Der Einfluss von Interessengruppen auf den politischen Entscheidungsprozess
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Unterschiedliche Begriffe werden zur Bezeichnung von Gruppen verwendet, die Einfluss auf das politische System ausüben, um Vorteile für sich bzw. für ihre Mitglieder zu erringen. Gebräuchlich sind die Begriffe „Lobby“, „Pressure Group“, „Verband“ und „Interessengruppe“.
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Literatur
- 11.
- 12.
- 13.Vgl. dazu Versteyl (1972), S. 39 f.Google Scholar
- 14.Vgl. Breitling (1960/61), S. 53–56; Buchholz (1970), S. 230–233, der die allgemeine Verwendung des Begriffes „Pressure Group“ kritisiert, da letztlich nur solche Gruppen als „Pressure Groups“ bezeichnet werden dürften, die über die erforderliche Macht verfugen, wirksamen Druck ausüben zu können. Vgl. zum Begriff pressure auch bereits Bentley (1908), S. 258 f.: „Pressure [...] is always a group phenomenon. It indicates the push and resistance between groups. The balance of the group pressures is the existing State of society.“ (Hervorhebung wie im Original)Google Scholar
- 15.Vgl. Daumann (1998), S. 11; Schütt-Wetschky (1994), S. 39. Vgl. zur Definition des Verbandsbegriffs auch schon Weber, M. (1922), S. 26: „Verband soll eine nach außen regulierend beschränkte oder geschlossene soziale Beziehung dann heißen, wenn die Innehaltung ihrer Ordnung garantiert wird durch das eigens auf deren Durchführung eingestellte Verhalten bestimmter Menschen: eines Leiters und, eventuell, eines Verwaltungsstabes, der gegebenenfalls normalerweise zugleich Vertretungsgewalt hat.“Google Scholar
- 16.Vgl. Browne (1998), S. 11 f.; Buchholz (1970), S. 74–79; Weber, J. (1977), S. 71 f. und 75 f.; Breitling (1955), S. 10 f. sowie ausführlich zum Begriff des Interesses S. 21–39. Vgl. dazu auch Beyme (1974), S. 31: „’Interesse ‘wird nicht mehr nur als die vage gemeinsame Haltung verstanden, sondern als der bewusste Wille, Werte und politische Zielvorstellungen durchzusetzen.“Google Scholar
- 18.Vgl. Meyer-Krahmer (1979), S. 18–23; ähnlich Mayntz (1982), S. 75; Meier/Mettler (1988), S. 74 f.; Mitnick (1980), S. 81 f.; Pappi et al. (1995), S. 33–35. Zur Einflussnahme auf das Agenda-Setting vgl. Bachrach/Baratz (1970), S. 947–952. Vgl. auch die empirische Überprüfung von Lipshitz/Bar-Ilan (1996), S. 48–60. Zum Begriff der Entscheidung vgl. Altmann (1976), S. 464 f.Google Scholar
- 19.Vgl. Daumann (1999), S. 102; Young, J. J. (1994), S. 83–109, mit einer Fallstudie zum Agenda-Setting des FASB. Eine Problemzulassung ist dann zu erwarten, wenn sich ein politischer Akteur davon eine Förderung seiner Interessen verspricht. Zur Beeinflussung der Agenda vgl. Riker (1982), S. 169–181.Google Scholar
- 20.Zum Begriff des Zieles vgl. Altmann (1976), S. 459 f.Google Scholar
- 21.Zur Phase der Prüfung von Gesetzesentwürfen vgl. Lachmayer (1976), S. 494–501.Google Scholar
- 22.
- 23.
- 24.Vgl. Gebhardt/Heilmann (2004a), S. 218–238; Gebhardt/Heilmann (2004b), S. 109–118 und Glaum/Street (2003), S. 64–100, die die tatsächliche Anwendung von deutschen bzw. internationalen Rechnungslegungsstandards in Deutschland untersuchen. Einen Einblick bieten auch die jährlich von der Wirtschaftsprüferkammer veröffentlichten Statistiken über den Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften, vgl. z.B. WPK (2004), S. 1–44.Google Scholar
- 25.Vgl. zum sog. non-decision-making Bachrach/Baratz (1962), S. 947–952. Danach ist neben der Einflussnahme auf den politischen Entscheidungsprozess die Einflussnahme auf das (Nicht-)Agenda-Setting für den Erfolg der Parteien entscheidend.Google Scholar
- 26.
- 27.Vgl. Meyer-Krahmer (1979), S. 21–23 und hier vor allem das ausführliche Schema S. 22.Google Scholar
- 28.Vgl. Feldhoff (1992), S. 1.Google Scholar
- 29.Vgl. zu den Teilgebieten der modernen Institutionenökonomie die Abgrenzung in Richter/Bindseil (1995), S. 134.Google Scholar
- 30.Vgl. Behrends (2001), S. 5; Behrens (1986), S. 34–36; Frey (1974), S. 55 f.; Frey (1990), S. 4; Heinemann (1999), S. 34 f.; Pappenheim (2001), S. 17.Google Scholar
- 31.Vgl. Behrends (2001), S. 6 f.; Behrens (1986), S. 33 f.; Frey (1990), S. 4; Pappenheim (2001), S. 18 f. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer unbegrenzten Rationalität, bei der jedes Individuum vollständig in die Zukunft schauen kann oder zumindest eine wohldefinierte Wahrscheinlichkeitsverteilung über zukünftige Ereignisse besitzt, keine Informationsdefizite hat und die Informationsverarbeitungskapazitäten der Individuen unbeschränkt sind, und einer begrenzten Rationalität (bounded rationality). Hier wird das Individuum nicht zwingend als homo oeconomicus modelliert, sondern es wird den Beschränkungen der menschlichen Fähigkeiten wie etwa der beschränkten Informationsverteilung Rechnung getragen. An die Stelle der Nutzenmaximierung tritt die Ausrichtung der Handlung an der Befriedigung eines bestimmten individuellen Anspruchsniveaus (begrenzte Rationalität). Vgl. dazu auch Heinemann (1999), S. 37 f.Google Scholar
- 32.
- 33.
- 34.Vgl. dazu auch Opp (1991), S. 112–121, der in diesem Zusammenhang jedoch von sog. „weicher“ und „harter“ Rationalität spricht. In die Nutzenfunktion kann im Falle „weicher“ Rationalität auch die Wohlfahrt anderer Individuen eingehen; vgl. Kirsch (2004), S. 5 f.Google Scholar
- 35.
Literatur
- 36.
- 37.„Normative theories explain what should be, whereas positive theories explain what is“; Schroeder/Clark (1998), S. 1 (Hervorhebung wie im Original). Ballwieser (1993), S. 107–138, trennt-anders als die in der US-amerikanischen Literatur vorherrschende Abgrenzung zwischen normativ und positiv-zwischen deduktiven und induktiven Ansätzen, d.h. er trennt nach der Methodik der Ableitung theoretischer Aussagen.Google Scholar
- 38.
- 39.Die normative Theorie wird auch als public interest theory bezeichnet, da sie als Begründung für die Regulierung die Verbesserung des Allgemeinwohls heranzieht; vgl. Posner (1974), S. 335.Google Scholar
- 40.Vgl. Weizsäcker (1982), S. 326.Google Scholar
- 41.Vgl. Scott (1997), S. 357.Google Scholar
- 42.Vgl. Posner (1974), S. 336.Google Scholar
- 43.Vgl. Weizsäcker (1982), S. 326.Google Scholar
- 44.Vgl. Feldhoff (1992), S. 9–12, mit weiteren Ursachen.Google Scholar
- 45.Vgl. Müller/Vogelsang (1979), S. 36–41; Noll (1989), S. 1255 f.; Watrin (1986), S. 10; Weizsäcker (1982), S. 327–329.Google Scholar
- 46.Vgl. Noll (1989), S. 1256; Watrin (1986), S. 6. Zur weiten Abgrenzung des Begriffs Marktversagen vgl. Wolf (1979), S. 110–112. Eine ausführliche Darstellung des Begriffs Gerechtigkeit findet sich bei Weizsäcker (1999), S. 8–17.Google Scholar
- 47.Vgl. Feess (1995), S. 10; Mueller (1989), S. 25; Scott (1997), S. 336 f. Ein wichtiges Beispiel stellt die Umweltverschmutzung dar; vgl. Watrin (1986), S. 7, mit weiteren Beispielen; Feldhoff (1992), S. 10 f. Im Bereich des Rechnungswesens können negative externe Effekte bei beschränkter Veröffentlichung von Informationen aufgrund von erwarteten wettbewerblichen Nachteilen und positive externe Effekte bei zukünftigen Aktionären, die von Informationen profitieren, diese aber nicht zahlen müssen, beobachtet werden; vgl. Beaver (1989), S. 162 f.Google Scholar
- 49.Vgl. Feldhoff (1992), S. 12.Google Scholar
- 50.Zur Ökonomie der Standardisierung vgl. Sunder (1988), S. 31–33.Google Scholar
- 51.Vgl. Feldhoff (1992), S. 13; Feldhoff (1994), S. 530–531. Dabei darf aber nicht vernachlässigt werden, dass Standardisierung für einzelne auch zu zusätzlichen Kosten und Effizienzverlusten fuhren kann, wenn die angebotene Standardlösung aus Sicht des einzelnen Unternehmens suboptimal ist; vgl. Feldhoff (1992), S. 13.Google Scholar
- 52.
- 53.
- 54.Die Bezeichnung „deus ex machinet“ leitet sich von einer Figur des antiken Theaters ab, deren Erscheinen in bestimmten Situationen durch einen Mechanismus ausgelöst wurde und die die bestehenden Probleme auf „übernatürliche“ Weise löste; vgl. Tietz-Steiding (1999), S. 308 (FN 43).Google Scholar
- 55.Die hinter dem Regulierer stehenden Individuen werden vernachlässigt. Vgl. Hilton (1972), S. 47; Peltzman (1976), S. 211 f.; Stigler (1971), S. 11; Watrin (1986), S. 12.Google Scholar
- 56.
- 57.
- 58.Vgl. Peltzman (1989), S. 1.Google Scholar
- 60.Vgl. Feldhoff (1992), S. 22; Posner (1974), S. 343 f.; Scott (1997), S. 358; Stigler (1971), S. 3. Zur Problematik der Nachfrage im politischen Prozess im Vergleich zur privaten Nachfrage vgl. Buchanan/Wagner (1977), S. 126 f. Zur Einschränkung des Einflusses durch den Wettbewerb der Interessengruppen siehe weiter unten Abschnitt II.3.4.3.Google Scholar
- 61.
- 62.Vgl. Posner (1971), S. 34 f.; Stigler (1971), S. 4–6.Google Scholar
- 63.Vgl. Downs (1968), S. 11 f. und 30. Vgl. aber auch die Relativierung von Downs (1968), S. 27.Google Scholar
- 64.Vgl. Posner (1974), S. 346 f.Google Scholar
- 65.Vgl. Stigler (1971), S. 12.Google Scholar
- 66.Vgl. Weizsäcker (1982), S. 334.Google Scholar
- 67.Vgl. Weizsäcker (1982), S. 336.Google Scholar
- 68.Vgl. Joskow (1974), S. 291–327.Google Scholar
- 69.Vgl. Joskow (1974), S. 297: „[...] regulatory agencies seek to minimize conflict and criticism appearing as ‚signals’ from the economic and social environment in which they operate, [...].“ Von Weizsäcker merkt dazu an, dass Wähler in Krisensituationen Regulierungsmaßnahmen fordern und somit auch legitimieren, die sie in „besseren“ Zeiten ablehnen würden; vgl. Weizsäcker (1982), S. 337.Google Scholar
- 70.Vgl. Joskow (1974), S. 297–299, der den Regulierungsprozess dann in einer Art Gleichgewichtszustand sieht. Vgl. dazu auch die Darstellung des Ansatzes in Mitnick (1980), S. 138–142.Google Scholar
- 71.
- 72.Vgl. Feldhoff (1994), S. 532. Vgl. dazu auch Peltzman (1989), S. 18–37, mit Beispielen zu in der Realität stattfindender Deregulierung.Google Scholar
- 73.Vgl. Bernstein (1977), S. 74–95. Ähnliche Überlegungen jedoch in Bezug auf die Bürokratie befinden sich bei Downs (1964), S. 18–25. Vgl. dazu auch Mitnick (1980), S. 45–50, der aufgrund der fehlenden Zeitspannen für die einzelnen Perioden die empirische Überprüfbarkeit bemängelt.Google Scholar
- 74.Vgl. Hilton (1972), S. 47 f.; Lindblom (1959), S. 79–88; z.B. eine später angestrebte Fortsetzung der Karriere in einer der regulierten Branchen. Eine Darstellung und Kritik des Ansatzes von Hilton findet sich bei Müller/Vogelsang (1979), S. 104 f. Feldhoff merkt an, dass durch dieses realistischere Bild der Mitglieder der Regulierungsbehörde den Ansätzen gleichzeitig auch die Schärfe verloren geht; vgl. Feldhoff (1992), S. 24 f.Google Scholar
- 75.Vgl. Wolf (1979), S. 116–120 und 122 f.Google Scholar
- 76.Zum Markt-und Politikversagen vgl. ausführlich bspw. Buchanan (1989), S. 34–47; Watrin (1986). Vgl. auch Wolf (1979), S. 116–131.Google Scholar
Literatur
- 77.Vgl. Daumann (1999), S. 104.Google Scholar
- 78.Vgl. Downs (1968), S. 27 f.; Meier/Mettler (1988), S. 34 f. Zu möglichen Strategien der Oppositionsparteien vgl. Daumann (1999), S. 142–146. Zu den möglichen Strategien der Kandidaten in verschiedenen Wahlsystemen vgl. Cox (1987), S. 82–108. Vgl. dazu auch Fleck (1999), S. 609–623, der zeigt, dass Regierungspolitiker die Wahrscheinlichkeit ihrer Wiederwahl erhöhen, wenn sie Gebieten, in denen sie verstärkt gewählt wurden, mehr Mittel bereitstellen als Gebieten, in denen sie wenig gewählt wurden.Google Scholar
- 79.Vgl. Bernholz (1969), S. 282. Zur externen und internen wissenschaftlichen Politikberatung vgl. Beyme (1997), S. 152–175; Ernst (1986); Franz (2000), S. 53–71; Gellner(1994), S. 175–192; Mayntz (1994), S. 17–29; Murswieck (1994), S. 103–119; Ritter (1982), S. 458–464; Zeh (1976), S. 173–190; Zunker (1994), S. 194–205.Google Scholar
- 80.Vgl. Pappenheim (2000), S. 63 f. Zwei unterschiedliche Ansätze werden zur Handlungsweise der Politiker vertreten. Zum einen der Principal-agent-Ansatz, der den Politiker als Agent seiner Wähler (Prinzipal) betrachtet, und zum anderen ein politischer Ansatz, der Politiker als Ideologen versteht. Diese folgen in Entscheidungen ihrer Ideologie, die sich zusammensetzt aus den Präferenzen der Wähler, der Partei-bzw. Fraktionsdisziplin und den eigenen Zielvorstellungen des Politikers; vgl. Poole/Rosenthal (1996), S. 708. Unter Fraktionsdisziplin wird die einheitliche Abstimmung der Abgeordneten einer Partei verstanden. Eine Ausnahme stellen lediglich Grundsatzfragen dar, z.B. über Gentechnik; vgl. Pappenheim (2001), S. 64.Google Scholar
- 81.Vgl. dazu z.B. Boettcher (1974), S. 150–155.Google Scholar
- 82.Downs (1968), S. 25 (Hervorhebung wie im Original). Zu Merkmalen und Aufgaben von Parteien vgl. Backes/Jesse (1996), S. 4–7.Google Scholar
- 83.
- 84.Vgl. Pappenheim (2001), S. 64.Google Scholar
- 85.Daher wird in diesem Zusammenhang von einem „politischen Konjunkturzyklus“ gesprochen, so dass das Handeln der Regierung je nachdem, ob eine Wahl ansteht oder nicht, den Präferenzen der Mehrheit der Wähler folgt oder nicht folgt; vgl. Bernholz/Breyer (1994), S. 221–226; Heinemann (1999), S. 89; Mueller (1989), S. 285 f. Vgl. dazu auch die empirische Untersuchung von Pommerehne/Schneider, F. (1983), S. 62–82, die am Beispiel Australiens zeigen, dass die Regierung ihren eigenen Zielen folgt und lediglich im Fall einer anstehenden (Wieder-) Wahl mit ihren (fiskal-)politischen Maßnahmen der Mehrheit der Wähler folgt. Anders Wagschal (1996), S. 99–107, der einen solchen Zusammenhang in einer internationalen Untersuchung nicht feststellen konnte.Google Scholar
- 86.Vgl. Downs (1968), S. 35–46 und 202–271. Die formale Darstellung erfolgt in Anlehnung an Rjker/Ordeshook (1968), S. 25 f. Zu den Erweiterungen des Modells vgl. auch die Übersichten in Behrends (2001), S. 45 f.; Myerson (1995), S. 77–89, sowie Austen-Smith/Banks (1988), S. 405–422. Vgl. dazu auch die Untersuchung von Cox (1990), S. 903–935.Google Scholar
- 87.Vgl. Downs (1968), S. 35. Vgl. auch die Darstellung bei Mueller (1976), S. 411 f. Zum Verhältnis des Einflusses von Wahlformularen, Wahlbezirksgrößen und dem Abstimmungsmodus auf das Wahlergebnis und die Anzahl der Parteien vgl. Lljphart (1990), S. 481–496, der dies in 20 Ländern zwischen 1945 und 1985 untersucht hat.Google Scholar
- 88.Vgl. Downs (1968), S. 77 f. Vgl. dazu auch Myerson/Weber (1993), S. 104–109, die zeigen, dass der Wahlausgang im Mehrheitswahlrecht nur in geringem Umfang von den Präferenzen der Wähler abhängen kann.Google Scholar
- 89.Vgl. Daumann (1999), S. 112. Die Wahrscheinlichkeit, den Wahlausgang zu beeinflussen, sinkt mit zunehmender Wählerschaft; vgl. Barry (1975), S. 23 und 197, FN 2.Google Scholar
- 90.Vgl. Downs (1968), S. 38 f. Dazu vergleicht der Wähler die ihm durch die politischen Entscheidungen der regierenden Partei entstandenen Nutzenströme mit denen, die er nach seiner Auffassung erhalten hätte, wenn die verschiedenen Oppositionsparteien an der Regierung gewesen wären. Die Partei, die dem Wähler den größten Nutzen gespendet hat oder gespendet hätte, erhält seine Stimme; vgl. Downs (1968), S. 37–39. Eine abweichende Entscheidung kann sich jedoch in Mehrparteien-Systemen durch strategisches Wählen (vgl. dazu Downs [1968], S. 46–48; Cox [1994], S. 608 f.; Myerson/Weber [1993], S. 102–114) und insb. durch die mögliche Entstehung von Koalitionen (vgl. dazu Downs [1968], S. 139–153; De Swaan [1973], S. 47–124) ergeben.Google Scholar
- 91.Vgl. Downs (1968), S. 39–42, der diesem Sachverhalt durch Berücksichtigung eines sog. Trendfaktors Rechnung trägt.Google Scholar
- 92.Vgl. Downs (1968), S. 235 f. Zur Informationsbereitschaft der Wähler vgl. Kirsch (2004), S. 237–246.Google Scholar
- 93.Vgl. Downs (1968), S. 243 f.Google Scholar
- 94.Vgl. Downs (1968), S. 223.Google Scholar
- 95.Downs (1968), S.253.Google Scholar
- 96.Vgl. Downs (1968), S. 266–269.Google Scholar
- 97.
- 98.Zur Diskussion vgl. Heinemann (1999), S. 114–121; Kirsch (2004), S. 246–249; Meyer-Krahmer (1979), S. 68 f.; Tollison/Willett (1973), S. 59–71.Google Scholar
- 99.Vgl. Riker/Ordeshook (1968), S. 26–28, die Downs’ Wahlmodell um den Faktor D (persönliche Befriedigung) erweitern, so dass sich die Gleichung (1) zu (2) R = P(UA−UB) − C + D verändert. Vgl. dazu auch Bernholz/Breyer (1994), S. 110 f.; Narr/Naschold (1973), S. 177 f.Google Scholar
- 100.Vgl. Piketty (2000), S. 169. Dabei unterscheidet Piketty zwischen drei möglichen zukünftigen Einflüssen: die Beeinflussung der wichtigen Parteien in Richtung der durch die Wahlentscheidung, z.B. für eine Randpartei, ausgedrückten Ansichten, die Beeinflussung von anderen Wählern sowie die Möglichkeit, die Kandidaten zu beobachten, um die zukünftige Wahlentscheidung besser tätigen können.Google Scholar
- 101.Zur Rolle der Interessengruppen im Modell von Downs vgl. unten Abschnitt II.3.4.2.3.5.Google Scholar
- 102.Vgl. Roppel (1979), S. 1. Die Verwaltung ist dabei nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und verkauft ihre Leistungen nicht auf Märkten, sondern wird durch ein Budget finanziert.Google Scholar
- 103.Neben der Betrachtung des Bürokraten als monopolistischer Anbieter von Dienstleistungen (vgl. Niskanen [1975], S. 618) wird teilweise auch der Einfluss von Bürokraten als Wähler in den Vordergrund gestellt; vgl. Bush/Denzau (1977), S. 94–98; Tullock (1972), S. 121–123. Pommerehne/Frey kommen zu dem Ergebnis, dass Bürokraten als Wähler keinen besonderen Einfluss auf den politischen Prozess ausüben können. In Demokratien ohne Volksabstimmung ist der Einfluss der Bürokratie auf die Regierung in der laufenden Wahlperiode größer, nimmt aber gegen Ende der Wahlperiode ab, da die Regierung, um ihre Wiederwahl zu sichern, den Ansichten der Wähler wieder folgen muss. In Demokratien mit Volksabstimmung ist dieser Einfluss noch weiter eingeschränkt, da sich die Regierung kontinuierlich stärker am Einfluss der Wähler orientieren muss; vgl. Pommerehne/Frey (1978), S. 104–107. Vgl. dazu auch Fiorina/Noll (1978a), S. 256–260, und Fiorina/Noll (1978b), 239–254, die das Zusammenspiel zwischen Wählern, Gesetzgeber und der Bürokratie sowie deren zunehmende Ausdehnung untersuchen. Vgl. dazu auch Moe/Caldwell (1994), S. 171–195, die den Einfluss unterschiedlicher demokratischer Systeme auf die institutionelle Ausgestaltung der Demokratie betrachten.Google Scholar
- 104.Danach beruht die Bürokratie auf einem umfassenden Regelwerk. Dieses regelt sowohl das Innen-als auch das Außenverhältnis der Bürokraten. Jeder Position innerhalb der öffentlichen Verwaltung werden danach Rechte und Pflichten und eine klare Stellung in der hierarchischen Struktur zugeordnet. Der Bürokrat erlangt seine Position nicht durch einen Wahlerfolg, sondern aufgrund seiner Fähigkeiten und erhält für seine Tätigkeit ein Gehalt; vgl. Weber, M. (1922), S. 650–655. Zu weiteren Eigenschaften vgl. Downs (1964), S. 3 f.Google Scholar
- 105.Vgl. dazu Downs (1974), S. 201, der von einem Interessenbündel ausgeht, welches Einkommen, aber bspw. auch Macht, Prestige und Sicherheit enthält. Vgl. dazu auch Hanusch (1983), S. 6 f.Google Scholar
- 106.Steigerungen des Einkommens kann der Bürokrat durch eine Beförderung erlangen; vgl. Downs (1974), S. 200 f.Google Scholar
- 107.NISKANEN subsumiert in seinen Überlegungen das Interessenbündel des Bürokraten unter der Zielsetzung der Budgetmaximierung seiner Behörde; vgl. Niskanen (1974), S. 209. Vgl. aber auch die Modifikation des Modells in Niskanen (1975), S. 618–623. Darüber hinaus sind aber auch administrative Nebenbedingungen, die durch die große Zahl von Vorschriften gesetzt werden, und politische Nebenbedingungen, um Konflikte mit der Regierung und Interessengruppen zu vermeiden, zu beachten; vgl. Frey/Klrchgässner (2002), S. 173 f.Google Scholar
- 108.Vgl. Meyer-Krahmer (1979), S. 101.Google Scholar
- 109.So ist auch der Bürokrat nicht frei von eigenen Interessen; vgl. Downs (1974), S. 204 f.; Francis, E. (1993), S. 104; Noll (1989), S. 1277 f.; Roppel (1979), S. 24–30, der zwischen Unvollkommenheit des Anweisungssystems und Unvollkommenheiten des Kontroll-bzw. Anreizsystems trennt. Eigeninteresse kann z.B. auch darin bestehen, die zukünftige Arbeitsbelastung (aus der Umsetzung und insb. Kontrolle) zu reduzieren oder durch Aufrechterhaltung von Regeln die Existenz der Behörde zu sichern.Google Scholar
- 110.
- 111.Vgl. Downs (1964), S. 15 f.; Frey/Kirchgässner (2002), S. 167; Meyer-Krahmer (1979), S. 103 f.; Niskanen (1983), S. 114 f.; Tullock (1965), S. 148.Google Scholar
- 113.Vgl. Daumann (1999), S. 130.Google Scholar
- 114.Vgl. Ellwein (1971), S. 57 f.Google Scholar
- 115.Ein ausführlicher Überblick mit kritischer Würdigung findet sich bei Daumann (1999), S. 16–25. Dort werden als Begründung auch die Durchsetzung eines generalisierten Glaubenssystems oder Triebtheorien angerührt.Google Scholar
- 116.
- 117.Vgl. Truman (1957), S. 31 f. Vgl. auch den ausführlichen Überblick bei Narr/Naschold (1973), S. 206–215.Google Scholar
- 118.Vgl. Bernholz/Breyer (1994), S. 167 f.; Weber, J. (1977), S. 48. Vgl hierzu auch die Untersuchung von Rey, der anhand der Entstehung des Chemikaliengesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Annahmen der Pluralismustheorie überprüft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese in der Realität nicht haltbar seien und man daher von einer Ideologie statt von einer Theorie sprechen müsse; vgl. Rey (1990), S. 145 f.Google Scholar
- 119.Vgl. Olson (1968).Google Scholar
- 120.
- 121.Vgl. die ausführliche Diskussion des Gefangenendilemmas bei Kirsch (2004), S. 176–180; Mueller (1976), S. 396–399.Google Scholar
- 122.Vgl. Pappenheim (2001), S. 17. Zur Festlegung und Begrenzung des individuellen Handlungsspielraums vgl. Boettcher (1974), S. 35 f.Google Scholar
- 123.Vgl. Daumann (1999), S. 27 f.Google Scholar
- 124.Vgl. ausführlich Buchholz (1970), S. 200–215, zu sog. Quasi-Gruppen. Vgl. auch Olson (1992), S. 7–9, der das Zusammenspiel aus individuellen und gemeinsamen Interessen mit einer Situation auf einem vollständigen Wettbewerbsmarkt vergleicht, in dem Unternehmen zwar das gemeinsame Interesse eines höheren Absatzpreises verfolgen, aber hinsichtlich der jeweiligen Absatzmenge gegensätzliche Interessen verfolgen.Google Scholar
- 125.Vgl. Olson (1992), S. 4. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vor allem politische Vorhaben, die eine begrenzte Gruppe fördern, vorangetrieben werden, während politische Vorhaben, die die Allgemeinheit fördern (z.B. eine Einkommensteuersatzsenkung), nicht von Interessengruppen vertreten werden; vgl. Märtz (1990), S. 84. Liefmann-Keil führt als wichtigste Grundlage für die Existenz von Interessengruppen Ungewissheit und Informationsmangel an; vgl. Liefmann-Keil (1969), S. 32.Google Scholar
- 127.
- 128.Vgl. Behrends (2001),S. 53 f.Google Scholar
- 130.Pommerehne/ Schneider, F. (1980), S. 286–308, zeigen jedoch, dass dieses Problem in der Literatur überbetont wird.Google Scholar
- 131.Klein ist hier im Sinne einer geringen Mitgliederzahl zu verstehen; vgl. Kirsch (2004), S. 171 f. So auch Weizsäcker (2000), S. 47, der erklärt, dass sich kleine Interessengruppen, die Produzenteninteressen vertreten, leichter bilden können als große Interessengruppen, die unspezialisierte Konsumenten bündeln sollen.Google Scholar
- 132.Vgl. Barry (1975), S. 34. Eine besondere Situation ergibt sich innerhalb einer kleinen Gruppe, wenn unterschiedliche Bedürfnisintensitäten hinsichtlich der Bereitstellung des Kollektivgutes bestehen. So kann die Erlangung des Kollektivgutes für einige oder ein einzelnes Gruppenmitglied einen so hohen persönlichen Nutzen bringen, dass dieser die gesamten Kosten aus der Bereitstellung des Gutes übersteigt. Das Kollektivgut würde in solchen Fällen ohne Zwang bereitgestellt werden; vgl. Olson (1992), S. 32 f. Vgl. auch die Abbildung bei Kirsch (2004), S. 173, die unterschiedliche Konstellationen hinsichtlich Gruppengröße und Bedürfiiisintensitäten schematisiert.Google Scholar
- 133.Vgl. Olson (1992), S. 33 und 45.Google Scholar
- 134.Vgl. Olson (1992), S. 43.Google Scholar
- 135.Daumann (1998), S. 38 f., erweitert dieses Szenarium, indem er die Beschaffung des Kollektivgutes als permanenten Prozess betrachtet. Durch eine ständige Änderung der Rechtsordnung bedarf es auch einer laufenden Aktivität der Interessengruppe zur Erlangung des Kollektivgutes. Dies führt in einer großen Gruppe zu einer Zunahme der Transparenz der Auswirkungen des Free-rider-Verhaltens auf die Beschaffung. Das Individuum kann folglich seinen eigenen Beitrag besser und damit auch höher einschätzen. Außerdem wird durch die zunehmende Transparenz die Kontrolle und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen verbessert. Eine permanente Beschaffungssituation erleichtert folglich für die Gruppe die Erlangung.Google Scholar
- 136.Vgl. Olson (1992), S. 130–132, der dieses Phänomen als „Nebenprodukf“-Theorie der großen Interessengruppen bezeichnet. Diese Ansicht wird jedoch als zu eng kritisiert, da gemeinsames Handeln auch auf direktem Wege möglich sei; vgl. Lücke (1975), S. 217–247; Meyer-Krahmer (1979), S. 127; Schneider, F. (1985), S. 14.Google Scholar
- 137.Daneben ist auch an die Bildung von Untergruppen zu denken (vgl. Olson [1992], S. 61) sowie an die Korrektur der Erwartungsstruktur; vgl. Daumann (1999), S. 41 f., wobei offen bleibt, wie diese Korrektur vonstatten gehen soll.Google Scholar
- 138.Vgl. Olson (1992), S. 49 f.Google Scholar
- 139.Vgl. Olson (1992), S. 50.Google Scholar
- 140.Vgl. ausführlich zum Einsatz von Zwang Kirsch (1976), S. 25 f.; Kirsch (2004), S. 182–184.Google Scholar
- 141.Vgl. Kirsch (2004), S. 180 f.Google Scholar
- 142.Maisack nennt z.B. die Beratung und Betreuung der Mitglieder in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen oder Angebote zur Weiterbildung als positive selektive Anreize; vgl. Maisack (1995), S. 23.Google Scholar
- 143.Vgl. Frey/Kirchgässner (2002), S. 195. Vgl. aber Maisack (1995), S. 24 f., der von einem aus sozialen Gründen resultierenden Beitrittszwang spricht.Google Scholar
- 144.Vgl. Daumann (1999), S. 41.Google Scholar
- 145.Vgl. Groser (1976), S. 98; Märtz (1990), S. 85; Moe (1980), S. 36–72. Dem politischen Unternehmer werden dabei die gleichen Eigenschaften zugesprochen wie dem wirtschaftlichen Unternehmer. Zum Konzept des politischen Unternehmers vgl. auch schon Wagner (1966), S. 164–166.Google Scholar
- 147.Vgl. Bernholz/Breyer (1994), S. 169 f.; Braun (1972), S. 52 f.; Francis, E. (1993), S. 111; Kirsch (2004), S. 357; Noll (1989), S. 1264; SCHütt-Wetschky (1994), S. 40 f.; anderer Auffassung Wagner (1966), S. 166, der lediglich das Tempo der Informationsverbreitung beim Zusammenschluss von Interessengruppen für höher hält. Vgl. dazu die Kritik von Bernholz (1974), S. 46 f. Zur Vorteilhaftigkeit von In-formationsbeschaffung durch Interessengruppen vgl. Bernholz (1973), S. 871 f. Informationsbereitstellung ist vom Gesetzgeber auch so gewünscht, da durch die Beteiligung der Interessengruppen am Gesetzge-bungsprozess, die Gesetze auf eine breitere Basis gestellt werden können, was auch deren zukünftige Anwendung unterstützt; vgl. Schutt-Wetschky (1994), S. 41. Vgl. dazu § 47 GeschO BM; § 70 GeschO BT und unten Abschnitt IV. 1.3.Google Scholar
- 148.Vgl. Milbrath (1960), S. 35.Google Scholar
- 149.Vgl. Märtz (1990), S. 154 f. Unter Beeinflussung ist hierbei vor allem die gezielte Weitergabe von für die Interessengruppe nützlichen Informationen zu verstehen sowie auf der anderen Seite das gezielte Unterlassen der Weitergabe von negativen Informationen. Die Interessengruppen dürfen aber nicht als alleinige Besitzer dieser Informationen verstanden werden. So verfügen auch Politiker über verwertbare Erfahrungen und auch die Bürokratie und externe Berater verfügen über Fachkenntnisse.Google Scholar
- 150.Vgl. Bernholz (1969), S. 284 f.; Bernholz (1973), S. 865; Bernholz/Breyer (1994), S. 170 f.; Frey/Kirchgässner (2002), S. 201.Google Scholar
- 151.
- 152.Vgl. Beyme (1974), S. 142; Braun (1972), S. 55 f. Vgl. die Übersicht über die Einnahmen der Parteien in Weber, J. (1977), S. 309, 311 und 313 f. Vor einer Abhängigkeit von Spendern scheint jedoch keine der Parteien geschützt zu sein. Vgl. dazu ausführlich Versteyl (1972), S. 81–84. Auch die Finanzierung der Parteien durch Steuergelder wie in Deutschland kann die Abhängigkeit von Interessengruppen mildern. Dieser Weg der Beeinflussung von Parteien ist aber vor allem für individuelle Interessenten wichtig, die im Gegensatz zu Interessengruppen keine anderen Möglichkeiten zur Beeinflussung haben; vgl. Bernholz (1969), S. 285; Beyme (1974), S. 141.Google Scholar
- 153.
- 154.Vgl. Versteyl (1972), S. 85 f. Diese Einflussmöglichkeit wird umso größer sein, je höher der Anteil der Wechselwähler in der jeweiligen Interessengruppe ist; vgl. Braun (1972), S. 58 f.Google Scholar
- 155.Vgl. Märtz (1990), S. 80 f. Zur Teilnahme von Interessengruppen am politischen Entscheidungsprozess im Bereich der Rechnungslegung vgl. Feroz (1987), S. 8 f.Google Scholar
- 156.Vgl. dazu das Schaubild in Weber, J. (1977), S. 187.Google Scholar
- 158.
- 159.Vgl. Beyme (1974), S. 41, 43 f. und 47 f.Google Scholar
- 160.D.h. das Einflusspotenzial hängt auch davon ab, wie repräsentativ die Gruppe für das von ihr vertretene Interesse ist. Dies ist jedoch schwer zu messen, da meistens unbekannt ist, wie groß die Gruppe ist, die von der organisierten Interessengruppe vertreten wird; vgl. Beyme (1974), S. 52–54; Streit (1988), S. 40.Google Scholar
- 161.Neben der finanziellen Unterstützung von Parteien kann diese zur Beeinflussung anderer wichtiger Personen sowie zur Finanzierung von Aktionen, die z.B. die eigenen Ziele der Öffentlichkeit präsentieren, eingesetzt werden; vgl. Beyme (1974), S. 58 f.; Streit (1988), S. 41. Vgl. dazu auch das Modell von Benzion/Eytan (1974), S. 1–10, die zeigen, dass erfolgreiche Kandidaten eher finanzielle Unterstützung erhalten.Google Scholar
- 162.Vgl. Beyme (1974), S. 59.Google Scholar
- 163.Vgl. Beyme (1974), S. 62. Vgl. § 70 GeschO BT, danach können die Ausschüsse „öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen“.Google Scholar
- 164.Vgl. Bernholz (1973), S. 877–880; Beyme (1974), S. 67–73; Weber, J. (1977), S. 190–193.Google Scholar
- 165.Vgl. Beyme (1974), S. 83, der darunter „die von allen Mitgliedern einer politischen Gesellschaft geteilten Wert-und Glaubenshaltungen“ versteht.Google Scholar
- 166.Vgl. Versteyl (1972), S. 172 und 177 f.Google Scholar
- 167.Vgl. Versteyl (1972), S. 178–180. Dies erleichtert dann auch im Fall eines Regierungswechsels eine Beeinflussung des politischen Entscheidungsprozesses. Vgl. dazu die Studien zur personellen Verflechtung von Interessengruppen und politischen Akteuren in Abschnitt IV. 1.4.Google Scholar
- 169.Vgl. Beyme (1974), S. 93–95; Mann (1994), S. 179. So kann eine Beeinflussung bereits bei der Aufstellung der Wahllisten stattfinden; vgl. Versteyl (1972), S. 79; kritisch dazu Weber, J. (1977), S. 319 f.Google Scholar
- 170.Vgl. Beyme (1974), S. 99; Mann (1994), S. 180. Der Einfluss von Interessengruppen auf Abgeordnete darf dennoch nicht überschätzt werden, denn auch Abgeordnete verfolgen ihre eigenen Ziele, also die Wiederwahl, und sind daher vor allem auch abhängig von den Stimmen ihres eigenen Wahlkreises; vgl. Beyme (1974), S. 102.Google Scholar
- 171.Vgl. Beyme (1974), S. 105 f.Google Scholar
- 172.Vgl. Beyme (1974), S. 110 f.; Weber, J. (1977), S. 249. Zur Richtlinienkompetenz vgl. Busse (1997), S. 44 und 46 f.Google Scholar
- 173.Vgl. Beyme (1974), S. 112.Google Scholar
- 174.Vgl. Beyme (1974), S. 114 f.Google Scholar
- 175.Vgl. dazu die statistische Auswertung von Versteyl (1972), S. 60–62, der in einer Umfrage für 34 Verbände die Wahl des Adressaten der Gesetzesinitiative ermittelte. Die Bundesregierung war mit 65% der häufigst gewählte Adressat. Die Untersuchung von Pappi et al. (1995), S. 289 f., zeigt, dass von Interessengruppen bestätigte Informationsweitergabe an politische Akteure (Fraktionen und Ministerien) mit Entscheidungsbefugnissen relativ hoch ist. Die Ministerien bestätigten diese Kontakte jedoch wesentlich weniger als die Fraktionsmitglieder; vgl. Pappi et al. (1995), S. 317 f.Google Scholar
- 176.Vgl. Benzer (1989), S. 155 f.; Braun (1972), S. 51–54; Weber, J.(1977), S. 257–259.Google Scholar
- 177.Vgl. Ammermüller (1971), S. 58 f.; Beyme (1974), S. 116 f. Vgl. dazu auch Weber, J. (1977), S. 267, der zeigt, dass für 23 % der Ministerialverwaltung Informationen aus Verbänden die wichtigste Informationsquelle darstellen und für weitere 23 % die zweitwichtigste.Google Scholar
- 178.Vgl. Beyme (1974), S. 119. Hingegen führt Weber, J. (1977), S. 261, aus, dass immerhin sieben der 19 parlamentarischen Staatssekretäre der Regierung Schmidt leitende Positionen in Verbänden innehatten. So auch Alemann (1996c), S. 38 f.Google Scholar
- 179.Vgl. die Untersuchung von Benzer (1989), S. 156–158, der zeigt, dass 69,7 % der 804 Untersuchungspersonen Verflechtungsbeziehungen zu Interessengruppen allerdings in sehr unterschiedlicher Stärke aufweisen (vgl. dazu ausführlicher Abschnitt IV. 1.4).Google Scholar
- 180.Zahlreiche Interessengruppen verstehen sich als überparteilich und pflegen intensive Kontakte zu verschiedenen Parteien; vgl. Beyme (1974), S. 128 f. Doch ist vor allem bei Arbeitergruppen und bei Wirtschaftsverbänden eine Tendenz zu einer Politikrichtung vorhanden. Diese Tendenz wird durch das föderalistische System der Bundesrepublik abgemildert, da unterschiedlichste Parteien auf Kommunal-, Länder-und Bundesebene an der Macht sind und die Interessengruppen mit ihnen kooperieren müssen, um ihre Ziele zu verwirklichen.Google Scholar
- 181.Vgl. Beyme (1974), S. 126 f.; Weber, J. (1977), S. 300 f. Dies ist insb. bei sozialistischen Parteien zu beobachten. Teilweise organisieren sich Interessengruppen auch als Partei mit z.B. religiöser oder agrarwirt-schaftlicher Ausrichtung.Google Scholar
- 182.
- 183.Vgl. Beyme (1974), S. 148 f.Google Scholar
- 184.Vgl. Beyme (1974), S. 151.Google Scholar
- 185.Vgl. Beyme (1974), S. 155; Browne (1998), S. 105–108; Francis, E. (1993), S. 111. Vgl. dazu auch das Modell von Denzau/Munger (1986), S. 92–103, die zeigen, dass der Einfluss von Interessengruppen mit der Informiertheit der Wähler sinkt.Google Scholar
- 187.Downs (1968), S. 85.Google Scholar
- 188.Vgl. Alemann (1996d), S. 45.Google Scholar
- 189.Vgl. Browne (1998), S. 166 f.Google Scholar
- 190.Vgl. Beyme (1974), S. 161 f. Vgl. dazu auch Galeotti/Merlo (1994), S. 232–243, die den Einfluss des Wahlsystems auf Regierungsbestechung untersuchen und zu dem Schluss kommen, dass Regierungen in Ländern mit relativem Mehrheitswahlrecht im Vergleich zum absoluten Mehrheitswahlrecht verwundbarer für Regierungsbestechung sind.Google Scholar
- 191.Vgl. Alemann (1996c), S. 36; Beyme (1974), S. 163–168. Lord führte für die USA eine Untersuchung durch, in der er die Einflussstärke für unterschiedliche Formen der Einflussnahme auf den politischen Ent-scheidungsprozess analysierte; vgl. Lord (2000), S. 76–93. Es zeigte sich, dass die Unternehmensvertreter in 95 % direkt durch ihre Führungskräfte in den politischen Prozess eingreifen, gefolgt von dem Versuch, dem Unternehmen nahestehende Personen zur Einflussnahme zu bewegen, und der direkten Kandidatenunterstützung durch Bürgerinitiativen; vgl. Lord (2000), S. 79 f. Der Einflussnahme durch dem Unternehmen nahestehenden Personen sprachen sowohl die Unternehmensvertreter als auch die befragten Kongressmitarbeiter die höchste Einflusskraft zu; vgl. Lord (2000), S. 89.Google Scholar
- 192.Vgl. Beyme (1974), S. 170–172.Google Scholar
- 193.Vgl. Beyme (1974), S. 173–176. Vgl. § 70 GeschO BT.Google Scholar
- 194.
- 195.Vgl. Schütt-Wetschky (1994), S. 44 f.Google Scholar
- 198.Vgl. Stigler (1971), S. 3–21.Google Scholar
- 199.Vgl. Stigler (1971), S. 12. Peltzman (1976), S. 211–240, erweitert das Modell von Stigler um die Interessen nicht-organisierter Konsumenten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass stimmenmaximierende Politiker Regulierungsmaßnahmen genau in dem Maße einsetzen, in dem der Grenznutzen der Unterstützung durch die zu regulierenden Produzenten genau dem Stimmenverlust entspricht, der dem Politiker durch den Wegfall der Stimmen von negativ betroffenen Konsumenten entsteht; vgl. Peltzman (1976), S. 214–218. Vgl. dazu auch Bental/Ben-Zion (1975), S. 5–8. Siehe dazu auch Abschnitt II.3.2, in dem die Überlegungen von Downs zur unterschiedlichen Beteiligung von Konsumenten und Produzenten am politischen Prozess dargestellt sind. Zur Kritik am Ansatz von Peltzman vgl. z.B. Becker (1976), S. 245–248; Daumann (1999), S. 169; Hirshleifer (1976), S. 241–244.Google Scholar
- 200.
- 201.Vgl. Becker (1983), S. 373 f.Google Scholar
- 202.Vgl. Becker (1983), S. 374–378. Es handelt sich um ein Nullsummenspiel bezüglich des Einflusses der Interessengruppen. Aufgrund der Steuern und Subventionen ergeben sich aber Nettowohlfahrtsverluste.Google Scholar
- 203.Vgl. Becker (1983), S. 377 und 380.Google Scholar
- 204.Vgl. Becker (1983), S. 377.Google Scholar
- 205.Vgl. Becker (1983), S. 380.Google Scholar
- 206.Vgl. Coughlin et al. (1990b), S. 682–705. Vgl. auch die Herleitung in Coughlin et al. (1990a), S. 307–311. Vgl. die Kritik der Modelle in Daumann (1999), S. 172.Google Scholar
- 207.Vgl. Coughlin et al. (1990b), S. 685.Google Scholar
- 208.Vgl. Coughlin et al. (1990b), S. 688 f.Google Scholar
- 209.Vgl. Coughlrn et al. (1990b), S. 690–693.Google Scholar
- 210.Vgl. Coughlin et al. (1990b), S. 695–697. Da die Politiker keine Informationen über die Haltung zu anderen politischen Fragen besitzen, können sie die Stimmen der Interessengruppe nur über die Befriedigung des speziellen Interesses gewinnen.Google Scholar
- 211.Vgl. Bernholz (1974), S. 45–63.Google Scholar
- 212.Vgl. Bernholz (1974), S. 51–54. Die Glaubwürdigkeit der Drohung hängt dabei zum einen von der Höhe der aus der Wahl erwarteten Vorteile bzw. Nachteile und zum anderen von der Häufigkeit einer schon durchgeführten erfolgreichen Drohung durch die Interessengruppe ab; vgl. Bernholz (1974), S. 55–58.Google Scholar
- 213.
- 214.Vgl. Daumann (1999), S. 178–181.Google Scholar
- 215.Vgl. Bernholz (1973), S. 869 f.Google Scholar
- 217.Vgl. Layard et al. (1978), S. 290–293.Google Scholar
- 218.Vgl. Pincus (1975), S. 757–778.Google Scholar
- 219.Vgl. Pincus (1975), S. 770 f. Die Informations-und Kommunikationskosten stiegen zu jener Zeit stärker mit zunehmender Entfernung; vgl. Pincus (1975), S. 759.Google Scholar
- 220.Vgl. Pincus (1975), S. 771.Google Scholar
- 221.Vgl. Caves (1976), S. 278–300. Caves testet dazu die Abhängigkeit der Zolltarife von unterschiedlichen Größen, wie z.B. der Wachstumsrate, dem Spezialisierungsgrad und den Transportkosten; vgl. Caves (1976), S. 286.Google Scholar
- 222.Vgl. Caves (1976), S. 286 f. und 293–295.Google Scholar
- 223.Vgl. Schneider, F. (1985), S. 19. Vgl. auch die Übersicht bei Baumgartner/Leech (1998), S. 130 f., die diese Aussage im Ergebnis bestätigt.Google Scholar
- 224.Vgl. Schneider, F. (1985), S. 31–62; ähnlich Schneider, F./Naumann (1982), S. 281–303. Eine weitere Untersuchung, jedoch für fünf Interessengruppen, mit gleichen Ergebnissen findet sich auch bei Schneider, F. (1982), S. 167–183.Google Scholar
- 225.Vgl. Schneider, F. (1985), S. 36 f., der dies anhand einer Regression untersucht. Der Einfluss des Bauernverbands wird dabei mit 4,2 %, der des Gewerkschaftsbundes mit 2,8 % quantifiziert. D.h. geben diese Gruppen bei einer Volksabstimmung eine Ja-Parole heraus, so steigt die Zustimmung -ceteris paripus- gemäß den Schätzungen um die oben angegeben Prozentpunkte; vgl. Schneider, F. (1985), S. 37–43.Google Scholar
- 226.Neben dem Bauernverband und dem Gewerkschaftsbund sind auch der Gewerbeverband (eine Vereinigung kleinerer und mittlerer Unternehmen) und die Vereinigung Vorort (eine Handels-und Industrieorganisation) Gegenstand der Untersuchung; vgl. Schneider, F. (1985), S. 23–26.Google Scholar
- 227.Die Ausgaben werden unterteilt in Verwaltung, Gerichte und Polizei, Außenbeziehungen, Verteidigung, Bildung und Forschung, Kultur, Sport, Umwelt, Verkehr und Energie, Wohlfahrt, Landwirtschaft; vgl. Schneider, F. (1985), S. 52.Google Scholar
- 228.Vgl. Schneider, F. (1985), S. 56–60. Während sich der Gewerbeverband und Vorort für eine Beschränkung der Ausgaben einsetzten, plädierten der Bauernverband und der Gewerkschaftsbund für eine Ausweitung der Ausgaben.Google Scholar
- 229.Vgl. Damaschke (1986), S. 146 f.Google Scholar
- 230.Vgl. Schutt-Wetschky (1994), S. 62–71. Das Machtinteresse des Politikers wird vom Gruppeninteresse überlagert; vgl. SChütt-Wetschky (1994), S. 72.Google Scholar
- 231.Vgl. Reinelt (1998), S. 108–198. Zur Einflussnahme von Interessengruppen auf die Europäische Union vgl. Buholzer (1998); Triesch/Ockenfels (1996), S. 32.Google Scholar
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