Der Sachverhalt

Auszug

Nicht selten habe ich es in den vergangenen Jahren der Vorlesung und übung zum Zivilen Wirtschaftsrecht und auch in den Vordiplom-Klausuren erlebt, dass die Studierenden bei der Lösung des Falles sofort mit einer Jaoder Nein-Antwort auf die Fallfrage antworteten und diese sodann näher begründet haben. Zu Recht wird — soweit ersichtlich — in allen einschlägigen Fallsammlungen davor gewarnt, sich den Sachverhalt nur so eben oberflächlich durchzulesen und sogleich mit der Lösung zu beginnen. Die/der Studierende, die/der einen juristischen Sachverhalt zur Begutachtung vorliegen hat, sollte den Sachverhalt zunächst einmal durchdringen und verstehen. Die/der Studierende muss sich hier alle Einzelheiten genau einprägen, weil ohne Weiteres davon auszugehen ist, dass sie für die weitere Lösung relevant sein werden. Dabei gilt, dass das Sachverhaltsgeschehen ausnahmslos juristisch ausgewertet werden muss. Es kommt nur selten vor, dass ein Sachverhalt mit Aufmachungen versehen ist, die für die juristische Beurteilung unerheblich sind. Im Ergebnis muss hiernach beinahe jede Anmerkung im Sachverhalt unter dem wesentlichen juristischen Gesichtspunkt subsumiert werden.

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