Eigenkapitalanforderungen an Banken

Auszug

Banken müssen gemäß den im Rahmen des Basel-II-Akkords vereinbarten Richtlinien mindestens 8% der Summe ihrer risikogewichteten Aktiva mit Eigenkapital unterlegen. Diese Mindesteigenkapitalanforderungen sind, zusammen mit den ebenfalls im Basel-II-Akkord enthaltenen Regelungen zu erweiterten Offenlegungspflichten bei der externen Rechnungslegung und zum bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess, durch entsprechende Änderungen des Kreditwesengesetzes sowie der zugehörigen Verordnungen in deutsches Recht überführt worden, die zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind.

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Literatur

  1. 1.
    Diese Möglichkeit zur Marktwertbilanzierung wird von der Europäischen Zentralbank (2004b, S. 76ff.) als potenziell stabilitätsgefährdend für den Bankensektor beurteilt; siehe zu dieser Frage auch die Untersuchungen von Yonetani und Katsuo (1998) sowie Landsman (2006).Google Scholar

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