daraus hervor? Und gelingt am Ende die Bewahrung einer effizienten und demokratischen Politikgestaltung in derartigen Mehrebenen systemen? Die letzte Frage ist nicht unwichtig, denn hinsichtlich der regionalen Ebene lässt sich beobachten, dass „die Kompensation regionaler Kompetenzverluste durch regionale Mitentscheidungsrechte in der innerstaatlichen Willensbildung zu europäischen Angelegenheiten (…) die Exekutivlastigkeit europäischer Entscheidungsprozesse [verstärkt] und (…) damit entscheidend zu den Entparlamentarisierungstendenzen in den Mitgliedstaaten bei[trägt]“ (Börzel 2000: 225). Um all diese Fragen zu beantworten, muss logischerweise auch geklärt werden, mit Hilfe welcher theoretischen Ansätze ein Erklärungsversuch des Phänomens der Europäischen Union „gewagt″ werden soil.

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